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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.10.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-10-17
- Erscheinungsdatum
- 17.10.1913
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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IMMMIMMIW !nner^i!d dos^Deutjchen fesches. Ni^tmitgliede? im ^ 3S Ma^rv jährlich? Nach ^dem^ Nu-äanverfolgt ^cfer^ing Ncium 15 -Pf.^/^S.1^50 2S V.^S.'^o M.^är Mcht^ über Leipzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmitglieder in ZZmitglieder 40 ps.. 32 M..^60 M..^ 100 'IN. — Deilagen werden Nr. 242. Leipzig, Freitag den 17. Oktober 1913. 8V. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Vörsenverein der Deutschen Buchhändler ;u Leipzig. 112. Auszug aus der Registrande des Vorstandes. I. Laufende Registrande. 3. September 1913. Nr. 3712. Der Kreisverein Ost- und West preußischer Buchhändler hat die Abänderung zu HZ 2 und 7 seiner Satzung beschlossen und dem Vorstande des Böcsenvereins zur Genehmi gung eingereicht. Diese ist am 1. September ausge sprochen worden. 16. September 1913. Nr. 3927. Der Verein der Buch händler zu Leipzig hat empfohlen, alljähr lich ein Verzeichnis der Firmen zu veröffentlichen, bzw. dem Adreßbuch des Deutschen Buchhandels bei zulegen, die aus dem Adreßbuch gestrichen worden sind. Der Vorstand glaubt, daß der Ausführung des Vorschlags Bedenken entgegenstehen, hat aber zu nächst noch von einer endgültigen Stellungnahme mit Rücksicht darauf abgesehen, daß der Vereinsausschuß sich gegenwärtig noch mit der Frage der Umgestal tung des Adreßbuchs beschäftigt. 17. September 1913. Nr. 3947. Vom Sächsisch-Thüringischen Buchhändler-Verband wurde auf der ordentlichen Vcrbandsversammlung in Erfurt am 14. September d. I. eine Abänderung des H 2 seiner Verkaufsbestim- mungen beschlossen. Dieser lautet in Zukunft folgen dermaßen i Auf Zeitschriften, Schulbücher im Einzelverkauf und Lehrmittel, sowie sämtliche Artikel, die vom Verleger mit weniger als 25 "/» rabattiert werden, sowie auf alle Verkäufe bis zum Gesamtbetrags von 10.— darf keinerlei Skonto gewährt wer den, weder gegen bar noch in Rechnung. Zugaben werden gemäß den Beschlüssen unserer Haupt versammlungen vom September 1904 und 1905 als verschleierter Rabatt angesehen und verfolgt. Der Vorstand des Börsenvereins hat auf Ansuchen des Vorstandes des genannten Verbandes die neue Fassung der Vcrkaufsbestimmungen am 22. Septem ber d. I. genehmigt. II. Protokoll der Vorstandssipung am 19. und 20. September 1913. Punkt 5. Der Vorstand beschließt, die nächste Be sprechung mit den Vorsitzenden der an erkannten Vereine am 17. Oktober im Deutschen Buchhändlerhaus zu Leip zig abzuhalten. Die Tagesordnung wird fol gende Gegenstände umfassen: 1. Grossistenfrage. 2. Rabattbestimmungen über Lehrmittel, die mit der Übung einzelner Kreis- und Ortsvcreine nicht übereinstimmen. 3. Goslarer Resolution über den Kundenrabatt. 4. Rabatt für die Deutschen Kolonien. 5. Ergebnis der Anfrage über die Aufgaben der Kreis- und Ortsvereine. 6. Buchführung für das Sortiment. Punkt 20. Auf Anregung eines Krcisvereins hat der Vorstand erneut über die Konkurrenz der Verkehrsvereine be raten; er ist dabei zu dem Beschluß gekommen, daß sich ein allgemeines Vorgehen des Börsenvereins nicht empfiehlt, da man mit dem Bestreben aller Städte rechnen müsse, Führer für ihre Gebiete auszugeben und dabei die Verkehrsvereine zu unterstützen. Eine frühere Umfrage bei den Kreis- und Ortsbereinen hat ergeben, daß durch die Verkehrsvereine usw. dem Buchhandel entweder gar keine oder doch nur eine sehr mäßige Konkurrenz entstehe. Der Vorstand empfiehlt aber den örtlichen Buchhändler-Vereinen, falls erforderlich, sich mit den einheimischen Verkehrs vereinen ins Einvernehmen zu setzen, um die Kon kurrenz auf ein für den Buchhandel erträgliches Maß zurückzuführen. Aus dem italienischen Buchhandel. ix. <VIII siche Nr. 207.) Zu den neuen Handelsverträgen. — Zur Bvdvni-Kcicr. — General versammlung des Buchhändler- und Buchdrucker-Verbandes. — Üble Folgen der zweiten Schntzpcrivde. — Zur Geschichte des Buchhandels in Rom. Die Verbände des Buchgewerbes und der Papierfabrikation haben eigene Ausschüsse eingesetzt mit dem Aufträge, die nöti gen Vorarbeiten zur Abfassung der Denkschriften vorzunehmen, die an die sogenannte Oommissiono Ideale in Voraussicht der nächstens zu erneuernden Handelsverträge gerichtet werden sol len. Ihrerseits hat die Königliche Kommission ebenfalls die notwen digen Vorarbeiten eingeleitet und die bezüglichen Fragebogen an Vereine aller Richtungen und Parteien verteilt. Die Arbeit dieser von der Regierung ernannten Königlichen Kommission soll sich nicht nur auf die Berücksichtigung (soweit als möglich) und Beratung aller in den Fragebogen zum Ausdruck gelangen den Wünsche, sondern auch auf die Befragung der verschiedenen Interessenten an Ort und Stelle erstrecken, um über die Lage einzelner Gewerbe mit Sach- nnd Fachkenntnis ein richtiges Urteil fällen und durch die neu abzuschlicßenden Handels- und Zollvcrträgc das Wohl unserer Volkswirtschaft de» wahren Be dürfnissen gemäß in Schutz nehmen zu können. Bei Anlaß eines neuen Handelsvertrags sucht natürlicher weise jedes Gewerbe Zollerleichterungen aller Art zu erreichen, und wenn solche auf einer berechtigten Grundlage beruhen, so müssen sie nicht nur erstrebt, sondern auch zugestanden werden. Hinsichtlich des Buchhandels hat Italien, so scheint es mir, von den auswärtigen Staaten sehr wenig zu verlangen, da seine Ausfuhr ja fast überall zollfrei erfolgt. Dagegen müßte das Aus- 1411
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