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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.11.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-11-04
- Erscheinungsdatum
- 04.11.1913
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- Deutsch
- Sammlungen
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11760 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 256, 4. November 1913. Ein modernes Hilfsmittel der Seelsorge. — Unter dieser Spitz- markc wandten wir uns an dieser Stelle in Nr. 236 gegen einen Artikel unter der gleichen Überschrift in der »Köln. Volkszeitung«, in dem em pfohlen wurde, in der Kirche Verkaufsstände billiger religiöser Schrif ten aufzustellen. Zu unseren Ausführungen nimmt der Verfasser des Artikels in der »Köln. Volkszeitung« vom 30. Oktober nun noch mals das Wort zu folgender Erwiderung: »Um von vornherein allen übertriebenen Befürchtungen von buchhändlerischer Seite vorzubeugen, sei bemerkt, daß die Verkaufs stünde kein Erwerbsmittel für die Kirche werden sollen. Wo die Ge legenheit gegeben ist, kann der Geistliche sich mit einem Buchhändler in Verbindung setzen, wenn er sich auch selbstverständlich das Ober aufsichtsrecht wahren muß. Buchhändler und Verleger werde» so auf ihre Rechnung kommen. Grundsätzlich muß allerdings betont werden, daß ein Mehrverkauf au Broschüren ganz allein der Geist lichkeit zu verdanken ist und daß au Hunderten von Orten auch nicht eine einzige Broschüre der in Frage kommenden Art vom Buch händler verkauft werde» würde. Für einen Katholiken dürfte es wohl selbstverständlich sein, daß es dem Geistlichen nicht ans Vermehrung des Absatzes ankommen kann, sondern daß sein Interesse auf Vermehrung eindringender religiöser Belehrung gerichtet ist. Ein Hauptzweck des Gotteshauses ist aber religiöse Belehrung. Und wen» es keine Entweihung des katholischen Gottesdienstes ist, dort Kerzen, Andachtsbildchen und andere Gegenstände zu verlaufen, so gilt das erst recht vom Verkauf religiöser Literatur, die mithelfcu soll, den ganzen inneren Menschen an Gott zu fesseln und ihn fähig zu machen, mit Bewußtsein und von Herzen Gott die höchste Verehrung im Opfer des neuen Bundes dar zubringen.« Wir greifen zunächst zwei Punkte heraus, von denen einer als mindestens zweifelhaft, der andere als unzweifelhaft irrig angesehen werden muh, obwohl sich unsere Ausführungen weder gegen den einen noch gegen den anderen richteten: Die Verkaufsstände sollen »kein Erwerbsmittel für die Kirche« werden, und es soll weiter dem Geist lichen »nicht auf Vermehrung des Absatzes ankommen«. Das letztere ist eine selbstverständliche Folge der Einrichtung überhaupt, die man sich schenken könnte, wenn sie nicht einmal dieses Resultat zeitigen würde, während die Rentabilität einigermaßen durch die Aufforderung, eine» »entsprechenden« Betrag in die Sammelbüchse zu legen, gewähr leistet wird, lim beides handelt es sich jedoch nicht, sondern darum, daß es dem Ansehen der Kirche, gleichviel welcher Konfession, schaden muß, wenn sie zu Geschäftszwecken benutzt wird, und in dem Publikum dadurch die Vorstellung entsteht, daß Diener der Kirche nicht nur n a ch Gottes Wort, sondern auch mit i h m zu handeln verstehen. Wenn in der Kirche »Kerzen, Andachtsbildchen und andere