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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.12.1926
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- 1926-12-07
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- 07.12.1926
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I-oip-Is - poslsvk.-Klo -13463 — fennsoi».: Ssmmsl-Illi'. 70SS6 — Suokdüi-sv lLI Nr. 284 <N. 14S). Leipzig, Dienstag den 7 Dezember 1828 Jahrgang. Redaktioneller Teil. Papierformatnormung und Buchformatnormung. Zu diesem Problem sind -uns aus Anlaß der kürzlich hier er folgten Veröffentlichung zwei weitere Einsendungen zugegangcn, die wir nachstehend gern zum Abdruck bringen. Sie stammen beide aus Fachkreisen und dürften geeignet sein, die Frage weiter zu klären, Normungssragen. Unter dieser Überschrift veröffentlicht der Normenaus schuß des Deutschen Verlegervereins in Nr, 267 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 16, Novem ber 1926 einen Aussatz, zu dem der 'Unterzeichnete Normenaus schuß für das Graphische Gewerbe Stellung nehmen möchte, Uber die Papierformatnormung im allgemeinen wäre im voraus sestzuste'llen, daß sie seit mehreren Jahren abgeschlossen und bereits weitgehend eingesührt ist. Sie beruht nicht auf einer willkürlich angewendctcn mathematischen Formel, wie vielfach angenommen wird, sondern dem Grundnormformat liegt der Flächengehalt des Quadratmeters zugrunde in der Sertenbemes- sung des Verhältnisses der Seite des Quadrats zur Diagonale. Diese Grundverhältnisse: der Quadratmeter als Flächeneinheit und die Quadratseite bzw, die Diagonale als Seiten-Grundverhältnis können getrost als klassisch angesehen werden, zumal da dieses Seitenverhältnis beim Halbieren oder Verdoppeln immer das gleiche 'bleibt. Der Papierformatnormung eins der herkömm lichen Formate zugrunde zu legen, wäre aussichtslos gewesen, denn es gibt kein Format, das auf gleich naturgemäßer Grund lage beruht wie das Normformat, oder gleich zweckmäßig wäre. Gerade durch die Tatsache, daß kcins der herkömmlichen Formate sich als Einheitsformat durchzusetzen vermochte, und daß noch nicht einmal «ine Vereinheitlichung des Kanzleiformates und des Gc- schäftsbriefsormates möglich war, wird die Notwendigkeit, ein ge eignetes Einheitsformat zu ermitteln, erwiesen. Das Normsormat löst die Schwierigkeit, Kanzlei- und Geschäftsformat zu verein heitlichen, überaus glücklich, denn die viermalige Unterteilung des Quadratmeter-Normbogens, der 841X1189 mm mißt, ergibt einen Viertelbogen von 219X297 mm, und damit ein Blatt, das in seinen Seitenverhältnissen fast genau inmitten des Kanzlei- oder Aktenformates (210X830 mm) und des Geschäftsquartformates (220X280 mm) liegt. Dieses Normsormat n 4, 210X297 mm ist, wie schon gesagt, seit Jahren insbesondere bei allen Geschäfts- Papieren und Drucksachen der deutschen Industrie, ganz besonders der gewaltigen Maschinenindustrie in Gebrauch, und es ist in allen Ministerien des Reiches und der Länder eingesührt, z, B, bei Reichsbahn und Reichspost, Das neue internationale P o st I ar ten f o r ma t ist das durch zweimaliges Halbieren von L4 entstehende Format L6 105X148 mm. Das Normformat wird binnen kurzer Zeit a l l ge me i n eingesührt sein, nicht nur für Schrcibzwecke, sondern auch für alle geschäftlichen Drucksachen, Preislisten, Prospekte, Kataloge ufw, usw. Niemand kann zur Anwendung des Normsormates gezwungen werden, das ist auch keineswegs notwendig, weil seine Vorteile in -dem Matze mehr und mehr erkannt werden, wie man sich die Mühe nimmt, sich die Grundlagen der Papierformatnormung einmal klar zu machen. Je mehr das Normsormat eingeführt wird und die Nichtnorm formate verschwinden, desto mehr wirken sich die Vorteil« aus, weil die Herstellung und Lagerhaltung ganz ungemein verein facht und wirtschaftlicher gestaltet wird. Es verhält sich -damit wie beim Telephon, das auch im Verhältnis seiner 'wachsenden Ver breitung an Wert für die Benutzer gewinnt. Was nun die Stellung -des Buchhandels zur Papiersormat- normung anlangt, so ist es einleuchtend, daß man nicht darauf ans- gchen -wird, künstlerisch ausgestattetc Bücher oder solche Ausgaben zu normen, die gerade durch die Abnormität ihren Daseinszweck erfüllen. Kunst und Mode stehen naturgemäß außerhalb jeder Normung, es ist aber nicht -einzusehcn, -weshalb in allen Fällen, wo Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit maß geblich sind, die Formatnormung, die im Geschäftsverkehr lang sam, aber unerschütterlich fortschreitet, nicht auch z, B, -auf Schul bücher und Lehrbücher überhaupt sollte ausgedehnt werden können. Nachweisbar weicht -eine ganz überraschend große Anzahl von allgemein bekannten Büchcrforinaten nur um wenige Milli meter in Höhe oder Breite vom Normformat ab. Die vom Normenausschuß des Deutschen Verlegervereins ausgesprochene gegenteilige Meinung wäre somit nicht zutreffend, auch kann nicht zugegeben werden, daß die Normformate unschön wirken, -denn sie entsprechen fast genau dem Verhältnis -des Goldenen Schnitts. Die Druckmaschinen- und Papiervcrarbeitungsmaschinen-Fabrikcn haben sich bereits auf die Normformate eingestellt, was bei tech nisch geschulten und in der Rationalisierung stehenden Kreisen nicht zu verwundern ist. Den Papiersabrikanten macht die Herstellung der Normformate keine Schwierigkeiten, da die Formate der Pa piermaschinen zwischen 2 und neuerdings 6 Meter Bahnbreite liegen und somit leicht eine gute Ausnützung ermöglicht werden kann. Etwas anders als bei den Büchern liegen die Verhältnisse vielleicht bei den Zeitschriften, Aber auch hier ist eine Anpassung unschwer durchführbar, da ja nicht nur die eine Grundsormat- reihe, die L-Reihe besteht, sondern die weiteren Reihen ö, 0 und v zwischcngeschaltet sind, um die großen Unterschiede, die zwischen den durch Halbieren entstehenden Formatklassen auftretcn, zu mindern. So hat die Klasse 4 in den verschiedenen Reihen folgende Matze: Reihe L 210X297 mm, Reihe 0 250X353 mm,, Reihe 0 229X324 mm, Reihe v 192X272 mm. Der Normenausschuß für das Graphische Gewerbe, Leipzig, Ranftschc Gasse 14, hat ein Merkblatt ausgearbeitct, das alles auf die Papierformat normung Bezügliche 'anschaulich darstelli. Dieses Merkblatt wird auf Verlangen jedem Interessenten gern und unbcrcchnet zu gestellt. Wenn nun -wirklich der Berlagsbuchhondel die Zeit noch nicht für gekommen erachtet, ganz allgemein, wenn auch zunächst nur bezüglich der Schul-und Lehrbücher, auf Normsormatc überzugehen, so sollte er doch gemeinsam mit dem Gesamtbuchhandel mindestens für alle G es ch äs t s p a P ie r e und Formulare einschließlich der Prospekte, Preisverzeichnisse und Kataloge 1437
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