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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.06.1878
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1878-06-19
- Erscheinungsdatum
- 19.06.1878
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- Deutsch
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2386 Nichtamtlicher Theil. 140, IS. Juni. blieb dieSeidel'scheBuchhandlung die einzige in Magdeburg und mag auch für das hier und in der Umgegend vorhandene literarische Be- dürfniß genügt haben, denn die Einwohnerzahl Magdeburgs hob sich zwischen 1700 und 1750 von ca. 6000 auf nur 10,500 und überdies hatte die Stadt wegen ihrer überwiegenden Eigenschaft als Handels stadt geringeren Bücherbedarf als manche andere Stadt gleicher Aus dehnung. Als Christoph Seidel innerhalb dieses Zeitraums (dasJahr ist nicht festzustellen) gestorben war, übernahm seine Wittwe das Ge- schäftund übertrug nach einigerZeit dasselbe auf ihrenSohnC hristoph Seidel (den Jüngeren) und ihren Schwiegersohn Georg Ernst Scheidhauer, welche es eine Reihe von Jahren gemeinschaft lich besaßen und leiteten. Als nach Beider Tode der Sohn des letzteren, Joachim Ernst Scheidhauer (in den sechziger Jahren) die Handlung übernahm, wurde von den Seidel'schen Erben im Wege des Prozesses das alleinige Recht auf das ur sprünglich Seidel'sche Privilegium geltend gemacht, dieser Anspruch aber abgewiesen, vielmehr dem Scheidhauer das alleinige Anrecht auf die Weiterführung der Buchhandlung zugesprochen, sei es, weil der altere Scheidhauer der letztlebende der beiden Socien gewesen war, oder sei es auf Grund der Bestimmungen des Privilegii, wonach nur den gualificirten Erben (es gehörte dazu der Nachweis einer sechsjährigen Lehrzeit und zweijährigen Ge hilfenzeit als Buchhändler) das Recht der Weiterführung zu gesprochen wurde.*) Erst aus dem Jahre 1762, als die Buch handlung noch im gemeinschaftlichen Besitze von Seidel und Scheidhauer war, finden sich Nachrichten über die Begründung einer zweiter Buchhandlung. Commerzienrath Daniel ChristianHechtel war bis 1756 in Frankfurt a. M. etablirt gewesen und mußte von dort unter Auf gabe seines Geschäftes fortgehen, nachdem er einige im preußischen Interesse gegen die oesterreichische Regierung gerichtete Streitschriften verlegt und verkauft hatte. Es wurde ihm deshalb der Prozeß ge macht und in einer zum Zwecke der Concessionirung für Magdeburg an den König gerichteten Eingabe gibt Hechte! rücksichtlich dieser Thatsache an: „als weßhalb man mich in schwerste Ketten und Banden geworfen", aus denen er seiner späteren Erklärung nach durch den Einfluß der preußischen Regierung gelöst worden sei, wie denn auch höhere preußische Beamte ihm jener Zeit mündliche Ver sprechungen gemacht hätten rücksichtlich seiner Ausnahme in Preußen und seiner Privilegirung daselbst als Buchhändler. Bevor ihm indeß das betreffende Privilegium ertheilt worden war, fing Hechte! bereits an, ganz öffentlich in Magdeburg den Buchhandel zu betreiben und forderte dadurch den lebhaften und wiederholten Protest der Firma Seidel L Scheidhauer heraus, welcher indeß die schlicßliche Privilegirung des Hechtel, welche unterm 10. November 1762 er folgte, nicht zu verhindern vermochte. Hechtel scheint ein unruhiger und in der Wahl der Mittel zum Betriebe seines Geschäftes wenig wählerischer Mann gewesen zu sein, denn die Acten führen bereits am 1. Juli 1762 eine Beschwerde des Buchdruckers Gabriel GotthilfFaber wider Hechtel auf, daß dieser eine unter dem Titel „Relation" im Faber'schen Verlage erschienene Schrift nachgedruckt und verkauft habe, sowie eine Resolution der königlichen Magdeburgischen Kriegs- und Domainenkammer, in welcher dem Hechtel, dem Faber'schen Anträge entsprechend, die fernere Verbreitung jener Schrift, unter Androhung einer Strafe von 10 Thlrn. für jeden Uebertretungsfall, untersagt wird. Von einer Bestrafung wegen Nachdrucks oder gar von einer Entschädigung des in seinen Interessen Verletzten, welche letztere der jetzige Nach drucksprozeß zum hauptsächlichen Ziele hat, ist nicht die Rede. *) Die Privilegien, deren Erneuerung früher von jedem neuen Re genten erbeten zu werden Pflegte, wurden seit Friedrich Wilhelm I. als konstant betrachtet. Außerdem enthalten die Acten noch eine Beschwerde Heinrich Ludwig Brönner's von Frankfurt a. M., dahin gehend, daß Hechtel die wcrthvollsten Artikel seines Verlags nachzudrucken beabsichtige, weshalb gebeten werde, ihm die für Preußen darauf nachgesuchten Privilegien nicht zu ertheilen. Diese Beschwerde hat indeß keinen Erfolg gehabt, einestheils, weil Brönner die Werke, um deren Schutz er nachsuchen wollte, nicht namentlich aufgeführt, vielmehr nur seinen Verlagskatalog der Eingabe beigefügt hatte, anderntheils, weil Brönner hatte zugeben müssen, daß er eine ursprünglich im Hechtel'- schen Verlage erschienene Schrift „Nichts von Ohngefähr" nach Hechtel's Fortgang von Frankfurt — jedoch mit ausdrücklicher Be willigung des Verfassers — nachgedruckt habe. Nicht ohne Interesse ist ein Schreiben Hechtel's an seine hiesigen Concurrenten, welches wir hier folgen lassen. Die äußere Adresse lautet: Herren Herren Seidel L Scheid hauer vornehme Buchhändler in Magdeburg. Hochgeehrte Herren! Da ich vor einigen Stunden bei Herrn Buch drucker Faber gewesen, so ersehe, daß Sie mein rechtmäßiges Verlags buch „Nichts von Ohngefähr" in die morgende Zeitung setzen lassen. Ich melde dencnselben nun dieses, wenn Sie nicht wollen haben, daß ich mich aus eine andere Art rsksu^irsu (sie!) soll, daß Sie solches unter lassen mvgten und uns allhier als gute Freunde und Bürger Leben lassen. Ich werde dencnselben ehester Tagen das allergnädigste preußische Privilegium über „Nichts von Ohngefähr" und über Mehrerer insinuiren lassen. Ich meyne es wahrhastig aufrichtig, Sie machen also keine ohnnöthigen Verdrüßlichkeiten Sich selbstcn. Setzen Sic „Nichts von Ohngefähr" morgen in die Zeitung, so werden Sie binnen '/Zel Jahr bei mir in meinem Verlag sehen Sacks Predigten 1. und 2. Theil.*) Dieses ist meine wahrhaftige Gesinnung. Ich bin re. Daniel Christ. Hechtel. von Hauß den 28. Julii 1762. Welche Zustände! Das geistige Eigenthum wird als theore tisches Recht zwar anerkannt und betont, praktisch aber aus per sönlichen, durchaus frivolen Gründen nach Belieben verletzt und mit einer solchen Handlung ohne Scham und Scheu gedroht. Hechtel hielt in Magdeburg nur etwa zehn Jahre aus, fand in Johann Christian Zapff einen Nachfolger, auf welchen infolge Antrages vom 3. März 1773 das Hechtel'sche Privilegium über tragen wurde, und ging selbst nach Berlin, in der Hoffnung eine Accise-Einnehmerstelle zu erhalten und mit der Absicht, daneben ein reines Verlagsgeschäst (ohne Sortimentsbetrieb) zu begründen. Wenn man aus dem Verkauf nach kurzer Zeit schon folgern kann, daß das Geschäft unter Hechtel's Leitung keine erhebliche Be deutung erlangt haben wird, so ist es offenbar auch ferner nicht vor wärts gekommen, vielmehr ist bald völliger Verfall eingetreten, denn Zapff sah sich bereits 1777 genöthigt, denConcurs anzumelden und Magdeburg zu verlassen. (Schluß folgt.) Vom Internationalen Literarischen Kongreß. I. Paris, 11. Juni. Heute wurde in dem Saale des „Großen Orient" der Internationale Literarische Congreß eröffnet. Den provisorischen Vorsitz führte Hr. Edmond About, welcher der Versammlung die erfreuliche Anzeige machte, daß sie bald in der Lage sein werde, den gefeiertsten Schriftsteller der Gegenwart, Victor Hugo, als ihren effectiven Presidenten zu begrüßen. Es waren etwa 300 Theilnehmer erschienen, die große Mehrheit natür lich Franzosen; dann etwa zehn Engländer und ebensoviele Italiener, sechs Deutsche, zwei Oesterreicher, etliche Amerikaner, Russen, Spanier und Portugiesen, kein einziger Schweizer und unseres Wissens auch kein Holländer oder Belgier. Hr- Edmond *) Verlag von Seidel L Scheidhauer.
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