Gegenstände« ver lauft werden, so ist das nach unserem Dafürhalten schon schlimm ge nug und umsomehr Grund, den Geschäftsbetrieb nicht noch iveiter aus zudehnen. Denn so wenig sich die Mehrzahl der Kirchenbesucher etwas dabei denken kann, »mit Bewußtsein und von Herzen Gott die höchste Verehrung im Opfer des neuen Bundes dnrzubringen«, so viel wird sie Verständnis für den Spruch besitzen, daß man des Kaisers geben soll, was des Kaisers ist, und Gottes, was Gottes ist. Und sie wird ihn in aller Einfalt und allen kirchlichen Veranstaltungen geschäftlicher Natur zum Trotz dahin auslegen, daß jedem, also auch dem Geschäftsmanne, sein Recht werden soll, selbst wenn Lehre und Beispiel nicht einmal im Gotteshause miteinander übereinstimmen. Die Internationale Bausach-Auöstcllung mit Sonderausstcllungen Leipzig 1013 und der deutsche Vcrlagsbuchhandcl. — In die Liste der in Nr. 253 verzeichneten Firmen, die mit der Goldene» Medaille der Ausstellung ausgezeichnet wurden, bitten wir die versehent lich ausgelassene Firma Carl Scholtze, Verlagsbuchhand lung, Leipzig, noch einzutragen. Verlängerung des Moratoriums in Griechenland. — Wie die vom Österreichischen Handelsmuseum herausgegebeue »Konsular-Korrespon- denz« meldet, wurde durch königliche Verordnung vom 26. September/9. Oktober d. I. das griechische Moratoriums-Gesetz mit einigen Ände rungen, die sich auf die Zulassung von Verhandlungen in Bagatell- Angelegenheiten und von Verhandlungen vor dem Kassationshofe be ziehen, im allgemeinen bis zum 2./15. November d. I. verlängert. Die Verjährung von Ansprüchen des Zivil- und Handelsrechts und die Bertragsfristen, deren Ablauf in den Zeitraum der Gültigkeit des Mo ratoriums fällt, werden dagegen durch die zitierte königliche Verord nung bis zum 17./30. November d. I. aufgeschoben. Die Änderungen des bisher gültigen Gesetzes beziehen sich darauf, daß trotz der Ver längerung des Moratoriums-Gesetzes die Verhandlung in Bagatell- Angelegenheiten, worunter jedoch nur Lohustreitigkeiten zwischen Arbeit gebern und Arbeitnehmern u. dergl. verstanden werden, und die Ver handlung von Kassationsrekursen bei dem Areopag nunmehr gestattet ist. Außerdem verfügt die königliche Verordnung, daß die neuerliche Verlängerung des Moratoriums-Gesetzes für die Inseln Lesbos und Chios keine Gültigkeit hat. Der Bund der Industrielle» hält in den Tagen vom 8. bis 11. No vember in Berlin mehrere Sitzungen seiner Ausschüsse ab. Diese» geht am Freitag, 7. November, eine Vorstandssitzung des Bundes der Industriellen voraus, die insbesondere Stellung nehmen wird zu den Beschlüssen der Reichstagskommission zur Neuregelung der Kon kurrenzklausel, zu dem Gesetzentwurf über die Sonntagsruhe im Han- delsgewcrbc, zu der von der Reichsregiernng geplanten gesetzlichen Regelung des Verkehrs mit Waffen und Munition, zu den verschiedenen Volksversicherungsbestrebungen, sowie zu einer Anzahl Ausstellungs- srage». ^ Eine Enquete über die Kincmatographenthcatcr wird, wie die »Nene politische Korrespondenz« mitteilt, vorbereitet. Gegenwärtig finden amtliche Erhebungen darüber statt, wie viel und in welchen Orten Kinematographenthcater bestehen. Maßgebend ist der Stand vom 1. Oktober 1913. Musikpädagogischcr Verband in Wien. — In der »Oesterreich.