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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.09.1910
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1910-09-09
- Erscheinungsdatum
- 09.09.1910
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- Deutsch
- Sammlungen
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10234 Börsenblatt ; o Dtschn Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. .U 209, 9. September 1910. Die (zinanzreform, die Erbitterung in weitesten Kreisen her- vorgerusen hat. ist nicht so rigoros gewesen, wie die Herren Verleger in ihren neuen Bedingungen. Jene hatte wenigstens den Zeitpunkt der Ncueinfuhrung der Gesetze in die Zukunft gesetzt, um einen Übergang zu ermöglichen. Die Herren Ver leger aber diktieren ihre Gesetze rückwärts wirkend und nehmen so dem Sortimenter das althergebrachte Recht, an Hand der Fakturen mit dem Reisenden die Partien zu ergänzen. Schon machen sich die Folgen bemerkbar; ein großer eng lischer Verlag, der bisher durch eine Berliner Firma vertreten war, liefert fortan glatt mit L0 Prozent (bisher erhielt man von Berlin 3,H Prozent bis 40 Prozent). Eme ameri kanische Firma liefert bedeutend billiger, als das Sortiment aus Berlin beziehen konnte (sie ist der Verleger verschiedener Schlager der letzten Jahre) Beider Adressen gebe ich Inter essenten gerne auf. Wird dem deutschen Sortiment durch deutsche Verleger der Vertrieb der deutschen Kunst erschwert, so müssen wir leider ausländische bringen. Ich bin gewiß, daß die ausländischen Herren auch bald deutsche Unterschriften bringen werden. Herr Werckmeister schreibt zum Schluß: »Wir hoffen, daß obige Darlegungen weiteren mißverständlichen Auf fassungen unserer Zwecke Vorbeugen werden«. Ich hosse, daß meine Worte einen kleinen Teil dazu beitragen, daß das deutsche Kunstsortiment sich seiner Kraft bewußt wird. Keine »siebente« Großmacht kann dem Kunstocrleger helfen, denn das Bild, das der Sortimenter nicht kauft und nicht vorzeigen kann, ist sür den Verleger totes Kapital. Mit dein festen Willen zum Siege werden wir siegen. Den vieten Herren Kollegen, die mir freundlichst ge schrieben, vorläufig herzlichen Dank. Mit kollegialem Gruß W. Hermann, i/Fa. Johs. Storm, Bremen, z. Z. Cuxhaven. Barfrankierung von Briefpostsendungen. (Vgl. Nr. 188, 192, ISS, 201, 20L d. Bl.) Auch in Italien, das gewiß keinen Anspruch erheben kann, in vielen postalischen und sonstigen Verkehrseinrichtungen muste» gültig zu sein, besteht seit Jahren die Barfrankierung größerer Drucksachensendungen gleicher Art. Solche werden im Hause des Absenders in Bündel verschnürt, von einem Boten mit ent sprechend ausgefülltem Formular zur Hauptpost gebracht und be zahlt. Das Nachprüfen erfolgt hier durch Abwiegen der Gesamt sendung. Eventuell dazwischenliegende Auslandssendungen werden beim Sortieren zurückgegeben, allerdings ohlie Rück vergütung des bezahlten Betrags. Unterschlagungen sind in diesem Falle so gut wie ausge schlossen, da die Anzahl der Drucksachen meist schon beim Heraus schreiben der Adressen festgestellt wird und die Bezahlung auf der Hauptpost auch schon vor Aufgabe der Sendungen durch eine Vertrauensperson erfolgen kann. Geschieht die Ablieferung in Zwischenräumen von Tagen, Wochen oder Monaten, so eröffnet die Post dem Absender ein Konto-Korrent, auf welches der Betrag für die mutmaßliche Anzahl Drucksachen im voraus einbezahlt wird; sie übergibt für jede Ablieferung Quittung, und eine eventuelle Differenz wird bei der Schlußablieferung verrechnet. Die Aufgabe solcher Sendungen erfolgt an einer besonderen Annahmestelle, der Abgangsstempel fällt weg, dagegen hat der Absender an Stelle der Marke einen Stempel anzubringen: »6onto Oorrsnt.