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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.09.1907
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1907-09-17
- Erscheinungsdatum
- 17.09.1907
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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9186 Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. 217, 17. September 1907. Ullstein L Co. in Berlin. 9213 *Die Praktische Berlinerin. Neuer Jahrgang. Pro Heft 15 pro Quartal 1 ^ 80 L. v. Bangerow in Bremerhaven. "lluckolpb, LI. tlautiso5o8 3adrbueli 1908. 1 9213 Verlag für »Srsen« und Finanzliteratur A.-G. in Berlin. 9225 "Lalio^'e Löreso - kapisrs. lll. (LaaorisIIsr) Isil. 13 ^ 50 Wagner'sche Univ.»B»chhandlung in Innsbruck. 9206 Harter, t^otusnolator litsrarius. Toai. III. Hält. 3. 13 Hermann Walther G. m. b. H. in Berlin. 9204 Spemann, Landeskirche oder Religiöse Freiheit? 3. u. 4. Taus. 1 ^ 50 Wcichert in Berlin. *Strantz, Opernführer. 1 9215 Nichtamtlicher Teil. Wiener Brief. XIV. (Bildersturm. — Ladensperre. — Sommerliche Ein- und Ausfälle.) (XIII vgl. Nr. 161 dieses Blattes.) Die Reichsratstagung war beendet, in der innern und äußern Politik Sommerstille eingetreten und die bekannte Seeschlange drohte ihren Einzug in die Blätter zu halten. Da kam die Hilfe von oben, von der hohen Obrigkeit. Wir hinken manchmal etwas nach. Berlin hatte vor Jahren die Konfiskation Böcklinscher Bilder aus den Schaufenstern der Kunsthandlungen unter den Linden, die Bestrebungen für das Zustandekommen der Osx Heinze, die Gründung des Goethe bundes und den ganzen Sittlichkeitslärm. Nun kam die Reihe an Wien. Das hätten sich die Bummler auf der Ringstraße, die eiligen Passanten der Kärntnerstraße nicht träumen lassen, daß durch die Schaufenster der Buch- und Kunsthändler ihre Moral gefährdet sei. Das hätten auch Tizian, Rubens, Correggio und Goya nicht ge glaubt, daß Reproduktionen ihrer Bilder Anstoß erregen könnten. In der Philosophie wogt der Kampf über die Stellung des Objekts und die Veränderung der Erkenntnis durch die Eigenschaften des Subjekts. In der Kunst kommt dem betrachtenden Subjekt eine noch größere Rolle zu. Dieses Subjekt eilt nun zum k. k. Polizei kommissär und beschwert sich darüber, daß ein schamloser Kunsthändler eine Ansichtskarte, darstellend Tizians Himmlische und irdische Liebe, ein andrer eine Nummer der »Jugend« mit der unbekleideten Klingerschen Sirene ausgestellt hat. Der Kommissär weiß, wie derartige Affairen zu schlichten sind. Man ladet die Beschuldigten vor, verzichtet auf die hochnotpeinlichen Gesetzes paragraphen und sagt: »Schauens, nehmens die Sachen hinein, was liegt Ihnen dran, verkaufen dürfen Sie's ja im Laden, es ist halt wegen der Kinder, die müssen ja die nackten Sachen nicht sehen . . . .« Der Angeschuldigte möchte erwidern, daß riesengroße, farbige Plakate der Varietes an den Straßenecken trotz ihrer aufreizenden Dar stellung des Halbnackten geduldet werden, möchte dar legen, daß das große Publikum doch nicht nach einzelnen verschrobenen Köpfen beurteilt werden sollte, daß es endlich an der Zeit wäre, mit veralteten Anschauungen aufzuräumen, — das alles hat er sich auf dem Hinwege schön zurechtgelegt, aber da ihm der Kommissär so freundlich zuredet, erinnert er sich, daß auch er ein Wiener, somit zur Gemütlichkeit verpflichtet ist und alle Scherereien und Laufereien haßt. Gegen einen amtlichen Auftrag hätte er vielleicht Rekurs eingelegt, einem in liebenswürdiger Form gestellten Ersuchen