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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.10.1885
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1885-10-26
- Erscheinungsdatum
- 26.10.1885
- Sprache
- Deutsch
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5222 Nichtamtlicher Teil. 248, 26. Oktober 1885. englischen Verleger gegen einen deutschen Nachdruckcr sich dahin entscheiden würde, daß das beanspruchte Recht als ein erschli chenes zu betrachten sei, die ganze Prozedur, wie sie zwischen dem Amerikaner und dem Engländer stattgefundcn, nur als eine Umgehung der Stipulationen unserer Nachdrucksverträge ange sehen werden müsse. — Doch das sind Ansichten eines Laien, und wir wollen durch unsere Darlegung nur das Urteil sachver ständiger Juristen Provocicrt haben, da der Fall ernst genug ist, daß wir uns gründlich mit demselben beschäftigen. Käme der amerikanische Verleger mit seiner Manipulation zum Ziele, so würde er in Kürze zahlreiche Nachfolger finden, und wir könnten vorläufig darauf verzichten, je zum Abschluß eines Vertrags zum Schutz des geistigen Eigentums mit den Ver einigten Staaten zu kommen. Nur durch einen bei der Reichs regierung zu beantragenden Zusatzparagraphen zu den internatio nalen Verträgen könnte uns dann noch geholfen werden. G., 22. Oktober 1885. V. L R. Misc ellen. Verbot Graefscher Bilder. — Der Polizeipräsident von Hannover hat die Ausstellung der Photographieen der Gräfschen Bilder »Felicie« und »Märchen« in Schauläden unter folgender Begründung verboten: »Die Graefschen Bilder bringen die nackten Körper zweier Frauengestalten, teils liegend, teils stehend, zur Darstellung, und ihre Ausstellung kann nicht nur aus obigen allge meinen Gründen, sondern auch besonders deshalb nicht geduldet werden, weil aus der Graefschen Untersuchung allgemein bekannt geworden ist, daß die gedachten Bilder das Porträt der lüderlichen Dirne Bertha Rother wiedergeben.« — Die Staatsanwalt schaft in Hamburg ließ am 13. Oktober abends in der Buchhandlung von L. Günther am Jungfernstieg durch fünf Officianten sämtliche Photographieen Graefscher Gemälde in Beschlag nehmen. Entscheidung in einer Nachdruckssache. — Ein Urteil der zweiten Strafkammer des königl. Landgerichts Leipzig brachte in einem wegen Nachdrucks angestrengten Prozesse folgende wichtige Entscheidung: Der Komponist des Walzers »So wie Du«, (auch Schaukel walzer genannt), Herr Waldmann in Breslau, hatte gehört, daß feine Komposition auch auf dem von der Aktiengesellschaft »Fabrik Leipziger Musikwerke vorm. Paul Ehrlich L Co « zu Gohlis fabrizierten »Ariston« gespielt wurde. Er betrachtete dies als eine Verletzung seiner Rechte und stellte Strafantrag gegen die Vertreter genannter Firma auf Grund des Reichsgesetzes betreffend das Urheberrecht an Schriftwerken, Abbildungen, musikalischen Kom positionen rc. Bei dem genannten Instrument werden die Musikstücke auf Notenscheiben gebracht und dann vermittelst mechanischer Vor richtungen durch das Ariston wiedergegeben Der musikalische Sach verständigenverein hat jene Notenscheiben als eine mechanische Ver vielfältigung der Kompositionen und als Nachdruck angesehen, wäh rend die Angeklagten geltend machten, daß diese Notenscheiben nur als notwendiger mechanischer Bestandteil des Instruments, ohne welchen das letztere nicht gebraucht werden könne, anzuschen seien. Das Landgericht hat nun entschieden, daß ein Nachdruck im Sinne jenes Gesetzes objektiv als erwiesen anzusehen sei, zu einer Bestrafung der Angeklagten man aber nicht gelangen könne, weil es an dem subjektiven Thatbestand fehle, da die Angeklagten auf