Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-15
- Erscheinungsdatum
- 15.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131015
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310155
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131015
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-15
- Monat1913-10
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 240. 15. Oktober 1913. ziehen ausgeschlossen habe, weil diese Schriften nach § 56 Abs. 3 der Gewerbeordnung in religiöser Beziehung Ärgernis zu geben geeignet seien. Der hiergegen eingewcndete Rekurs hatte keinen Erfolg. Auch die Nckursinstanz war in Übereinstimmung mit dem vom Kirchenamte hcrbeigezogenen Gutachten der Ansicht, daß der Inhalt der Druckschriften allenthalben verworren und verwirrend sei. Es sei bekannt, daß die Kolportage dieser Schriften in der aufdringlichsten Weise und vielfach unter Verschleierung des Charakters der Schriften betrieben werde. Das Oberverwaltungsgericht hat hierzu in einem auf die Anfechtungs klage ergangenen Urteile im wesentlichen wie folgt Stellung ge nommen: Maßgebend für die Entscheidung sei die Beantwortung der Frage, ob die Druckschriften geeignet seien, in religiöser Beziehung Ärgernis zu geben, d. h. ob der tatsächliche Inhalt der Druckschriften, durch den Handel im Umherziehen verbreitet, geeignet erscheine, ein Ärgernis bei der Bevölkerung oder auch nur bei einem konfessionell begrenzten Teile derselben zu erregen. »Ärgernis« aber bedeute nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen eine Verletzung des persönlichen, moralischen und religiösen Gefühls. Die Annahme eines solchen Ärgernisses setze jedoch, wie schon angedeutet, nicht etwa das Ärgernis aller mit religiösem Empfinden begabten Personen voraus, cs solle vielmehr auch dasjenige Ärgernis vermieden werden, das nur bei einem Teile der Bevölkerung infolge seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten Glaubensbekenntnis durch die Verbreitung der Druckschrift hervorgerufen werden würde. Gehe man von vorstehenden Grundsätzen aus, so leuchte ohne weiteres ein, das; die »unglaubliche Verworrenheit« der in Betracht kommenden Druckschriften für sich allein noch keinen hinreichenden Grund zu deren Ausschließung vom Vertrieb im Umher- ziehen bilde. Denn was »verworren« sei, wirke wegen seiner »Ver worrenheit«, die weit eher Mitleid als Anstoß errege, nur ausnahms weise verletzend, und es erscheine darum nicht angängig, die Druck schriften bloß deshalb vom Feilbieten im Umherziehen auszuschließen, weil sie »vor allem einfachere Gemüter verwirren und ängstigen könnten«. Ebensowenig könne ein solcher Ausschluß auf die Art und Weise gestützt werden, wie im allgemeinen die Druckschriften ver breitet zu werden pflegten. Ausschlaggebend sei vielmehr nur die Frage, ob der religiösen Überzeugung der Angehörigen der evange lischen oder der katholischen Kirche oder irgend einer anderen Reli gionsgemeinschaft »mit verletzender Herabsetzung« ent gegengetreten werde. Das geschehe aber nach der Überzeugung des Oberverwaltungsgerichts nur in einem Teile der beanstandeten Druck schriften, wie des näheren ausgeführt wird. Insoweit sei die Klage als unbegründet abzuweisen. In dem anderen Teile hat das Oberver waltungsgericht nichts zu finden vermocht, was in religiöser Beziehung Ärgernis geben könnte. Es möge sein, daß diese Schriften nicht selten »verwirrend« wirkten und darum sowie wegen der llberhebung, mit der darin über die herrschenden Kirchen gesprochen werde, bei manchem Leser Mißfallen erregten. Sie enthielten aber nirgends Angriffe, die nach ihrer Form oder ihrem Sinn einer religiösen Überzeugung m i t verletzender Herabsetzung cntgegenträten. Aus dem Handelsregister. — Fachliteratur-Verlag Tölle L Co., Gesellschaft mit beschränkter Haf tung, Bremen: Gegenstand des Unternehmens ist der Verlag, Einkauf und Verkauf von Büchern und Zeitschrif ten aller Art sowie alle damit im Zusammenhang stehenden ge schäftlichen Transaktionen. Das Stammkapital beträgt 20 000 Mark. Der Gesellschaftsvertrag ist am 27. September 1913 abgeschlossen. Ge schäftsführer ist der hiesige Kaufmann Louis Gottschalk Heuer. Der Gesellschafter Oscar Victor Willi Tölle in Hamburg bringt in An rechnung auf seine Stammeinlage die sich aus dem dem Aktenstück s4) an- gehcftcten Verzeichnisse ergebenden Bücher in die Gesellschaft ein. Hierdurch gilt die Stammeinlage des Gesellschafters Oscar Victor Willi Tölle in Höhe von 12 000 Mark als geleistet. Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen durch den »Deutschen Reichsanzeiger«. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 237 vom 7./X. 1913.) Die Herabsetzung des Strafportos für Anslandbriefe — eine Er mäßigung des Strafportos für unfrankierte Briefe im deutschen Jn- landsvcrkehr steht nicht in Aussicht — beabsichtigt, wie offiziös ge meldet wird, die Reichs-Post- und Telegraphen-Verwältung auf dem nächsten Kongreß des Weltpostvereins in Madrid zu beantragen. Ein Lehrstuhl für wallonische Sprache und Kultur. — Wie der »Voss. Ztg.« aus Lüttich geschrieben wird, soll zu Beginn des kom menden Semesters an der dortigen Universität ein Lehrstuhl für wallo nischen Dialekt und wallonische Folklore geschaffen werden. Mit die sem Lehrstuhl, dessen Errichtung vor allem auf die wiederholte For-> derung des Abgeordneten Jules Destree zurückgeht, wird in erster Linie der Zweck verfolgt, die wallonische Sprache und ihre verschiede nen Dialekte durch wissenschafliche Behandlung in ihrer ursprüng lichen Reinheit zu erhalten und die alten Sitten und Gebräuche der Wallonen einer kommenden Zeit zu überliefern, ehe sie, wie so vieles andere, in den Strömungen des modernen Lebens untergegangen sind. Zugleich soll aber auch durch die Pflege der bisher ziemlich vernach lässigten wallonischen Sprache ein wirksames Gegengewicht gegen die Ansprüche des Vlamländertums geschaffen werden, das den vlämischen Dialekt auch jenen Gegenden aufdrängen möchte, die mit den Vlamen wenige oder gar keine Berührungspunkte haben. Neue Bücher, Kataloge etc. Lad6N8ia — Lalatin». Kupker^ietie, ksrbstictie, 8ekabkun8tblätter, ?0lträt8 und 8tädteaQ8ickten. Ladi8eti6 und Uannüeimer kleiner. öadi8cti6 und pkälri8eti6 1'ür8t6nportrait8, 8edön6 karbige ^nmeüten und 86lten6 ?ortrait3. Ladweüo Dractrtendilder. — Katalog Ko. 335 von Lrn3t Oarlebaeti (Inti. Ulbert Oarledaeü, llokanliquar 8r. Königl. Kokeit dv8 Oro88t»orLOg8 von Laden) in H o 1 d o l b e r g. 8°. 46 8. m. Vlll lakeln ^bbildgn., 575 Krn. — Verweigerung: Mttvvoeü, den 15. Oktober 1913 anlä88lleli der 50. VViederkekr de8 0ründungtag63 der Kirma. Personalnachrichten. Ein Doppeljubiläum. — Ein Doppeljubiläum feiert am 15. Oktober die Buchhandlung Erwin Herwig in Göppingen, näm lich das Jubiläum des 40jährigen Bestehens der Firma und der 50jährigen Berufstätigkeit des Geschäftsinhabers. Herr Erwin Herwig, geboren am 16. Oktober 1849 in Meimsheim (O.