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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.09.1885
- Strukturtyp
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- 1885-09-07
- Erscheinungsdatum
- 07.09.1885
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- Deutsch
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4156 Nichtamtlicher Teil. 206, 7. September. unvergänglichen Ruhm erwarb. Gegen ein Dutzend berühmter Mitglieder wirkte in Amsterdam und Leiden. — Kaum minder vortrefflich waren die Druckwerke von Wilhelm Bläu (1571 — 1638), dessen Geschäft ein Sohn und zwei Enkel fortsetzten In Italien gilt Pamfilo Castaldi (geb. 1398, ff 1470), welcher um 1456 in Feltre die Druckkunst ausgeübt und sie dort dem Burggraf Faust beigebracht haben soll, als erster Er finder. — Anderseits sieht man wohl mit etwas besserer Be gründung Pannartz (ff 1476) und dessen Associd Sweynheim als die ersten Buchdrucker Italiens an, welche 1564 in Subiaco eine Druckerei errichteten. Der erste Buchdrucker Venedigs (um 1488) war der durch Einführung der Kursivschrift und seine Ausgaben, die nach ihm benannten »Aldinen«, berühmte AldusManutius(l447 —1515). — Eine in Florenz, Venedig und anderen italienischen Städten wirkende hochangeschene Buchdruckerfamilie führte den Namen Giunta (1460—1624). — Als Erfinder des Notendrucks ist noch zu nennen der 1466 geborene Ottaviano Petrucci, welcher gleichfalls hauptsächlich in Venedig wirkte. In England führte William Caxton (geb. 1412) den Buchdruck 1477 ein. Er war ein gelehrter Kaufmann, welcher seine ersten Werke auf dem Kontinente drucken ließ und sich dann ver anlaßt fand, selber eine Buchdruckerei in London zu errichten.*) In Frankreich resp. in Paris thaten sich zuerst hervor Pasquier Bonhomme, bei dem 1476 das erste Buch in fran zösischer Sprache gedruckt wurde, Antoine Vvrard(l450—1512), die gelehrten Buchdrucker Jodocus und KonradBade (geb. 1462 und 1510) und später vor allem die Familie Stephanus, eigentlich Etienne, welche 1509 — 1674 florierte. Durch Heraus gabe seines 1llssr>.uru8 liuguas latiuas machte sich zugleich als Philolog berühmt Robert Steph anus (1503—1559). — Auch Michael Vascosan (geb. 1532) war eine Größe unter den Typographen; ebenso sein Schwiegersohn Friedrich Morel (geb. 1545) und dessen Nachkommen. In Rußland wurde die Druckkunst durch Iwan Fedorow (ff 1583 in Lemberg) eingeführt, welcher 1553—1564 in Mos kau wirkte. (Fortsetzung folgt.) Gerichtsbeschluß, betreffend die »Enthüllungen der ks.I1 Null KsMtts«. In der Beschwerdesache des Verlagsbuchhändlers Johannes Warnatzsch gegen den Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Hagen vom 10. August 1885 betreffend die Beschlagnahme der Broschüre »Enthüllungen der kstl Null 6srstts« bei Hermann Risel L Co. in Hagen hat die Strafkammer des König lichen Landgerichts zu Hagen in der Sitzung vom 25. August 1885 in Erwägung: daß das Königliche Amtsgericht zu Hagen auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft Hierselbst beschlossen hat, die Broschüre: »Enthüllungen der kalt klall Karetus« bei Hermann Risel L Co. in Hagen, weil selbige gegen den 8 184 St.-G -B. verstößt, auf Grund des 8 23, 24 Reichs- Preßgesetzes zu beschlagnahmen; in Erwägung: daß hiergegen der Inhaber der Firma H. Risel L Co., Verlagsbuchhändler Johannes Warnatzsch, Beschwerde erhoben und die Wiederaufhebung des Beschlusses bean tragt hat; in Erwägung: daß die Beschwerde begründet erscheint, da der tz 184 St.-G.-B., auf Grund dessen die verantwortliche Ver nehmung des Warnatzsch seitens der Königlichen Staats anwaltschaft beantragt ist und eventuell Anklage erhoben werden soll, nur den bestraft, wer unzüchtige Schriften verbreitet, wobei es wesentlich auf den aus der Schrift selbst erkennbaren Zweck der Herstellung und Veröffentlichung, insbesondere auch darauf ankommt, auf welches Publikum dieselbe berechnet und welche Wirkungen sie auf dieses Publikum hervorzubringen geeignet ist; in Erwägung: daß aber die vorliegende Broschüre nach sorg fältiger Prüfung als eine unzüchtige Schrift im Sinne des tz 184 St.-G.-B. nicht angesehen werden kann, da die Absicht des Verfassers lediglich die gewesen ist, durch eine von den Umständen gebotene zwar realistische aber keineswegs gegen Anstand, Sitte und guten Ton verstoßende Darstellungsweise das bessere Gefühl des Publikums zu Hilfe zu rufen gegen das Laster, welches nach seiner Ansicht nur aus dem Wege der Öffentlichkeit zu bekämpfen ist, daß somit der Zweck der Schrift kein unzüchtiger, vielmehr ein moralischer, ethischer ist und somit nicht geeignet erscheint, unmoralische Wirkungen auf das Publikum hervorzubringen; in Erwägung: daß nach einer Mitteilung der Staatsanwalt schaft zu Nürnberg die dort angeordnete Beschlagnahme der im Verlage von Wörlcin L Co. daselbst erschienenen, ebenfalls ins Deutsche übertragenen Broschüre »katl-slall Oaretts« wieder aufgehoben ist, woraus gleichfalls hervor geht, daß in derselben ein Verstoß gegen Z 184 St.-G.-B. nicht gefunden ist, beschlossen: daß der Beschluß des Königlichen Amtsgerichts zu Hagen auf Beschlagnahme der gedachten Broschüre wieder auf gehoben wird, dieselbe freizugeben ist und die Kosten außer Ansatz zu lassen sind. Hagen, 25. August 1885. Königliches Landgericht. Ferien-Strafkammer re. rc. Misccllrn. Zur Berner Litterar-Konferenz. — Zur Angelegenheit der diesjährigen Konferenz, welche in den nächsten Tagen in Bern zusammcntreten wird und als deren Ergebnis die definitive Ge staltung der vorberatenen internationalen Litterarkonvention zu hoffen ist, wird aus Washington mitgeteilt: Am 16. Mai dieses Jahres richtete der schweizerische Gesandte in Washington an den Minister des Auswärtigen eine Einladung zur Beschickung der zweiten internationalen Verlagsrecht-Kon ferenz, welche am 7. September er. in Bern zusammentreten soll. Herr Bayard erwiderte dem Gesandten, die Frage betreffs Rege lung des Verlagsrechts liege dem nordamerikanischen Kongreß vor, und er halte sich nicht für befugt, etwas in der Angelegenheit zu thun, ehe der Kongreß eine Entscheidung getroffen. Die Regierung werde indessen von den Verhandlungen der Konferenz gern Nutzen ziehen, und es werde ein Delegat »ach Bern gesandt werden, falls derselbe an der Konferenz teilnehmen könne, ohne durch deren Be schlüsse gebunden zu sein. Der schweizerische Gesandte teilte Herrn Bayard am 22. Juni mit, daß die Konferenz einem amerikanischen Delegaten Zutritt gewähren werde. Auf Grund dessen ist nun der amerikanische Gesandte Winchester angewiesen worden, der Kon ferenz beizuwohnen und dem Minister des Auswärtigen darüber Bericht zu erstatten. Das Berliner Postzeitungsamt. — Die Mitglieder der internationalen Telegraphen-Konserenz, welche gegenwärtig in *) Vergl. Börsenblatt 1885, Nr. 131.
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