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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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Redaktioneller Teil. ^ 220, 22. September 1913. Grundstein zu einem neuen Bau versenkt werden. Auf ihm wird die König!. Negierung den großzügigen Bau der Deutschen Bücherei er richten, der sich dem gewaltigen Ehrenmal der Freiheitskämpfer eben bürtig, als ein Denkmal deutscher Geistesarbeit an feierlich geweihter Stätte erheben soll. K. ^1. Das Erholungsheim für deutsche Buchhändler in Ahlbeck haben am 15. September die letzten Gäste verlassen. Es wurde vom Mai ab von 501 Personen mit 8205 Vcrpflegungstagen besucht und damit ge leistet, was bei der Zimmerzahl mit ca. 80 Betten nur irgend möglich war. In seinem dreijährigen Bestehen haben somit 1331 Personen mit 21623 Verpflcgungstagen von der Wohlfahrtseiurichtung Gebrauch gemacht. Die Revision des früheren Buchbindermeistcrs Alfred Göhre. (Nachdruck verböte».) — Das Landgericht Leipzig hat am 22. Januar d. I. den früheren Buchbindermeister Alfred Göhre wegen Konkurs- vcrgehens, Betrugs und Unterschlagung zu einer Gesamtstrafe von 1 Jahr 10 Monaten Gefängnis und 4 Jahren Ehrenrechtsverlust ver urteilt. Der Angeklagte hatte vor einigen Jahren das Geschäft seines Vaters übernommen und war mit diesem in Konkurs geraten, und zwar, wie ihm zur Last gelegt worden ist, infolge allzugroßen Auf wandes für sich und seine Familie. Der Betrug ist darin erblickt worden, daß er sich ein Darlehn dadurch zu verschaffen verstanden hat, daß er sich als alleiniger Inhaber einer Firma, an der er nur beteiligt war, ausgegcben hatte. Die dem Angeklagten zur Last gelegte Unter schlagung bestand in folgendem: Der Angeklagte war Vormund seiner beiden Nichten, deren Vermögen er zu verwalten hatte. Der Angeklagte hatte nun einmal ein Wertpapier über 1000 ^//, das seiner Nichte ge hörte, bei der Mitteldeutschen Privatbank auf seinen eigenen Namen hinterlegt. Bei dieser Bank hatte er nämlich ein Konto, das als Sicher heit diente, für einen Kredit bis zu 60 000 den die Bank der Firma B. eingcräumt hatte, deren Geschäftsführer der Angeklagte damals war. Ferner hatte der Angeklagte von einem über 352 ^ lautenden Sparkassenbuch seiner Nichte 350 ^ für sich abgehoben und für eigene Zwecke verbraucht. Da der Angeklagte sowohl für die Depo nierung des Wertpapiers als auch für das Abhcben des Geldes keine Berechtigung, keine Vollmacht seiner Nichte hatte, und Wertpapier wie Sparkassenbuch ausschließlich deren Eigentum waren, hat das Gericht den Angeklagten in diesen beiden Fällen der Unterschlagung für schul dig befunden. Gegen das eingangs erwähnte Gcsamturteil hatte der Angeklagte nur insoweit Revision eingelegt, als es die beiden Fälle der Unterschlagung betraf, indem er behauptete, es sei hier zu Unrecht Unterschlagung angenommen worden. Der Neichsanwalt hielt die Rüge für begründet, da die Verfügungsgewalt und Berechtigung des Ange klagten nicht einwandsfrei festgestellt sei; er beantragte deshalb das Urteil in diesem Punkte sowie hinsichtlich der Gesamtstrafe aufzuhebcn und die Sache insoweit an die Vorinstanz zurückzuverweisen. Das Reichs gericht hielt indessen das Urteil in allen seinen Teilen bedenkenfrei und erkannte deshalb auf Verwerfung des Rechtsmittels. (Akt.-Z. IV v 436/13.) I.. Internationale buchhändlerischc Schubvereinigung. — Am Don nerstag, den 25. September 1913, abends 8)H Uhr, findet im »Atlas- Hotel«, Berlin, Friedrichstr. 105, die Gründungsversammlung der »Internationalen buchhändlerischcn Schntzvcreinigung gegen Kreditmiß brauch« statt. Es liegen bis heute ca. 140 Anmeldungen zur Mitglied schaft vor. Auf der Tagesordnung steht: 1. Aussprache; 2. Wahl des Vorstandes und Geschäftsführers; 3. Festlegung der Satzungen. Zahl-! reicher Besuch ist sehr erwünscht. Bis zur endgültigen Begründung > wird von den bis dahin angemeldeten Mitgliedern das für später in' Aussicht genommene Eintrittsgeld nicht erhoben. Ein zoologisches Archiv für Niedcrsachsen soll auf Anregung des Niedersächsischen Zoologischen Vereins, der Zoologischen Abteilung der Naturhistorischen Gesellschaft zu Hannover, begründet werden. Es soll in möglichster Vollständigkeit gedruckte und handschriftliche Nach richten und Beobachtungen über die niedersächsische