Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-16
- Erscheinungsdatum
- 16.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19131016
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191310163
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19131016
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1913
- Monat1913-10
- Tag1913-10-16
- Monat1913-10
- Jahr1913
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Redaktioneller Teil. ^ 241, 16. Oktober 1913. Schließlich wurde auch iu einer Predigt vor dem Ankauf der fraglichen Schriften beim Angeklagten gewarnt, und es fand sogar eine öffentliche Versammlung über diese Angelegenheit statt; auch die beiden Lokal blätter beschäftigten sich damit. In einem Bericht des »Volksfreundcs« erblickte der 2lngetlagte eine Verrufscrklärung und reichte denselben im August v. I. nebst einem Begleitschreiben an die Ministerialabteilung für höhere Schulen in Stuttgart ein. In dem Begleitschreiben verwies er daraus, daß die genannte Abteilung ihm schon früher mitgcteilt habe, daß sie dem Professor P. untersagt habe, die andere am Orte be stehende Buchhandlung zu bevorzugen und bat, ihn gegen den Boykott durch die katholischen Kreise zu schützen, da er durch deren Vorgehen schon außerordentlich geschädigt worden sei und noch Schlimmeres be fürchten müsse. Durch diese Eingabe, die zu ihrer Kenntnis gelangte, fühlten sich 4 katholische Professoren Nottweils, darunter der schon er wähnte Professor P., beleidigt; sie stellten deshalb Strafantrag. Das Gericht hat aber den Angeklagten freigesprochen, weil es davon aus ging, daß er lediglich in Wahrung berechtigter Interessen gehandelt hat. Zwar kamen in der Eingabe einige Ausdrücke, wie Schikane, vor, aber das Landgericht nahm nicht an, daß aus der hier beliebten Form die Absicht der Beleidigung sich ergäbe, denn der Angeklagte habe diese Ausdrücke für nötig gehalten. Auch in der Weglassung des Wortes Herr« vor Professor brauche man keine Mißachtung zu vermuten, denn diese Form erscheine durch das Streben nach Kürze gerechtfertigt. In Betracht komme hierbei wesentlich, daß sich die Eingabe im allge meinen frei von Beleidigungen halte; dem Angeklagten sei auch zu gute zu halten, daß er leicht erregbar sei und in einem politischen Ge gensatz zum Zentrum und zu den katholischen Professoren stehe. Es ist dem Angeklagten geglaubt worden, daß er in der Überzeugung ge handelt habe, die von ihm gewählte Form sei geeignet, seine Inter essen zu wahren. Es ist deshalb angenommen worden, daß er nicht das Bewußtsein hatte, durch seine Eingabe die als Nebenkläger zuge lassenen Professoren zu beleidigen. Gegen das freisprechende Urteil hatten die 4 Nebenkläger Revision eingelegt, die durch einen Rechts anwalt vor dem Reichsgericht vertreten wurde. Die Nevisionsschrift bezeichnet zunächst den Vorsitzenden der Strafkammer als befangen. Der Vertreter der Nebenkläger unterließ es aber auf einen Hinweis des Senatspräsidenten, diese Rüge weiter auszuführen, da die gesetz liche Voraussetzung derselben fehlte. In prozessualer Beziehung wurde die Ntchtberücksichtigung eines von den Nebenklägern gestellten Beweis- autrags gerügt. Es hatte nämlich nachgewiesen werden sollen, daß nicht die Nebenkläger, sondern ein anderer Lehrer die Auslagen im Schaufenster des Angeklagten beanstandet habe. Der Vertreter der Nebenkläger, der übrigens nebenbei bemerkte, daß er den politischen Standpunkt der Nebenkläger nicht vertrete, suchte dann darzulegen, daß der Angeklagte die von ihm gewählten Ausdrücke nicht hätte an wenden dürfen, und daß er über die ihm durch das Gesetz gezogenen Grenzen hinausgegangen sei. Der Angeklagte habe seine Vorwürfe leichtfertig erhoben und müsse bestraft werden. Die Nebenkläger seien ehrenwerte und in der Öffentlichkeit angesehene Männer, die man nicht zu beleidigen das Recht habe. Der Netchsanwalt erklärte dagegen sämtliche Rügen für unbegründet und legte dar, daß die Ausführungen betreffend die materielle Rüge sich lediglich in unzulässiger Weise gegen die tatsächlichen Feststellungen richten, die in der Revisions instanz nicht anfechtbar sind. Man hätte vielleicht, so bemerkte er, tat sächlich anders erkennen können, aber so, wie das Urteil begründet sei, enthalte es keinerlei Rechtsirrtum. Der Verteidiger des Angeklagten, Justizrat vr. Schall, schloß sich dem Anträge des Reichsanwalts auf Verwerfung der