Grund eines entschuldbaren Irrtums, daß die Reproduktion des Walzers eine mechanische Vervielfältigung des Stückes nicht sei, im guten Glauben, mithin weder vorsätzlich noch fahrlässig ge handelt haben. Die Annahme liegt nahe, daß durch dieses Urteil der An fertigung aller mechanischen Musikinstrumente wie Orchestrions, Spieldosen, Leierkasten rc. insofern unerwartete Schwierigkeiten sich in den Weg stellen werden, als nunmehr bei Benützung von noch nicht freigewordenen Kompositionen für diese Instrumente die Er laubnis des Komponisten einzuholen und zu honorieren ist, was natürlich die Herstellung verteuern wird. Die Komponisten werden das Urteil gewiß mit Freuden begrüßen, welches auch dadurch be sonderen Wert gewinnt, daß es der allzugroßen Popularisierung neuer melodieenreicher Kompositionen, welche uns diese immer schnell zum Überdruß macht, in geeigneter Weise steuern wird. Beschlagnahme. — Einer uns zugegangenen Mitteilung zufolge wurde vor einigen Tagen die bei der Firma A. Bock in Rudolstadt verlegte Ausgabe von Corvins »Pfaffenspiegel« in Leipziger Buchhandlungen mit Beschlag belegt. Namensmißbrauch bei einer sozialdemokratischen Schrift. — Mit Bezug auf das auch vom Börsenblatt (in Nr 242) mitgeteilte Verbot einer »von der Handelskammer zu Halle a/S. herausgegebcncn« Druckschrift »Die neue Kettenschiff fahrt auf der Saale« bringt die genannte Handelskammer zur Kenntnis, daß hier ein Mißbrauch ihres Namens vorliegt. Geschäftsjubiläum. — Die Hinstorff'sche Buchhand lung (C. Kober) in Ludwigslust feierte am 15. Oktober das Fest ihres fünfzigjährigen Bestehens. Herr Kommerzienrat D. C. Hinstorff (st 1882) gründete dieselbe am 15. Oktober 1835 und nahm im Jahre 1848 feinen langjährigen Gehilfen, nochherigen Hofbuchhändler Deicke (st 1875) als Teilhaber auf. Nach dem Tode des Herrn Deicke übernahm Herr Carl Hinstorff (st 1884), ältester Sohn des Kommerzienrats Hinstorff, zunächst die Leitung des Geschäftes, welches im Jahre 1880 sein Eigentum wurde. Mit dem 1. Januar 1883 ging die Handlung durch Kauf auf den jetzigen Besitzer, Herrn C. Kober, einen Zögling und langjährigen treuen Mitarbeiter des Hinstorff'schen Hauses, über. Das Geschäft, welches klein begann, schwang sich bald empor. Schon bald nach seiner Gründung wurde eine eigene Druckerei mit dem Geschäft verbunden, in welcher jetzt vier Blätter hergestellt werden: das dreimal wöchentlich erscheinende »Ludwigsluster Wochenblatt«, das wöchentlich einmal erscheinende »Schulblatt«, der »Mecklenburger« und der »Öffentliche Anzeiger für die Ämter Dömitz, Grabow rc.«. Se. K. H. der Großherzog hat aus Anlaß des festlichen Tages dem jetzigen Inhaber Herrn C. Kober zu gestatten geruht, daß die früher (bis 1881) geführte Firma »Hinstorff'sche Hofbuchhandlung«, so lange er Besitzer derselben sei, als solche weitergeführt werde, auch gleichzeitig demselben persönlich als Jubiläumsgeschenk den Charakter als Hofbuchhändler verliehen. Pcrsonalnachrichten. Jubiläum. — Am 22. d. M. beging Herr Stadtrat Wilhelm Volkmann in Leipzig, ältester Chef des Hauses Breitkopf L Härtel, den Gedenktag seines vor einem Vierteljahr hundert erfolgten Eintrittes in das Geschäft, in welchem er seitdem eine unermüdliche und segensreiche Thätigkeit entfaltet hat. Der festliche Tag brachte eine überaus große Zahl von Gratulationen und gestaltete sich namentlich durch die freudige und dankbare Anteilnahme des zahlreichen Personals des Welthauses, welchem der Gefeierte seit so jlanger Zeit als treu besorgter Freund nahe steht, zu einem besonders lebhaft und freudig bewegten.
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