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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1878
- Strukturtyp
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- 1878-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1878
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- Deutsch
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1538 Nichtamtlicher Theil. 90, 17. April. stein zu der beabsichtigten Herausgabe einer Geschichte des Buch handels werde mit benutzt werden können, das überlasse ich selbst verständlich dem Endurtheil competenter Richter. Bereits im Jahre 1486 sind in der Stadt Schleswig Bücher gedruckt worden; in Kiel erschienen im Jahre 1528 einige Druck schriften, woselbst jedoch das Druckereigeräth confiscirt ward.* **) ) Erst nach Errichtung der Universität in Kiel im Jahre 1665 befindet sich dort thatsächlich eine Buchdruckerei, welche im Besitz des akademischen Buchdruckers Joachim Reumann war. Die erste Ausstattung der Druckerei scheint jedoch eine ziemlich bescheidene gewesen zu sein, was man ja wohl daraus schließen darf, daß sogar nur ein Theil der Einweihungsschrift der Universität: „ll'orquatus u l?run§ipuno, InuuKurutio Lbristianas-^lbortinuo" von Reumann gedruckt, der Rest aber in der fürstlichen Druckerei von Joh. Holwein in Schles wig beschafft worden ist. — Hundert Jahre ungefähr verfließen in zwischen, ehe in Kiel zuerst ein wirkliches buchhändlerisches Geschäft, zunächst allerdings nur ein Filialgeschäft entsteht, in der Mitte der sechziger Jahre von den Gebrüdern Bossiegel in Göttingen ge gründet. Als indessen schon in der Mitte der siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts das Bossiegel'sche Geschäft wiederum eingegangen war, und wahrscheinlich der Mangel eines unmittel baren literarischen Verkehrs am Orte selbst von Seiten der Uni versität schwer empfunden werden mochte, erging bald nachher an den, namentlich als einer der bedeutendsten Verleger seiner Zeit be kannten Buchhändler Carl Ernst Bohn in Hamburg die Auf forderung, in Kiel eine Buchhandlung zu errichten. Bohn hielt den Absatz für zu geringfügig und stellte für die Erfüllung des ausge sprochenen Wunsches Bedingungen. Die dieserhalb gepflogenen Verhandlungen werden zum erwünschten Resultat geführt baben. Regierungsseitig wurde nämlich dem Buchhändler Bohn ein Jahres gehalt von anfänglich 40Thlr. schl.-holst. Courant (144 M.), später 100 Thlr. schl.-holst. Courant (360 M.) bewilligt, sowie ferner halbe Hausfreiheit*), Befreiung von der Stempelsteuer, Zollsreiheit für die eigenen Lebensbedürfnisse und endlich der akademische Gerichtsstand als „Universitäts-Verwandter". Dagegen ward er verpflichtet, jährlich ein Buch von drei Thalern Werth und ein Exemplar seiner Verlagsartikel an die Universitätsbibliothek zu liefern, und „alle" (!) gangbaren Bücher vorräthig zu halten. Bis zum Jahre 1832 besaß die Universitäts-Buchhandlung das Recht, daß die Universitäts-Bibliothek neue Bücher nur von ihr beziehen durste. — Mit Ausnahme der Zollfreiheit, welche schon früher, Miß brauchs halber, den Universitäts-Verwandten entzogen worden war, haben die oben genannten Privilegien für alle späteren Universitäts- Buchhändler Kiels Gültigkeit behalten bis zum Jahre 1837, nach welcher Zeit auch das Jahrgehalt von hundert Thalern wegsällig wurde. Das Privilegium, bei dem alle übrigen Emolumente aber bis auf die neueste Zeit verblieben sind, ward früher immer nur auf die Dauer von 5 Jahren ertheilt, und wurde jedesmal erst auf speci- elles Ansuchen dem Betreffenden unter Befürwortung des akademi schen Consistoriums für weitere 5 Jahre wieder erneuert. Hiervon abweichend ward indessen durch freundliche Vermittlung und Ver wendung der später nach Berlin und München versetzten Professoren I. Olshausen und J.W. von Planck im Jahre 1851 dem Schreiber dieser Zeilen das Privilegium auf Lebenszeit ertheilt. Nach dem am *) Vergl. H. Ratjen, die Buchdruckerkunft und ihre Erfindung, in „Claus Harms' Schleswig-Holsteinischem Gnomon" S. 5 u. ff. **) Das heißt Befreiung von der städtischen Steuer für ein halbes Vollhans, was dem Geldbeträge nach früher 86 M. 40 Pf., in neuer Zeit 96 M. ausmachte. — War der Betreffende nicht selbst Hausbesitzer, so kürzte er diesen Betrag an seiner Miethe, welche der Hausbesitzer! seinerseits wiederum bei der Zahlung der Steuer liquidirte. 