-A. Brackenheim), dürfte der Nestor der württembergischen Sortimenter sein. Nach 4jähr. Lehrzeit im Hause Ebner L Seubert in Stuttgart berei tete er sich während einer 6jähr. Gehilfenzeit in den angesehenen Fir men D. R. Marx, Baden-Baden, I. F. Schreiber, Eßlingen, Schwetschke L Sohn, Braunschweig, P. Neff, Stuttgart, O. Hammerschmidt, Hagen, auf die Leitung eines eigenen Geschäfts vor und machte sich am 15. Oktober 1873 in Göppingen selbständig. Das jetzt blühende Geschäft wurde von ihm selbst gegründet und erfreut sich im ganzen deutschen Buchhandel hohen Ansehens. Diejenigen der Herren Verleger, für deren Erzeugnisse sich der Jubilar besonders verwendet, werden die erfolgreiche Mitarbeit dieses unermüdlichen, arbeitsfrendigen, weit über den Durchschnitts sortimenter hinausragenden Kollegen zu schätzen wissen. Wer das Glück hatte, mit dem Jubilar in persönliche Beziehungen treten zu können, war erstaunt über das reiche Wissen und die große Beschlagenheit in allen buchhändlerischen Angelegenheiten, über die peinliche Akkuratesse in seinem ganzen Geschäftsbetrieb, sowie über den großen Umfang des Geschäftes, das schon seit Jahren zu den bedeutendsten Provinzsorti- mcnten gehört. Wenn auch das ihm so lieb gewordene Geschäft seine ganze Arbeitskraft in Anspruch genommen hat, so hatte er doch stets Zeit, seinen Sortimentskollcgen mit Rat beizustehen, und des öfteren hat er einen kleinen ausgewählten Kreis in sein gastliches Heim eingeladen, um wichtige Fragen zwecks Hebung der Sortimenterinteressen mit ihnen zu erörtern. Auf diese Weise war auch Gelegenheit geboten, einen Einblick in dieses von echt bürgerlichem Geiste durchdrungene glückliche Familienleben zu gewinnen. Unterstützt wird Herr Herwig in seinem Geschäft von einem Sohn und einer Tochter, die in den Fußstapfen des Vaters wandeln und wacker an dem weiteren Ausbau des Ge schäftes Mitarbeiten. Leider läßt der Gesundheitszustand des Jubilars schon seit längerer Zeit zu wünschen übrig, ein beschwerliches Leiden, das an seinen Kräften zehrt, war die Veranlassung, daß er nach monatelanger treuer Pflege zu Hause das Wilhclmshospital in Stuttgart aufsuchen mußte, um dort Genesung zu suchen; so muß er dieses Doppcljubiläum und seinen damit zusammenfallenden Geburtstag fern von Familie und Geschäft feiern. Um so inniger sei ihm unsere Gratulation zu dem heutigen Festtag dargebracht, verbunden mit herzlichem Dank für das, was er für seine Kollegen geleistet, und dem Wunsche, daß er bald von dem Leiden, das ihn heimgesucht, volle Genesung finden und seiner Familie und seinem Geschäft gesund wiedergegeben werden möge. Gestorben: am 9. Oktober im 75. Lebensjahre Herr Wilhelm Rothe, der frühere technische Leiter und Prokurist der Firma Berliner lithographisches Institut Julius Moser in Berlin. Der Verstorbene hat fast 50 Jahre lang in Diensten obiger Firma gestanden und sich durch Fleiß und Tüchtigkeit ausgezeichnet, bis er vor einigen Jahren hochbctagt in den Ruhestand trat. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Verlag: Der B v r f e n v e r e i n der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhändlerhanS, Hvspttalstraße. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 tBnchhändlerhauS).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder