Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.10.1913
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- 1913-10-25
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113o2 Börsenblatt f. d. Dljchn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 249, 25. Oktober 1913, Trotz persönlicher Versicherung, baß diese Behauptungen auf Ver leumdungen beruhten, hob die Firma R. L Kl. das En gagement auf, indem sie erklärte: »Wenn wir auch die Gewißheit haben, daß Unredlichkeiten nicht vorgekommen sind, so ist es doch schon für das Ansehen jemandes schädlich, wenn ihm, der un gefähr 800 Personen vorstehen soll, solche Gerüchte anhaften«. Da Kl. jetzt nur eine untergeordnete Stellung erhielt, machte er die Lohn- diffcrcnz zum Gegenstand einer Schadensersatzklagc beim Landgericht Bremen. Gleichzeitig klagte er auf Unterlassung, ihn bet weiteren Aus künften derartiger Unredlichkeiten zu beschuldige» oder zu verdächtigen. Das Landgericht Bremen wies jedoch die Schadensersatzklagc auf Grund des 8 824 B. G.-B. ab, da zwischen den Beteiligten an der Aus kunft ein berechtigtes Interesse bestanden hätte. Auch der Unterlassungs anspruch wurde abgewiese». Auf die Berufung des Kl. erkannte jedoch das Oberlandcsgericht Hamburg den Unterlassungsanspruch für be rechtigt an. Den Inhalt des Auskunstsschreibens dagegen erklärte es als gegen die guten Sitten verstoßend und erkannte demgemäß nach 8 824 des B. G.-B. den Schaücnsersatzanspruch als dem Grunde nach gerecht fertigt an unter folgender Begründung: »Die Worte des Auskunfts- schreibeus bedeuteten, daß man nicht mit rechtem Namen nennen wollte, was vorgefallen sei. Es gebiete aber die Vorsicht, daß man nicht über Vorfälle, die man nicht mit Sicherheit kenne, in dieser Art aussage. Jedenfalls hätte die Firma R. L Kl. in dieser Auskunft nur eine Bestärkung ihrer Vermutung sehen können. Auf die Bitte um noch malige genauere Mitteilung sei aber die Auskunft verweigert worben. Das könnte die Firma N. L Kl. in ihren Vermutungen nur noch bestärkt haben. Für eine solche Kennzeichnung des Kl. sei aber keine genügende Grundlage vorhanden gewesen. Zwar habe nach der Aussage des lang jährige» Prokuristen der Firma Schellhaß auf Grund seiner Privat notizen das Manko an Zigarren jährlich ungefähr 30—50 Mille be tragen und sei im Jahre 1903 bis auf 100 Mille angeschwolle». Das berechtige jedoch noch nicht zu dem Schluffe, daß Kl. Unredlichkeiten be gangen habe, da hierbei Zufälligkeiten mitgewirkt haben könnten. Viel mehr hätte das regelmäßige Manko zu genauerer Kontrolle Veran lassung geben müssen. Wenn Sch. trotzdem diese Auskunft gegeben habe, so habe er damit gegen die guten Sitten verstoßen. Die An wendung des 8 824 des B. G.-B. sei aber zu verwerfen. Zwar könnte zugegeben werden, daß Sch. sich in den Glauben an die Unredlichkeit des Kl. hineingelebt habe. Aber gegen die guten Sitten verstoße schon der, der bei gewöhnlicher Überlegung wissen müßte, daß für die Verdäch tigungen keine Anhaltspunkte beständen. Das hätte namentlich in be zug auf eine Person zu gelten, die lange Jahre größtes Vertrauen ge nossen habe. Daran ändere auch nichts, daß Sch. gefürchtet hätte, sich bei ungenauer Auskunft möglicherweise der Firma R. L Kl. gegenüber haftbar zu machen. Er hätte ja Mitteilen können, daß ihm Gerüchte zu Ohren gekommen seien, etwas Positives aber nicht erwiesen sei. Dann würde die Firma R. L Kl. keine» Anlaß zur Engagements- aufhcbung gehabt haben. Auch die Klage auf Unterlassung sei be gründet, da man sich bei etwaigen späteren Bitten um Auskunft an den damaligen Inhaber der Zigarrenfabrik, nicht an die jetzige G. m. b. H. wenden werde. Gegen dieses Urteil legte Sch. Revision beim Reichs gericht ein, die er auf die Bestimmung des 8 824 des B. G.-B. stützte. Auch erklärte er, daß cs im kaufmännischen Leben nicht üblich sei, bei solche» Gelegenheiten größere, ins einzelne gehende Auskünfte zu geben. Der höchste Gerichtshof hob auch der Revisionsbegriinduug entsprechend das Urteil der Vorinstanz auf und verwies die Sache zur andcrweitcn Verhandlung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. (Aktenzeichen: VI. 228/13.) Post. — Die Taxen für Postpakete nach Jquttos und den übrigen peruanischen Postanstaltcn im Stromgebiete des oberen Amazonen stroms sind von jetzt ab für den direkten Leitwcg über Hamburg mit englischen Dampfern den Amazonenstrom hinauf bedeutend ermäßigt worden, und zwar für Pakete bis 1 K^ von 3 ^ 90 ^ auf 3 für Pakete über 1 bis 5 k^ von 4 40 ^ bis 11 ^ 40 auf 3 80 Infolge dieser Gebührenermäßigung sowie wegen der außerordentlich langen Dauer und der großen Schwierigkeiten der Beförderung von Paketen über Lima und die Anden nach Jquitos, auf dem Rücken von Maultieren und Mensche» durch Urwälder und über Hochgebirge, wer den Pakete nach Jquitos usw. künftig nicht mehr über Lima auf dem Leitwege durch die Magcllanstraßc oder über Colon-Panama, sondern ausschließlich auf dem direkten Lcitmcge den Amazonenstrom hinauf befördert. Neue Bücher, Kataloge etc. Vsrreioluris einer LüetisrsuwmluuA aus versoiiisrlsnom Lssitr, sutüsltsnd Kunst un<1 liuwstAsseüicüts, Havarien, lUoiraeensia, alte Drucks, Inkunabeln, /um Lobluss eins ^uswakl von liupksr- stiebsn, Danckrsiebnungen, Karikaturen, Porträts, Vnsieiltsn, mo- dsrns kaclisrunxsn usrv. 8°. 