Tierwelt, auch solche aus dem vorigen Jahrhundert, sammeln, da die fortschreitende Kultur ständig den Charakter des Gebiets und damit die Zusammensetzung der Tierwelt ändert. i stände, ihren Bühnenvertrieb fortzusetzen, und der Gläubiger-Ausschuß ^ der Firma A. Entsch habe zu dieser Situation Stellung genommen. ^ Demgegenüber erklären wir, daß nach unserer Kenntnis keine Rede davon ist, daß die Firma Eduard Bloch ihren Vertrieb nicht fortführen könne; es handelt sich vielmehr lediglich um Erwägungen, ob der Bühnenvertrieb dieser Firma gegen einen sehr ansehnlichen Kaufpreis an die »Vertriebsstellc des Verbandes Deutscher Bühnenschriftsteller« übergeben werden soll. Kommt dieser Kaufvertrag nicht zustande, so wird natürlich Ludwig Bloch den Bühnenvertrieb wie bisher fortführen, gez. Or. Oskar Blumenthal, Or. Arthur Dinier, vr. Max Dreyer, Justizrat Jonas, vr. Joh. Lehmann, Hermann Sudermann. — Ich bin ermächtigt, vorstehende Erklärung im Namen vorstehender Herren zu veröffentlichen, und ermächtige wiederum den Theaterverlag Eduard Bloch zur Veröffentlichung, gez. Direktor der Vertriebsstelle des Ver bandes Deutscher Bühnenschriftsteller G. m. b. H. vr. Arthur Dinier. Spenden für die Wissenschaft. — Das Pasteurinstitut in Paris hat von einem ungenannten Geber die Summe von 90 000 Francs erhalten, die zur Stiftung eines Preises für die beste Originalarbeit über die Behandlung der Gehirnhautentzündung verwandt werden soll. — Der vor einigen Wochen verstorbene berühmte Erdbebenforscher Milne hat der britischen Vereinigung zur Förderung der Wissenschaft seine ge samte Bücherei nebst Photographien und wissenschaftlichen Instrumenten vermacht, außerdem eine Summe von 20 000 Mark, die von derselben Vereinigung zur Förderung des Studiums der Geophysik und ver wandter Wissenschaftszweige verwertet werden soll. Neue Bücher, Kataloge etc. Kataloge über ^Verlce aus dem Verlage von XVi 1beim Krust L 8obn in Kerl in XV. 66, WUbelrnstrasse 90: 1M3.^Kl. 8?^io 8^ ^^senbau, Uoebdau. Ausgabe Oktober und Klsenbetonbau. Kl. 8°. 22 8. Wiesbaden. von Otto U a r r a s s o n 112 in Keip 21g. Erklärung des Theaterverlag- Eduard Bloch. — Der Theaterverlag Eduard Bloch in Berlin ersucht die Tageszeitungen um Verbreitung fol gender Erklärung: Es ist die Behauptung öffentlich verbreitet worden, die Firma Eduard Bloch sei infolge der Ungunst der Verhältnisse außer- Personalimchnchten. Professor vr. Richard Loening f. — In der Nacht zum 19. Sep tember ist der Professor in der juristischen Fakultät der Universität Jena, Geheimer Justizrat I)r. Richard Loening nach längerer Krank heit im 65. Lebensjahre gestorben. Mit Loening ist eine Zierde der Jenaer Universität dahingegangen, und die deutsche Juristenwelt ver liert in ihm einen tüchtigen Strasrechtslehrcr. Er wurde am 17. August 1848 in Frankfurt a. M. als der Sohn eines Vcrlagsbuch- händlers geboren, besuchte 1866—69 die Universitäten Heidelberg und Berlin, promovierte in Berlin, war dann Referendar in Frankfurt und Bonn, nahm teil am Feldzug 1870/71, habilitierte sich 1875 in Heidelberg, wo er 1878 außerordentlicher Professor wurde, und wirkte seit 1882 als ordentlicher Professor in Jena. Loening hat auf den Gebieten des Strafrechts, des Strafprozeßrechts und der deutschen Nechtsgeschichte eine große Anzahl von Schriften verfaßt, die ihn nicht nur als gründlichen Rechtsforscher und scharfsinnigen juristischen Denker, sondern auch als feinen Kenner der philosophischen Grundlagen der Strafrechtstheorie und vielseitig gebildeten Ästhetiker erkennen lassen. Von seinen dogmatischen Arbeiten sind die über den »Vertrags bruch und seine Rechtsfolgen« (1876), über »Die Widerklage ini Neichszivilprozeß« (1881) hervorzuheben; ferner der »Grundriß zu Vorlesungen über das deutsche Strafrecht« (1885), »Geschichte der straf rechtlichen Zurechnungslehre« sowie verschiedene Einzeluntersuchungen zum Straf- und Urheberrecht, z. B. über die strafrechtliche Haftung des Redakteurs. Seine Schrift über »Die Znrechnungslehre des Aristo teles« (1903) zeigt ihn als genauen Kenner der Ethik und Staats lehre dieses Philosophen, während seine geistvolle Untersuchung über »Shakespeares Hamlet-Tragödie« (1893) neben vielfacher Zustimmung auch verschiedentlich Widerspruch erfahren hat.
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