« oolla ko8ta«. Firmen, die solche Sendungen regelmäßig verschicken, lassen diese Worte bereits beim Anfertigen der Briefumschläge aufdrucken. Alle periodisch, mindestens zweimal im Jahr erscheinenden Kataloge, Ergänzungen zu diesen usw. genießen außerdem den Vorzug, daß sie, falls sie keine losen Beilagen enthalten und einen entsprechenden Ausdruck tragen (Jahreszahl, Nummer der Ver öffentlichung usw.) nur die Hälfte des ohnehin schon billigen Kreuzvandportos bezahlen, in diesem Falle also bis zu 50 x 1 o. Es ist jedoch nötig, daß solche Drucksachen nach den einzelnen Bahnlinien verteilt, entsprechend zusammengebunden und mit entsprechender Aufschrift versehen, der Post übergeben werden, so daß sie nach erfolgter Prüfung ohne weiteres den betreffenden Bahnpostwagen übergeben werden können. Adressen bureaus, sowie alle Firmen die regelmäßig Kataloge versenden, haben deshalb ihre Listen meistens nach Bahnlinien, bzw. nach Provinzen zusammengestellt. Auf diese Art erfolgt auch die Ver sendung aller in Italien erscheinenden Zeitschriften usw. Auf täglich erscheinende Ausgaben ist eine weitere Ermäßigung vor gesehen, worüber alles Nähere der Inckieators postals par. 62—52 berichtet. Diese Einrichtung funktioniert in Italien tadellos, und da man Nachteiliges über die Einrichtung weder aus den Aussätzen aus England und Bayern hört, ist wohl zu hoffen, daß sich auch die Relchspostverwaltung bald dazu verstehen wird, eine ähn liche Einrichtung zu treffen, die sicherlich sowohl im Interesse des Buchhandels, wie der gesamten Geschäftswelt, als auch in dem der Post selbst liegen würde. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir auf eine weitere praktische postalische Einrichtung hinzuweisen, die man seit einigen Jahren in Mailand getroffen hat: Alle Wagen der fünf nach dem Hauptbahnhof führenden Linien der elektrischen Straßenbahn führen am Vorder- wie Hinterabteil kleine, nach dem Innern des Wagens gehende Kästen zwecks Aufnahme von Briefen und Karten. Am Bahnhof werden sie von eigens aufgestellten Post angestellten entleert und in kleinen Zwischenräumen nach der Bahnpost gebracht. Eine Einrichtung, die ohne Zweifel zur schnelleren Absendung der Brief>achen beiträgt. Mailand, 6. September 1910. Rich. Kupfer. Kleine Mitteilungen. * Neuerung im Postschcckvcrkchr. — Nach dem Muster der seit dem 1. Juli d. I. im Verkehr befindlichen Nachnahme karten und Nachnahme-Postpaketadressen mit anhängender Post anweisung werden vom 1. Oktober ab auch Nachnahmekarten und -Paketadressen mit anhängender Zahlkarte einge führt zur Erleichterung der Inhaber von Postscheckkonten, die die für sie eingezogenen Nachnahmebeträge auf ihr Konto über wiesen haben wollen. Die Neuerung wird von den Kontoinhabern, die häufiger Nachnahmekarten oder Nachnahmepakete zur Post geben, mit Freuden begrüßt werden. Die Verwendung der billigen Zahlkarte zur Überweisung von Nachnahmebeträgen auf das Postscheckkonto des Absenders ist seit dem 1. April d. I. zulässig. Bisher mußte jedoch bei jeder Nachnahmesendung der Absender die mit einer Klebeleiste ver sehene Zahlkarte auf die Rückseite der Postkarte, der Paket adresse usw. kleben und an der Sendung mittels Siegelmarke oder dergleichen befestigen, um sie vor einer Beschädigung während der Beförderung zu bewahren. Dem wird nun, soweit es sich um die häufigste Art der Nachnahmesendungen handelt (das sind Karten und Pakete), durch das neue Formular abgeholsen. Die auf hellbraunem Kartonpapier hergestellten neuen For mulare werden vom 1. Oktober ab von den Postscheckämtern an die Kontoinhaber zum Preise von 5 H für je 10 Stück ab gegeben. Auch werden sie beim Postscheckamt auf Antrag des Kontoinhabers mit seinem Namen und mit der Nummer seines adressen, können durch die Privatindustrie hergestellt werden. Sie müssen dann mit den amtlichen Mustern in Papier, Farbe, Format und Druck ganz übereinstimmen. An Firmen, die die Formulare für ihren Gebrauch durch Privatdruckereien Herstellen lassen wollen, werden von den Ober-Postdirektionen auf Wunsch Probeformulare geliefert. Legitimationskarten für HandlnngSreisende. — Die Aus stellung von Legitimationskarten für Handlungsreisende muß auf bestimmten Formularen beantragt werden. Die Fassung dieser Formulare gab bisher vielfach zu Mißverständnissen Anlaß. Infolgedessen verwandten manche Firmen viel Mühe auf Herbei-
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