Nr. 269. Leipzig, Donnerstag den 20. November 1913. 86. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Bekanntmachung. Am 13. November versandten wir durch die Bestellanstalt nachstehendes Rundschreiben an sämtliche Firmen des Buchhandels: Mit dem Jahre 1914 beginnt das für den Deutschen Buchhandel im 81. Jahrgang zu erscheinen. Die Lieserung erfolgt an die Mitglieder des Börsenvereins in einem Exemplare als Vereinsorgan kostenfrei gegen die Verpflichtung, es Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenverein oder über die die Verhängung der Maßregeln beschlossen wurde (H 4 Ziffer 6 und K 10 6 der Satzungen) überhaupt nicht mttzuteilen. Die Zustellung des Freiexemplares erfolgt im Deutschen Reiche nur durch Post überweisung, den Mitgliedern im Ausland wird der Bezugsweg freigestellt. Sind mehrere Angehörige einer Firma Mitglieder des Börsenvereins, so kann das zweite und etwaige weitere Mitglied auf die Zusendung des Börsenblattes verzichten, wofür dem betreffenden Mitglieds 15 seines Jahresbeitrags zurückvergütet werden. Mitglieder des Börsenvereins können wettere Exemplare des Börsenblattes mit Beilagen für den Jahrespreis von 30 ^ frei Geschäftsstelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 38 ^ durch Postüberweisung beziehen. Buchhändler, die dem Börsenverein nicht angehören, können das Börsenblatt mit Genehmigung des Vorstandes und gegen Übernahme der Verpflichtung, wie sie den Mitgliedern auferlegt ist, zum Jahrespreis von 30 frei Geschäfts stelle oder innerhalb des Deutschen Reiches für 36 durch Postllberweisung erhalten. Die Verabfolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, die Lieferung unter Rückzahlung des verhältnis mäßigen Betrages jederzeit einstellen zu können. Die Bezugszeit versteht sich für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni oder l.Juli bis 31. Dezember. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit werden nicht anerkannt. Aufträge aus Zusendung unter Band nach dem Ausland übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Das Porto wird in der Regel nach Schluß jedes Vierteljahres durch Bar faktur erhoben. Nichtmitglieder haben neben dem Porto eine Versendungsgebühr von 5 jährlich zu zahlen. Beiderseitiger Erfüllungsort ist Leipzig, maßgebend sind im übrigen die Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes. Wir bitten Sie, uns Ihre Bestellung umgehend aufzugeben, soweit Sie nicht als Mitglied des Börsenvereins An spruch aus ein Gratisexemplar haben. Leipzig, den 13. November 1913. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle -es Sörsrnvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. vr. Orth, Syndikus. t«M