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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-05-27
- Erscheinungsdatum
- 27.05.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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5670 Börsenblatt f d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 119, 27. Mai 1913. sprechen. Das ergibt nur eine Erschwerung der Abstimmung. Ich würde deshalb bitten, daß wir nur über die heute vorgelegte Fassung abstimmen, und zwar getrennt, zunächst über den ersten Satz und dann über die letzten zwei Zeilen wegen der Vermittler- gebllhr. Sind die Herren damit einverstanden? — Das ist der Fall. Ich bitte also diejenigen, die Hand zu erheben, die gegen das sind, was in den ersten Zeilen von K 11 Ziffer 3 steht. <Zurus: Wird mit Stimmvertretung gestimmt? — Zuruf von anderer Seite: Nein!) — Es dürfte Wohl besser sein, daß wir in diesem Falle, da es ja nur zu informatorischen Zwecken geschieht und wir hier nicht endgültig Beschluß zu fassen haben, nur persönlich abstim men. (Sehr richtig!) Es hatten sich vier Hände gegen den ersten Satz erhoben; er ist also gegen vier Stimmen angenommen. Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Satz: »Die Gewährung einer Vermittlergebühr« usw. Diejenigen, die da gegen sind, bitte ich die Hand zu erheben . (Geschieht.) Gegen zwei Stimmen angenommen! Damit wäre 8 11 Ziffer 3 erledigt. Zu Z N Ziffer 5 hat niemand das Wort genommen, ob gleich 8 11 Ziffer 5 auch zur Diskussion stand; es dürfte sich also gegen den Wortlaut, der hier vorliegt, wohl kein Widerspruch erheben und eine Abstimmung nicht notwendig sein. Wir kommen zu 8 12. Ich eröffne hierüber die Diskussion. vr. Erich Ehlermann-Dresden: Meine Herren, es ist ja früher schon zum Teil über ß 12 gesprochen worden. Es ist vor allen Dingen erwähnt worden, daß dieser 8 12 eine Einschränkung der bestehenden Verlegerrechte bedeutet. Ich muß mich auf das nachdrücklichste gegen diese Be hauptung wenden. Es ist im Ausschuß bei der Beratung dieses 8 12 als erster leitender und unerschütterlicher Grundsatz hinge stellt worden, daß der Inhalt des ß 12 Ziffer 1, des alten 8 5 Ziffer 5b der Satzungen, in keiner Weise geändert werden soll, sondern daß es sich bei diesem Paragraphen, weil er in den Satzungen steht, nur um eine Auslegung handelt. Nun, meine Herren, wollen wir uns doch einmal vergegenwärtigen, wie es kommt, daß dieser Paragraph gerade in seiner Auslegung so streitig geworden ist. Als die Satzungen im Jahre 1887 be schlossen wurden, da war ja ein großer Teil der Geschäfte, die heute zahlreich geworden sind, ziemlich selten. Die ganze Frage, wie der Verleger durch die Änderung der Satzungen berührt wurde, wurde eigentlich dadurch geregelt, daß cs hieß: wenn der Verleger an das Publikum liefert, so ist er als Sortimenter anzusehen. Welchen Umfang die Geschäfte auf Grund des jetzi gen 8 12 Ziffer 1 annehmen würden, hat damals niemand über sehen und konnte niemand übersehen. Nun traten im Laufe der Zeit — und ich habe selbst diese Entwicklung im Vorstand des Börsenvereins mitgemacht — immer mehr und mehr Beschwer den des Sortiments über Mißbrauch dieses Paragraphen an den Vorstand heran. Wir haben im Börsenverein Jahrzehnte mit dem Paragraphen gearbeitet, ohne daß nennenswerte Be schwerden gekommen wären. Dann aber nahm die Zahl der Be schwerden immer mehr zu, und der Börsenverein wandte zunächst den Paragraphen nach bestem Ermessen an. Er sah dann aber, daß es immer schwieriger und schwieriger wurde, bei der Be urteilung der einzelnen Fälle allgemein gültige und vollständig feststehende Grundsätze zu befolgen. So kam es, daß er zunächst, um Klarheit zu schaffen, das Gutachten des Vereinsansschusses herbeigezogen hat. Ich kann Herrn vr. de Grupter, dessen Aus führungen ich im übrigen mit der größten Freude und mit herzlichem Danke begrüßt babe, insofern nicht zustimmen, daff die 47 Verleger den Börsenverein van einem Fehlgange abgehalten hätten; denn, meine Herren, diese Erklärung hat materiell zur Sache gar nichts gesagt. Sie hat nickt gesagt: das Gutachten ist falsch, sondern sie hat im ersten Teile gesagt: der Vereins- ausschuß ist für die Frage nicht zuständig, und im zweiten: wir Verleger werden uns von den Rechten, die wir auf Grund von 8 3, 5 b der Satzungen haben, nichts nehmen lassen. Sie