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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-06
- Erscheinungsdatum
- 06.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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4836 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. 102, 6. Mai 1913. del blüht. Die dänischen und norwegischen Verleger sind frei gebiger; es gibt in diesen Ländern bedeutend weniger Filial- geschäfte, dafür aber um so zahlreichere kleine selbständige Sor timente, die sich allerdings sehr oft mit dem Buchhandel nur im Nebenamt befassen. Dies ist sa auch selbstverständlich, da die Anzahl der Sortimente im umgekehrten Verhältnis zu der An zahl der Einwohner steht. Ich will einige Beispiele anführen. Odense (Dänemark) hat 50 OVO Einwohner und 9 Sorti- mcntsbuchhandlungcn, Norrköping (Schweden) dieselbe Ein wohnerzahl, aber nur 3 Sortimente. Randers (Dänemark) hat 20 000 Einwohner und 5 Sortimentsbuchhandlungen. Die gleichgroße schwedische Universitätsstadt Lund hat dagegen nur 2 Sortimente. Aarhus (Dänemark) mit 56 000 Einwohnern be sitzt 11 Sortimentsbuchhandlungcn, Malmö (Schweden) mit 80 000 Einwohnern nur 4. Nstad in Schweden hat 12 000 Ein wohner und 1 Sortiment, Nacstved in Dänemark mit 8000 Ein wohnern aber 3 Sortimente. Helstngdorg (Schweden) hat 32 000 Einwohner und 2 Sortimente, während die gegenüberliegende dänische Stadt Helsingör mit nur 14 000 Einwohnern auch 2 Sortimente hat. Wollte man also die Zahl der Sortimente dieser Berechnung zugrunde legen, so würde man zu dem Er gebnis kommen, daß Dänemark bedeutend mehr Bücher verbraucht als Schweden und Norwegen zusammen. In der Wirklichkeit dürften die Verhältnisse umgekehrt fein. Ich habe durch diese Ausführungen in keiner Weise das Verdienst des Herrn Schönrock schmälern wollen, aber ich hielt es für meine Pflicht, seine Angaben aus Grund meiner prak tischen Kenntnisse zu berichtigen und zu ergänzen. Denn eine solche Untersuchung auf rein theoretischer Grundlage ohne Hin zuziehung von praktischen Kenntnissen vorzunehmen, ist und bleibt invita Ninerva. E. P. Enewald. Kleine Mitteilungen. Central-Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler (vgl. Nr. 97). — In Nr. 18 des »Verbands-Organs des Central-Vereins Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler« vom 4. Mai ist noch ein Nachtrag zu den Anträgen zur Generalversammlung in Straßburg i/Els. enthalten, den wir den Lesern umsoweniger vorenthalten möchten, als ähnliche Bestrebungen auch im Sortiment in den letzten Jahren zutage getreten sind. Neu an dem Anträge ist nur die Einbeziehung von Lieferungswerken in die Bestellgelderhebung, die, mit der Zeit schriftenfrage verquickt, eine an sich verständliche und berechtigte Forderung verwirrt, weil es an einer klaren begrifflichen Bestim mung dessen, was hier unter Lieferungswerke zu verstehen ist, fehlt. Denn wenn auch zahlreiche Lieferungswerke, namentlich solche, die vom Kolportagebuchhandel vertrieben werden, den Zeitschriften hin sichtlich der geschäftlichen Behandlung vollständig gleichgestellt werden können, so unterscheiden sich doch andere wieder so wesentlich von ihnen, nähern sich derart dem Buche, daß auch dieses einer Bestell gelderhebung unterworfen werden müßte, um sie gegenüber diesen Lieserungswerken zu rechtfertigen. Der in Frage stehende von der -Kommission zur Wahrung der Fach interessen des Buch- und Zeitschriftenhandels« gestellte Antrag lautet in wörtlicher Wiedergabe: Der Central-Verein wolle beschließen: 1. Vom 1. Oktober 1913 ab wird für sämtliche Zeitschriften und Lieferungswerke ein vierteljährliches Bestellgeld von 10 H erhoben. Die bisherige Bestellgelderhebung für quartalsweise berechnete Zeitschriften bleibt bestehen. 2. Das Bestellgeld soll einheitlich zu Anfang eines jeden Kalender quartals erhoben werden. 3. Zur Einhaltung dieser Bedingungen sind sämtliche dem Central- Verein Deutscher Buch- und Zeitschriftenhändler angehörenden Mitglieder verpflichtet. 