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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.04.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-04-24
- Erscheinungsdatum
- 24.04.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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4368 Börsenblatt f. d. Dtfchn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 4/ 93, 24. April 1913. Es ist ein himmelweiter Unterschied, wenn eine Grossofirma Geldgeschenke durch Zirkulare verspricht und wenn eine Genossen schaft den Reingewinn durch gesetzlich gewährleistete Umsatzdivi dende verteilt. Durch die Verteilung des Reingewinns, welcher bis jetzt im höchsten Falle 2 Prozent betragen hat, findet auch keine Rück vergütung des Aufschlags von 5 Prozent statt, erst gehen doch die sämtlichen Geschäftsunkosten ab, ehe ein Reingewinn überhaupt verteilt werden kann. Hier tritt also niemals der Fall ein, daß ein berechneter Ausschlag zurückvergütet wird, höchstens ein kleiner Teil davon kommt allen Mitgliedern, also auch denjenigen, welche der Aufschlag nicht betrifft, mit zugute. Die Genossenschaftsmitglieder sind sämtlich mit einem Ver mögensanteil an dem Geschäfte beteiligt, haften noch persönlich mit einer gesetzlich bestimmten Haftsumme, sind also Teilhaber des Geschäfts. Herr Nitschmann läßt nun in seinem Referat allerdings die Möglichkeit offen, daß unsere Genossenschaft ruhig bestehen bleiben und lediglich Kapitaldividende verteilen könne. Die Um- satzdividendc ist aber bei einer Genossenschaft wie der unsrigen die einzig gerechte Gewinnverteilung, und es dürfte auch garnicht im Interesse des Börsenvereins und des Deutschen Buchhandels überhaupt liegen, wenn an Stelle der Umsatzdividende die Kapi taldividende treten würde. Genau das Gegenteil, was der Börsenverein und der Deutsche Buchhandel bezweckt, würde durch die Kapitaldividende erreicht werden, denn es könnten diejenigen Firmen, die nicht in das offizielle Adreßbuch für den Deutschen Buchhandel ausgenommen würden, schließlich größere Gewinne erzielen, als die offiziellen Buchhandlungsfirmen. Gesetzt den Fall, kapitalkräftige Firmen, die nicht im offiziellen Adreßbuch stehen, beteiligen sich mit größerem Kapital an der Genossenschaft, dann würden dieselben eine ihrem Kapital entsprechende Dividende bekommen. Wenn aber diese Firmen nun nur einen kleinen Umsatz bei der Ge nossenschaft haben, so kommt denselben ein Gewinn zu, der sicher nicht vom Börsenverein gewollt wird. Es würde also eine ganz ungerechte Gewinnverteilung stattfinden und diejenigen Mitglie der unserer Genossenschaft, welche in das offizielle Adreßbuch für den Deutschen Buchhandel ausgenommen sind, würden durch die anderen übervorteilt werden können, und der Zweck des Ab satz 3 der Grundlinien wäre vollständig verfehlt. Das ganze Lebenswerk eines unserer be deutendsten Volkswirtschastspolitikers, des seligen Schulze-Delitzsch, die ganzen, ein Menschenalter umfassenden Arbeiten der Bundes regierungen und des Reichstags, das Genossenschaftsgesetz selbst wären, wenn diese Bestimmung in die Wiederverkäuferordnung ausgenommen würde, dem Deutschen Buchhandel nicht zugängig gemacht. Der von den Bundesregierungen verfolgte Zweck der Hebung der Volkswirtschaft, der Förderung des Mittelstandes und kleinen Geschäftsmannes würde durch diese Bestimmung illusorisch, und was würde dadurch erreicht? Das Großkapital, bestehend aus drei bis vier Grossofirmen, welche ihren Kundenkreis als Ge schäftsgeheimnis betrachten, würde gestärkt werden, und der Buchhandel würde sich in Widerspruch mit dem Genossenschasts- gesetz und damit mit den Bundesregierungen und dem Reichs tage stellen. Wir richten deshalb an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler die ganz ergebene Bitte: »In die Wiederverkäuferordnung keine Bestimmung auf zunehmen, welche in unsere Rechte als Genossenschaft ein- greist.« Ferner bitten wir zum Schlüsse noch, unsere Ausführungen dem Deutschen Buchhandel zur Kenntnis zu bringen, und sehen einem gütigen Bescheide entgegen. Mit vorzüglicher Hochachtung Kleine Mitteilungen. Ei» Ausruf für Arno Holz. — Namhafte Künstler, Thcater- direktorcn und Schriftsteller erlaffen zum 50. Geburtstage von Arno Holz einen Aufruf zu einer Sammlung sllr den Schriftsteller tn dem es heißt: »Arno Holz, der am 2K. d. M. 50 Jahre alt wird, erzählt im Vorwort zu seiner letzten, eben erschienenen Tragödie .Jgnorabimus', daß er .heute »och immer buchstäblich in einer Dachbude hockt'. Es ergreift und beschämt uns, eine» um das deutsche Schrifttum der lebten 30 Jahre im höchsten Grade verdienten, schon um der Reinheit seines nur der Kunst ergebenen Strebens willen bewunderungswürdigen Dichter tn Not zu wissen. Wir fordern die Nation aus, diese Schuld durch eine Ehrenspende zu tilgen, und eröffnen hiermit die Sammlung. Beiträge wolle man an die Leitung des .Kunstwart', Dresden-Blasewitz, richten.