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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.12.1913
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1913-12-12
- Erscheinungsdatum
- 12.12.1913
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- Deutsch
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13690 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redaktioneller Teil. ^ 288, 12. Dezember 1913. Der Postzeitungsvertrieb und seine Be stimmungen von Paul Röster. Dargestellt für den Zeitungs- und Zettschriftenderleger nach dem amt lichen Material. Mit vielen Erläuterungen und Bei spielen aus der Praxis. Lexikon-Format. Selbstverlag. Berlin-Steglitz, Lothar-Bucher-Str. 16. Preis drosch. 2.50 ord. Die in den ersten Monaten dieses Jahres in einer Anzahl von Nummern (50, 62, 65, 71, 72, 73 u. 78) lebhaft erörterte sogenannte »Beilagengefahr« für Zcitungsverleger, die dadurch hervorgernfen war, daß verschiedene Gerichte dem 8 3 der Postgesetz-Novelle von 1800 eine verschiedene Auslegung gaben, mag bei manchem der Beteiligten den Wunsch erweckt haben, sich einmal etwas eingehender über die den Zeitungsvertrieb betreffenden postalischen Bestimmungen zu unter richten. Die Möglichkeit hierzu bietet ihm das vorliegende Buch. Der Verfasser erläutert darin auf Grund seiner langjährigen Erfahrungen alles für den Zcitungsverleger Wissenswerte. Er schildert vor allem den Verkehr zwischen Verleger und Post, von der Anmeldung der Zei tung bis zur Abrechnung, unter Berücksichtigung aller dazwischen lie genden Möglichkeiten, wie Abänderung der Bezugsbedingungen, Über weisung von direkt erworbenen Bestellungen an die Post usw. Dabei sind die wichtigsten in diesem Verkehr auszufüllenden Formulare im Abdruck wiedergegebeu. Besonders eingehend sind die Darlegungen über die ordentlichen und außerordentlichen Beilagen, die Voraus setzungen für ihre Zulässigkeit und die Berechnung der entstehenden Ge bühren. Bei dieser Gelegenheit gibt der Verfasser wertvolle Winke da rüber, wie der Verleger innerhalb des Rahmens der postalischen Vor schriften zu seinem Vorteil verfahren kann, indem er beispielsweise Beilagen, die gemeinhin unter die außergewöhnlichen fallen würden, zu gewöhnlichen, nicht extra zu bezahlenden machen kann. Van großer praktischer Bedeutung ist auch der durch Anführung verschiedener Beispiele unterstützte Hinweis auf die Unzulässigkeit der Bei fügung von Warenproben, z. B. Papicrmustern. Der Verfasser führt in diesem Zusammenhang auch eine interessante Entscheidung des Ber liner Postzcitungsamtes mit an. Verschiedenen Zeitschriften waren Parfümproben in der Weise bcigelegt worden, daß die Empfehlungs kärtchen mit dem Parfüm getränkt worden waren. Mehrere Postämter hatten diese Beilagen als Warenproben znrückgewiesen, das Berliner Postzeitungsamt war aber anderer Meinung, da nicht von der Ware eine Probe gegeben werden sollte, sondern vom Geruch. Man sieht, auch der Humor kommt bei diesem sonst etwas trockenen Gegen stände zu seinem Recht. Zum Schluß druckt der Verfasser noch die wichtigsten Paragraphen des Internationalen Zei tungs-Übereinkommens sowie des Postgesetzes ab und gibt einen kurzen Überblick über die Postzeitungsbestimmungen Bayerns und Württembergs. Erwähnt sei noch, daß bei Zahlnng von 1.— Zuschlag dem Bezieher des Buches alle bis 1. Januar 1915 er scheinenden neuen Bestimmungen und Ergänzungen sofort nach Be kanntgabe des Neichspostamts nachgeliefert werden. Damit soll das Buch bis zu diesem Zeitpunkte ein unbedingt zuverlässiger Führer in allen Fragen des Postzeitungsvcrtriebs bleiben. I. Duedenfeld. Historischer Roman aus der Zopf zeit von Wilhelm Scholz. Kl. 8«. 211 S. 1913. Braunschweig, Verlag von Wilhelm Scholz. Brosch. 3 geb. 4 In Nr. 268 d. Bbl. ist in dem Artikel »Neuere deutsche Dichter als Buchhändler« auch der literarischen Tätigkeit unseres Kollegen Wil helm Scholz gedacht. Das letzte Werk von ihm waren seine Erinne rungen an Wilhelm Raabe (Bbl. 1912, Nr. 185), die manchen intimen Zug des Autors schilderten. Jetzt kehrt Scholz mit seinem neuen Werke zu seinem eigentlichen Gebiet, dem historischen Roman, zurück. Was wir schon öfter an dem Autor rühmen konnten, eine gewisse An passung in Sprache und Stil an die Zeit seiner Darstellung, zeigt sich auch in diesem Werke, dem die ebenfalls schon früher an ihm geschätzten Eigenschaften nicht mangeln: eine sorgsame Kleinmalerei, die an Wil helm Raabe erinnert, und ein feiner Humor. Gauz besonders liebevoll wird iu dieser Erzählung der alte Fritz behandelt, der freilich hier noch der junge Fritz ist, der Kronprinz, der eben anfängt, sich mit seinem Vater auszusöhnen, indem er sein Regiment in Nenruppin fleißig drillt und, um dem Könige zu gefallen, eifrig den Fang »langer Kerle« be treibt. Ihm läuft auch der Held der Erzählung, Stephan Schultz, in die Hände, der