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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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^ 241, 16. Oktober 1913 Redaktioneller Teil. Äörscublatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10825 iKorlsetzling zu Seile 18784.) Die KZ 1 und 6 der »Besonderen Bestimmungen für den Verkehr mit dem Publikum« und die »An tiquarischen Ankündigungen« erhalten somit fol gende Fassung: 8 1. Keinerlei Skonto darf gewährt werden, weder gegen bar noch in Rechnung aus: Zeitschriften, welche sährltch fünfmal und häufiger erscheinen, Schulbücher im Einzclverkauf, Artikel, die vom Verleger mit weniger als LS"/» rabatticrt werden, und ans alle Verkäufe unter dem Gesamtbeträge von ,1t 18.—. 8 k. Den Vermittlern überseeischer Bestellungen darf zwar ein größerer Preisnachlaß gewährt werden, aber nur sür diese Bezüge, nicht auch sür den Privatbcdars. Auch in diesen Fällen sind unverlangte Nabattaucrbietungcu nicht erlaubt. Das öffentliche Angebot von Frankolieferung nach den. Auslände, einschließlich der deutschen Kolo nien, ist verboten. (Die übrigen Paragraphen bleiben unverändert.) Antiquarische Ankündigungen. Dem Unkundigen antiquarischer Werke in Zeitungen ist das Aus- bietcn in Katalogen, Prospekten, Zirkularen usw. gleich zu achten. Un statthaft ist jede Form der Ankündigung, durch welche die' Meinung erregt werden kann, daß im Antiquariat auch neue Bücher billiger als nach den Bestimmungen des Börsenvereins vcrkanst werden dürfen. Auch bei der Auslage lim Gcschäftslokal, im Schaufenster oder anderen Vorrichtnngcu) muß in allen den Geschäften, wo neben anti quarische» anch ncne Bücher geführt werden, bet etwaiger Preisangabe der erstcrcn ein Zusatz gemacht werde», welcher dieselben deutlich als Gegenstände des Antiquariats oder Restbuchhandcls erkennen läßt. Zu lässig sind die Bezeichnungen: vorletzte Auslage, Ncstauflagc, anti quarisch, zurückgcsctzt, beschädigt, Ladenpreis aufgehoben, vom Verleger im Preise ermäßigt. Umschreibungen wie z. B. »Gclcgcuheitskaus«, »Gclcgenheitsexemplar« oder »zweiter Hand« sind unzulässig. Im übrigen wird verwiesen auf die Bestimmungen für Antiquariat in den 88 14 bis 18 der »Verkanssordnung sür den Verkehr des deutschen Buchhandels mit dem Publikum«. Punkt 7. Besprechung über Rabattbeschrän kung gegenüber Wiederverkäufern im Kreise Norden. Der Vorsitzende bemerkt, das; von den Schwierigkeiten, diese Frage zu regeln, bereits gesprochen worden sei. Der Vor stand des Kreises Norden werde noch einmal versuchen, ob er dieser Schwierigkeiten nicht Herr werden könne. Es müsse an die Verleger mit dem dringenden Ersuchen herangetretcn werden, den Wiederverkäufern nicht denselben Rabatt zu gewähren, wie den Buchhändlern. Auch den Grossisten in Leipzig müsse aufer legt werden, den Wiederverkäufern, deren Namen festzustellen notwendig wäre, keinen höheren Rabatt einzuräumen, als die Verleger gestatteten. Im Handumdrehen werde sich die Sache allerdings nicht machen lassen. Er erinnere aber an das ge schlossene Vorgehen der Buchbinder Schleswig-Holsteins, wo durch die Schleuderet im Handel mit Gesangbüchern nahezu un möglich gemacht würde. Herr Otto Hcidmllller- Wismar bittet, konstatieren zu dürfen, daß auch in dieser Beziehung der Kreis Mecklenburg Weiler sei, als der Kreis Norden, denn dort bestehe die Bestim mung, das; die Verleger den nichtbuchhändlerischcn Wiederver käufen, nur mit 16-/,"/» Rabatt liefern dürfen. (Bravo!) Der Vorsitzende dankt für diesen Fingerzeig, worauf sich die Versammlung mit seinem vorhin gemachten Vorschläge einverstanden erklärt. Punkt 8. Tagesordnung der Herbstversam- lung des Verbandes der Kreis- und Ortsver eine im deutschen Buchhandel am 20. und 21. Sep- temberinGoslara. Harz. Auf Vorschlag von Herrn