Revision an und betonte noch besonders, daß dem An geklagten mit Fug uud Recht der Schutz des § 193 zuteil geworden sei. Das Reichsgericht erkannte sodann auf Verwerfung der Revision der Nebenkläger. (1 v 605/13.) I.. Bedeutung der Konkurrenzklausel »1V Meilen im Umkreise«. — Eine Konkurrenzklausel des Inhalts, daß sich der Verkäufer ver pflichtet, in einem Umkreise von 10 Meilen kein Wettbewerbgeschäft zu betreiben oder sich an einem solchen zu beteiligen, ist, wie die Handels kammer zu Frankfurt a. O. festgestellt hat, nach allgemeiner Verkehrs auffassung und dem mutmaßlichen Willen der Vertragsparteien dahin auszulegen, daß für den Verkäufer alle diejenigen Orte verschlossen sind, die in der Peripherie eines mathematischen Kreises hine'/nfallen, dessen Mittelpunkt der Geschäftssitz ist und dessen Radius 10 Meilen beträgt. Darauf, ob die Peripherie des Kreises einen Platz nuc berührt, durchschneidet oder ganz umspannt, kommt es gar nicht an. Jeder Ort, der überhaupt nur von dem Kreise berührt oder umschloss.m wird, ist für den Verkäufer ganz gesperrt. Die Mitteleuropäischen Wirtschaftsvcrciuc in Deutschland, Öster reich, Ungarn und Belgien werden am 17. und 18. Oktober zu einer Konferenz in Budapest zusammentreten. Neue Bücher, Kataloge etc. L L o. in 8 t u t t ß a r t. 1) kaAer-Verreiebuw 1913/14. 53. ckabr^an^. ^u8A6§6b6n im Oktober 1913. ^U8ßabe auk 8tarkem Uapier. b.ex.-8". XII, 36, 1824 u. 234 8. Oed. ^18 Uancl3ebrikt kür Luebtrünckler ge- L6ielini8. ^bt. I u. II. b.6X.-8°. 234 8. 5) Verreiebnw vvi886N8ebakt1ieber Uanclbüeber. 2u bsLiebeu ckurek (. . . . 8ort.-I'a ). U6rb8t-^U8§ab6. X1.-8". I. 'Ibsoloßio, Uliiloloßie, Lnoyklopäckien. 146 8. II. pbiloloZie, Xeuere 8praeben, ?bil080pbi6, LrLieduugs- ^ 150 8^ ^ ^ ^ ^aat8^i88en8ebMen. Lne^klopucliom ^28?8."E^o^^ ^88 ^886 8ebakt, ^ ^ 180^8. ^raebenkuncke, ketirmittel. LneMopackien. Persoimlnachrichten. Ernennung. — Herrn Wilhelm Fr ick, Inhaber der Hofbuch- hanölung gleichen Namens in Wien, ist von Sr. Majestät dem Kaiser von Österreich der Titel eines Kaiserlichen Rates mit Nachsicht der Taxe verliehen worden. Hans Heyerdahl s. — Wie aus Christiania gemeldet wird, ist der berühmte norwegische Maler Hans Heyerdahl im Alter von 56 Jahren in der Vorstadt Lysaker am Herzschlag gestorben. Mit 20 Jahren malte er (1877) »Adam und Eva, aus dem Paradiese vertrieben«, bas in München ausgestellt wurde und 1878 auf der Pariser Ausstellung die goldene Medaille erhielt. Sein Bild »Das sterbende Kind« erwarb der französische Staat. P. A. Sheehan f. — Einer der eifrigsten Vorkämpfer des Katho lizismus in England, Kanonikus P. A. Sheehan, ist dieser Tage aus dem Lebeu geschieden. Unter seinen zahlreichen Büchern (»kuko Oel- mege«, »Olennar«, »Ibe U1inckn688 ok l)r. Ola^«, »Hie Hueeiw killet«, »Oncker tbe 0eckar8 anck tbe 8tsr8« u. a.) ist »>1x Ourate« bas für die Literatur wertvollste; ihm verdankt er seinen Ruf als namhafter Schriftsteller. Zahlreiche Plaudereien und Essays Sheehans, die in verschiedenen Zeitungen veröffentlicht wurden, sind lediglich vom Stand punkt des römisch-katholischen Geistlichen zu werten, der als Streiter für die »eecl68ia militan8« von Leo XIII. mit dem Titel O. v. (voetor ok ckivinih) und einer Medaille ausgezeichnet wurde. Robinson Ellis f. — In Oxford ist Professor Robinson Ellis, der in seiner Heimat den Ruf als der bedeutendste englische Latinist der Gegenwart genoß, im 80. Lebensjahre gestorben. Unter seinen Werken verdienen hervorgehoben zu werden: eine Ausgabe der Gedichte des Catullus, »Hie Ibi3 ok Ovick«, »6108868 on ^pollinarw 8ickoniu8«, eine Ausgabe der Fabeln des Avianus, der Fabeln des Phaedrus, der kleineren Gedichte des Vergil, des Velleius Paterculus, der neu auf- gefundenen Fragmente des Juvcnal und der »^rnoreg« des Ovid. Ferner verfaßte er »8peeim6n ok katin UalaeoZrapb^«, »Oatullus in tbe XIV. Oentrup«, »Ibo klessiao in lUaeeenatem«, »His ^nnalwt b.i- einianu8« u. a. Auch in Versform hat der Oielehrte namhafte Werke hinterlasscn, die, wie z. B. »Nova ^ntkolo^ia Oxonien8i8« (zusammen mit A. D. Godley herausgegeben), »Aetna«, ihn als Meister der Sprache zeigen. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Bvrsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlerhaus. Truck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 36 lBuchhändlerhaus).
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder