Nr. 270 (R. 142). Leipzig, Sonnabend den 20. November 1928. 93. Jahrgang. Redaktioneller Teil. Am 14. November 1926 starb im hohen Alter von 78 Jahren Herr Berlagsbuchhändler jue. k. c. Emmanuel Reiuüke i« Slrma Emmanuel Relnltke in Leivrkg. Der Verewigte hat in den Jahren 1889—1892 dem Ausschuß für das Börsenblatt und 189S—1901 dem Vorstand des Börsenvereins als Zweiter Schriftführer angehört. Durch diese ehrenamtliche Tätigkeit hat er sich außerordentliche Verdienste um das Wohl des Gesamtbuchhandels erworben. Weiter hat er auch als ordentliches Mitglied der sächsischen Sachverständigen-Kammer für Werke der Literatur bis in die letzte Zeit seine beruflichen Kenntnisse und reichen Erfahrungen in den Dienst des Buchhandels gestellt. Wir sind ihm für seine wertvolle Mitarbeit über das Grab hinaus dankbar. Das Andenken Emmanuel Reinickes wird im deutschen Buchhandel immerdar in Ehren gehalten werden. Leipzig, den 16. November 1926. Dev Vovstand des VSvsenvevekns dev Deutschen NmhhSndlev zu Leipzig. Max Röder. vr. Friedrich Oldenbourg. Paul Nitschmann. Albert Diederich. Richard Linnemann. Ernst Reinhardt. Neue Bestimmungen über die Vergnügungssteuer. Wichtig für V or tra g sv e ra n sta lt-er. Am 22. Juni 1926 (RGBl. Nr. 35) äst eine Abänderungsver ordnung zu den Bestimmungen über die Vergnügungssteuer er schienen, die in einigen Punkten wichtige Änderungen bringt, sodaß die Ausführungen über die Stcuersragen in meiner Broschüre -Die Technik der Vortragsveranstaltung-, die im Mai erschien, an einigen Stellen der Änderung und Ergänzung bedürfen. Bei der Festlegung der steuerpflichtigen Veranstaltungen im allgemeinen sind Änderungen zu verzeichnen; so sind z. B. Rund- sunkempfangsanlagen in die Aufzählung ausgenommen worden, das Wichtigste aber in der Änderung dieses Paragraphen ist die gesonderte Behandlung der Mlme, die bisher in einer Gruppe standen mit Licht- und Schattenbildern, Puppen-und Marionetten theatern. Me besondere Besteuerung der Filmvorführungen (es sind da ganz fest umrisscne Erleichterungen vorgesehen bei Lehr filmen) ist später in dem neu eingeschobcnen H 9 des Artikels II geregelt. Es würde zu weit führen, hier auf Einzelheiten ein- zugehcn. Wer aus diesem Gebiete arbeitet, tut gut, sich genau mit dem neuen Text vertraut zu machen. IZ77