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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.05.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-05-30
- Erscheinungsdatum
- 30.05.1881
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2264 Amtlicher Theil. ^ 122, 30. Mai. zu acceptiren. Zu meiner Begründung, glaube ich, ist es am einfachsten, wenn ich mich auf Autoritäten stütze, die bewirkt haben, daß der Ausschuß diesen Paragraphen in der Fassung, in der er hier vorliegt, dem Vorstand zur Annahme empfohlen hat. Herr Hertz war vor anderthalb Jahren Vorsteher des Börsenvereins; er war damals als solcher Vorsitzender der Commission für das Börsenblatt. Die Institution ist ja nicht neu, meine Herren; neu ist daran nur, daß von jetzt an diese Börsenblatt-Commission nicht mehr zusammengesetzt sein soll aus dem Vorsteher und zwei Mitgliedern, die an seinem Ort wohnen, sondern aus drei in Leipzig wohnenden Mitgliedern, — so ist ja von uns vorgeschlagen. Wie, meine Herren, sind wir darauf gekommen, Ihnen das vorzuschlagen? Dadurch, daß zunächst Herr Hertz in dem Gutachten, welches er s. Z. zum Statut ausgearbeitet hatte, Folgendes sagt: „Zu diesem Vorschläge wirkt nicht allein die Betrachtung des gegenwärtigen Zustandes des Börsenblattes, sondern vornehmlich die Nothwendigkeit, daß das Börsenblatt und seine Redaction in jeder Beziehung der Direction und dem Einflüsse einer an Ort und Stelle vorhandenen Autorität unter geben werden, da die Entfernung vom Orte und der Mangel an mündlichem Verkehr mit dem Redacteur den Mitgliedern des Vorstandes nicht die erforderliche Einwirkung gestatten. Das Curatorium bestehe u. s. w." Des Weiteren wird dann über den Ausschuß gesprochen. Dieses Hertz'sche Gutachten hat den Herren Josef Bielefeld, Adolph Enslin und Hermann Kaiser Vorgelegen, als diese Herren im November 1879 auch über die Reorganisation des Börsen blattes beriethen. Die Herren haben das von Herrn Hertz Ausgeführte pure angenommen, sie sagen in ihrem Bericht: „Die Unkerzeich- neten sind der Ansicht, daß der Ausschuß für das Börsenblatt nur aus Leipziger Collegen bestehen kann, wenn ein ersprießliches Jn- einandergreisen der Commission erreicht werden soll. Eine derartige gemeinsame Thätigkeit wird auch dahin zu wirken haben, daß Redaction, Expedition und Druckerei des Blattes möglichst nahe beisammen liegen." Das ist ja unterdessen erreicht worden. Meine Herren! Das schlagen Ihnen vor die Herren Bielefeld, Enslin und Kaiser. Nun hat, wie Sie wissen, im Jahre 1879 auch eine Statutenberathung stattgefunden, und zwar war die damalige Commission zusammengesetzt aus den Herren vr. Brock haus, Bergstraeßer, Bielefeld, Kaiser und Morgenstern. Dieser Ausschuß hat die Vorschläge, die erst Herr Hertz, dann die drei Herren der Börsenblatt-Commission empfohlen, acceptirt. Hier aus Seite 18 und 19 des gutachtlichen Vortrags, erstattet von dem außerordentlichen Ausschuß zur Revision des Statuts, steht: „Dieser Ausschuß einigte sich schon im November zu dem Vorschläge, daß die definitive Leitung der gesammten Börsenblatt- Angelegenheiten wohl am besten einem aus drei Leipziger Collegen zu bildenden Ausschüsse zu übertragen sei, war aber damit einverstanden, im Entwürfe die Geschäfte dieses Ausschusses nur ganz kurz zu erwähnen." Das sind die wörtlichen Anführungen aus diesen gutachtlichen Vorträgen. Sie sehen also, meine Herren, daß in dieser Beziehung bei einzelnen der Herren eine wesentliche Umstimmung stattgefunden hat. Ich weiß nicht, woran das liegt; es kann ja sein, daß die bisherige Führung der Angelegenheiten des Ausschusses den Herren die Ansicht aufgedrängt hat, als wäre ihr damaliger Vorschlag ein ungeeigneter gewesen! Ich kann nun nach den einjährigen Erfahrungen, die bis jetzt meine Collegen und ich im Börsen blatt-Ausschuß gemacht haben, Folgendes sagen: Wenn diese Bestimmung gestrichen wird, wenn es künftig dazu käme, daß der Vorstand Nicht-Leipziger in dieses Collegium