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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1885-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1885
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- Deutsch
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.V 248, 26. Oktober 1865. Nichtamtlicher Teil. 522 l übernahm es Wilhelm Perthes (1793—1853)* **) ), dem sich 1853 Bernhard Perthes (1821—1857)") zngesellte. Seit 1881 ist dessen Sohn Bernhard Inhaber des Geschäftes. Auf kartographischen: Gebiete steht der Verlag, unterstützt durch Kräfte wie Sticler, Berghaus, Spruncr u. v. a. bekauntlich unerreicht da, wie namentlich auch die vou Petermanu begründeten »Mit teilungen« der geographischen Anstalt als ein Quellenwerk ersten Ranges gelten müssen. Ans dem Buchverlage gelaugten zu be sonders hohem Ansehen dieverschiedencngenealogischen Taschenbücher. Obwohl vorwiegend in aristokratischen Kreisen sich bewegend, gehört, dank der geschickten Biographie von der Hand seines Sohnes Clemens Theodor, zu den populärsten Persönlichkeiten des Buchhandels Friedrich Andreas Perthes (geb. 1772 in Rudolstadt, ff 1843 in Gotha)***). Er begann nach einer harten 1787—93 in Leipzig durchgemachten Lehrzeit bereits 1796 seine selbständige Thätigkeit in Hamburg. Wir werden auf seine ans- gebrcitete Thätigkeit, seine Associationsverhältnisse u. a. unter Hamburg zurückkommen. Hier sei nur bemerkt, daß es ihn 1821 in die thüringische Heimat zurücktrieb, wo er ein neues besonders durch historische und theologische Unternehmungen hervorragendes Verlagsgeschäft gründete. Aus seiner Idee entsprang vor allem die zuerst von Heeren und Ukert herausgegebene »Geschichte der europäischen Staaten«. Er selbst veröffentlichte einige Schriften im Interesse des Buchhandels, welch' letzteres er bekanntlich auch anderweitig in nachhaltigster Weise bethütigte. Joseph Meyer (geb. 1796 in Gotha, ff 1856)ff), be kanntlich einer der unternehmendsten Buchhändler der Welt, be gann , nachdem er zuvor als Kaufmann in London thätig ge wesen, sodann als Shakespeareübersetzcr sich versucht hatte, in Gotha 1826 seine selbständige Thätigkeit durch Gründung des »Bibliographischen Instituts«; 1828 verlegte er dasselbe nach Hildbnrghansen. Erst 1874 wurde cs durch seinen Sohn Hermann Julius Meyer (geb. 1826), welcher auch eine Reihe vou Jahren eine Filiale in Newyork leitete, nach Leipzig verlegt. Durch wohlfeile Klassikerausgaben, durch das »Universum«, Konversationslexika, Reisehandbücher und sonstige Unternehmungen hat das mit allen technischen Hilfszweigen aus gerüstete Institut um Verbreitung volkstümlicher Litteratur und Kunst in anerkennenswerter Weise sich verdient gemacht. Auch an anderen bedeutenden industriellen Unternehmungen war Joseph Meyer beteiligt. (Fortsetzung folgt.) Zum internationalen Verlagsschntz. Bekanntlich hat es noch nicht gelingen wollen, die Ver einigten Staaten vou Nordamerika zum Abschluß eines inter nationalen Vertrages zum Schutze des geistigen Eigentumes, wie solche nunmehr, man kann wohl sagen zwischen allen civilisierten Nationen bestehen, zu bewegen. Angesehene Buchhändler jenseits des Occans und namhafte Gelehrte drüben haben schon manche Lanze für den Abschluß eines Vertrags, welcher der Freibeuterei in Amerika ein Ende machen sollte, eingelegt — aber immer noch vergeblich. Eine einflußreiche Partei, welcher der Dollar allzu *> Vgl. Börsenblatt 1853 No. 119. **) Vgl. Börsenblatt 1857 No. 139 n. 150. **') Einen Auszug findet man in der Deutschen Buchh.-Akad. Bd. 2. (1885) H. 1 ff. (G. Moldcuhaucr). Vgl. ferner Börsenblatt 1843 Nr. 54 (Pr. Staats«»;.), 61 (Fr. I. Frommann), 91 (Theol. Studien), 1849 No. 114 (E. Berger), 1851 No. 104 (H.), 110 (Berger), >855 No. 149. 50. (Berger), 1856 No. 7 (Mag. s. d. Litt. d. A., No. 36, Urt. v. Schuberts in s. Selbstbiogr.), 1872 Nr. 88. 