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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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10502 «Srl-Nbl-U,, d. Mich», vuchh-ndil. Redaktioneller Teil. ^ 236, 10, Oktober 1913, die Grundsteinlegung der Deutschen Bücherei in Leipzig statt« finden, und wir schließen uns der Bitte des Vorstandes des Bör- scnvereins an, daß sich recht viele Börsenvereinsmitglieder zu diesem bedeutungsvollen Ereignis in der Geschichte des deutschen Buchhandels einfinden möchten. Herr Kommerzienrat Siegismund hat in seinem Referat auf dem Internationalen Verleger-Kongreß in Budapest kurz skiz ziert, welche Aufgaben für die Deutsche Bücherei zurzeit schon vorliegen. Neben ihrem Hauptzwecke, die gesamte literarische Produktion des deutschen Sprachgebietes lückenlos zu sammeln und aufzubewahren, wird ihr die Übernahme der offiziellen Bibliographie und eine Fortentwicklung des Katalogwesens durch Schaffung von Spezialkatalogen, Verlagskataloge» usw, zufallen, Angestrcbt soll dabei eine Verbilligung der Anschaffungskostcn der buchhändlerischen Kataloge werden. Ins Auge gefaßt ist die Entwicklung einer Fachschule für den Bibliotheksdienst, Für den Verlagsbuchhandel wird die Deutsche Bücherei ein Archiv von höchster Wichtigkeit werden, da die Bestände nicht ausgeliehen, sondern nur zur Benutzung an Ort und Stelle zur Verfügung gehalten werden, er also auf die lückenlose Aufbewahrung seiner gesamten Produktion an einer Stelle rechnen kann. Mehr als 6500 Zeitschriften werden im Zeitungslesesaale zur Auslage kom men, und es soll dafür Sorge getragen werden, daß Auskunft- snchenden in jeder Beziehung die weitestgehende Unterstützung zu teil wird. Auch Bestellungen auf alle zur Einsicht zur Verfügung stehenden Bücher und Zeitschriften werden in der Bibliothek an genommen und an das Sortiment oder den Verlag weiterbe fördert werden. Es geziemt uns, den Männern, die durch ihre Tatkraft und Geschicklichkeit dem Buchhandel dieses kostbare Geschenk verschafft haben, in erster Linie Herrn Kommerzienrat Siegismund, dann aber auch dem Vorsteher des Deutschen Verlegervereins, Herrn Arthur Meiner, und nicht zuletzt demjenigen, der den an sich alten Gedanken in neuer Zeit wirksam aufgegriffen und vertreten hat, Herrn vr. Ehlermann, den aufrichtigen Dank auch unseres Ver bandes auszusprechen. Eine andere Einrichtung des Börsenvereins, dasDeutsche Buchhandelsarchiv, haben wir durch Überweisung der älteren Akten unseres Verbandes auch unsererseits zu fördern ge sucht, Wir haben allerdings, um allen Mißbräuchen vorzubeugen, dabei die Bedingung gestellt, daß unserem Verbände das Eigen tumsrecht in vollem Umfange Vorbehalten bleiben müsse, daß die Akten ohne unsere Erlaubnis nicht von anderen als der Ver waltung des Archivs angehörenden Personen eingesehen und auch nicht im Auszuge veröffentlicht werden dürfen, daß unseren Vorstandsmitgliedern die Benutzung der Akten in den Räumen des Archivs oder auch in ihrem Wohnorte jederzeit Vorbehal ten bleibe und daß uns auch das Recht zustehe, einzelne Akten stücke aus dem Gewahrsam des Deutschen Buchhandelsarchivs ganz wieder zurückzuziehen. Bei der Besprechung des Börsenvereins-Vorstandes mit den Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine am 13, November v. I. hat Ihr Vorsitzender unseren Verband vertreten. An der Haupt versammlung des Börsenvereins zu Kantate hat der gesamte Vorstand tetlgenommen. über die einzelnen Gegenstände der Tagesordnungen dieser Besprechung und der Hauptversamm lung habe ich in diesem Jahresberichte an entsprechender Stelle berichtet. Auf die Anträge vr, Lehmann und Genossen werde ich noch zu sprechen kommen. Das Verhältnis des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine zu den einzelnen Vereinen hatte leider im letzten Jahre eine gewisse Trübung erfahren, die aber hoffentlich schon wieder als endgültig beseitigt angesehen werden kann. Der Ber liner Verbandsvorstand hat es den Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine sehr verübelt, daß sie in der Vorsitzendenbesprechung des Börsenvereins sich entgegen den Bayreuther Beschlüssen gegen eine Wiederverkäuferordnung ausgesprochen haben. Er hat auch in seinem Jahresberichte seinem Befremden darüber Ausdruck gegeben. Nun ist ja die ganze Stellung des Verbandes in der Organisation des Buchhandels keine leichte, da er selbst, trotzdem er die Organe des Börsenvereins umfaßt, nicht Organ dieses Vereins ist. Es kann ihm deshalb sehr leicht