« Unterzeichnet ist der Aufruf u. a. von Hermann Bahr, Peter Behrens, Richard Dehmel, den General-Intendanten Gras v. Hlllsen- Haeseler und Baron v. Putlitz, Professor Ostwald, Max Ltebermann, Paul Lindau, Heinrich Mann, Thomas Mann, Artur Schnitzler, Hans Thoma, Hermann Sudermann, Frank Wedekind ». a. m. Gleichzeitig mit diesem Aufruf bringt ein Herr Robert Reß in Berlin, von dem wir nicht viel mehr wissen, als daß er vor kurzem ein Buch über Arno Holz veröffentlichte, seine vor einigen Woche» an die Verleger ergangene Anregung in Erinnerung, dem Dichter anläß lich seines 50. Geburtstages je 1 Erpl. ihrer »wesentlichsten« Verlags werke zu stifte». Uns ist von einem früheren derartigen Ansuchen nichts bekannt geworden, sonst würden wir uns schon damals tn dem selben Sinne ausgesprochen haben, in dem wir heute zu dieser Sache Stellung nehmen, daß wir nämlich diese Art, einen Dichter zu ehren, der Gelb nötiger als Bücher hat, für einen Unfug halten. Wer die Werke Holz' lteb gewonnen und dem Dichter für das, was er ihm ge geben, zu danken hat, wird umso lieber zu einer Geldspende bereit sein, als sic einem Manne zugedacht ist, der mit der Not des Lebens zu kämpfen hat. In einem solchen Falle Bücher zu schenken, hieße statt des Brotes Steine geben oder den Beschenkten tn Versuchung führen, die Bücher wieder zu Gelbe zu machen, sei es auch nur, weil sich kaum Platz i» der Dachstube für solchen Segen finden wird. Wenn aber gar Herr Reß, wie er schreibt, mit der Absicht umgeht, »von dieser so zu er hoffenden Sammlung einen ausführlichen Katalog zu edieren, der auch an die Presse gehen und den Geschenkgebcrn zugestellt werden soll«, so gewinnt es den Anschein, als ob die Freunde des Dichters noch weltfremder wären als der Dichter selbst, dem sicher mit dem Gelbe für dieses unnütze Unternehmen mehr geholfen sein wllrde, als irgend einem Empfänger mit einem vollständig wertlosen, aber vielleicht gar nicht billigen Katalog. Die Konkurrenzklausel. — Der Neichstagsausschuß zur Beratung der Konkurrenzklaufelvorlage hat am 22. d. M. die erste Lesung be endet. Die Frage der Einbeziehung der technischen Angestellten in das Gesetz wurde durch Annahme folgender Resolution gelöst: »Der Reichs tag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, so bald als möglich eine Gesetzesvorlage zu unterbreiten, durch welche das Ge biet des Wettbewerbverbots für diejenigen Angestellten und Ar beiter geregelt wird, auf welche das vorliegende Gesetz keine Anwendung findet.« Die Anträge der Sozialdemokraten, der Regierungsvorlage drei neue Artikel anzufügen, die Abänderungen des B.-G.-B. und der Gewerbe-Ordnung zugunsten der technischen Angestellten und der Arbeiter enthalten sollen, wurden mit allen bürgerlichen Stimmen ab- gelehnt; nur die Abg. Behrens und Marquart stimmten dafür. Die zweite Lesung soll beginnen, sobald die verbündeten Regierungen Stel lung zu den Beschlüssen der ersten Lesung genommen haben. Vor den Psingstserien wird keine Sitzung mehr abgehalten. Porto sür mittels Durchdrucks hcrgestclltc Schriftstücke. Porto für Geschäftspapiere. — Die Kommission des Deutschen Handelstags betr. Verkehr lehnte es am 8. April ab zu befürworten, daß das Porto für Geschäftspapiere bis 20 A von 10 auf 3 über 2g bis 50 oder 100 A von 10 auf 5 H herabgesetzt werde. Pers>i iialffiiltirWen. 70jähriges Verussjubiläum. — Diesen gewiß selten vorkommenden Gedenktag kann heute Herr DavtdHendcßin Firma C. G. Hcndeß tn Cöslin begehen. Der Herr Jubilar erfreut sich trotz seiner bald 84 Jahre einer großen geistigen Frische und nimmt als Chef der Firma immer noch regen Anteil an der Leitung seines Geschäftes. Unsere herzlichste Gratulation vereinigt sich mit den Wünschen seiner Familie und seiner Berufsgenoffen. Der Vorstand des Grosso- und Kommissionshauses Deutscher Buch- und Zeiischristenhändler e. G. m. b. H. CarlPröhl. OttoRichter. Zerantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der V ö r s e II v e r c t n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Deutsches Buchhälidlerhaus, Hospitalstraße. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion: Lctpzig-N., Gerichtsweg 3K sBuchhänblerhaiiSs.
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