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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.08.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-08-12
- Erscheinungsdatum
- 12.08.1885
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- Deutsch
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3722 Nichtamtlicher Teil. 185, 12. August. Nichtamtlicher Teil. Generalversammlung des Vereins der österreichischen Buchhändler. Der Verein der österreichischen Buchhändler hielt am 1. und 2. d. seine statutengemäß nur alle drei Jahre stattfindende Generalversammlung ab, welche diesmal besondere Bedeutung hatte wegen der durch die neue Gewerbeordnung hervorgerufenen Bestrebungen. Im Sitzungssaale der niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer eröffnet? der Vorsitzende des Vereins, Herr Rud. Lechner, am 1. d. die Versammlung, begrüßte die Anwesenden und entschuldigte die Abwesenheit des Vereins-Schriftführers Herrn Fr. Tempsky-Prag. Der vom Schriftführer verfaßte Bericht fand die Zustimmung der Versammlung. Der Kassenbericht des Schatzmeisters Herrn Wilhelm Ritter von Braumüller ge währte ein erfreuliches Bild von stetem Anwachsen des Vereins vermögens. Der vom Musikalienhändler Herrn Ferd. Rebay gestellte Antrag I: „Den 8 73 der Gewerbeordnung: »Die für höhere Dienstleistungen in der Regel mit Jahres oder Monatsgehalt angestellten Individuen, wie Faktore, Buchhalter, Kassiere, Expedienten rc. rc. werden unter Hilfs arbeiter im Sinne der neuen Gewerbeordnung nicht begriffen,« dahin zu interpretieren daß er auch auf die im österreichischen Buch-, Kunst- und Musikalienhandel verwendeten Hilfsarbeiter Anwendung finden möge", fand allgemeine Zustimmung. Der Antragsteller schilderte die thatsächlich zwischen den Vor schriften der Gewerbeordnung und den Bestimmungen des Handels gesetzbuches bestehenden Widersprüche in Betreff der Krankenver sorgung in sehr sachgemäßer Weise und deutete die Schwierig keiten an, in die der gesamte Handelsstand gedrängt würde dadurch, daß er, der ein altes, bewährtes und sehr humanes eigenes Han delsgesetz besitze, doch durch die neue Gewerbeordnung gezwungen werde, die Kinderkrankheiten in der Organisation des Gewerbes mitzumachen. Wertvolle alte Einrichtungen, speciell im Kranken- und Unterstützungswesen, wie sie der Buchhandel als Welthandel ohne politische Grenzen sich selbst und freiwillig geschaffen habe, würden für die österreichischen Berufsgenossen und Genossenschafts angehörigen nahezu wertlos durch das Einzwängen in die engen Formen der neuen Gewerbeordnung. Bornemann-Znaim sprach den Wunsch aus, daß die Buch händler der Provinz Veranlassung nehmen möchten, sich nach Kron- ländern geordnet zu Berufsgenossenschaften zu vereinigen, wie es zum Beispiele eine Genossenschaft der Uhrmacher für Mähren bereits gebe. Antrag II, von Herrn C. August Artaria jun. gestellt, lautete auf »Einsetzung eines Komitees, welches die nötigen Schritte zu unternehmen hätte, um eine zeitgemäße Revision des Gesetzes zum Schutze des literarischen und artistischen Eigentums vom Jahre 1846, insbesondere mit Rücksicht auf die Fortschritte der reproduktiven Verfahren zu erwirken«. Dieser An trag war in vorzüglicher Weise begründet, und seine Wichtigkeit wurde einstimmig anerkannt. Antrag III, gestellt von Herrn Karl Bornemann-Znaim, ging dahin: »Es möge eine gemischte Kommission, bestehend aus Verlegern und Sortimentern, gewählt werden, welche den Umfang und die Bedeutung des Zeitungsstempels für den Buchhandel und die mit der Stempelpflicht verbundenen Übelstände und Neben spesen sorgfältig erhebt, um auf Grund der Resultate bei der hohen Regierung und dem Reichsrate eine Petition einzureichen um wenigstens teilweise Aufhebung des Zeitungsstempels, namentlich für die Wochenjournale«. Der Antragsteller be rechnet den direkten Schaden, den jeder Buchhändler durch die so- genanntenZollamts-Manipulationskosten hat, auf 40 bis 50 Gulden pro anno, in ganz Österreich also auf 30 000 bis 40 000 Gulden. Der Ertrag des Zeitungsstempels für das Ärar, welcher bei den politi schen Tagesblättern etwa 1 Million Gulden betrage, mache bei den Wochenblättern keine Viertelmillion aus, beanspruche aber viel größeren Regieaufwand. An der Debatte beteiligten sich die Herren Jacobsen, Rebay, Konegen, Gerold. Der Antrag wurde angenommen. Antrag IV des Herrn Karl Graeser-Wien: »Der Vorstand des Vereins der österreichischen Buchhändler wird ermächtigt: a)diesuccessive Aktivierung von Special-Lehrkursen für Buch handlungslehrlinge anzustreben, und zwar in Anlehnung an bestehende Handelsakademieen; eventuell b) die geeigneten Schritte hierzu im Einvernehmen mit den Buchhändler-Gremien, respektive mit den Firmen der betreffenden zu unternehmen« — wurde nach lebhafter Debatte in obigen beiden Punkten angenommen. Mittelsteines Kompromisses wurde beschlossen: »Es seien 3 0 00 Gulden zur Gründung eines Schulfonds des Vereins der österreichischen Buchhändler zu verwenden und die Verwaltung dieses Fonds dem Vereinsvorstande zu übertragen.« Die hierauf erfolgende Wahl der Vereinsvorstandschaft ergab die Namen folgender Herren: als Vorsitzenden: Lechner-Wien; als Vorsitzenden-Stellvertreter: Ritter von Braumüller-Wien; als Schatzmeister: Manz-Wien; als Schatzmeister-Stellvertreter: Rebay-Wien; als Schriftführer: Dominicus-Prag; als Schrift führer-Stellvertreter: Graese r-Wien. Ein vortreffliches Mahl im »Hotel Victoria«, an welchem ein Kranz der reizendsten jungen Frauen teilnahm, vereinigte nach mittags die Vereinsmitglieder, und in angenehmem Wechsel mit Produktionen der Regimentskapelle Mollinary wurde auch hier manch gutes Wort gesprochen. Der 2. August wurde von einem Teile der Versammlung be nützt zu einer Partie auf den Semmering. Ein bleibendes An denken erhielt jeder Teilnehmer in Form eines niedlichen Führers »Drei Tage in Wien«, in vollendeter Weise durch die Buchdruckerei Karl Fromme hergestellt. Weidling, das buchhändlerische Konditionsgeschäft.*) Das Studium der eigenen Fachlitteratur ist bekanntlich die erste Bedingung zu einem selbständigen Denken und Handeln, weil sich aus deren Kenntnis der Gesichtskreis erweitert und verschärft. Von diesem Standpunkt geleitet, unterzog sich der Unter zeichnete auf Wunsch der Redaktion dieses Blattes gern der Auf gabe, das oben genannte Buch einer Besprechung zu unterziehen, um dasselbe dadurch weiteren, insbesondere Berufskreisen bekannt zu machen. Die vorliegende Arbeit des Herrn Verfassers stützt sich auf umfangreiche Studien. Wohl alle diesbezüglichen Bücher sind von ihm genannt bezw. benutzt worden, und schon dieser Umstand macht das Buch interessant und wichtig zugleich. Der Herr *) Or. Konr. Weidling, das buchhändlerische Konditionsgeschäft. Ein Beitrag zum Rechte d. deutschen Buchhandels. Berlin 1885, Haube L Spener. 3
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