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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.01.1926
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- 1926-01-30
- Erscheinungsdatum
- 30.01.1926
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^ 25, 30. Januar 1926. Redaktioneller Teil. Neuregelung der Erwcrbülosen-Bciträge. — Der Vermattungsrat des Neichsamts stir Arbeitsvermittlung ist auf Grund der neu er lassenen Verordnung über den Beitragsausgleich in der Erwerbslosen- stirsorge ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur Erwerbsloscnfürsorge sllr das ganze Reichsgebiet einheitlich zu bemessen. Vom dieser Befugnis hat der vom Verwaltungsrat gebildete Ausschuß sllr Erwerbslosenfürsorge in seiner Sitzung vom 25. Januar Gebrauch gemacht und den einheitlichen Beitrag mit Wirkung vom 1. Februar bis auf weiteres auf 3 v. H. des Grundlohns fest gesetzt. Hiervon ist 1 v. H. des Grundlohns als Rcichsanteil an die beim Ncichsamt für Arbeitsvermittlung gebildete Neichsausgleichkasse ab zuführen. Der Nest verbleibt den örtlichen oder bezirklichen Stellen, soweit er dort gebraucht wird. Der Reichsrat hat diesen Festsetzungen zugestimmt. Weitere Abschwächung der Konjunktur im Buchdruckgewerbe. — Wenn auch die wirtschaftliche Lage im Buchdruckgewerbe zweifellos weit günstiger als in vielen anderen Gewerben ist, so wirkt sich die Krisenzcit doch immerhin fühlbar aus. Bezeichnend ist auch, daß in einer Anzahl Betrieben wieder Kurzarbeit anzutreffen ist, die man fast ein Jahr lang in den Buchdruckereien nicht mehr kannte. Die Zahl der Arbeitslosen im Verbände der Deutschen Buchdrucker betrug im Dezember 1925 bei rund 78 000 Mitgliedern 3026 slm No vember 1-182). Im Dezember arbeiteten 685 Mitglieder verkürzt sim November 349), und zivar bis zu 8 Stunden 323, S—16 Stunden 217, 17—24 Stunden 125, sowie 25 und mehr Stunden 20' Mitglieder. Aus dieser Statistik geht hervor, daß sich die Zahl der Arbeitslosen im Monat Dezember gegenüber November mehr als ver doppelt hat. Bei 78 000 Mitgliedern waren also 3,8756 Arbeitslose vorhanden. In normalen Zeiten (Vorkriegszeiten) bewegte sich der Prozentsatz in der Regel zwischen 4—656. In den Großstädten dürfte allerdings der Durchschnitt von 3,87A schon überschritten worden sein, was hier auch früher schon immer der Fall war. Anfang Januar dieses Jahres waren in Berlin 775 Gehilfen arbeitslos, und zwar 451 Setzer, 87 Maschinensetzer, IW Drucker, 8 Schweizerdcgen, 18 Stereotypeure und 12 Korrektoren. Außerdem waren 397 Hilfs arbeiter und 280 Hilfsarbeiterinnen arbeitslos. In Berlin dürften letzt 6N der Gehilfenschaft ohne Arbeit sein. In Stuttgart waren zu Beginn des verflossenen Jahres nur 4 Arbeitslose vorhanden: an der Jahreswende jedoch 90. Die Zahl der arbeitslosen Gehilfen dürste in ganz Württemberg gegenwärtig 256 noch nicht übersteigen. In Leipzig hat die Konjunktur im Buchdruckgewerbe bereits wesent lich nachgelassen: Kurzarbeit hat auch schon eingesetzt. Trotzdem kann in Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftslage und im Vergleich -n den in der Vorkriegszeit gemachten Erfahrungen von einem schlech ten Geschäftsgang noch nicht die Rede sein. Papierfabrik Köslin, A.-G. — Die Gesellschaft hat ihren Gläu bigern einen Vergleichsvorschlag gemacht, nach dem neben den bereits ansgezahlten 10 Prozent innerhalb von vier Monaten weitere 40 Pro zent ausgeschüttet werden sollen. Die restlichen 50 Prozent sollen in Form von Gutscheinen beglichen werden, die hypothekarisch zu sichern sind, nnd zwar crststelltg auf dem Kösliner unbebauten Terrain und den Kösliner und Berliner Wohnungsgrundstücken, ferner zwcitstellig auf der Fabrik. Die Gläubiger haben bis auf zwei zugestimmt. BerkkhrsnMIMeii. Neues zum Bttcherzettel. — Bon der Pressenachrichtcnstellc der Vberpostdirektion Leipzig wird uns geschrieben: Bisher waren in Bücherzetteln neben der Bezeichnung der bestellten oder angebotenen Werke und den bei