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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.11.1926
- Strukturtyp
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- 1926-11-20
- Erscheinungsdatum
- 20.11.1926
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270, 20. November 1928. Redaktioneller Teil. «örs-nblatt I. d. Dtschn, BEdnd-I. Mine Mitteilungen. Beitritt Rumäniens zur Berner Übereinkunft. — Der Schwei zerische Bundesrat hat durch ein Rundschreiben vom 14. Oktober -den Mitgliedsstaaten der Berner Übereinkunft bekanntgegeben, daß die Rumänische Gesandtschaft in Bern Lein Schweizerischen Bundesrat durch Noten vom 28. August und 3. September 19215 den Beitritt Rumäniens zur Revidierten Berner Übereinkunft vom 13. November 1908 zmm Schutz der Werke der Literatur und Kunst und ebenso zum Zusatzprotokoll vom 20. März 1914 augezeigt hat. Dieser Beitritt, der am 1. Januar 1927 in Kraft treten wird, erfolgte mit der Beschränkung, das; die Rumänische Regierung den Artikel 9 der Revidierten Berner Übereinkunft, der die Zeitun-gs- und Zeitschriftenartikel betrifft, durch die Bestimmungen des Artikels 7 der ursprünglichen Konvention vom 9. September 1886 ersetzt sehen will. (Dieser Artikel 7 bestimmt, daß Veröffentlichungen in Zeitungen oder Zeitschriften in den airdern Unions-Ländern im Original oder in Übersetzung nachgedruckt werden können, solange dies die Verfasser oder Verleger nicht besonders verdaten haben.) Rumänien wünscht in die Beitragsklasse IV zu den Kosten des Internationalen Büros eingereiht zu werden. Die Handelskammer Leipzig und die Verlängerung der Schutz frist. — Die Leipziger Handelskammer nahm in einer Gesamtjitzung am 15. November auch Stellung zur Frage der Verlängerung der Schutzfrist. Das Kammermitglied Herr Verlagsbuchhändler N o b e r t Voigtländer erstattete das Referat und äußerte sich nach dem Bericht der Leipziger Neuesten Nachrichten etiva folgendermaßen: »Da in den nächsten Jahren zwei berühmte Musiker frei werden (Brahms und Bruckner), so sei eine Bewegung im Gange für eine Verlängerung der Schutzfrist, ähnlich wie kurz vor dem Kriege, als die Werke Richard Wagners frei wurden. Dem angeblichen Recht der Erben müsse man jedoch das Recht der Allgemeinheit entgegensetzen. Hervorragende Pädagogen hätten sich dahin geäußert, daß sie sich den Schulbetrieb ohne unser jetzt geltendes Urheberschutzrecht nicht gut vorstellen könnten. Manche Schriftsteller seien erst durch verbilligte Ausgaben der Allge meinheit zugänglich gemacht morden. Wenn wirklich einige wenige Erben eines Urhebers nach 30 Jahren bedürftig sein sollten, so könnte der Staat hier in geeigneter Weise eingreifen. Das sei richtiger, als wenn man wegen ganz wenigen Personen die Urheberschutzfrist verlängere.« Folgende von ihm befürwortete Entschließung wurde ein stimmig angenommen: »Die Handelskammer verwirft nach sorgfäl tiger Prüfung den von verschiedenen Interessengruppen vertretenen Gedanken einer Verlängerung des Schutzes des Urheberrechts. Sie stellt fest, daß der seit über 70 Jahren in Deutschland geltende Schutz von 30 Jahren nach dem Tode des Urhebers sich bewährt hat. Dieser wahrt den Urhebern und ihren direkten Nachkommen, ebenso den Originalverlegern, ihr Recht auf wirtschaftliche Nutznießung für einen genügend langen Zeitraum, ohne dabei das Recht der Allgemeinheit auf freie Verwendung derjenigen Erzeugnisse der Literatur, der bil denden oder Tonkunst zu schmälern, die nach Ablauf der Schutzfrist noch Lebensfähigkeit genug besitzen, um in Massen von allen bilduugs- bedürftigon Schichten des Volkes ausgenommen werden zu können. Die Handelskammer erkennt, daß die für die Verlängerung der Schutzfrist vorgebrachten Gründe nicht gewichtig genug find, um die gegen die Verlängerung sprechenden zu entkräften. Insbesondere ist sie der An sicht, daß die Verlängerung des Urheberschutzes höchstens noch in Aus nahmefällen mit der Not der direkten Nachkommen des Urhebers in Zusammenhang gebracht werden kann und daß die nicht abzuleugnende Not vieler lebender geistiger Arbeiter nichts mit der Schutzfristfrage zu tun hat. Die Berücksichtigung der vorgebrachten Wünsche des Aus lands erscheint der Handelskammer zum mindesten so lange entbehr lich, als nicht Gewähr gegeben ist für eine gleichmäßige Regelung in allen wichtigen Kulturstaatcn. Die Handelskammer verwirft auch die wiederum von verschiedenster Seite angeregte Sondersteucr, die unter dem Titel Kulturabgabe (äomains ck'etat) zugunsten einer bestimmten Klasse von Bildnngsgut des deutschen Volkes erhoben werden soll«. Auch Preußen verbietet den Warcuhandcl bei behördlichen Dienst stellen. — Die Bemühungen der Hauptgcmeiuschaft des Deutschen Einzelhandels haben nunmehr auch in Preußen zu einem Verbote des Warenhandels bei behördlichen Dienststellen geführt. Durch Nund- erlaß des Staatsministcriums vom 3. November 1926 ist jeglicher Warenhaudcl einschließlich Einkaufsvermittlung, Auslegung von Sam mellisten nsw. durch Beamte oder Vezugsgemeinschaften von Be amten in den Diensträumen untersagt und die Aufhebung bestehender 1382 Einrichtungen dieser Art angeordnet worden. Fremden Personen wird jede Art von Handelstätigkeit, insbesondere Verkauf vou Waren, Sammeln von Warenbestellungen usw. bei behördlichen Dienststellen verboten, sodaß auch der in der letzten Zeit stark zunehmende Hausier Handel in den Räumen der Staatsbehörden nunmehr unterbunden sein dürfte. Ausnahmen von dem vorstehenden Verbote sind, fowe.it es sich nicht um einen Kantinenbetrieb handelt, nur bei Vorlicgcn eines dienstlichen Interesses und mit ministerieller Erlaubnis zu lässig. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner, daß Lurch den Erlast den Beamten während des Dienstes jede Betätigung bei einer Bezugs gemeinschaft auch außerhalb der Diensträume untersagt worden ist. Neuordnung des Zeitschriftcnlesesaals der Deutschen Bücherei. Der Zeitfchriftenlesefaal der Deutschen Bücherei, in welchem von den insgesamt 18 000 Zeitschriften und Jahrbüchern, die im deutschen Sprachgebiet erscheinen und bei der Deutschen Bücherei laufend ein gehend, 2600 der bedeutenderen mit ihren neuesten Heften ausliegen, ist in letzter Zeit einer Neuordnung unterzogen worden. Die einzelnen Abteilungen wurden systematisch durchgeprüft und ergänzt, wobei einige neue Gruppeu besonders aktueller Gebiete gebildet wurden, wie »Auslandkunde«, »Auslanddeutschtum«, »Politik«, »Kommunalwesen« und »Nadiowesen«. Auch ist die Auslage der neuerscheinenden Hefie wesentlich beschleunigt worden. Mußten diese nach ihrem Eingang bis her einige Tage den Besuchern vorenthalten werden, da sie für biblio graphische Arbeiten der Anstalt felbst benötigt wurden, so hat es sich neuerdings durch Organisatiousmaßnahmen ermöglichen lassen, die neueinlaufenden Hefte im Interesse der Leserschaft sofort zur Aus lage zu bringen. Weiterhin ist ein Kontrolldienst eingerichtet worden, der die Aufgabe hat, allen Unregelmäßigkeiten in der Lieferung der neuen Hefte nachzugehen und die Märrgel nach Möglichkeit abzustellen. Alles in allem bietet der Zeitschriftenlesesaal der Deutschen Bücherei in seiner Reichhaltigkeit und Aktualität nunmehr eine Arbeitsgelegen heit, wie sie in gleichem Maße außer der Preußischen Staatsbibliothek in Berlin wohl keine andere deutsche Bibliothek besitzt. Breslauer Buchhändler-Verein, Breslau. — Der erste diesjährige Gesellschaftsabend des Vereins am 13. November verlief in ange nehmster Weise. Wenn sich auch nur ein kleiner Kreis der Kollegen mit ihren Damen und Gästen zu dieser Veranstaltung in dem Fest saal der Wuitekschen Weinhandlung einfand, um so gemütlicher und freundschaftlicher gestaltete sich der Verlauf des Abends. Tischlieder wechselten mit fröhlichen Reden und Vorträgen, um schließlich in ein kleines Tänzchen überzugehen. Es waren ein paar Stunden Ver- gesfens unserer traurigen, geschäftsstillen Zeit, in der eine kleine Ab lenkung und ein Sprung in die Fröhlichkeit bitter nottut. Die nächste große gesellschaftliche Veranstaltung des Breslauer Buchhändler-Vereins ist der am Sonntag, dem 30. Januar 1927 in den Festsälen des Hauptbahnhofs stattfindende Maskenball. Zu diesem, werden an den gesamten Breslauer Buch-, Kuust- und Musikalien handel Einladungen ergehen, und Vorstand und VergnUgungsausschuß bitten schon jetzt, sich diesen Sonntag für den Breslauer Buchhändler- Verein freizuhalten. Breslau, den 16. November 1926. I. A.: Carl Müller i. Fa. Victor Zimmer. »Krebs«, Verein jüngerer Buchhändler zu Berlin. — Die Stif tungsfeste des »Krebs« übten von jeher eine starke Anziehungskraft aus. Auch das diesjährige, das 69., vereinte am 6. November 1926 eine recht ansehnliche Zahl von Mitgliedern und Freunden des Vereins im Spiegelsaal des »Wilhelmshof«. Schon um 11 Uhr war der Saal gefüllt, sodaß Späterkommende, und es kamen auch um diese Zeit noch Gäste, auf behagliche Plätze nicht mehr rechnen durften. Sie konnten aber auf die erfahrungsgemäß erlesenen Genüsse rechnen, die auch diesmal alle Erwartungen übertrafeu. Nach dem feierlichen Einbringen des Vereinsbanners und einer kurzen Begrüßungsansprache des 1. Vorsitzenden, Herrn Karl Peters, wickelte sich der festliche Teil ohne längere Unterbrechungen ab. Der Opernsänger Herr Curt Hofer und die Opernsäugcrin Frau Käte Brameier brachten Sologesänge und Duette; der bekannte Rezitator Herr Hermann Schröder sorgte durch ernste und heitere Vorträge (u. a. Die Palme von Port Said; Sonntagsnachmittag im Forsthaus) für Abwechselung. Als Überraschung trat dann die kleine Margot Neglin vom staatlichen Operuballett in vier Kostümtänzen ans; sie ließ sich durch den geradezu stürmischen Beifall zu Zugaben bewegen. Auch die Vorträge des dem Krebs befreundeten Kammerorchesters des CoIIsZium musleunr fanden den verdienten Beifall. Einige andere
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