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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.08.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-08-16
- Erscheinungsdatum
- 16.08.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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8138 Börsenblatt f, d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 189, 16. August 1913. abrechnung oder dem sich meist bar abwickelnden Schulbücher- geschäft bis zur Beängstigung steigert. Die Hauptschuld daran dürfte neben einer schlechten allge meinen Überwachung der vitalen Geschäftsvorgänge seitens des Inhabers und der so oft gerügten und so selten gebesserten Bum- melbuchhaltung Wohl der Pumpwirtschaft zuzumessen sein. Es liegt in der Natur des Buches, daß das Sortiment fast nur mit besser situierter Kundschaft arbeitet, denn der kleine Mann braucht gewöhnlich wenig oder gar keine Bücher. Und trotzdem dürfte in keinem anderen Erwerbszwcig das Borgwesen, besser das Borg et n Wesen, so als Geschäftsprinzip vertreten sein wie gerade im Sortimentsbuchhandel. Die großzügige und mustergültige Einrichtung, die der deutsche Buchhandel als Standesorganisation im Börscnvcrcin gefunden hat, macht durch die Nerkaufsordnung ein Überfordcrn oder Unterbieten der Waren(Bllcher)preise unmöglich. Damit wird der unlauteren Konkurrenz im Gegensatz zu vielen andere» Klcinhandelsgewerben die schärfste Waffe genommen. Auf der anderen Seite verführt aber gerade diese Beschränkung in der freien Bestimmung des Handelspreises den Sortimenter dazu, die Kundschaft durch überreichliches Entgegenkommen in der Zahlweise an sich zu fesseln. Dies Bestreben ist in vielen Ge schäften des Buchhandels heute schon der Hauptanziehungspunkt für die Kundschaft geworden, und das, was eigentlich ursprünglich die Kunden an ein Unternehmen fesseln sollte, nämlich pünktliche und ordentliche Bedienung, reichhaltige Auswahl und die durch diese bedingte Umsicht des Sortimenters im Einkauf, ist in vielen Geschäften längst zu einer »Ncbcnbeitugcnd« geworden. Wir wollen es ganz offen aussprechen: Dieses »Anschrcibcn« um jeden Preis ist zu einer unerträglichen Unsitte geworden. Sie bedroht den tüchtigen, aber geldlich schwächeren Sortimenter in seiner Existenz. Beim kaufenden Publikum untergräbt sie die Achtung vor dem kaufmännischen Erwerb und den Sinn für ein richtiges Verdienstverhältnis. Ist es doch im Sortimenterberuf ein alltägliches Vorkommnis, daß der kleine Dreikäsehoch, der seine eben erlangte wissenschaftliche Befähigung zum Besuche der Sexta durch den Bezug des ersten Ostermann dokumentiert, kühl ein offenes Konto beim Buchhändler beansprucht — und auch erhält. Und wenn er dann an« Quartalsschluß, je nach dem Grad seiner weltmännischen Gewandtheit verschämt oder anspruchs voll, bittet, dvch diesmal noch keine Rechnung zu schicken (weil er das vom Vater dafür erhaltene Geld in anderen Nichtigkeiten angelegt hat), wie viele, viele Buchhändler werden da dem Wunsche des »geschätzten« Kunden ohne weiteres Nachkommen, damit der »Kunde« nur nicht abspringt! So sängt das Pumpen in der Sexta an, und der Student, der Referendar, ja mitunter noch der Assessor zahlt endlich die letzten Schulbücherschulden ab. Leider läßt sich dieses Borgunwesen nicht von heute auf morgen ausrotten. Selbst wenn der Börscnverein in seiner Ge samtheit die Kreditfrage, ähnlich wie die Regelung der Verkaufs preise, einmal zu einer statutarischen Vorschrift machen sollte, wird es immer Firmen geben, die diese Vorschriften zu umgehen wissen, uni sich einen vermeintlichen Vorteil dem Konkurrenten gegen über zu sichern. Solange aber das Borgsystem besteht, wird auch die geldliche Knappheit an den Zahlungsterminen, wie Oster messe, Schulbüchergeschäst usw., in den meisten Betrieben nicht aufhören. Da bleibt denn die Frage zu erörtern, ob es gar keine Mittel gibt, dem soliden und strebenden Sortimenter solche Stunden gefahrvoller Geldknappheit zu ersparen. Am Eingang unserer Abhandlung ist schon darauf hinge- wicsen, daß ein Darlehn von einem Bankunternehmen fast immer nur gegen Deckung oder Bürgschaft zu erreichen ist. Vertrauens kredite werden bei unseren heutigen Verhältnissen nur ganz ver einzelt gewährt, und auch meist dann nur alten, angesehenen Fir men. Wo soll aber der Kleingewerbler, besonders der Anfänger, bankmäßige Sicherheiten hernehmen? Wirtschaftlich gesünder wäre es vielleicht, wenn nur vermögende Leute zur Selbständig- machung zugelassen würden. Aber würde dadurch nicht gerade der junge