Teildrucksachen allgemein -ugclassenen Änderungen und Zusätzen weitere Vermerke bis. zu fünf Worten nsw. erlaubt, die den bestellten oder angebotenen Gegenstand betrafen. Diese Vergünstigung ist nach neuerer Entscheidung des Reichspoftministeriums w e g g e f a l l e n. Nachtragungen und Änderungen in Bücherzetteln des Jnland- verkehrs, die handschriftlich, mit der Schreibmaschine einschl. der Durch schläge, mit Stempel, Durchdruck oder Kopierpresse vorgenommen wer den, müssen sich jetzt im Rahmen der folgenden Vor schriften halten. Es ist gestattet: 1. eine innere mit der äußeren übereinstimmende Aufschrift anzu geben; 2. den Abscndungstag und die sogenannten Absenderangaben l§ 7, IX der Postordnung) nachzutragen oder zu ändern; 3. offensichtliche Druckfehler zu berichtigen; 4. Stellen des Druckes zu streichen, Worte oder Teile des Druckes durch Anstriche hervorzuheben oder zu unterstreichen: 5. Ziffern an offen gelassenen Stellen des gedruckten Wortlauts , nachzutragcn; 6. Ziffern zu ändern; 7. wittere Änderungen und Nachtragungen vorzunchmcn, die zusam- mcngczählt nicht mehr als 5 Worte nsw. umfassen und in leicht erkennbarem sachlichen Zusammenhang mit dem gedruckten Wortlaut stehen. Durch die unter 3 bis 7 aufgcführten Änderungen und Zu sätze dürfen keine Mitteilungen in verabredeter Sprache ent stehen ; 8. die bestellten oder angebotenen Werke zu bezeichnen. Tie unter Punkt 9 der Mitteilungen im Bbl. 1925, Nr. 294, S. 20 207 aufgeftthrten Beispiele fallen nunmehr unter die For schriften zu 7. Anmerkung: Der Bescheid des Ncichspostmini- st e r i n in s an den Börsen verein lautet: »Die in den Ausführungsbestimmungen zu 8 7 XI 2 der Post ordnung vorgenommenen Streichungen haben nicht den Zweck, bei Bttcherzetteln Nachtragungen der in Rede stehenden Art auszuschließen. Solche handschriftlichen Vermerke müssen sich aber, soweit sie nicht durch den Wortlaut der Postordnung selbst gedeckt sind, im Nahmen der Vorschriften des § 7 X halten. Der Hinweis im Amtsblatt Nr. 48 vom 17. Mai 1924, daß die Bestimmungen für gewisse Drucksachen- arten, n. a. auch für den Bücherzcttel, unverändert beibchalten seien, bezieht sich lediglich auf die Postordnungsbestimmungen. Da die im 8 7X5 vorgesehenen Nachtragungcn eine ausreichende Möglichkeit bieten, die in Bücherzetteln üblichen Zusätze zu machen, lag kein Anlaß vor, für diese Sendungsart neben der schon bestehenden, über die allgemeinen Ausnahmen hinausgehenden Bevorzugung noch weitere Vergünstigungen cinzuräumen. Auch der in den früheren Bestim mungen enthaltene Zusatz »und die gedruckten Mitteilungen ganz oder teilweise zu streichen« ist in Wegfall gekommen, weil die darunter fallenden Änderungen durch X, Ziffer 2 a. a. O. gedeckt sind. Die jetzt weggefallenen Ausführungsbestimmnngen sind entbehrlich geworden, nachdem die Frage, ob solche Vermerke die Eigenschaft einer beson deren brieflichen Mitteilung haben oder nicht, durch die neuen Bestim mungen gegenstandslos geworden ist. Ihre Beseitigung war not wendig, weil sie zu mißverständlichen Auslegungen geführt hatten. I. A.: Küsgen.« Das Reichspostministerium wird von dieser Entscheidung schwerlich abgehen. Um aber die Versendung der Bücherzcttel in Form offener Karten zu der Gebühr von 3 Pf. zu ermöglichen, ist es notwendig, die üblichen und unentbehrlichen Vermerke durch Druck herzustellen; der Vordruck würde dann nach Bedarf zu unterstreichen oder zu durchstrcichen sein. Ter Börsenverein beabsichtigt, ein einheitliches Formular für Bücherzettel zu entwerfen, das den Belangen des Buch handels entspricht und mit den postalischen Vorschriften im Ein DerUarr ainiUch« Devisenkurse. am 28 Januar 1928 am 29. Januar ,928 »elaku r» Briefkurs »eldkur«- Briefkurs ..... ..... . iL . >r 81,225 . I Ne» 1.^85 0.624 59.' 8 59 2t . NM Ur 12.41 12.455 7.4V 7.42 5.874 5.8S4 . , kttrk L . 100 Zloty 80.90 81.10 »wn-, ' ' . im du». «ssr „MS 136
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