Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.05.1913
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- 1913-05-27
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- 27.05.1913
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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PV 119, 27. Mai 1913 Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Dtlchn. Buchhandel. 5671 Wahlausschuß sein mutz; ich weiß also nicht einmal, wie ich zum Mittagessen kommen soll. Zu 8 14 kann ich überhaupt darauf verzichten, etwas zu sagen; denn das ist eine Sache, die die Verleger nicht so sehr angeht wie die Leihbibliotyekinhaber. Darüber wird ja heute nachmittag genügend gesprochen werden. Was 8 3 Ziffer 3 anlangt, so handelt es sich hier um die Vereinsbuchhandlungen, die ja eine sehr bedeutende Gefahr für den Verlagsduchhandel darstellen, insofern, als sie ja meistens das Sortiment betreiben, um darauf einen Verlag auszubauen, der dann auf Grund der grotzen Anzahl Kunden, die sie haben, und an die sie mit ihren Mitteilungen herankommen, den Ver legern eine geradezu tödliche Konkurrenz bereitet. Ich glaube, wenn irgendwo, so müssen hier Sortiment und Verlag in der Bekämpfung einig sein. Nun sind drei Gerichtsurteile ergangen, die ja, wie das nicht anders zu erwarten war, einander widersprechen. Das erste Urteil geht dahin, daß die Anwendung der Rabattparagraphen den Vereinsbuchhandiungen gegenüber richtig sei, während die beiden anderen Urteile diese Ausfassung nicht geteilt haben. Es war zu erwägen, ob nicht der Kampf auf anderer Grundlage fort gesetzt werden konnte. Auf Grund von juristischen Gutachten, die wir uns haben erstatten lassen, sind wir dann zu der Über zeugung gekommen, daß bereits die jetzige Verkaufsordnung in ihrer Fassung die nötigen Handhaben bietet, gegen die Vereins buchhandiungen vorzugehen, insofern, als man diejenigen Ver einsbuchhandiungen, die grundsätzlich aus jeden Eigengewinn verzichten oder ihn in irgendeiner Form ihren Mitgliedern wie der zuwenden, nicht als Gewerbebetriebe, also auch nicht als buch- händierische Gewerbebetriebe anzusehen hat. Der Ausschuß hat es aber für zweckmäßig befunden, dies durch die vorgelegte Fas sung ausdrücklich zu sagen, und ich glaube, daß es gelungen ist, die Grundlagen zu finden, um den wichtigen Kampf mit Erfolg fortzusetzen. Vorsitzender: Wünscht jemand zu § 3 das Wort? Fritz Springer-Berlin: Meine Herren, ich glaube, es hat kaum noch Zweck, daß wir uns über den Paragraphen unterhalten; denn es sind nur noch so wenige Mitglieder anwesend. Ich glaube, wir können uns die ganze Diskussion schenken. Überlassen Sie das doch heute nach mittag dem Verbände! Wen es interessiert, der wird ja da sein. Eine Abstimmung, die von irgendeiner Bedeutung sein kann, ist nach meiner Meinung hier gar nicht mehr möglich. (Sehr richtig.) Vorsitzender: Meine Herren, ich glaube, wir sind alle der Ansicht, daß jetzt die wirkliche Meinung des Verlags nicht mehr festgestellt werden kann, und da ja auch die beiden Verlegerparagraphen hier besprochen worden sind, und zwar ohne Abkürzung der De batte, so hat der Verlegerverein Wohl in bezug auf die Tages ordnung das getan, was er tun mußte, und wir können infolge dessen die Besprechung schließen. Wir haben aber noch einen Punkt auf der Tagesordnung: Bestimmung des Orts für die nächste ordentliche Hauptversammlung. Sie sind wohl alle damit einverstanden, daß wir wieder Leipzig wählen. (Allseitige Zustimmung.) Ich frage, ob sonst noch etwas in der Hauptversammlung an den Vorstand gebracht werden soll. — Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich einige Mitglieder, der Verlesung des Proto kolls beiwohnen zu wollen, und schließe die Sitzung. (Schluß 1 Uhr 35 Minuten.) Kleine Mitteilungen. llrhcberrechtsgesetz des Australische» Bundes. — Untern, 20. No vember 1912 ist ftir den Australischen Bund unter Aufhebung des Ooxz-- rigbt Lot 1995 ein nettes ürhcberrcchtsgesctz (dop^rigdt Lot 1912) er lassen worden. I» bas Gesetz ist das tm Anschluß an die Berliner Ur- hcbcrrechtskoufereuz vom Jahre 1SV8 entworfene und am 1. Juli 1912 in Kraft getretene britische UrheberrechtSgesetz unverändert übernom men, und zwar mit rückwirkender Kraft vom 1. Juli 1912 ab. Austra lien hat damit von der in Abschnitt 25 des britischen Gesetzes den Selbstoerwaltungskolonien vorbchaltenen Möglichkeit Gebrauch ge macht, sich die Vorteile der Internationalen Union zu sichern. Nach diesem Abschnitt 25 mußte das britische Gesetz unverändert eingesührt werden, abgesehen von solchen Änderungen, die nur das Verfahren be treffen oder erforderlich sind, um das Gesetz den örtlichen Verhältnissen anzupassen. Dies ist in dem australischen Gesetze geschehen. Die ein zige bedeutsame Abweichung von dem englischen Rechte besteht darin, daß in Australien die Anmeldung und Eintragung des Urheberrechts fakultativ bestehen bleiben. Die Wirkung der Eintragung ins Register ist, daß dem eingetragenen Urheber eines Werkes die besonderen Rechtsbehelse der Artikel 15 bis 17 zustehen (Verbot und Verhinderung ungesetzlicher Eingriffe durch einen Friedensrichter sowie die Befugnis, eine in Aussicht genommene gesetzwidrige Aufführung ohne Inanspruch nahme von Behörden durch schriftliche Androhung selbst zu verbieten). (Rach einem Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Sydney.) Diebstahl von Museumsstücke» aus der ?IL, Berlin. Die in der »Historischen Abteilung« der untergebrachten Schränke aus dem Schristmuseum des Herrn Rudolf Blanckertz, Berlin, sind von bis setzt unbekannter Hand erbrochen und zum Teil ihres Inhalts beraubt worden. Es befanden sich darunter verschiedene schwer zu ersetzende Schreibgeräte und Behälter exotischer Herkunft, die sür die Schriftkunde von besonderem Interesse sind. Der Diebstahl ist sofort der Kriminal polizei gemeldet worben, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre, über den Verbleib der wertvollen Stücke etwas zu ermitteln. Die »Gesellschaft von Freunden der Nationalbibliothck« I» Paris. — Man schreibt der »Voss. Ztg.«: Aus Anregung des Akademikers Francis Charmes hat sich vor einigen Tagen in Paris eine »Socistä ckes Unnas cke la bikrliotlitzgus nationale et clos granckss lübliotützcsuos cks llrance« gebildet. Dem Gründungsplan zufolge soll die Gesellschaft nicht nur Gelehrte und Bibliothekare, sondern auch Privatsammler und Bücherfreunde zu dem Zwecke vereinigen, die Nationalbibliothek durch Geschenke und Geldmittel in den Stand zu setzen, größere und wert vollere Ankäufe für ihre Bücher- und Handschriftenbestände z» machen, als es bei ihren verhältnismäßig beschränkten Mitteln bisher möglich gewesen ist. Francis Charmes ist zu seiner Gründung durch die großen Erfolge veranlaßt worden, die auf künstlerischem Gebiete eine »Vereinigung von Freunden der französischen Kunst« erzielt hat, denen vor allem der Louvre manche wertvolle Ergänzung und Bereicherung verdankt. Die Tätigkeit der ncugegründeten Gesellschaft soll sich nicht auf die Nationalbtblivthek allein beschränken, sondern auch die übrigen bedeutenderen Pariser Bibliotheken, vor allem die des Arsenals, die Bibliothek Mazarinc, die Bibliothek Sainte-Geneviäve, die der Univer sität und des Institut de France sowie die großen Provtnzbibliothckcn in den KrciS ihrer Interessen ziehen. Auf diese Weise soll neben dem rein praktischen Zweck auch das ideelle Leben Frankreichs gefördert und ein regerer Gedankenaustausch zwischen den Gelehrten und den Sammler» Frankreichs in die Wege geleitet werden. Dieser ideelle Zweck, der sich naturgemäß nicht auf Frankreich zu beschränken braucht, macht es sehr wünschenswert, wie Charmes in seiner Eröffnungsrede betonte, baß der Gesellschaft, der schon aus allen Teilen Frankreichs zahlreiche Beitrittserklärungen zugegangen sind, auch ausländische Bibliophilen, Sammler und Gelehrte bettrcten. Der Bund Deutscher Ober-Postschassner hält vom 1. bis 4. Juni seinen 3. Bundestag inLeipztgab. Neben organisatorischen Fragen wird sich der Bundestag in der Hauptsache mit Fragen der Personal- resorm bei der Reichs-Post- und -Telegrapheuvcrwaltung beschäftigen. Die diesjährige» Haupttagungcn der Raiffeisen-Organisation wer den am tl. und 12. Juni in der Stadthalle in Heidelberg ab- gehaltcn. Am ersten Tage findet die Generalversammlung der Land wirtschaftlichen Zentral-Darlehnskassc sür Deutschland statt. Auf der Tagesordnung steht außer den übliche» Gegenständen die Erhöhung des Aktienkapitals auf 11 Millionen Mark, nachdem zu Ende des Vor jahres erst die schon früher beschlossene Erhöhung auf 19 Millionen Mark burchgesührt worden war, die eine bedeutende Überzetchnung ergeben hatte. Am 12. Juni tagt der Gcneralverband ländlicher Ge nossenschaften für Deutschland, aus dessen Tagesordnung folgende Vor träge: »Die Lehren der deutschen Geldwirtschaft für die Raiffeisen- Vereine« (Berichterstatter Direktor Schüler in Kassel) und »25 Jahre nach Raiffeisens Tod« (Berichterstatter Verbandsdtrektor Or. Nosden in Ludwigshafen a. Rh.) besonders hervorgehoben feien. Der Verband Deutscher Amatcurphotographen-Vcrctne mit dem Sitze in Berlin hält seine diesjährige Delcgiertcnversammlung in der
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