- ung. Bnchhändler-Correspondenz« veröffentlicht der Vorstand des Ver eins der österreichisch-ungar. Buchhändler unterm 24. Oktober 1913 nachfolgende Bekanntmachung: Wir werden aufmerksam gemacht, daß der Musikpäöagogischc Verband Wien III die Absicht hat, mit ver schiedenen Musikalienhandlungen Österreichs in Verbindung zu treten, um sich, respektive seinen Mitgliedern Begünstigungen zu verschaffen. Da solche Begünstigungen nach den Verkaufsbestimmungen unseres Vereines verboten sind, warnen wir unsere Mitglieder, mit dem Musik pädagogischen Verband oder Mittelspersonen desselben eine Verbindung einzugeheu, die ans Gewährung von Rabatt, Nachlässen oder sonstigen Begünstigungen abzielt. Wir bitten vielmehr unsere Mitglieder, uns sofort Nachricht zu geben, falls sie Näheres über die Absichten des Mu- sikpüdagogischen Verbandes erfahren sollten, damit wir unserseits die Angelegenheit wciterverfolgen könne». Neue Bücher, Kataloge etc. Katalog der Dibliotkek dos Köuigliekeu Laurals Kdvviu Opplsr- klmmover und einer Inkunabel-Sammlung aus Lrivatbssitr, ent kalkend: Inkunabeln, Kilo Drucks bis 1520, ^nstandsbüeker, Krekitektur, Astronomie und Astrologie, Duekdruekerkunst, Kal- ligrapkie, Klassiker der Oriseken und Kölner, Kuriosa, Deutsells kiteratur, Edelsteine, Kngliscks und Dranrösiscüe kiteratur, KI- Lsvirdrueks, Kaust, Keektkunst, Oenealogis und Heraldik, Oeo- grapkie, llausrvirtsekakl, lklstoriseke Relationen, Roelrreitsge- diclrls, Illustrierte Ducker des 16. rmd 18. dakrkundsrts, ltalis- niscke kiteratur, ckagd, dudaiea, ckuridiea, Manuskripte mit Ninia- turen, Natdematik, dlsdirin, Nusilc, Orientalin, Reitkunst, Re- kormationslitsratur, Llaviea, Lonnenukren, Spanien und Rortugal, Studentiea, labak, leigdruck, Dureiea, kurnkunst, Urkunden, IVein, Varia, sowie eine Sammlung künstlsriseker Dueksinbände aus künk ckakrkunderten. Rex.-8". 222 8. u. XXXIII lakein Xb- dildungen nsdst Abbildungen im Dsxt. 843 Xrn. — Versteige rung: iVlontag den 24. und Dienstag den 25. Xovsmbsr 1913 durck K. 0. Doernerin Dsip 2 ig , Oniversitätsstr. 26 I. S^stematisokes Kager- Ver/.e ielin>s 1913—1914 mit auskükrlickem SoklagvörtervsrLeietuns von K. Vo 1 okmar in keip 2 ig und Derlin, k. Staaek »1 a n n in keip 2 ig und K 1 bsrt Rock L Ko. in 8 tut 1 gart. KI.-8". VI, 1574 u. 714 8. Verbotene Druckschriften. — Lustige Blatter 1913, Nr. 28 sSondertitcl: Badc-Nummer) und Badc - Albnm 1913. 12. Straf kammer des Kgl. Landgerichts I Berlin. Unbrauchbarmachung. 38. I. 501/13. (Deutsches Fahnduugsblatt Stück 4449 vom 30. Okt. 1913.) Revolution (Zweiwochenschrift), Nr. 1. Beschlagnahme. Landgericht München. Tab. Nr. 53/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4451 vom 1. Nov. 1913.) Personalnachrichten. , Auszeichnung. — Herrn Max Br 0 ckhaus, Inhaber des Mu sikverlags seines Namens in Leipzig, wurde vom Herzogregenten von Braunschweig das Ritterkreuz 2. Klasse des Hausordens Heinrichs des Löwen verliehen. Verantwortlicher Redakteur: EmtlThomaS. — Vertag: Der Bdrsenvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhLndlerhauS, Hospttalstraße. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich tn Leipzig. — Adresse der Redaktion und Expeditton: Leipzig, Gerichtsweg 28 sBuchhändlerhausl.
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