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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.11.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-11-09
- Erscheinungsdatum
- 09.11.1881
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- Deutsch
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beauftragt, die Recensur der Brockhaus'schen Verlagsartikel vor läufig zu suspendiren, da dem König berichtet worden sei, „daß die seit etwa einem Jahr bestehende Recensur der bei Brockhaus in Leipzig erscheinenden Verlagsartikel ihren Zweck, denselben in der Wahl der Manuskripte vorsichtiger zu machen, erreicht hat". — Hardenberg theilte dies sofort am 9. Mai Brockhaus mit und damit schien denn der letztere doch noch trinmphirt und sein Vertrauen auf den endlichen Sieg seiner guten Sache ihn nicht betrogen zu haben. Doch auf den Triumph folgte unmittelbar der Gegenschlag und zwar, ohne daß diesmal Brockhaus irgend etwas gethan hätte, ihn herauszufordern. Schuckmann war von Hardenberg ans die von Brockhaus gegen Klindworth erhobenen Beschwerden aufmerksam gemacht und Bericht über das Treiben des Letzteren eingefordert worden. Schuckmann mag den leichten Verweis, der in dem betreffenden Schreiben lag, sehr übel vermerkt haben, und die Gelegenheit war verlockend, dem Staatskanzler, mit dem er längst in stillem Kampfe lag, zu beweisen, daß seine Macht ihre sehr fühlbaren Schranken habe. Schon am 11. Mai er stattete er einen neuen Bericht an den König, worin er bat, die Verfügung in der Brockhaus'schen Angelegenheit noch aussetzen zu dürfen, und dieser Bericht muß sehr geschickt abgefaßt gewesen sein und auf die noch immer von früher her in dem König gegen Brockhaus vorhandene Mißstimmung mit großer Kunst eingewirkt haben, denn am 18. Mai erließ dieser an Harden berg und Schuckmann zwei Cabinetsordres, in denen die Auf hebung der bewußten Maßregel bereits wieder suspendirt wurde. Nun war Hardenberg der Geschlagene und er hatte — obwohl er in der Hoffnung, den König noch umzustimmen, noch eine Verzögerung versuchte — nicht mehr die Energie, die Sache bis aufs Aeußerste zu treiben. Bereits krank — er starb ein halbes Jahr darauf — fügte er sich, und Brockhaus hatte den leidigen Trost, das Ouickguiä ckaliraut ragas, xlsotunlur Hobivi diesmal auf sich anwenden zu können. Fr. von Raumer schrieb ihm in drastischer Weise, daß diesmal eine Vorstellung an Hardenberg „nicht weiter führen dürfte, als die Vorstellung des Hasen au den mitgejagten Hirsch". Die stolze Genugthuung konnte er also haben, daß die Angelegenheit des einfachen Leipziger Verlegers ihre Wellen bis in die höchsten und einflußreichsten Kreise einer europäischen Großmacht warf, daß „um den sterblichen Mann der große Olymp sich bewegte", daß er also thatsächlich nicht ganz im Unrecht war, wenn er sich als eine Macht der Macht gegenüber fühlte. Freilich kämpfte er tapfer weiter, aber ein Sieg sollte ihm nicht beschicken sein. Zunächst verweigerte er in dieser zweiten Hälfte der Angelegenheit seine Mitwirkung bei der Ausführung der Maßregel, wodurch die Sachen natürlich ein immer uner quicklicheres Aussehen bekamen. Die Correspondenzen — be sonders mit Schuckmann — wurden immer gereizter, so daß sich dieser sogar in einer Antwort dazu Hinreißen ließ, nicht nur mit einem Verbot des gesammten Brockhaus'schen Verlages, son dern auch mit einem Antrag beim König zu drohen, „daß der Nachdruck seiner Verlagsartikel unter diesseitiger Censur »er stattet und dies öffentlich bekannt gemacht werde, damit achtbare Verfasser, denen an dem Umlaufe ihrer Werke im diesseitigen Staate gelegen ist, in der Wahl ihres Verlegers sich hiernach richten . .welche ungeheuerliche Drohung der Biograph mit der sehr richtigen Bemerkung begleitet: „Ein preußischer Minister wagte es also noch im 19. Jahrhundert, dem Unterthan einer- anderen deutschen Regierung mit der Gestattung des Nachdrucks, eines schon damals von der öffentlichen Meinung verurtheilten, vom Fürsten Hardenberg für „ehrlos" erklärten und in Preußen gesetzlich verbotenen Gewerbes zu drohen, ja noch mehr, zu erklären, daß er seinen König selbst zu einer offenen Ver höhnung des Gesetzes veranlassen wollte. Glücklicherweise steht ein solcher Vorgang einzig da in der Geschichte Preußens; er gereicht nicht diesem Staate, sondern nur dem damaligen Polizei minister desselben zur Schande." Brockhaus erhielt auch von vielen Seiten den Rath, gerade diese Antwort an den König selbst zu bringen — doch er war des Kampfes müde. Auch lag ihm