entspricht er. Rasch hat sich die Öffent lichkeit der Sache bemächtigt, Autoritäten der Jurisprudenz, der Kunst, der Verwaltung geben ihre Ansichten bekannt, es regnet Beschwerden, Gutachten, Interviews. Die Diskussion in den Blättern geht ins Uferlose. Eine Unzahl Fragen wird aufgerollt und mit unheimlicher Gründlichkeit behandelt: die Kunst fürs Volk, die Kunst fürs Kind, die Kunst auf der Straße, das Nackte in der Kunst, die Ansichtskarte und die Kunst rc. Endlich erklärt die Behörde, es habe sich der Hauptsache nach bloß um irrtümliche Auffassungen subalterner Organe gehandelt und es besiehe nicht die Absicht, die Kunst zu bevormunden oder den Kunsthandel einzuschränken. Die Wasser verlaufen sich allgemach. Und die Witzblätter halten reichliche Ernte. H * * Der Verlauf der Sitzungen der Wiener Buchhändler- Korporation in den letzten Jahren hat mich stets an weiland Herrn Cato erinnert. Sind auch seine Reden dem Gedächtnis entschwunden, eins blieb haften: die unerschütter liche Konsequenz, mit der er stets schloß: »Endlich beantrage ich, daß Karthago zerstört werde«. Mit derselben unfehlbaren Regelmäßigkeit erhob sich zum Schluffe der Korporations sitzungen der Vertreter der Gehilfenschaft, um zwei Anträge einzubringen: den Antrag auf Festsetzung eines Minimal gehalts und jenen auf Bestimmung einer früheren Ladensperrstunde. Mit nicht geringerer Regelmäßigkeit — und mit unzweifelhafter Berechtigung — erwiderte der Vor sitzende, daß er diese Anträge nicht zur Abstimmung bringen könne, da die Beschlußfassung hierüber durchaus nicht in die Kompetenz der Korporation falle und keine Möglichkeit vor liege, den Mitgliedern bindende Vorschriften über Minimal gehalt und Ladensperre zu erteilen. Diese Begründung war, wie ich nochmals erwähne, unanfechtbar. Ein Ausfluß der dem Vorsitzenden eignen gewinnenden Liebenswürdigkeit und menschlichen Einsicht war es, als er bei einer solchen Gelegenheit hinzufügte: »Wir sind ja alle in dem Wunsche einig, so wenig wie möglich zu arbeiten und so viel wie möglich zu verdienen; ich persönlich wäre gerne bereit, um 2 Uhr Mittag zu schließen, aber die Ver hältnisse sind stärker als das persönliche Belieben.« — Seit her ist neben mancherlei neuen Gesetzen auch eine neue Gewerbeordnung herausgekommen, die im H II4b den Ge nossenschaften das Recht einräumt, für den Bereich der Gewerbe ihrer Mitglieder Bestimmungen über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Hilfsarbeiter usw. fest zustellen. Das Gesetz war bereits sanktioniert worden, aber noch nicht in Wirksamkeit getreten, als ein Teil der kaufmännischen — nicht der buchhändlerischen — Gehilfen schaft in Wien eine heftige Agitation für die Siebenuhr sperre durch Versammlungen, Straßenaufzüge, Demonstra tionen usw. ins Werk setzte. Die Regierung wünschte die Frage durch gütliche Vereinbarung der Unternehmer mit den Angestellten gelöst zu sehen, und beauftragte in dieser Ab sicht die niederösterreichische Statthalterei mit der Einberufung und Durchführung solcher nach Geschäftsbräuchen und Ge nossenschaften einzuteilenden Einigungskommissionen. Auch der Buch-, Kunst- und Musikalienhandel hatte seine Tagung, zu der eine Anzahl Chefs als Experten und auch die Ver treter der kaufmännischen und buchhändlerischen Gehilfenschaft eingeladen waren. Ein Experte führte aus, daß die Be strebungen bezüglich einer einheitlichen, frühern Ladensperre sich als eine Fortsetzung der Bewegung um die Sonntags-
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