Sonnabend, den 25. Oktober 1913 ^ klisckeemai'kl ülikkillllls billißstri^lltXullsl. lulslllkoj avswlt 8.0. üssssl.l-eipri^ 29. WO. will ii. »MO l,eiprig,ji-öiUßstr 7.IberilSpr. II0ZZ ) Kiu ^o>erti88 V t-anlUcarten,Plänen u 2kielingn. seä. ^rr, eia- a. vieNard. lltk- u. Oraclc Lper.: l'kXtKäl'tclieN a. Xlisclieee f. vissevsck. >VerIre. oisrerlut.-Leilagen io Zutage, n. pliotolittiograptlie — dm. als 8ücb. Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilsenschast ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnationalen Handlung«gehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der Standesgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Lalt in den Wcchselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilsenschast gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Ge hilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. Ä ist. Der D. L. V- umfaßt z. Zt. über 131VOV Mitglieder, darunter etwa 45VÜ vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.5V monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungenr M- Stellenvermittlung für den Buchhandel Ln?L°L,7p'.W Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntnissen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gulberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes. Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit UN einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versichcrung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die !kllkblffkÜHl111gsktlffb bietet den Mitgliedern Lilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. Zinsen. Die nimmt ohne ärztliche Unter suchung auf, gewährt Freizügig- Deutschnationale Kranken- und Begräbniskaffe keit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts-, Gemeinde und Betriebskranken, kaffen. Kein Kassenarztzwang. Löchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behandlung, Arznei, L^mittel, 28 Mark wöchent- liches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitgliederzahl: über 39000. Vermögen: 600000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 über 3)4 Millionen Mark Daneben bietet dre ^7. Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- ^aunubnvbrukyeruug sicherung zuzuwenden. Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. ^ - -- - - ^ und Ferienfahrten, Unterrrchts-und und gesellschaftlicher Anschluß in Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei, Abteilung für Lehrlinge, Studien- Fortbildunqsqeleqenheiten, Löhere Landels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer 1300 Ortsvereinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzunqen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Kranken-Anterstützungskaffe umsonst durch die SeWstsstellc der JeiitslhNtimieil BulhhMdl«ns5sehilsenschllst.Leivzis?L7°o"'