haben nicht erklärt: das Gutachten ist falsch. (Zuruf.) Ich muß sagen: diese Erklärung der 47 Verleger — ich kenne deren Urheber nicht — ist ein diplomatisches Meisterstück: denn die Fassung war so, daß sie eigentlich jeder Verleger verstehen konnte, wie er wollte, und infolgedessen in der Lage war, seine Unterschrift dazu zu geben. Nun hat sich im Laufe der Zeit das, was wir als Gebrauchsrecht ansehen, langsam herausgeschält. Es haben sich die verschiedensten Anschauungen, extreme Anschauungen nach der einen Seite, extreme Anschauungen nach der andern Seite, ein ander gegenübergestellt, und der Börsenvereinsborstand in Ver bindung mit dem Vercinsausschuß, mit dem Ausschuß für die Verkaufsordnung hat in langwieriger, mühsamer Arbeit das Mit telmaß aus diesen gegensätzlichen Anschauungen herauszuschälen gesucht, und nur das in den Entwurf hineingenonnnen, was wirklich lediglich eine Interpretation der Satzungen und keine Einschränkung der Rechte des Verlegers ist. Ich halte mich für verpflichtet, das hier mit dem größten Nachdruck zu betonen; denn darauf ist das ernsteste Bestreben des Ausschusses gerichtet gewesen, und ich glaube, daß es ihm gelungen ist. vr. Walter de Gruyter-Berlin: Meine Herren, ich kann bei der Kürze und Kostspieligkeit unserer Zeit und angesichts der reinen historischen Bedeutung, die diese Angelegenheit in dieser Stunde für uns hat, nur sagen, daß Herr vr. Ehlermann sich irrt, und berufe mich dafür auf das Erinnerungsbild, worin sich der Widerstreit zwischen der Ihnen bekannten Auslegung des Vereinsausschusses aus dem Sommer 1910 und zu einem bald darauf erfolgenden Protest der 47 bei uns allen verdichtet hat. Die 47 Verleger haben durch ihren damaligen Protest einer formellen wie materiellen rechtsirrtüm- lichcn Auslegung der Satzungen und der Verkaufsordnung den Paß verlegt. Ich habe das heute noch einmal festgestellt, um uns gegen die damals erhobenen, zum Teil leidenschaftlichen Vor würfe zu schützen. Vorsitzender: Die Abänderungsvorschläge zu 8 12, die wir Ihnen vor gelegt haben, scheinen zu irgendwelchen erheblichen Einwen dungen keinen Anlaß gegeben zu haben, denn die Rednerliste ist erfreulicherweise erschöpft. — Soeben meldet sich noch Herr Pra ger zum Worte. — Ich würde deshalb in Anbetracht der vorge rückten Zeit dankbar sein, wenn die Herren ihre Sonderwünsche zurückstellen und erklären würden: wir können uns, der eine gern, der andere nicht gern, mit diesen Vorschlägen abfinden, wobei ich in 8 12 Ziffer 2x, der Anregung des Herrn Schwartz folgend, rein redaktionell zur Herbeiführung einer größeren Klarheit sagen würde statt: »sofern es dessen berechtigtes Interesse erfordert« —: »sofern cs das berechtigte Interesse des Sortimenters erfordert«. R. L. Prager-Berlin: Meine Herren, ich will mich ganz kurz fassen und nur er klären, daß ich den Antrag bezüglich des Schlußsatzes zu 8 12, Ziffer 2 x, und ebenso zu 8 12 Ziffer 2 a nicht annehmen und auch nicht zur Annahme empfehlen kann, über alles andere würde sich reden lassen. Vorsitzender: Gegen diese beiden Streichungen ist von einer Seite Wider spruch erhoben. Da weitere Redner sich nicht gemeldet haben, schließe ich die Diskussion. Wir kommen auch hierüber zur Ab stimmung. Ich würde zunächst über die beiden zu streichenden Sätze 2 e und 2 x, bei denen es sich um eine zeitliche Begrenzung der Angebote handelt, abstimmen lassen, darauf über die anderen Abänderungen. Ich frage zunächst: sind Sie mit der Streichung dieser beiden Sätze einverstanden? und bitte diejenigen, die dagegen sind, die Hand zu erheben. (Geschieht.) Gegen eine Stimme angenommen. Ich frage weiter: sind Sie im übrigen mit den Vorschlägen, wie sie 8 12 enthält, einverstanden? (R. L. Prager: Da enthalte ich mich der Abstimmung. Ich bitte das im Protokoll zu ver merken. — Fritz Springer: Ich auch! — vr. Liebmann: Ich auch!) Bei drei Stimmenthaltungen angenommen! Nun hätten wir die schwierigen 88 11 und 12 besprochen, und wir kommen nun zu den übrigen Paragraphen, namentlich 8 -3 und 14. Ich bitte Herrn vr. Ehlermann, diese Änderungen freundlichst zu begründen, aber im Interesse der hungernden Ma gen möglichst kurz. (Heiterkeit.) vr. Erich E h l e rm ann - Dresden: Meine Herren, ich folge gern dieser Aufforderung, weil ich gleich nach 2 Uhr im
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