Nachwuchs, dessen Intelligenz und Energie manchmal das tote Kapital an wirtschaftlichem Werte weit übertrifft, oft zum Nachteil des gesamten Sortimenterstandes von der Selbstän digkeit ausgeschlossen? Darum erscheint der Nachweis bestimmter Kapitalien zur Selbständigmachung als unzweckmäßig, ganz ab gesehen davon, daß sich in der Praxis ein derartiger Nachweis häufig nur mit Schwierigkeiten wird durchführen lassen. Da bleibt denn dem Sortimenter nichts anderes übrig, als für geldknappe Zeiten aus irgendeine andere Form Geld zu be schaffen. Aber wie und wo? Wäre die alte Klage, daß unsere Sortimenter zu wenig oder überhaupt keine »Kaufleute« sind, nicht zu wahr, so würde der eine oder andere Sortimenter aus einer bemerkenswerten Zeiterscheinung des »kaufmännischen« Kreditwesens längst eine Anregung geschöpft haben, deren Über tragung auf die Kreditverhältnisse im Sortimentsbuchhandel durchaus nicht unmöglich, ja vielleicht sogar sehr aussichtsreich wäre. Ich meine den »Buchdiskont«. Was ist das, »Buch diskont«? höre ich einen großen Teil unserer Slandesgenossen fragen. Unter Buchdiskont versieht man im kaufmännischen Leben eine Beleihung der Außenstände. Das ist so zu verstehen, daß der Darlehen suchende Kaufmann unter Verpfändung seiner in den Büchern stehenden Außenstände ein Darlehn aufnimmt. Selbstverständlich ist das nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick aussieht. Denn eine Buchforderung, wie sie in den Büchern des Kaufmanns zu finden ist, ist zunächst ja nur eine ganz einseitig aufgestellte Forderung, über die der Fordernde fast niemals eine Anerkennung des Schuldners besitzt. Zum zweiten bleibt es für den Darlehen gebenden Teil immer sehr wichtig, zu wissen, ob der Buchschuldner auch wirklich zahlungs fähig ist, ob also die Buchforderungen als »gut« anzusehen sind. Und zuguterletzt gehört zu einer rechtsgültigen Verpfändung einer Forderung, daß der betreffende Buchschuldner von der Verpfän dung in Kenntnis gesetzt wird. Man sieht schon aus diesen drei Hauptpunkten, daß die Dis kontierung von Buchfordcrungen nicht so einfach ist. Es kommt hinzu, daß auch die Diskontierung von Buchforderungen unlau teren Elementen besonders leicht Gelegenheit zu betrügerischen Manipulationen gibt, z. B. durch fingierte Konten oder durch falsche Schilderung der Vermögenslage der einzelnen Buch schuldner oder gar durch Aufführung längst beglichener Posten. Denn es mutz immer wieder betont werden, daß eine Buchfor derung, mag sie auch durch Bestellungsschreiben, Lieferungsscheine usw. belegt werden, immer nur eine einseitig ausgestellte Forde rung bleibt. Dadurch ist es auch begreiflich, daß die Jndustrie- und Handelskreise über den wirtschaftlichen Wert der Buchdiskon tierung noch sehr geteilter Meinung sind. Während eine ganze Anzahl hervorragender Grotzhandelsleute und Volkswirtschaftler die Diskontierung von Buchforderungen als eine durchaus ange brachte und zeitgemäße wirtschaftliche Kredithilfe bezeichnet und der Hansabund z. B. die Gründung von Sonderinstituten für Buchdiskontierung in ernstliche Erwägung zieht, sind andere wie der Gegner dieser neuen Wirtschaftserscheinungen, und eine nam hafte Korporation, wie z. B. die Berliner Handelskammer, hat auf eine Anfrage des Ministers für Handel und Gewerbe auf Grund ihrer Erfahrungen die Diskontierung von Buchforde rungen nicht gutgeheitzen, da dadurch leicht Kreditüberspan nungen hervorgerufen und die Interessen der Warengläubiger ge fährdet würden. Eine Reihe Großkaufleute, die nur an Zwischen händler liefert, hat sogar jede Kredit- oder Zielgewährung davon abhängig gemacht, daß sich die Abnehmer verpflichteten, ihre Buchforderungen niemals zu diskontieren, und die deutsche Reichsbank hat angeordnet, daß Firmen, die Buchforderungs diskont in Anspruch nehmen, Wechselkredit nur noch gegen Deckung erhalten. Ein sehr angesehenes Handelsblatt, das Berliner Tageblatt, schreibt in seiner Handelszeitung Nr. 174 vom 7. 4. 1913: »Im deutschen Erwerbsleben gelten die Forderungen an die Kundschaft, soweit sie nicht durch Akzepte abgedeckt werden, bis zur Regulierung als ein unbewegliches Aktivum. Die Unbeweg lichkeit hat sehr gute Seilen, sie legt dem Lieferanten die eiserne Pflicht auf, mit seinen Mitteln hauszuhalten; sie zwingt ihn, jeder Ausdehnung des Geschäftes eine doppelte und vielfache Überlegung vorausgehen zu lassen; sie ist ein Antrieb dazu, wenn irgend angängig, gegen Kassa oder kurzes Ziel zu verkaufen.« lForüctzuna aus Seite 8I7».i
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