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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1926
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- 1926-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1926
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Ar 31, 6. Februar 1926. Sprechsaal. verbcgevische Tätigkeit cmsllben. Eines besonderen Nachweises hierüber bedarf es wohl kaum. Vielleicht studiert daraufhin der Herr Ein sender einmal unser offizielles Buchhändler-Adreßbuch. Freytag war zu jener Zelt, 1856, (seit 1848) Redakteur der »Grenzboten«, stand also im Mittelpunkt literarischer Beziehungen, sodaß er es wohl 'zu ver hindern gewußt hätte, wenn ein anderer unter seinem Namen zeichnete. Es ist auch kein anderer Schriftsteller gleichen Namens (lveder Freytag noch Freitag) aus jener Zeit bekannt. (Einsender läßt zwar eine ganze Reihe möglicher Vornamen antreten, die übrigens noch um ein Vieles hatten erweitert werden können!) Ein Autor, der die deutsche Sprache so formvollendet beherrscht, war jedenfalls kein obskurer Schriftsteller, er hätte gewiß noch Größeres geschaffen und wäre ebenso gewiß nicht unbekannt geblieben. Freytag zählte übrigens Anfang der 50er Jahre noch keineswegs zu den weitberühmten, hochhonorierten Schriftstellern, der er in der Folge wurde. Wohl aber ist anzimehmen, daß der Ver leger des »Erzähler« den eben infolge seines im Jahre 1855 erschie nenen Romans »Soll und Haben« bekannt gewordenen Autor zur Mit arbeiterschaft gewann. Wenn Namen wie die oben erwähnten, die s. Zt. hochbedeutsam waren, in Frage kamen, so konnte sich auch Gustav Freytag damals, ohne seinem Rufe Eintrag zu tun, in deren Reihe stellen. Daß er eine Arbeit des zwei Jahre vorher verstorbenen Sou- vcstre zu diesem Zwecke verdeutschte, ist bet einem vielbeschäftigten Re dakteur ganz wohl begreiflich, zumal es damals noch keine literarischen Schutzgesetze gab. Korrekterweise hätte Freytag den Ursprung der Erzählung angeben müssen. Dies wohl auch der Grund, daß er nicht mit seinem vollen Namen zeichnete. Indes hat Freytag nicht immer seinen vollen Vornamen gezeichnet, sondern hier und da mit Ab kürzungen. Unsere Firma ist in bester Absicht an die Angelegenheit herangetreten, eine, wie Einsender zugesteht, sprachlich so gepflegte, ge schmackvolle. leider vergessene Arbeit des bekannten Schriftstellers in mustergültiger Ausstattung dem deutschen Volke wieder zugänglich zu machen. Daß sie damit am 30jährigen Todestage hervortrat, sollte eine Ehrung des Verstorbenen öarstell-en, ein Gedenkblntt. Daß diese Veröffentlichung einige Monate zu früh erfolgte, beruhte eben auf der irrigen Annahme, daß die Schutzfrist mit dem Todestage ablaufc. Diese Ansicht dürfte mancher aus dem Buchhandel teilen, in verschie denen Fällen ist auch darnach verfahren worden. Wie man diese ein wandfreie Handlungsweise so absichtlich mißdeuten und verunglimpfen kann, ist nicht gut zu verstehen. Vor acht Jahren wandte sich der Unterzeichnete an die Firma Hirzel (darnach auch an Freytags Erben), da er aus loyalen Gründen die Aufnahme in die Gesamtausgabe der Freytagschen Werke wün schenswert hielt. Trotz des ominösen Fragezeichens (!?) des Einsen ders wollte ich auf jede sofortige bare Entschädigung verzichten, aber am Reingewinn mit einer noch zu vereinbarenden Quote beteiligt sein. Das Verhallen also mar durchaus offen und loyal. Mit der Veröffent lichung wurde acht Jahre gewartet, und auch die wenigen Monate bis Schluß des Jahres würde gewartet worden sein, hätte nicht die schon erwähnte Täuschung bezügl. der Schutzfrist Vorgelegen. Von einer Irre führung kann nach Lage der Sache demnach nicht im entferntesten die Rede sein. Die Erzählung ist ein Freytag, ob Original oder Täu schung. ist nach einer gerichtlichen Entscheidung bei einer Freytagschen Arbeit nicht von Belang. Es konnte auch kein anderer als eben Frey tag selbst den Helden der Erzählung, deren Namen er umwandelte. vr. Markus nennen, da ja der Roman »Markus König« erst viele Jahre später erschien, der Name mag wohl dem Dichter gerade per sönlich nahegelegen haben. Wer diese Erzählung aufmerksam liest, würde in der Fabel schon die Grundzüge seines späteren Romans: »Verlorene -Handschrift« zu erkennen vermögen. Daß die Aufnahme der Erzählung in die Gesamtausgabe der Frey tagschen Werke nicht erfolgte, erklärt sich auf eine höchst einfache Weise. Weder die Firma Hirzel noch die Freytagschen Erben befanden sich im Besitz des Textes, ja noch mehr, sie kannten sie über haupt nicht. Von ihrer Existenz wurden sie erst unterrichtet durch das Anerbieten des Unterzeichneten. Wäre das Gegenteil der Fall gewesen, würde auch sicher die Einverleibung in die Gesamtausgabe erfolgt sein. Dafür spricht mehr als jede andere Behauptung die so nachdrücklich gelten- gemachte Wahrung der Urheberrechte seitens der Erben Frey- tagS. Daß es daher auch keines