die schwere Krankheit schon damals in den Gliedern, die er ein halbes Jahr vor seinem Tode zu überwinden hatte; die ganze Sache ekelte ihn an und die alte Energie und Lust am Kampfe hatte ihn verlassen. Doch möge es gestattet sein, zum Schluß noch eine Eingabe von ihm an den preußischen Minister, Grafen von Lottum, den Nachfolger Hardenberg's, in ihrem wich tigsten Theil, sowie die Antwort des Ministers zur Charakteri- sirung des beiderseitigen Standpunktes hier wiederzugeben. — Brockhaus faßt seine Beschwerden am Schluffe seines Schreibens zusammen: Dieses Exceptiousverfahren gibt zu tausend Plackereien, Einschränkun gen und Unziemlichkeiten der Unterbehörden Veranlassung. Es ist dies sehr natürlich, da diese, nicht von dem Zusammenhang der Dinge unter richtet, Denjenigen, welchen die Regierung außer dem allgemeinen Gesetz erklärt hat, natürlich für einen höchst gefährlichen Menschen halten müssen, dem nicht genug aufzupassen sei und dem nicht leicht zu viel geschehe. Daher gibt es täglich Verdrießlichkeiten und der Verkehr wird durch zahllose Chicanen gehemmt und gestört und die für Jedermann kostbare Zeit, um diese Hemmungen oder Störungen durch Beschwerden bei den höheren Behörden zu beseitigen, aus die unangenehmste Weise absorbirt. Bald war mein „Literarisches Conversations-Blatt in einer Provinz oder Stadt ganz verboten, wo man bloß eine einzelne Nummer der 300, die davon jährlich erscheinen, hat verbieten wollen. Bald werden die ersten Bände eines Werkes zngelassen, aber ein dritter und vierter wegen einer Bagatelle, woran der Censor Anstoß nimmt, für unzulässig erklärt. Per Compagnie werden nun die früheren Bände nicht bloß verboten, sondern sogar confiscirt. Bald werden Bücher confiscirt, die nur verbotne sein sollten, bald welche nur verboten, die man hat confisciren wollen. Hier wollen die Recensurbeamten die Schriften, die ihnen dazu von den Sor timentshändlern vorgelegt werden, an sich behalten. Man will mir diese dann in Rechnung bringen. Ich leide dies nicht und es entstehen dar über zahllose Streitigkeiten. In einzelnen Provinzen will man die in differentesten Anzeigen von mir nicht in die öffentlichen Blätter auf nehmen, wenn sie nicht vorher auch in den Berliner Zeitungen gestanden haben, hier wird die Ausgabe der auswärts gedruckten Buchhändler kataloge viele Monate lang gehemmt, weil sich noch nicht recensurirte Bücher von mir darin angezeigt befinden sollen; bald nimmt man alle Bücher von mir aus den Buchläden weg, bloß weil sich meine Firma daraus befindet. Bald ist die Berliner Zeitung, die das Buch angezeigt hat, das die Passirung der Recensur constatiren soll, in einem Ort, in einer Gegend gar nicht zu finden. Bald sucht mau in der „Spener'schen Zeitung", was in der „Voßischen" steht und umgekehrt, u. s. w. u. s. w. Ohnerachtet den Recensurirungs-Commissarien die „größte Strenge" bei ihrem odiösen Geschäfte empfohlen oder vorgcschrieben worden (Billi gung und Mäßigung zu beachten, wäre vielleicht dem Charakter einer Regierung, wie es die preußische ist, angemessener gewesen), so sind die Resultate, welche seit zwei Jahren ihr Geschäft und das ganze Exceptions- verfahren geliefert, doch von der höchsten Unbedeutendheit gewesen. Ein paar Nummern meiner Journale sind verboten worden in den paar Jahren; ein dritter Band von „Reisen durch Italien" von Lady Morgan; ein zweiter Band von „Aus meinem Leben" von Oberbibliothekar Weitzel in Wiesbaden, einem Gegner von Görres, den die preußische Regierung lange bemüht gewesen ist für den preußischen Staat zu gewinnen; ein Compendium über die Staatswirthschaft von Prosessor Behr, über das in Freiburg und in Landshut öffentlich gelesen wird, das also nicht ganz gefährlich sein mag; ein Buch gegen die Anmaßung des Katholicismus, das wohl nicht zu anfeindend sein kann, da es in Sachsen unter einem der katholischen Religion zugethanen Fürsten das Imprimatur erhalten, und einige andere unbedeutende Sachen. Daß sich dieselben Resultate bei jeder anderen Verlagshandlnng, keine preußische ausgenommen, ge zeigt haben würden, wird Jeder gestehen, der die Verschiedenheit der An sichten der Tensoren kennt; auch würden in zweiter oder dritter Instanz (beim Ober-Censnr-Collegium) aller Wahrscheinlichkeit nach andere Ent scheidungen ausgefallen sein, wenn ich mich hätte entschließen können, solche bei einem Verfahren, das ich als illegal nicht anerkennen kann, nachzusuchen. Wer findet in einem thätigen Geschäftsverkehr auch
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