Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.12.1913
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- 1913-12-09
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- 09.12.1913
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13574 Börsenblatt f. d. Dlschn. Buchhandel Redaktioneller Teil. 285, 9. Dezember 1913. dcls die weiteste Verbreitung zu wünschen ist. Fedor von Zobeltitz bietet ein sympathisches Bild vom Leben und Schaffen des Dichters Georg von Ompteda, während der bekannte Literarhistoriker Heinrich Epicro die Erzeugnisse der hervorragendsten nordwestdeutschen Dichte rinnen würdigt. Den Anteil der Nordmark an der deutschen Literatur zeichnet in kurzen, kräftigen Strichen Wilhelm Lobsien. John Eimers berichtet — originell: in plattdeutscher Mundart — über die Neuig keiten derselben in »Uns plattdüütsh Shriftdom«. Die neue Literatur zur Erd- und Völkerkunde, zur Geschichte, die neueste Knnstliteratur und Wagnerliteratnr besprechen Prof. Leithäuser, der Herausgeber Paul Sydow und Ferdinand Pfohl. Als neue Bücher, die besondere Beachtung verdienen, werden noch einige Neuigkeiten, zumeist belletristischer Natur, nach Inhalt und Bedeutung von zwei Buchhändlern, Justus Pape und Hermann Seippel, gewürdigt. Diesem textlichen Teil reiht sich ein systematisch geordnetes Verzeichnis von Werken an, die sich zu Ge schenkzwecken eignen; die Neuigkeiten sind darin durch Sternchen her vorgehoben. Das im ersten Teil in ansprechender Fraktur, im zweiten in scharfgcschnittener Antiqua gedruckte Heft wird von einer Reihe von trefflichen Bilderproben, darunter Autorenporträts, geschmückt. So stellt sich der »Ratgeber« als ein wirksames Vertriebsmittel dar, das zur Nachahmung und Übertragung auf andere Landesgebiete geradezu auffordert. Als das Ergebnis einer mühsamen Arbeit erscheint das folgende Verzeichnis: Lö liier, vrescken 1913. Das in drei Haupt- und zahlreiche Unterabteilungen geordnete Verzeichnis bietet, wie die früheren Jahrgänge, eine Zusammenstellung derjenigen Jugendschriften und Bücher für Erwachsene, die von mehre ren, am Verkauf unbeteiligten Seiten empfohlen werden. Als Grund lage dazu dienten die einschlägigen Arbeiten und Verzeichnisse von Engel, Geißler, Johannesson, Schönbach, Witkowski u. a., vom Dürer bund, der Vereinigten deutschen Prüfungsausschüsse, von zahlreichen örtlichen Jugendschriften-Ausschüssen usw. usw., aus denen die mittlere Schönheitslinie, der »goldene Schnitt« angcstrebt, das Wertvollste von allem hervorgehoben werden soll. Von seinen Vorgängern weicht der vorliegende Jahrgang dadurch ab, daß er paritätisch ausgestaltet wurde, wozu der »Literarische Ratgeber für die Katholiken Deutschlands« und die Schrift von Hermann Acken »Was soll ich lesen? Ein Ratgeber für Studierende« benutzt wurden. Bei der Titelangabe der Jugenbschriftcu ist jeweils die Prüfungsstelle angegeben. Vor allem für Volks-, Schul- und ähnliche Bibliotheken wird mithin das Verzeichnis gute Dienste leisten. 