wählen würde, — ich will annehmen, es sollte außer dem Vorsitzenden des Rechnungsausschusses, der jetzt in Berlin ist, noch ein weiterer Fremder gewählt werden, ein Hallenser, Jenenser rc., dann würden in Leipzig nur zwei Mitglieder sein, und nach dem Statut schließen Sie damit aus, daß in Leipzig überhaupt über das Börsenblatt sofort ein Beschluß gefaßt werden kann. Nach dem Börsenvereins-Statut gehört zu den Beschlüssen des Ausschusses die Anwesenheit von U seiner Mitglieder. Der Ausschuß ist aus 4 Personen zusammengesetzt, 2N würde die Mehrheit sein, das ist unmöglich, also müssen mindestens drei Personen am Platze sein, wenn überhaupt ein sofortiger Beschluß gefaßt werden soll. Nehmen Sie an, daß künftig nur zwei Leipziger im Ausschuß sitzen, so machen Sie es unmöglich, daß in dringenden Fällen, wo eine schnelle Entscheidung nöthig ist, überhaupt entschieden werden kann. Sie legen dadurch die Thätigkeit des Ausschusses vollständig lahm. Auch jetzt war bereits dieser Fall eingetreten, wenn einer der Collegen verreist war oder Herr Müller aus Berlin Nichterscheinen konnte. Man kann ja auch den einzelnen Herren nicht zumuthen, in jedem beliebigen Augenblicke zu erscheinen; einmal paßt es dem Einen nicht, ein ander Mal dem Andern noch weniger; auch wir Leipziger können nicht immer durchaus über unsere Zeit verfügen: kurzum, Sie setzen dadurch den Ausschuß in die Lage, geschäftlich Bankerott zu machen. Ich würde vollständig damit einverstanden sein, wenn es sich um große Verwaltungsangelegenheiten handelte: ein Budget aufziistellen, gewisse Normativbestimmungen zu treffen — dazu würde ja der Ausschuß im Stande sein, wenn auch jedes der vier Mitglieder an einem andern Ort wohnte. Aber wenn der Ausschuß diejenigen Aufgaben erfüllen soll, die ihm nach den Vorschlägen des Herrn Hertz und der übrigen Herren zugetheilt sind, so dürfen Sie ihm nicht die Fähigkeit ent ziehen, sich ohne Verzug in Leipzig schlüssig zu machen. Ich nehme au, es wird ein Inserat zum sofortigen Abdruck eingereicht; der Re dacteur trägt Bedenken, es aufzunehmen: in solchen Fällen köirnen jetzt die drei Leipziger Herren entscheiden; das würde aber nach dem Vorschläge des Herrn Bergstraeßer unmöglich sein. Wenn ein Redacteur in solchen dringlichen Fällen sich erst an den etwa in Berlin oder Jena domicilirten Vorsitzenden wenden müßte: wie sollte er dann seiner Pflicht der Raschheit und Pünktlichkeit im Abdrucke Nach kommen? Meine Herren! Nur aus diesen rein in der Sache liegenden Gründen, und weil ich der Ueberzeugung bin, daß Sie nicht allein den jetzigen Trägern des Mandats, sondern allen unseren Nachfolgern eine gedeihliche Geschäftsführung unmöglich machen würden, bitte ich Sie, an der jetzigen Fassung des ß. 1. festzuhalten. (Bravo.) Vorsitzender: Meine Herren! Was die Stellung des Vorstandes zu dieser Frage anbetrifft, so haben wir geglaubt, daß es im Interesse einer schnellen Geschäftsführung liege, daß drei Mitglieder in Leipzig ihren Wohnsitz haben. Bei den Berathungen über diese Bestimmungen hat deshalb der Vorstand kein Bedenken dagegen erhoben. Dahingegen ist uns von vielen Seiten gesagt worden: Warum wollt Ihr diese Beschränkung acceptiren? In den meisten Fällen wird ja der Vorstand in den Ausschuß nur Leipziger Collegen wählen: aber es dürfte doch zweckmäßig sein, darin freie Hand zu haben. Wenn ein College, der besonderes Interesse, Be fähigung oder Neigung hat für die Thätigkeit des Ausschusses, der vielleicht in Halle, Döbeln, Altenburg oder sonstwo in der Nähe von Leipzig seinen Wohnsitz hat und darum leicht einmal nach Leipzig zum Zwecke der Persönlichen Verständigung kommen kann, wenn der ein solches Mandat annimmt, so wird er Wohl auch seiner Pflicht Nachkommen. Ich glaube also nicht, daß es nöthig ist, diese Beschrän kung uns aufzulegen. In erster Linie wird ja der Vorstand selbstverständlich immer die Herren in Leipzig berücksichtigen; aber von so
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