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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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2262 Amtlicher Theil. 122, 30. Mai. führlicher Weise erklärt, wie der Vorstand und der Ausschuß dazu gekommen sind, die Bestimmungen, wie sie hiervorliegen, aufzustellen. Ich glaube daher, es wird nicht nöthig sein, ehe wir in die Berathung der einzelnen Paragraphen eintreten, den prinzipiellen Stand punkt des Vorstands und des Ausschusses Ihnen darzulegen; ich glaube, daß bei den einzelnen Paragraphen Gelegenheit gegeben sein wird, diesen Standpunkt darzulegen und über die Entwickelung der Angelegenheit des Näheren Auskunft zu geben. Ich würde daher den Herrn Vorsitzenden bitten, der Versammlung vorzuschlagen, gleich in die Berathung der einzelnen Paragraphen einzutrcten. Vorsitzender: Der Vorstand schließt sich dem an, und ich bitte diejenigen Herren, die zunächst über die Tendenz und Entstehung der Bestimmungen im Allgemeinen sprechen wollen, sich zum Wort zu melden. — Es verlangt Niemand das Wort; dagegen wird mir eben von Herrn Bergstraeßer ein Antrag übergeben, der auch genügend unterstützt ist; er lautet: »Im Namen und Auftrag der Delegirtenversammlung der Provinzial- und Localvereine im deutschen Buchhandel stelle ich zu der Vorlage des Vorstandes, die Bestimmungen für das Börsenblatt betreffend, folgende Anträge: Zu tz. 1. den Satz „und zwar drei von ihnen aus Bereinsmitgliedern, welche in Leipzig ihren Wohnsitz haben, das vierte aus den Mitgliedern des Rechnungsausschusses" zu streichen und dafür zu sagen: und von welchen ein Mitglied dem Rechnungsausschusse angehören muß (Z. 33. s.ä 7. des Statuts). Zu 8. 2. alin. 2. „Etwaige Beschwerden gegen den Ausschuß sind nach tz. 14. aä 5. des Statuts an die Hauptversammlung zu bringen" zu streichen. Zu tz. 18. 2. in aliu. 1. die Worte „oder durch die Post" zu streichen.« Ich erkläre hiermit gleich im Namen des Vorstandes, daß derselbe kein Bedenken gegen die Annahme dieser Amendements hat. Es hat zunächst zur näheren Begründung der Herr Antragsteller das Wort. Herr Bergstraeßer: Meine Herren! Sie haben den Antrag, den ich im Namen und Auftrag des Verbands der deutschen Provinzial- und Localvereine zu stellen hatte, gehört. Er beschränkt sich auf drei Punkte, von denen also der erste sich auf Z. 1. bezieht, und der mit Rücksicht darauf gestellt ist, daß, obwohl es ja im Großen und Ganzen wohl selten Vorkommen dürfte, daß Mitglieder für den Börsenblatt-Ausschuß außerhalb Leipzigs gesucht werden, es doch einmal Vorkommen könnte, daß sich ein Mitglied, welches sich besonders für diesen Ausschuß eignet oder interessirt, außerhalb Leipzigs wohnte, und wenn wir dann eine Bestimmung, wie sie hier in der Vorlage in tz. 1. enthalten ist, annehmen, so wäre die Möglichkeit, ein solches vorzugsweise berufenes Mitglied für den Ausschuß des Börsenblattes zu wählen, uns abgeschnitten. Das ist der Grund, warum dieser Antrag zu Z. 1. gestellt worden ist. Zu Z. 2. ist der Antrag gestellt worden, den Satz: „Etwaige Beschwerden gegen den Ausschuß sind nach tz. 14. all 5. des Statuts an die Hauptversammlung zu bringen", zu streichen, und zwar, meine Herren, aus dem Grunde, weil einmal dieser Satz schon in dem Statut des Börsenvereins enthalten ist und er hier nicht noch einmal eine Stelle finden muß; zum zweiten aber auch, meine Herren, weil er zu Mißdeutungen Veranlassung geben kann. Der Ausschuß für das Börsenblatt ist nach dem Statute des Börsenvcreins der Oberaufsicht des Vorstandes unterworfen; es ist also die Möglichkeit nicht