4. Alle in Frage kommenden Herren Verleger sollen, soweit das nicht schon geschehen ist, aufgefordert werden, ab 1. Oktober 1913 das Bestellgeld ihren Erscheinungen aufzudrucken. Die ausführliche Begründung dieses Antrags ist in dem sämtlichen Vereinen zugegangenen Rundschreiben der Kommission enthalten. Neue Bücher, Kataloge etc. d'iieure8, documeQt8 llistoriqu68 et topo^rapkigueZ sie. ?rove- osut de keu kl. KI. k. b'aleü, mivwtre d'ätat et wiowtre pl6ni- potevtiaire (1777—1843), 3. C. van der kluetleo, ßenealoLwte, 1.» Ils^e et autres. 8°. 90 8. 1014 tlrn. — 8a vente publique anra lieu le 7 et 8 mai 1913 dav8 la 8al1e de vente de Van 3toelrum'8 ^utiquarisst (3. 8. 3. Xerling — 8. 6. vorzk) ä 8a Ha^e, kriuce^racbt 15. 1777—1843), 3. 1. LekboN, aneien librairs ü 8euvvürde e. a. c6Iöbre impriweur Italien (1740—1813) (Collection >V. 8..... Verbotene Druckschriften. — Das interessante Blatt (Wien) Nr. 48, soweit darin die Inserate »Sind Sie verheiratet? Julius Singer« und »Gummi .... Potoky . . . .« enthalten sind Landgericht I Berlin. Unbrauchbarmachung. 38. I. 1170/12. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4297 vom 3. Mai 1913.) SpreWal. Zeitschriftenbeilagew Zu diesem wiederholt angeschnittenen Thema möchte ich »och einen Beitrag liefern. In dem letzten Heft des bei Schweizerbart er scheinenden Centralblattes für Mineralogie liegt ein Prospekt über das bei Fischer in Jena erscheinende Handwörterbuch der Naturwissen schaften bei. Dieser Prospekt trägt den Ausdruck: Die Buchhandlung Hermann Meusser in Berlin V. 35 liefert das Handwörterbuch franko und ohne Preiserhöhung gegen die bequeme Monatsrate von -4! 4 — oder Quartalsrate von 10.—. Dem Prospekt war serner eine mit der Firma Meusser versehene Adreß-Bestcllkarie angcheftct, und außerdem war außen auf der ersten llmschlagscite der Zeitschrift noch die Notiz gedruckt, daß dieser Prospekt der Firma Meusser diesem Heft beiliege. Dadurch wurden wir bei der Expedition selbst auf merksam gemacht, man kann aber doch nicht alle Zeitschriften auf solche Prospekte hin durchsuchen! Mit meinem Abonnenten stehe ich mich so, daß dieser bei persön licher Rücksprache cs für selbstverständlich ansieht, daß er, wenn er den Prospekt erhält, die eventuelle Bestellung doch bei mir und nicht bei Meusser machen würbe. Er Halls auch nicht nötig, sich aus Raten cinzulasscn. Aber wohin soll es führen, wenn derartige Dinge immer mehr einreißcn? Ich bedanke mich schön dafür, für meine Konkurrenz Reklame zu machen, und keine richterliche Entscheidung würbe mich dazu verurteilen. So nehme ich also solche Prospekte heraus und streiche den Passus ans dem Umschlag des Heftes. Eine Rücksichts losigkeit aber ist es m. E. von dem Verlag, dem Sortimenter Derartiges zuzumuien. Die Firma Schwcizerbart hat anscheinend aus Grund der an dieser Stelle mehrfach vorgekommencn Aussprache absichtlich auf den Umschlag des Hestes den Hinweis gebracht, damit der Sorti menter gezwungen sein sollte, den Prospekt weiterzugebcn. Da müßte doch endlich einmal Wandel geschafft werden. Wäre cs nicht angebracht, allen Firmen, deren Beilage man entfernt, Mitteilung zu machen? Gegen Inserate ähnlicher Art ist man ohnehin machtlos, man kann sie nicht aufsuchen und ausschnciden. Die Sache ist aber ernst genug, um z» überlegen, welcher Schutz gegen solche Zumutungen möglich ist. Darmstadt. Carl Köhler. Der Prospekt der Buchhandlung Hermann Meusser in Berlin entspricht den Vorschriften der bnchhändlerischcn Verkaufsordnung, und wir haben daher keine Veranlassung gehabt, die Aufnahme des selben zu verweigern. Ein Hinweis auf dem Umschlag wird bekanntlich von jedem Auftraggeber verlangt. Im übrigen warnen wir die Firma Köhler in Darmstadi, die nebenbei bemerkt kein Konto bei uns hat und auch das Zentralblatt nicht direkt von uns erhält, davor, Ver stümmelungen unserer Verlagswerke vorzunchmen, da wir sonst genötigt wären, unsere Rechte als Verleger mit Hilfe der Gerichte zu wahren. Stuttgart, 3. Mai 1913. E. Schweizerbart'schc Verlagsbuchhandlung Nägele L vr. Sprocsser E. Nägele.
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