Wortes mehr bedarf zur Widerlegung der Ehlersschen Bemerkung über die Berechtigung der Ausnahme iu die bibliographischen Kataloge, wird jedermann klar erkennen können. Den Wunsch des Einsenders, daß das Buch auch aus dem Buchhandel verschwinden möge, muß Herr Ehlers zu verwinden suchen. Eine Arbeit Gustav Freytags gehört dem deutschen Volke. Darmn auch wird sie, trotz Herrn Ehlers, nicht verschwinden. Was Herrn Ehlers angeht, sei bemerkt, daß es ihm wohl ange standen haben würde, sich mit Unterzeichnetem vorher in Verbindung zu setzen. Das durfte ich um so eher voraussetzen, als ich seiner Firma früher selbst in vter Büchern als Autor angchörte. Ich stkhe allerdings schon viele Jahrzehnte im Buchhandel, und dieser Fall ist der erste dieser Art, der mir in dieser langen Zeit entgegentrttt. Wie leicht fertig übrigens der Einsender die Angelegenheit behandelt, geht daraus hervor, daß er in bissiger Form den Vorwurf erhebt, die Schutzfrist für Freytag (was hätte ein fremder Autor dann mit Freytags Schutz frist zu tun'?) nicht beachtet zu haben, wenige Zeilen später aber be hauptet, daß ein unbekannter Autor eine ivahrscheinlich unberechtigte Übersetzung gebracht habe. Dies ist, n»as ick, zunächst dem Herrn Einsender airs leine Epistel zu sagen habe. Leipzig, den 25. Januar 1926. Karl Fr. Pfau i. Fa. Seemann L Co. Nachwort: Aus Herrn Pfaus Veranlassung hat die Schrift- lcitung mir seine Gegenschrift vor der Drucklegung übersandt. Ta Herr Pfau erklärt, daß ihm wirklich 8 34 des Gesetzes über das Ur heberrecht fremd gewesen sei, stehe ich nicht an, seinen guten Glauben beim Angebot an die Zeitungen anzunehmen, jedoch muß ich dabei bleiben, daß er nach Klarstellung der Sachlage den eigentlichen Ver fasser irgendwie aus dem Titel des Buches und in seinen Ankündigun gen nennen mußte, einerlei, ob Gustav Freytag der Plagiator war, was ich durchaus bezweifle, oder irgendein anderer. Meine »Leicht fertigkeit« und »Unkenntnis« gewinnen ein anderes Aussehen, wenn man die aus dem Dresdner Anzeiger übernommenen Artikel des Lite raturgeschichtlers Friedrich Kummer, dessen Beweisführung mir auch jetzt noch zutreffend erscheint, und meine Schluß so lgerun gen aus einanderhält. Das Weitere überlasse ich dem Urteil der Fachgenossen. H. Ehlers. Dem Nachwort des Herrn Ehlers füge ich meinerseits noch kurz folgendes hinzu: Wo das Gericht bereits gesprochen und entschie den hat, kommen Privatansichten nicht mehr in Frage. Als das Buch s. Zt. gedruckt wurde, hatte ich von der Souvestreschen Arbeit keine Kenntnis, also weder einNechtnoch e i n e P f l i ch t, an dem ursprünglichen Text etwas zu ändern, und wenn Gustav Freytag seinerzeit, als es noch kein Urheberrecht im heutigen Sinne gab, diese seine Verdeutschung, ob nun korrekter oder inkorrekter Weise, ohne diesbezüglichen Vermerk drucken ließ, so war er wohl der Ansicht, daß seine Bearbeitung der Souvestreschen Erzählung überlegen sei, zum mindesten sie vollwertig aufwiege. Jedenfalls tat er ihm eine Ehre an. daß er diese einer Verdeutschung aus seiner Feder für würdig er achtete, und dieser Ansicht dürfte sich das Urteil unserer Fachgenosscn anschließcu. G. Freytag ein Plagiator gegen Souvestre? Würde ein Franzose im umgekehrten Falle sich s o ausgedrückt halben? Leipzig, 1. Februar 1926. K a r l F r. P f a u in Fa. Seemann L Co. Preisangabe der Bücher in den Dörsenblattanzeigen. Dem Bbl. wird geschrieben: »In der heutigen schnelleblgen Zeit ist es ein Nachteil, wen» die Herren Verleger in ihren Anzeigen im Bbl. wegen der Preise aus den Bestellzettel »erweisen. Ihre Be kanntgabe in der Anzeige selbst dürfte vielmehr im Interesse der Herren Verleger liegen, denn gerade der Preis und die Bezugs bedingungen sind heute maßgebend für den Entschluß zur Be stellung». >Anfrage. Während des Krieges erschienen photographische Aufnahmen un serer Jagdflieger in P o st k a r t e u s o r m a t im Postkartenver trieb Sänke, Berlin N 37. Der Verlag existiert nicht mehr. Wer kann die jetzige Bezugsquelle nennen? Mitteilungen zur Weiterbeförderung au die Red. d. Bbl. Dank. Aus meine Anfrage au dieser Stelle nach dem Titel eines Bilder buches sind mir so viele Nachrichten zugekommeu, daß es mir un möglich ist, allen liebenswürdigen Herren Kollegen persönlich für die willkommene Auskunft zu danken. Ich benutze daher unseren »Sprech faul«, um meiner herzlichen Freude Ausdruck zu geben über das große Maß von Kollegialität und Hilfsbereitschaft, das sich bei diesem Anlaß zeigte. Wiesbaden. Hofbuchhäudler Heinrich Staadt. Berantwortl. Redakteur: Richard Albert i. — Verlag: Der Börsen verein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Deutsches Buchhändlcrhaus. Druck: E. Hcdrich Rachf. (Abt. Namm L Lccmann). Sämtlich in Leipzig. — Adresse der Redaktion u. Expedition: Leipzig, Gerichtsweg 26 (Buchhändlerhaus). 172
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