8. Außerordentliche Hauptversammlung der Vereinigung der Kunstverleger. Die außerordentliche Hauptversammlung der Vereinigung der Kunstverleger fand am Donnerstag, den 20. November, nachmittags 2Vs Uhr im Künstlerhause, Berlin, Bellevuestraße, statt. Nach Eröffnung der Sitzung begrüßte der 2. Vorsitzende, Herr Ernst Schultze, die Anwesenden, insbesondere auch die erschienenen drei Vorstandsmitglieder der Deutschen Kunsthändler-Gilde, die Herren Spieckermanu-Köln, Klostermann-Jeua und Cohen-Bonn. In dem alsdann verlesenen Geschäftsbericht für das verflossene Halbjahr wirb ein Anwachsen der Mitgliederzahl auf 40 konstatiert. In Sachen der Eingabe der Vereinigung an das Kultusministerium betreffs größerer Berücksichtigung der Verleger bei einer Neube setzung der König!. Künstlerischen Sachverständigenkammer wird be richtet, daß das Ministerium das wiederholte Gesuch abschlägig be- schiedeu hat. Der Vorsitzende weist auf das Überhandnehmen der so genannten amtlichen Publikationen von Museen, wie Berlin, Breslau, Dresden, hin und bittet um Material aus den Kreisen der Mitglieder, damit Maßregeln überlegt werden, wie dieser »modernen Betrieb samkeit« der Behörden wirksam begegnet werden kann. Mit Genug tuung wird konstatiert, daß ein Gutachten, das die Vereinigung in Sachen Hanfstaengl-München gegen Munk-Wien abgegeben hat, wo be kannte Genrebilder von Jentzsch aus dem Verlage von Hanfstaeugl in Postkartenform in der Weise nachgebildct waren, daß die Menschen köpfe durch Hasenköpfe ersetzt wurden, den Erfolg gehabt hat, daß die Firma Munk die Berechtigung des Einspruchs der Firma Hanfstaengl anerkannt hat. In Sachen der Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik, Leipzig 1914 und der Deutschen Werkbund-Ausstellung Köln 1914 ist eine korporative Beteiligung der Vereinigung nicht zustande gekommen, so daß eine event. Beschickung jedem einzelnen Mitgliede überlassen bleiben mußte. Es wird auch auf die Uberhanbnahme der Beschlagnahmen angeblich unzüchtiger Darstellungen hingewieseu, die in vielen Fällen zu lebhaftem Widerspruch herausfordern. Eine gleich mäßige Handhabung des Gesetzes muß auf alle Fälle gefordert werden, so daß nicht Kunsthändler und Künstler der Willkür anheimgegebeu werden. Der Hansabund hat sich bereit erklärt, die event. Wünsche der Vereinigung zu unterstützen, und jedes einzelne Mitglied wird um Mit arbeit gebeten. Ein trauriges Kapitel nennt der Vorsitzende die häu figer vorkommenden Verletzungen der Lieferungsbedingungen durch Mitglieder, namentlich in der Weise, daß Freiexemplare verschiedener Preislagen gemischt werden. Leider ist es außerordentlich schwer, das notwendige Beweismaterial zu erhalten, weil die begünstigten Firmen kaum je dazu zu bewegen sind, die Namen ihrer Lieferanten zu neunen. Auch wird den Mitgliedern in Erinnerung gebracht, daß eine Durch führung des vor Jahr und Tag eingeführten 8 12 der Lieferungsbe dingungen obligatorisch ist, In diesem Paragraphen wird der Aufdruck: »Die hiermit berechneten Waren sind nur unter der Bedingung verkauft, daß sie dem Publikum zu dem vollen, in der Rechnung an gegebenen Ladenpreise verkauft werden«, auf jeder Faktura der Mitglieder verlangt. Der Vorsitzende appelliert an das Ehrgefühl der Mitglieder, und bittet, an den gemeinsam fest gesetzten Lieferungsbedingungen fcstzuhalten. Es wird endlich berichtet, daß das Manuskript einer Propagandabroschüre des Herrn Schriftsteller Dobsky in Stuttgart eingetroffen ist und vom Vorstande demnächst wciterbearbeitet werden wird. Die Verlesung der Präsenzliste ergibt die Anwesenheit von 33 Teil nehmern einschließlich der Gäste, wovon 26 stimmberechtigt sind. Die vom Vorstande ausgearbeitete Geschäftsordnung wird mit einigen Änderungen und Zusätzen angenommen. Eine besonders wich tige Bestimmung ist die, daß der Vorstand der Vereinigung die Befugnis erhält, in Fällen bewußter Verstöße gegen die Satzungen und Liefe rungsbedingungen eine Kaution von 100 