74 8. 1551 dirn. — Versteigerung: Disnstag, den 11. dlovsinbsr 1913 und kolgsnds Tags dureb Dsinriek Dugsndubsl in Nüneksn, 8a1vatorstrasss 18. Theologischer Handkatalog. Systematisches Verzeichnis wichtiger neuerer evangelisch-theologischer Werke mit Autoren- und Stich wortregister. Hcrausgegeben von den Firmen C. H. Beck'sche Ver lagsbuchhandlung (Oskar Beck) in München, C. Bertelsmann in Gütersloh, A. Deichert'sche Verlagsbuchhandlung Nachf. in Leipzig, I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in Leipzig, I. C. B. Mohr (Paul Siebeck) in Tübingen, Reuther L Reichard in Berlin, Alfred Töpelmann in Gießen, Vandenhoeck L Ruprecht in Göttingen. 18. Jahrgang 1913—1914. Kl.-8°. 142 S. In Kommission beiVan - denhoeck L Ruprecht in Götti »gen. Ladenpreis 30 Verbotene Druckschriften. — Jahrbuch der Freien Gene ration für 1913 (Verlag »Die Freie Generation«, Rainer Trind- ler, Zürich III, Agnesstr. 22). Kgl. Landgericht I Berlin. Teilweise Unbrauchbarmachung. 38. I. 125/13. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 4443 vom 23. Oktober 1913.) Persoimlnachrichten. Theodor von Koldc f. — In Erlangen ist am 22. Oktober der Theologieprofessor Theodor von Kolbe, Direktor des Kirchengcschicht- lichen Seminars der Universität, im Alter von 63 Jahren gestorben. Von seinen zahlreichen Schriften, die sich vorwiegend auf die deutsche und englische Reformatiousgeschichte und auf Luthers Leben und Lehre beziehen, seien hier nur genannt: »Friedrich der Weise und die An fänge der Reformation« (1881); »Luther und der Reichstag zu Worms« (1881; 2. Ausl. 1883); «Martin Luther, eine Biographie« (2 Bände 1884—1893); »Die Augsburgische Konfession« (1896; 2. Ausl. 1910); »Das religiöse Leben in Erfurt am Ausgang des Mittelalters« (1898); »Der Staatsgedankc der Reformation und die römische Kirche« (1903); »Der Katholizismus und das 20. Jahrhundert« (1903). Wiederholt trat er ultramontaneu Angriffen auf die Reformation und ihre Vor kämpfer entgegen. So in der Schrift: »Luthers Selbstmord« (3. Ausl. 1890) und »p. Dcnifle und seine Beschimpfung Luthers und der evange lischen Kirche« (1904). In Österreich verboten: Jahrbuch der Freien Generation. (Verlag »Die Freie Generation« Rainer Trindler, Zürich.) — (Zuo vadis Vustris. Ein Roman der Resignation von einem öster reichischen Offizier. »Vita«, Deutsches Verlagshaus G. m. b. H., Ber- lin-Charlottcnburg. EprechsM. tOhnc Verantwortung der Redaktion; jedoch unterliegen alle Einsendungen den Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts.) Postalische Merkwürdigkeiten. (Vgl. Bbl. Nr. 245.) Die Hauptversammlung des Verbandes obcrschlcsischer Volks büchereien findet Dienstag, den 18. November in Beuthen statt. Beginn K4 Uhr im Stadthaussaale. Auf die Tagesordnung sind nach stehende Punkte gesetzt worden: 1. Jahresbericht des Vorsitzenden. — 2. Geschäfts- und Kassenbericht des Verbandsbibliothekars. — 3. Vor träge: a) Wie kan» der nebenamtliche Bibliothekar den Forderungen der neuzeitlichen Büchercibewegung gerecht werden? Lehrer Cichos- Oppeln. d) Die Büchcrauswahl für unsere Volksbüchereien. Pro fessor Or. Knöicl-Kattowitz. 4. Freie Aussprache. Da der Verband bei der bevorstehenden Tagung auf sein zehnjähriges Bestehen zurück- blickt, soll damit ein gemeinsames Essen verbunden werden. Wenn die Post, was mir auch vorgekommen ist, Kreuzbänder mit der Aufschrift: »Im Aufträge« verweigert, so schreibe ich jetzt auf den Adreßzsttel über meiner aufgedruckteu Firma einfach: Absender Herr Soundso durch: Buchhandlung usw. . . . Das scheint keine »schriftliche Mitteilung« zu sein, denn bisher ist noch nichts beanstandet worden. Dortmund. R u d o l f D r e i st. Lassen Sie den Zusatz »im Aufträge von« weg und schreiben Sie einfach über den gedruckten Kopf Ihres Adreßzettcls die Firma des Sortimenters: der Empfänger vcrsteht's gerade so gut, und die Post wird nicht mehr widersprechen können. Gießen. W. Zander. Verantwortlicher Redakteur: Emil Thomas. — Verlag: Der Börfenvcretn der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches BuchhäudlerhauS. Druck: Ramm L Seemann. Sämtlich in Leipzig. — Adresse brr Redaktion und Expedition: Leipzig, Gerichtsweg so sBuchhändlerhauS).
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