sich auf der Flucht vor den Werbern befindet, nachdem er infolge eines Duells auf dem Gymnasium in Schöningen dem Blnt- gericht verfallen, aber noch rechtzeitig entronnen war nnd auf dem Schlosse Quedenfeld eine Freistatt und Beschäftigung ge funden hatte. Ter Kronprinz Friedrich nimmt sich »seines Rekruten« gnädig an, befiehlt ihn zu sich in seine Bibliothek, um sich von ihm vorlesen zu lassen und ihm zu diktieren. Auch als er nach seinem Schlosse Nheinsberg übersiedelt, folgt ihm sein Scultetns oder Etiennc, wie er ihn nennt, nnd hier hebt nun ein eifriges Stu dieren nnd Lesen an, das oft die ganze Nacht anhält. Einer hierbei gefallenen Äußerung des Nheinsberger Schloßherrn müssen wir hier Erwähnung tun, er sagt: »Lesen heißt denken, und ein Buch, das nicht wert ist, zwei- oder dreimal gelesen zu werden, steck in den Ofen«. Wie viel des heute Gedruckten müßte nach diesem Rezept des alten Fritz wohl dem Flammentode verfallen! Wie der Held des Romans von seinem Herrn immer weiter gefördert wird, so daß er schließlich zum Geheimen Kabinettsrat avanciert und an seinem Hochzeitstage zum Freiherrn von Brcckem ernannt wird, ist der weitere Inhalt des Ro mans. Wer eine Mußestunde zu seiner Lektüre erübrigen kann, wird die Überzeugung gewinnen, daß das neueste Werk unseres Berufs kollegen zur besseren Unterhaltungsliteratnr zu rechnen und wohl wert ist, recht angelegentlich als Weihnachtsgeschenk empfohlen zu werden. —n— kuclikükrunx unä ^t>8cliIÜ88e äer U3näel8xe8eII- 8cli3kten nactt Oe8etr unä leclinik v, k keixei l'eil I: Die stille Oesellsekalt, die otteve Hundelsssesell- seliakt, die Lonnnandit-Oesellselirttt, die Oesellsedakt mit beselwünliter IlrtttMieüt. Oed. 2.75 ord. I'eil II: Die ^litien-Oesellsedakt, die Xommandlt-Oesellsedakt uuk Aktien. Oed. 5.50 ord. Verlag der modernen Knut- müuniseken ttidliotdek 0. m. d. II., tteipri^-II. In Anbetracht der großen Verbreitung, die die Organisations- sorm der G. m. b. H. auch im deutsche« Buchhandel gefunden hat, dürfte besonders der erste Teil des vorliegenden Handbuchs interessieren. Der in Fachkreisen wohlbekannte Bücherrevisor und Bilanzschriftsteller setzt die gründliche Kenntnis der doppelten Buchführung voraus und be schränkt sich auf die Darstellung der den verschiedenen Arten der Gcsell- schaftsbuchführung anhaftenden Besonderheiten. Diese bringt er aller dings in erschöpfender Weise und unterstützt ihre Klarlegung durch zahlreiche praktische Beispiele. So behandelt er bei der G. m. b. H. die Eröffnungsbuchungen bei voll und nicht voll eingezahltem Stamm kapital sowie bei Sacheinlagen (Patenten, Lagervorräten, Grundstücken), die Buchungen bei Nachschüssen, bei Abtretung von Stammanteilen, bei Erwerb oder Amortisation eigener Geschäftsanteile, bei Kaduzierung von Anteilen usw. und schließlich die Ermittlung, Verteilung und Ver buchung des Jahresgewinns. Daneben gibt er Beispiele einer Liqui dation und einer Umwandlung in eine A.-G. Den einzelnen Kapiteln sind sachliche, insbesondere rechtliche Erläuterungen vorangestellt. Ähn lich ist die Behandlung der anderen Gesellschaften. Der zweite Band beschäftigt sich ausschließlich mit der Aktien-Gesellschaft und der Kom manditgesellschaft auf Aktien, doch sind viele Kapitel auch auf andere Gesellschaftsformen anwendbar, besonders auf die G. m. b. H., für die in mancher Hinsicht ähnliche gesetzliche Vorschriften wie für die A.-G. bestehen (Bewertungsvorschriften). Es kommen da vor allem folgende Kapitel in Frage: Transitorische Buchungen, Reingewinn, Abschreibun gen. Die Bändchen können besonders den Gesellschaftern und Buch haltern von Gesellschaften mit beschränkter Haftung zur Lektüre em pfohlen werden. 3. Kleine Mitteilungen. Gegen die Fremdwörter. — In Nr. 280 berichteten wir unter dieser Spitzmarke über die Stellungnahme der Altonaer Handels kammer zu der Fremdwörterseuche. Jetzt wendet sich nun auch der preußische Handelsminister gegen die Verwendung von Fremdwörtern, und man braucht kein leidenschaftlicher Verdentscher zu sein, um eine große Zahl dieser Eindringlinge in die deutsche Sprache als entbehrlich und unter Umständen sogar schädlich zu empfinden. In dem Erlaß des Handelsministers an die Handelskammern heißt es u. a. »Hiermit (Verwendung fremdsprachlicher Bezeichnung) soll der in einzelnen Kreisen herrschenden Vorliebe für fremdländisches Wesen und für ausländische Waren Rechnung getragen werden. Bei der anerkannten Leistungsfähigkeit unserer Industrie entbehrt dieses Vorurteil der tatsächlichen Grundlage. Überdies kann das Ansehen, welches sich unsere Ausfuhrindnstrie auf dem Weltmarkt erworben hat, dadurch nur beeinträchtigt werden, daß deutsche Gewerbetrei bende veraltete und verkehrte Anschauungen heimischer Abnehmer kreise über die angeblichen Vorzüge ausländischer Waren in der
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