ausgeschlossen, meine Herren, daß der Vorstand des Börsen vereins in die Lage käme, einen Streit, der vielleicht zwischen dem Börsenblatt-Ausschuß und Vereinsmitgliedern entstanden wäre, aus zugleichen und damit nicht die Entscheidung aufzuheben bis auf die Generalversammlung, die vielleicht erst nach sechs, acht oder mehr Monaten stattzufinden hat. Der dritte Punkt, Entziehung des Postdebits betreffend, ist wesentlich in Rücksicht darauf angeregt worden, daß es in einem großen Theil der größeren Städte Deutschlands üblich ist, in den Museen oder Casinos das Börsenblatt aufzulegen und so im Gegen sätze zu dem Z.17. — welcher volle Anerkennung verdient — im Gegensätze hierzu eine ganze Reihe von Leuten mit unfern Bezugs bedingungen rc. bekannt zu machen, Leute, die eine Einsicht in den Gang unseres Geschäfts nicht haben und die vielleicht diese Mit theilungen des Börsenblattes nur dazu benutzen, um auf den Wiederverkäufer einen Druck auszuüben. — Dies der Grund, der uns wünschen läßt, daß das Börsenblatt dem Postvertrieb entzogen werde. Wir glauben, daß eine Forderung, die in frühreren Jahren oft gestellt und begründet worden ist, die Forderung der vollständigen Secretirung, damit zwar nicht erfüllt werden kann; aber es gingen die Antragsteller zum Theil von der Ansicht aus, daß Diejenigen, denen das Börsenblatt, nachdem also der Postdebit weggefallen, doch noch zugänglich ist und die dem Buchhandel nicht angehören, daß diese meist Freunde des Buchhandels sind, Bibliotheken u. s. w., Leute, die einen Einblick in das Geschäft haben, dem wir angehören, die also aus der dem Börsenblatt entnommenen Kenntniß einen Druck auf die Wiederverkäufer nicht werden ausüben wollen, wie das von Denen wohl geschehen wird, die in den Casinos undMuseen dasBörsen- blatt lesen. Ich bemerke dazu, daß in Consequenz dieses Antrags auch noch der weitere Antrag hätte gestellt werden müssen, auch das zweite Alinea entsprechend zu ändern; das ist aber eine lediglich redactionelle Sache. Ich beschränke mich auf diese Erläuterungen und behalte mir Weiteres eventuell für die Debatte vor. Vorsitzender: Meine Herren! Ich muß mich selber rectificiren. Ich habe den Verhandlungen derDelegirten-Versamm- lung beigewohnt, als über die Bestimmung gesprochen wurde; mir war nicht bekannt, und ich erfahre in diesem Augenblicke erst, daß die Delegirten-Versammlung die Entziehung des Postdebits beantragt hat. Ich habe vorhin das Alinea mit einem andern verwechselt, und wenn ich erklärt habe, der Vorstand wäre mit diesen Amendements einverstanden, so beruht dies auf einem Jrrthum, indem der Vor stand nicht damit einverstanden ist — wie ich auch in meinem Geschäftsbericht gesagt habe —, daß derPostdebit aufgehoben werden soll. Unsere Zustimmung bezieht sich also nur auf den ersten und zweiten Punkt des Antrags, nicht aber auf die Aufhebung des Vertriebes durch die Post. Ich möchte mir erlauben, bei dieser Gelegenheit gleich noch einen Antrag zur Sprache zu bringen, der mir von dem Local verein Würzburger Buchhändler zugegangen ist, von einem längeren Schreiben begleitet, das ich Ihnen wohl nicht zu verlesen brauche, weil die Motivirung des Antrags mündlich noch stattfinden kann. Die Herren wünschen also zunächst, daß der Postdebit aufhört; für den Fall aber, und das ist das Novum, daß der Postdebit nicht aufgehoben würde, daß also das Börsenblatt allgemein zugänglich bleiben sollte, beantragt der Würzburger Localverein, daß vom 1. Juli ab gar keine Preise für Bezugsbedingungen mehr im Börsen blatt angezeigt werden. (Heiterkeit.)
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