89. (H. Böhlau), 91 (P. Möbius), 100 (F. I. Frommann), sowie Jllustr. Zeitg. 1872 No. 1505. ff) Vgl. Allgcm. Deutsche Biographie (Frz. Bornmüller). hoch steht, bringt jeden dahin zielenden Antrag zum Scheitern, und wie man fortfährt, die Einführung ausländischer Gcistes- produkte (unserer Bücher) mit einem ebenso unmotivierten, wie ungeheuerlichen Zoll von 25 °/o des Wertes zu erschweren (unter Umständen zu verhindern), so wird man es drüben auch ferner behaglich mit anseheu, daß unsere Autoren und Verleger aus geplündert werden. Es könnte befremdlich erscheinen, daß ein Land, welches be züglich seiner Patent-Gesetzgebung sich in Beziehung zu anderen Nationen gesetzt hat, auf dem litterarischen Gebiet so ganz an deren Grundsätzen Raum giebt; doch erklärt sich dies ganz ein fach ebensowohl aus der Verehrung des Dollars, wie aus dem Mangel an geistiger und sittlicher Bildung, welcher der wort- führenden Partei im Senat und im Rcpräsentantenhause noch anklebt. Man reflektiert einfach so: »Aus industriellem Gebiet, in spsois dem der Erfindungen, stehen wir Amerikaner so hoch, daß wir darauf bedacht sein müssen, unseren Erzeugnissen in fremden Staaten Schutz und größte Verbreitung zu verschaffen; daher müssen wir unsere Patent-Gesetzgebung möglichst in Ein klang mit der europäischen setzen. Auf dem litterarischen Gebiet dagegen, wie auf dem der schönen Künste stehen wir noch weit zurück; es kann uns also kein so großer Schaden dadurch er wachsen, daß unsere wenigen Litteraten und Künstler, welche Weltruf besitzen, in Europa durch Nachdruck zu leiden haben; der Schaden ist winzig klein im Vergleich mit dem großen Ge winn, den unsere Verleger und Buchdrucker durch Nachdruck er zielen.« Wie nun aber auch dieser geringe Schaden, den amerikanische Autoren und Verleger erleiden könnten, abzuwcnden ist, das hat neuerlich der findige Verleger der »Lksmoirs ok Zsnsral Orant.« mit der Londoner Firma Sampson Low L Co. ausgesonnen, wie zu lesen in unserem Buchh.-Börsenblatt No. 240 s51591j. Die Herren Sampson Low L Co. berichten dort, daß sie haben »muob xtoasuro« uns anzuzeigen, daß sie von dem amerikanischen Verleger der »Llsmoirs ok Zsnoral Orant« das englische und kontinentale Verlagsrecht an gedachtem Werke erworben haben, und daß ihre Ausgabe gleichzeitig mit der amerikanischen er scheinen werde! Durch solche Manipulationen hätten also die Amerikaner erreicht, was sie nur wünschen können, (wenigstens scheint man es zu glauben): vollständigen Schutz ihrer litterarischen Erzeug nisse in Europa, ohne die geringste Gegenleistung ihrerseits; denn ein englisches Originalwcrk dürfen wir nach den mit Eng land abgeschlossenen Verträgen weder Nachdrucken, noch ohne Er laubnis übersetzen; wir wären also, wenn das in Rede stehende Verfahren Nachahmung fände, in eine bedenkliche Zwangslage geraten. Daß die Herren Sampson, Low <L Co. wirklich der Ansicht sind, ihre Ausgabe der Grantschen Memoiren müsse als eine englische Originalausgabe angesehen und respektiert werden, geht aus ihrer Anzeige unzweifelhaft hervor; sie haben bei dieser Voraussetzung aber unseres Erachtens übersehen, daß der ameri kanische Verleger keine Rechte für Europa verleihen kann, die er selbst nicht besitzt und daß er nicht zwei Originalausgaben schaffen kann. Nach unserem Dafürhalten ist das Original ein amerikanisches Produkt, das außerhalb der Vereinigten Staaten von jedermann nachgedruckt und übersetzt werden darf; die eng lische Ausgabe würde nur für den Fall geschützt sein, daß die Erben des Generals Grant einem englischen Verleger das Recht der ersten Vervielfältigung verkauft hätten. Wie die Verhältnisse jetzt liegen, möchten wir kaum zweifeln, daß unsere höchste richterliche Behörde im Fall einer Klage der
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