idl» 18, 22. Januar 1926. Fertige und Künftig erscheinende Bücher. «»rs-nbl-tt f. t>. Dtschn. Buch?»»»-!. 739 T 80LLLIV LL80OILI1L^: ^ <50. «o^asH «oi.s.Kdur Ukio OIL kkNkueirunv vkk QL5I»I»IU»«6 vo^v kUVKI» LL0LL880L ^ OLL IWIIV ^811^1? IVIONOttLN OIL LIOVLOLLON6 OLL 6L8IIVI1OIV6 / LOIVI^OV LOLL^IVO8 ^ILIL / 8LIbl ^OL8HLO / 8LM OL^OLL / O01"r MVV O^8 LLIO / OLL IVIO8ILLL / OOLI81'L^1'VIV1 O. LILOOL / OIL LO?I81' ONO Oä8 LLLLN / OLL OLälVI^I'ILLL / VOLL O l'OL^I'LL / LWI80OLN OLN N^IIONLN / OIOOIONO OVI LLILOL / OLII'LLLLII' / 80IILO88LL1'LäOO1'ONO / LLOI81LL. nuevkk. vkk^ci ^ 12, a»«Ar.ie»i5VkA5§k?s EarlHeymannsÄerlag Zu Merlin ÄZ 8 In dm nächsten Tagen erscheint: Die Reichsversicherungsordnung nebst ergänzenden Gesetzen und Verordnungen Von <A Dr. Johannes Krohn Ministerialrat im Reichsarbeitsministerium Zweite Auflage Etwa 44 Bogen. Ganzleinen gebunden lO Mark Die zweite Auflage der von Ministerialrat Krohn bearbeiteten Ausgabe der „Rsichsversicherungsordnung" wird wenige Tage nach Abdruck der neuen Fassung der RVO. im „Reichsgesetzblatt" ausgegeben werden. Die Ausgabe bringt wieder eine ausführliche Einleitung, daran anschließend die RVO. mit kurzen Erläuterungen und Ver weisungen, ferner in einem zweiten Teil die sämtlichen einschlägigen Nebengesetze und ein ausführliches Sach register. Infolge der zahlreichen Änderungen, die die RVO. in letzter Zeit erfahren hat, ist die Anschaffung einer neuen übersichtlichen und zuverlässigen Ausgabe nebst den ergänzenden Gesetzen und Verordnungen für alle Kreise, die die Reichsversicherungsordnung ständig zu benutzen haben, unentbehrlich. Interessenten sind Krankenkassen*), Be rufsgenossenschaften, VersicherungsSmtcr und -beamte, ferner alle größeren Firmen in Handel und Industrie. Eine tatkräftige Verwendung für diese gut ausgestattete Ausgabe der RVO. wird sich bei dem großen Interessentenkreis gut für Sie lohnen; vor allem empfehle ich, die Ausgabe ständig auf Lager zu halten. *> Der Hauptverband Deutscher Krankenlassen in Charlottenburg hat das Buch in großer Anzahl für die angeschlossenen Krankenkassen bezogen und stellt es diesen zu einem Vorzugspreis zur Verfügung; sie scheiden also aus dem Interessentenkreis aus.