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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1910-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1910
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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209. 9. September 1910. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel 10238 Siegismund L Volkening. Paul Thoß. B. G. Teubru'r. A. Twietmeyer. E. Ungleich. R. Boigtländer's Verlag. Ed. Wartig's Verlag. Rudolf Winkler. C. F. Winter'sche Verlagsh. Ernst Wunderlich. Lissa. Oskar Eulitz. Lübau (Sa). I. G. Walde Lohr. K. W. Krüger's Verlag. Magdeburg. Creutz'jche Verlagsbh. Heinrichshofen's Verlag. Meißen. Sachs. Schulbuchhandlung. Mettmann. Adolf Frickenhaus. Minden (Wests.) Adolf Huselands Verlag. M ünchen. C. H. Beck'sche Verlagsbh. Jsaria-Berlag Max Kellerers Hofbuchh. I. Lindauer'sche Buchh. R. Oldenbourg. M-Gladbach. L. Boltze. Münster , Wests.) Aschendorff'sche Buchh. Heinrich Schöningh. Neubrandenburg. C. Brünslow'sche Hofbuchh. N e u m a r k. I. Koepke. Neuwied. Heusers Verlag. Oldenburg. Schulze'sche Hofbuchh. Gerhard Stalling. Paderborn. Ferdinand Schöningh. Potsdam. A. Stein's Verlagsbh. Regensburg. Rietberg. W. Vahle. Schleusingen. Max Schewe. Schöneberg. Rudolf Dülfer Verlbh. Siegen. Herm. Montanus. Sondershausen. Fr. Aug. Eupel. Stade. Friedrich Schaumburg. Stolp. H. Hildebrandt's Buchh. Straßburg (Elf.) Friedrich Bull. Stuttgart. Ehr. Belser'sche Verlagsbuchh. Adolf Bonz L Comp. I. G. Cotta'sche Bh. Nachf. Emil Geiger's Verlag. Fr. Grub Verlag. Ehr. Helfferich. Holland L Josenhans. Wilhelm Violet. Trier. Kunst- u. Verlagsanstalt Schaar L Dathe. Fr. Lintz'sche Buchh. Jacob Lintz. Heinrich Stephanus. Weimar. Hermann Bühlaus Nachf. Wein heim. Fr. Ackermanns Verlag. Wiesbaden. Emil Behrend. Wilmersdorf. Klemann'sVerlag Leonor Krakau. Witten (Ruhr). Aug. Pott. Wittenberg. R Herrose's Verlag. Wolfenbüttel. Julius Zwißler. Würz bürg. Curt Kobitzsch (A. Stuber's Verlag). Stahel'sche Verlags-Anstalt. Zabern. A. Fuchs. Verlagsanstalt vorm. G. I. Manz A.-G. Mit vorstehenden »Bestimmungen« haben sich einverstanden erklärt: Vereinsverband akademisch gebildeter Lehrer Deutschlands. Preußische Seminar-Direktoren-Konferenz. Deutscher Verein für das höhere Mädchenschul, wesen. Verein Preußischer Lehrerbildner. Verein Sächsischer Seminarlehrer. Verein katholischer deutscher Lehrerinnen mit Einschluß der Abteilung für höhere Mädchen- bildung. Diese Bestimmungen sind in vielen Tausenden Exemplaren gedruckt und den Unterzeichneten Firmen in der von diesen gewünschten Anzahl übersandt worden. Sie werden von den Firmen benutzt, um alle an sie herantretenden unberechtigten Forderungen um Überlassung von Schulbücher-Freiexemplaren zurückzuweisen. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins richtet an alle diejenigen Herren Schulbücheroerleger, die ihre Zustimmung noch nicht gegeben haben, oder die die Aufforderung, dies zu tun, durch Zufall nicht erhalten haben sollten, die Bitte, sich dem Vorgehen der übrigen Herren anzuschließen und ihr Ein verständnis der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins, Leipzig, Gutenbergstraße 7, nachträglich mitzuteilen. Alsdann Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel 77. J'chrgang. werden ihre Namen bei einem Neudruck der »Bestimmungen« der Liste eingefügt. Die -Bestimmungen- sind zum Preise von 10 H für 10 Exemplare durch die Geschäftsstelle des Deutschen Ver legeroereins zu beziehen. An die Herren Kollegen vom Kunst-Sortiment. <Vgl. Nr. I7S, 192 d. Bl.