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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.10.1885
- Strukturtyp
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- 1885-10-10
- Erscheinungsdatum
- 10.10.1885
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- Deutsch
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488; Sprechsaal. 235, 10. Oktober 1885. Sprechsaal. Zum Konkurse Gustav Hiustorsf in Chicago. Vor kurzem Ivurde de» Gläubigern des Herrn Gustav Hiustorsf in Chicago die Zahlungseinstellung dieser Firma angezeigt. Wir nahmen daraus Veranlassung, bei der Hinstorsfschen Hofbuchhandlung, Ver lags conto, in Wismar anzufragen, wie sie sich zu dieser Zahlungsstockung ihres Mit besitzers stelle, und erhielten unterm 24. Septbr. den Bescheid, »daß Gustav Hiustorsf, wie alle übrigen Erben (cs sind deren acht) Anteil an dem Ertrage des Geschäftes habe, keineswegs aber Verfügung über den letzteren (?). Seine Verfügung beschränke sich auf den genannten Ertragsanteil, welcher ihm durch Herrn Advokat Haupt zugefiihrt werde«. Der Brief schließt mit der Bitte um Einsendung der ofsicielle» Konkursanzeige, welche in Wismar noch nicht bekannt sei, um dieselbe dem Vertreter der Hinstorsfschen Erbmasse, Herrn Advokat Haupt vorzulegen und mit ihm wegen etw.(!) Regu lierung der von Herrn Gustav Hinstorff in Deutschland kontrahierten Passiva Rücksprache zu nehmen. Herr Rechtsanwalt Haupt hat indes den Eingang der osficicllen Anzeige nicht abgewarlet, sondern schreibt uns unterm 27. September: »Nachdem mir Ihr Brief vom 23. d. M. vorgclcgt ist, sehe ich mich zu der Erwiderung veranlaßt, Laß nach Ausweis des hiesige» Handelsregisters ich der alleinige Disponent über die Hinstorssjche Hofbuchhandlung, Ver- lagsconto, bin und daß von mir nur dem Buchhändler Herrn Heinrich Witte Hier selbst Prokura erteilt ist, daß demnach das gedachte Geschäft nur durch Herrn H. Witte und meine Handlungen verpflichtet wird. Hochachtungsvoll E. Haupt, Rechtsanwalt.« Wir hoffen im Interesse des deutschen Buch handels, bez. der G. Hinstorsfschen Gläubiger in Deutschland, daß der Herr Vertreter der Hinstorssjche» Erbmasse hiermit nicht das letzte Wort in der Angelegenheit gesprochen hat; wir meinen vielmehr, der gesamte Besitz des Kridars Gustav Hinstorff, welchen Namen der selbe auch haben möge, ob Ertragsanteil oder Besitzanteil am Verlagsgeschäst, oder Anteil am Immobiliarbesitz der D. C. Hinstorffichen Hin terlassenschaft, soweit er sich im Bereiche der deutschen Gerichtsbarkeit besindet, ist den Gläubigern in Deutschland zur Befriedigung ihrer Forderungen haft bar.*) Daß die Leitung des Verlags-Conto in Wismar von ähnlicher Auffassung erfüllt ist, beweist ihr Brief vom 24. September; das vorsichtigerweise eingeschaltete »etw.« ändert hierin nichts; voraussichtlich wird auch der *) Art. 123 des Allg. deutschen Handels gesetzbuchs lautet: Die Gesellschaft wird aufgelöst: 3. Durch die Eröffnung des Konkurses über das Ver mögen eines der Gesellschafter re. — Hieraus glauben wir den Schluß ziehen zu dürfen, daß die Mitbesitzer sich der Verpflichtung, für Herrn G. Hinstorff einzntreten und seine Passiven an die Gläubiger in Deutschland voll zu decken, nicht werden entziehen können. »alleinige« Herr Disponent anderer Anschauung zugänglich sein, wenn die Gläubiger geschlossen Vorgehen, und würde es vielleicht schon Erfolg haben, wenn die Verlegervercinc die Sache in die Hand nehmen wollten. Nicht unsere bescheidene Forderung ist es, die uns zu dieser Einsendung veranlaßt, son dern der Wunsch, Anregung zur principiellen Lösung der Frage zu geben: Was ist Rechtens? Dresden, 29. September 1885. C. C. Meinhold L Söhne. Weihnachtskataloge und kein Cndc! Es wäre bei der großen Kapital-Verschwen dung, welche für Verleger und selbst Sorti menter durch die zahllosen Weihnachtskataloge hcrbeigcführt wird, endlich an der Zeit, daß die Mehrzahl der deutschen Verleger sich vereinigte zur Herausgabe eines praktischen gemein samen Festkataloges, der auf gemeinschaft liche Kosten, die leicht nach Umfang der In serate zu repartieren sind, hergestellt würde. Ein solcher Katalog könnte dann als ein ziger Festkatalog des gesamten deutschen Buch handels wohl auch an die Herren Sortimenter gratis oder doch zu einem verschwindend billigen Preise abgegeben werden. Der Seemannsche Weihnachtskatalog mit seinem vorzüglich gearbeiteten Litteraturbericht dürfte am besten als Muster für den gemein schaftlichen deutschen Festkatalog dienen. Hierzu für künftiges Jahr Anregung zu geben, ist der Zweck dieser Zeilen. C. Lässigkeit im