Hcrm. S e i p p e l«Hamburg wird Punkt 8 von der Tagesordnung abgesctzt. Zn Punkt 9 Verschiedene Mitteilungen wird das Wort nicht genommen. Punkt 10. Bestimmung des Ortes der näch sten ordentlichen Kreisvereins-Versammlung. ES werden die Orte Oldenburg, Oldesloe, Eckernsörde, Eutin und Heide in Vorschlag gebracht. Rach kurzer Aussprache, in der Herr Johann B r a d e r-Oldenburg cs als wün schenswert bezeichnet, die nächste Versammlung in Oldenburg abzuhalten, wird als Ort der nächsten ordentlichen Kreisver sammlung Oldenburg gewählt unter der Bedingung, datz es den Bemühungen der Herren Otto Meißner und Gustav Winter-Bremen gelingt, vorher dort einen Ortsverein zu gründen. Darauf nimmt das Wort Herr Herm. Seippel-Ham- burg, ausführend, daß, wenn auch heute bei den Verhandlungen nicht immer volle Einigkeit geherrscht habe, er doch fest überzeugt sei, datz diese Einigkeit in dem Punkte, den er jetzt berühren wolle, vorhanden sei, nämlich in dem Danke, den die Versamm lung ihrem Vorstande abzustattcn habe. (Bravo!) Herr Kom merzienrat Siegismund habe bereits darauf hingewiesen, daß der Kreis Norden stets in erster Linie gestanden habe. Ohne Überhebung dürfe er sagen, daß der Kreis Norden getan habe, was er glaubte tun zu müssen, aber dazu hätte es auch eines so tatkräftigen Vorstandes bedurft, dessen sich der Kreis Norden erfreue, und er bitte deshalb, mit ihm in ein dreimaliges Hoch auf den Vorstand einzustimmen. (Geschieht.) Der Vorsitzende dankt im Namen des Vorstands, hofft, daß cs ihm gelingen werde, auch im kommenden Vereinsjahre die Zufriedenheit der Mitglieder zu erwerben, und schließt die Sitzung um 5 Uhr. Konkursstattstik. ui. Vierteljahr 1913. (1. u. 2. Vierteljahr 181Z siehe Nr. 184 u. 281.) Im dritten Vierteljahr 1913 meldete das Börsenblatt die Konkurseröffnungen von 15 (1912 im gleichen Viertel jahr: 14; 1911: 13; 1910: 20; 1909: 18) buchhändlerischen Be trieben. Von diesen 15 in Konkurs geratenen Firmen waren 2 als kleine »Auchbuchhändler« der buchhändlerischen Organi sation nicht angeschlossen gewesen und dementsprechend auch nicht im Adreßbuch des Börsenvereins verzeichnet. 4 von den Konkurseröffnungen wurden über Firmen des Auslandes verhängt, die aber an der deutschen buchhändlerischen Organi sation regelrecht durch einen Kommissionär in Leipzig ange schlossen waren. Die 15 Konkurseröffnungen betrafen: 11 regelrecht geführte Sortimentsbuchhandlungen (zum Teil mit den üblichen Nebenbranchen), 2 kleinere »Auchbuchhändler« (nicht im Adreßbuch), 2 reine Verlage. Es entfallen also aus den Kleinhandel 13 Eröffnungen, während der Verlag nur mit 2 Betrieben beteiligt ist, die außer dem nur von mittlerem Umfang waren. Als Grllndungsjahre, beziehungsweise Übergangsjahre an die letzten Besitzer der in Konkurs geratenen Firmen waren I I zu ermitteln: 1878 — 1893 — 1900 - 1902 — 1904 — 1905 - 1906 — 1910 (2mal) — 1911 — 1912. Die 15 Konkurseröffnungen betrafen 14 natürliche Per sonen und 1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie erfolgten in den Orten: Bremen — Dresden — Frankenstein (Schles.) — Gleiwitz — Köthen (Anhalt) — Labes — Leipzig — Moskau — Mülheim (Rhein) — Paris — Potsdam — Sarajewo (Bosnien) — Wiesbaden — Wolfenbüttel — Zürich. Im gleichen Zeitraum meldete das Börsenblatt die Be endigung von 7 Konkursverfahren (1912: 7; 1911: 13; 1910: 13; 1909 : 9), also genau so viel wie im entsprechenden Vierteljahr des Vorjahres, und zwar wurden: a) 3 aufgehoben nach Annahme und gerichtlicher Bestä tigung des Zwangsvergleichs, b) 3 beendigt nach Abhaltung des Schlußtermins, o) 1 eingestellt mangels einer entsprechenden Ak tiv m a s s e. Die 3 Konkursverfahren, die durch Zwangsvergleich ihr Ende fanden (a), betrafen I regelrechte Sortimentsbuchhand-
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