bis 500 Mark zu fordern und im Falle von Wiederholungen der Verstöße den Verlust der Kaution und den Ausschluß bei der Hauptversammlung zu beantragen. Hierauf gelaugt der wichtigste Punkt der Tagesordnung zur Be ratung, nämlich der Antrag der Deutschen Kunsthändler-Gilde: »Die Hauptversammlung wolle beschließen — nachdem die Deutsche Kunsthändler-Gilde auf ihrer außerordentlichen Hauptver- sammlung am 13. Oktober in Frankfurt den einstimmigen Beschluß gefaßt hat, vom 1. Juli 1914 au nur noch von Kunstverlegern, die Mitglied der Vereinigung der Kunstverleger sind, Novitäten und Lagerbestände zu kaufen und nur diese auszustellen —, vom gleichen Zeitpunkt an nur den Mitgliedern der Deutschen Kunsthändler-Gilde den zulässigen Höchst-Rabatt zu gewähren, dagegen den Nichtmitglie dern mit einem beschränkten Rabatt zu liefern.« Ter Antrag wird von Herrn Spieckermann, dem 1. Vorsitzenden der Gilde, eingehend begründet. Der grundlegende Gedanke der Gilde ist von Anfang an der gewesen, dem Kunsthändler von Beruf gegen über dem Gelegenheits-Kunsthändler wirtschaftliche Vorteile zu ver schaffen. Der Berufshändler, der ein großes gewähltes Lager von Kunst blättern in den verschiedenen Reproduktionstechniken unterhalten muß, das ein immer größeres Kapital erforderlich macht und dessen Absatz gebiet immer mehr durch Übergriffe von Gelegenheits-Kunsthändlern beeinträchtigt wird, ist auf die Unterstützung seiner Bestrebungen durch die Kuustverleger angewiesen. Jeder Kunsthändler muß sich bewußt sein, daß, wenn es die gemeinsame Sache gilt, nicht bloß Vorteile zu erstreben, sondern auch Opfer Zu bringen sind. Er empfiehlt die An nahme des Antrages unter Beiseitelassung aller kleinlichen Bedenken. Herr Schultze skizziert darauf nochmals die Stellung des Vorstandes der Vereinigung der Kunstverleger zu diesem Punkte, dessen eigentliches Wesen er darin sieht, daß er der unlauteren Konkurrenz in den Kreisen des Sortiments und Verlages begegnen soll. Er findet in der An nahme des Antrages erhebliche Vorteile für die Verleger, hält aber auf alle Fälle den von der Gilde ins Auge gefaßten Zeitpunkt für die Ein führung einer derartigen Abmachung für verfrüht. Die Gilde hat zur zeit 100 Mitglieder. Nach seiner Schätzung würden für Deutschland 4—500 Firmen in Frage kommen. Er glaubt die Frage: »Ist die Vereinigung stark genug, die außenstehenden Sortimenter im eigenen Interesse zum Beitritt zur Gilde zu zwingen?« bejahen zu müssen und empfiehlt, sie einer Kommission zu überweisen, die die einzelnen Ge sichtspunkte in eine bestimmte Form bringt. Die Vereinigung müsse Garantien verlangen, daß die Aufnahme neuer Mitglieder leicht gemacht wird; auch müssen die Einschreibegebühren ermäßigt werden. Der Gilde sind die Fragen vorzulegen, welche Garantien sie geben zu können glaubt, um die Haltung der Mitglieder der Vereinigung gegenüber zu gewährleisten, und welche Bestimmungen vorgesehen sind, um renitente Mitglieder zur Rechenschaft zu ziehen. Selbstverständlich würde die Vereinigung ihrerseits darauf bestehen müssen, daß auch die auslän dische» Verleger Mitglieder werden müssen, um mit den Gtldemit- glicderu auf gleicher Basis wie die deutschen Verleger verkehren zu können. Eine Abstufung des Nabattsatzes, etwa 40°/,, 33^°/, und 25°/,, hält er für sehr praktisch und durchführbar, und ist auch der Meinung, daß die Gewährung des Höchstrabatts an alle Gildemitglieder nicht obli-
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