> In Nr. 1S2 d. Bl. hat endlich die Vereinigung der Kunst verleger versucht, die neuen Bedingungen zu begründen und ihr Vorgehen gegen das Kunstsortiment zu rechtfertigen. Ich erhielt das Börsenblatt in meine Sommerfrische nachgefandt und sende deshalb erst heute die Entgegnung. Den Artikel des Herrn Werckmeister habe ich wieder und wieder lesen müssen, da derselbe so sehr zu den Taten der Vereinigung in Widerspruch steht, daß ich entweder annehmen muß, 1. Herr Werckmeister will durch Worte den Sortimenter hindern, die Tragweite der Bedingungen zu erkennen, oder 2 Herr Werckmeister sieht den Sortimenter nicht als ebenbürtig zur Mitarbeit bei einschneidenden Änderungen an, oder 3. die Vereinigung ist sich bei ihrem Zusammentritt nicht klar über ihre Beschlüsse gewesen. Absatz 1, 2 und 3 des Artikels, sonderlich Absatz 4 kann auch vom Sortimenter unterschrieben werden, sobald die Herren Verleger den Schlußsatz: »dem Sortiment einen ausreichenden Umsatz und Verdienst zu erzielen», als Hauptbedingung ansehen. Absatz 5, 6 und 7 können nur vom gesamten deutschen Kunstsortiment mit Ent rüstung zurückgewiesen werden. Man lese: »Die Satzungen sehen ausdrücklich den Beitritt der Sortimenter vor .... Es wird der Vereinigung von größtem Nutzen sein, wenn zahlreiche Sortimenter beitreten, um .... mit ihrer Erfahrung unterstützen zu können . . . . Je fester das Sortiment mit den Verlegern Hand in Hand geht . . . .« und vergleiche mit diesen Worten die nackten Tat sachen: 1. Die Vereinigung der Kunstverleger ist in aller Heimlichkeit geschlossen worden, ohne daß der Sorti menter zum Beitritt aufgefordert wäre. Ja, nicht einmal die Herren Reisenden (abgesehen von zweien), die doch am ehesten das Sortiment mit seinen Schwierigkeiten kennen, sind zu den Beratungen hinzngezogen worden. Der einzige anwesende Sortimenter, der zugleich auch Verleger ist, ist der Vereinigung nicht beigetreten, »da er in den sämtlichen Paragraphen auch nicht einen einzigen fand, der irgendwelchen Vorteil für den Sortimenter aufwies», und dies auch öffentlich den versammelten Verlegern erklärt hat. Sind nicht die Herren Verleger, die im Frühjahr erklärt haben, man müsse er fahrene Sortimenter zu den Versammlungen laden, ehe man so gewichtige Beschlüsse fasse, überstimmt worden? Ich frage Herrn Emil Werckmeister als ersten Vorsitzenden der Ver- einigung der Kunstoerleger öffentlich: welche Handlung der Vereinigung entspricht seinen Worten? 2. Absatz 7 ist für jeden denkenden Sortimenter un verständlich. Was konzedieren die Verleger in einigen Punkten mehr? Der Verleger muß nicht 40 Prozent geben, sondern darf es maximal. Der Sortimenter, der bisher höheren Rabatt genoß, muß verstummen. Die Freiexemplare sind fast zur Illusion geworden. Durch Bedingung L ist jedem Verleger verboten, dem Sortimenter entgegenzukommen und zu helfen, obwohl solche Hilfe dem Herrn Verleger oft gar nichts kostet. I3Z1
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