Sortiment. I. Es wird seitens der Sortimenter sehr übel vermerkt, wenn sich der Verleger erlaubt, direkt mit dem Publikum zu verkehre», und im,Prinzip gebe ich den sehr verehrten Kollegen im Sorti ment recht. Was, frage ich, soll aber der Ver leger thun, ivenn sich der Sortimenter passiv gegen seinen Verlag verhält? Der größte Teil nimmt unverlangt Novitäten nicht an, läßt aber auch die ihm zngehenden Cirknlare unbeachtet, meint also wahrscheinlich, der Verleger soll, seine Hände müßig in den Schoß legend, die eben veröffentlichten Werke als Makulatur auf die Niederlage legen. Sogar Artikel, die für eine ganz bestimmte Spezies von Liebhabern bestimmt sind, verfallen diesem Schicksal. Hier nur ein Beispiel: Ich veröffentlichte im vorigen Jahre ein Prachtwerk: »Das achte Deutsche Bundesschießen zu Leipzig v. I. 1884« (20 M. ord.) und erließ darüber an den ge samten Buchhandel ein Cirkular. Man sollte nun meinen, daß die Handlungen in denjenigen Städten, deren Schützen sich an dem Feste be teiligt hatten, wenigstens ein Exemplar L con dition verlangt haben würden, um es den be treffenden Gildenmeistern vorzulegen; aber cs wurden im ganzen nur 20 — sage zwanzig — Exemplare ä condition verlangt. Was sollte ich nun thun? Das Werk war in die Welt gesetzt, und ich mochte es doch nicht so ohne weiteres der Vergessenheit anheimfallen lassen. Also kurz entschlossen, sandte ich es direkt per Post in je einem Exemplar an die Gilden von denen mir bekannt, daß deren Mit glieder sich am Feste beteiligt hatten. Und siehe da, der Erfolg war ein überraschender. Von den vorläufig versandten zweihundert Exem plaren sind bis heute einhundertundzwanzig Exemplare abgcsetzt und mit je 20 Mk. bezahlt worden; dreißig sind zurückgekommen und von den noch ausstehcndcn fünfzig Exemplaren dürfte immerhin noch ein guter Teil als abgesetzl zu betrachten sein. Wenn der Sortimenter sortfährt, die Hände müßig in den Schoß zu legen, so gräbt er sich sein eigenes Grab, und die Lamentationen über »am Hungertuche nagen«, »kärglichen Verdienst« rc. würden aushören, wenn der Sortimenter das Übel da suchte, wo es zu finden ist, in seinem I-aissor allsr. Leipzig, den 26. September 1885. I. M. Gebhardts Verlag. L. Gebhardt. II. Aus der Lehrer-Versammlung der Provinz Sachsen in Schönebeck am 28. September und folgende Tage ist vielfach von seiten der Lehrer die Klage laut geworden, daß Ansichtssendungen von einschlägiger Litteratnr an die Lehrer aus dem Lande immer seltener werden, ja daß ver schiedene Buchhandlungen dieselben geradezu ver weigern. Das einzige Mittel, »m sich mit der Litteratur aus dem lausende» zu erhalten, sei das, sich an kulante Handlungen in den Groß städten oder direkt an den Verleger zu wenden. Es dürfte nichts schaden, wenn derartige Klagen aus der Mitte des Publikums zur Kennt nis des Sortiments gelangen; denn mit den An sichtssendungen aus den Großstädten wird natur gemäß auch anderer litterarischer Bedarf dort gedeckt werden. Vielleicht könnte der reformcifrige Sorti mentsbuchhandel in seinen Verbandsversamm- lungen einmal die Frage aufwersen, ob nicht auch eine Reform im Büchervertriebe ge funden werden kann? — An einigen Stellen muß sie schon entdeckt sein; denn unter fast ganz gleichen Verhältnissen weiß eine Handlung ihren Absatz enorm zu steigern, während andere Hand lungen fast brach zu liegen scheinen. In einem Jahre hat eine Handlung einen großen Absatz, weil sic mit den ihr zugegangenen Novitäten zu manipulieren weiß; in, nächsten folgt sie dem Zuge der Zeit, nimmt keine No vitäten mehr an, remittiert sie sogar unter Spesen-Nachnahme, — und der Absatz ist wie weggefegt. Ein aufmerksamer Verleger bekümmert sich auch nur noch um thälige Handlungen und sucht dort, wo keine Novitäten mehr angenommen werden, selber den Absatz in der erfahrungs reichen Gewißheit, daß novitätenscheue Sorti menter auch nicht nach Börsenblatt oder Cirkular bestellen. Die Klage der Lehrer in Schönebeck stimmt mit diesen Erfahrungen überein. I. B—r. Zur Lcihbibliothckssragc. Die Leihbibliothekssrage ist schon oft Gegen stand der Erörterung in diesem Blatte gewesen; viele Gründe sind schon für und wider das Be stehen derselben aufgeworfen worden, und dennoch ist man bis jetzt zu keinem bestimmten Resul tate gelangt. Ich glaube auch nicht, daß ein Ausgleich stattfinden wird, bevor einige moderne Verhältnisse im Buchhandel eine Ab änderung erfahren haben. Ich muß gestehen, daß ich sehr lange Zeit ebenfalls prinzipieller Gegner der Leihbiblio theken gewesen bin, einfach weil ich mir sagte;
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