passieren, daß er selbständig eine Politik macht, die mit der des Börsenvereins-Vorstandes nicht übereinstimmt, und daß dadurch seine Mitglieder auch einmal in die Lage kommen, sich für den Börsenverein und gegen die Anschauung des Verbandes zu entscheiden. Anderer seits wird aber mit Recht von ihm verlangt, daß auch er sich der Behandlung der den Buchhandel bewegenden Angelegenhei ten annehme. So taucht das Schlagwort einer »Nebenregicrung« immer einmal auf, und die Möglichkeit von Konflikten zwischen den beiden Vereinen wird immer vorhanden sein, wenn sie selbst verständlich auch beide das Beste des Buchhandels — wenn auch manchmal auf verschiedenen Wegen — zu erreichen wünschen. Der Vorstand des Börsenbereins, als der alles umfassenden und des halb auch überblickenden Organisation, wird aber in den großen allgemeinen Fragen des Buchhandels im allgemeinen Wohl das weitsichtigere Urteil haben und deshalb beanspruchen können, daß man seine Politik Wohl kritisiere, aber nicht durchkreuze. Nach dem sich in dem vorliegenden speziellen Falle die Vorsitzenden der Kreis- und Ortsvereine davon überzeugt hatten, daß dies durch eine Wiederverkäuferordnung geschehen müsse, war es ihre Pflicht, den gefaßten Beschluß zu revidieren, und es ist nicht recht verständlich, weshalb der Verbandsvorstand daran Anstoß ge nommen hat. Zu recht erregten Auseinandersetzungen kam es zur diesjährigen Hauptversammlung des Verbandes am Sonn abend vor Kantate und zwar wegen der Beurteilung, die die Schö pfung der DeutschenBücherei in demJahresberichte des Verbandes gefunden hatte. Bei dem lebhaften Wettkampfe, in dem sich Ber lin und Leipzig auch auf buchgewerblichem Gebiete befinden, war die Enttäuschung des Berliner Buchhandels über das ent schiedene Vorgehen Sachsens in der Frage der Deutschen Bücherei nur allzu verständlich, da man sich ja auch in Berlin darum be müht hatte, das große Unternehmen durch Angliederung an die Königliche Bibliothek an Berlin zu fesseln. Daß sich der Ver bandsvorstand in seinem Jahresberichte nun zum Sprachrohr der speziell aus den Berliner Verhältnissen heraus geäußerten Bedenken gemacht hatte, wodurch der Anschein erweckt wer den konnte, als stelle diese Äußerung die Willensmeinung der Kreis- und Ortsvereine dar, fand nicht den Beifall der Abge ordneten, und es wäre deshalb beinahe zu einem Rücktritt der Berliner Vereinigung von der Leitung des Verbandes gekommen. Der Bürsenvereins-Vorstand hat dann auch aus triftigen Gründen die Veröffentlichung des stenographischen Berichts im Börsenblatt abgelehnt, und auch der Jahresbericht ist auf Wunsch der Versammlung nur mit einer die Deutsche Bücherei betref fenden wesentlichen Abänderung im Börsenblatte abgedruckt worden. Wir hoffen zuversichtlich, daß der Konflikt endgültig beigelegt ist, und daß die heute in 8 Tagen in Goslar stattfin dende außerordentliche Herbstversammlung des Verbandes, aus der Sachsen-Thüringen durch Herrn I, Eckard Mueller und mich vertreten sein wird, und deren gastweisen Besuch wir auch Ihnen warm empfehlen, in schönster Harmonie verlaufen möge. Unser Verband war auf der Abgeordnetenversammlung des Verbandes zur Ostermesse durch die Vorstandsmitglieder und einige Mitglieder vertreten. tSchluß folgt.) Meine Mitteilungen. 8k. Der Streit um das Erstausführuugsrecht von Oskar Wildes »Triviale Komödie für seriöse Leute.« Nachdruck verboten. - Aus dem Nachlaßkonkurs des englischen Dichters Oskar Wilde hatte Bloch, der Inhaber des bekannten Theaterverlages Deutsche Bühne, das zeitlich bis zum 6. November 1907 beschränkte Aufführungsrecht von Wildes 1K« Impvrtance ok Oeing Tarnet (Triviale Komödie für seriöse Leute) erworben. Am 13. Dezember 1900 schloß Bl. mit dem bekannten Theaterdirektor Max Reinhardt einen Auffllhrungsvertrag, wonach R. das Stück im Deutschen Theater geben wollte. Die erste Aufführung sollte Silvester 1906 stattfinden. Am 29. Dezember 1906 wurde ihm je doch auf Grund einer von Sliwinski, einem Hanptinteressenten des Trianontheaters, ausgebrachten einstweiligen Verfügung bei einer Strafe von 5000 Mark untersagt, das Stück in Berlin aufzuführen. Am 15. Februar 1906 hatte dieser nämlich mit dem Wiener Advokaten vr. Eirich, dem Generalvertreter Bl.'s für Österreich-Ungarn, einen Vertrag geschlossen, wonach er das ausschließliche und zeitlich un begrenzte Aufführungsrecht für Berlin gegen Zahlung einer Garantie summe von 1000 Mark für die ersten 30 Vorstellungen und weiteren
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