1. Mai 1867 stattgehabten Verkauf meines Sortiments an den ver storbenen Hrn. E. S. Mittler Vater in Berlin wurde diesem das Privilegium auf 10 Jahre bewilligt; ob dasselbe, im Jahre 1877 abgelaufen, seinem Enkel und Nachfolger nachdem wieder ertheilt worden ist, vermag ich nicht anzugeben. Unterm 27. December 1842 ward der Buchhandel in Schles wig-Holstein gesetzlich für ein freies bürgerliches Gewerbe erklärt; bis dahin gab es hier überhaupt nur vier „privilegirte" Buch handlungen (I. F. Hammerich, später K. Aue in Altona; I. C. Korte- Jessen in Flensburg, früher Korte'sche Buchhandlung in Flensburg und Altona; R. Koch in Schleswig*) und die Akademische Buch handlung in Kiel). Nur diese vier privilegirten Handlungen durften sich mit dem Verkauf von neuen Büchern befassen, was jedoch keines wegs immer streng befolgt wurde; der Verkauf von alten Büchern war dagegen Jedermann freigestellt. — Jene Zeit war überhaupt noch das goldene Zeitalter des schleswig-holsteinischen Buchhandels. Der preußische Thaler (--- 40 Schilling Courant) wurde damals, ebenso wie in Hamburg und Lübeck, zu 48 Schilling gerechnet, von den Ordinärpreisen alsdann 10°/,, vom Netto gar kein Rabatt in Abzug gebracht, und auf diese Weise also ein Brutto-Gewinn von resp. 45 und 41^ °/, erzielt. Frachten und sonstige Unkosten waren allerdings etwas höher als jetzt, der Unterschied war aber doch immer hin verschwindend gegen den ungleich höheren Gewinn. Von 1837 an erhielten aus Veranlassung einer Hamburger Firma einzelne Käufer 20°/, vom Ordinär und 10"/, vom Netto, was bald ganz all gemein wurde, wobei aber immerhin noch ein Gewinn von resp. 30°/, und 31?/z °/, übrig blieb. Späterhin, in der Mitte der vierziger Jahre, wurden alle Bücher zum Leipziger Ladenpreise netto verkauft, welcher letztere Modus jetzt auch schon vielfach durchlöchert ist. Auf Grund des Jedermann freistehenden Verkaufs von alten Büchern etablirte im Jahre 1780 ein Canzleiassessor Schwers in Kiel eine Leihbibliothek, verbunden mit einem antiquarischen Bücher magazin, das nach seinem Tode von der Wittwe bis in die ersten dreißiger Jahre dieses Jahrhunderts hinein fortgesührt wurde, unter der Leitung eines früheren Uhrmachers Bünsow, dem Vater des späteren Kieler Buchhändlers Ehr. Bünsow. Zu Anfang der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts gab der damalige Universi täts-Buchhändler allerdings mehrfach begründete Veranlassung zu allerlei Klagen und Beschwerden von Seiten des Publicums, das sich infolge dessen nach und nach daran gewöhnte, auch neue Bücher in dem Schwers'schen Antiquariat zu kaufen, welche von dieser Firma aus zweiter Hand von der Hamburger Buchhandlung Hoffmann L Campe bezogen wurden. Im Jahre 1832 oder 1833 ging das Ge schäft in die Hände des später in Berlin verstorbenen Antiquars F. Röse (Fincke's Antiqu.) über. Schon nach Jahresfrist sah Röse sich indessen genöthigt, das Geschäft an die Schwers'schen Erben wie der zurückzugeben. Im Jahre 1839 kauften es alsdann gemein schaftlich Perthes-Beffer LMauke undTH.Klose inHamburg, welcher Letztere die geschäftliche Führung übernahm. Der Gesell- schaflsvertrag zwischen diesen ward im Jahre 1860 wieder ausgelöst; das Sortiment übernahm bald nachher Herr E. Homann, das Antiquariat mein durch den Tod leider allzufrüh dahingeschiedener College und Freund Th. Klose. Endlich gelangte das Schwers'fche Sortiments-Geschäft im Jahre 1864 in die Hände des Herrn C. Friedrichs, des jetzigen Inhabers der Firma. Vielleicht dürfte es als nicht ganz unangemessen erscheinen, wenn ich auf die eben gegebene chronologische Geschichte der Schwers'schen Buchhandlung auch in Kürze hier die Reihenfolge der Kieler Uni- *) Koch bediente sich auch zuweilen des Titels „Rathsbuchhändler in Husum". Als solcher bereiste er, namentlich mit Schulbüchern, die Jahrmärkte in Husum und hatte seinen Stand dort in den ihm dazu überlassenen unteren Räumen des Rathhauses.
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