.4s 37, 14. Februar 1914. Vermischte Anzeigen. vvrtenblatt f. h Dtschn. Buchhandel. 1411 Urteil des Königlichen Landgerichts l, Kammer für Handelssachen in Berlin Verkündet am 28. April 1913. Im Namen des Königs. In Sachen der Aktiengesellschaft in Firma Union Deutsche Verlagögesellschaft in Stuttgart, vertreten durch den Vorstand, Klägerin, gegen die Firma Patria-Verlag Walter Spaeth in Berlin L. 2, KömMr. 52, Beklagte, hat die 17. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin auf die mündliche Ver handlung vom 28. April 1913 unter Mitwirkung des Landgerichtsrats Ferbcr sowie der Handelsrichter Schlesinger und Eisenberg für Recht erkannt: I. Die Beklagte wird verurteilt, bei Vermeidung einer fiskalischen Strafe bis zu I5OO Mark — eintausendfünfhundert Mark — für jeden Fall der Zuwiderhandlung a) eS zu unterlassen, Prospekte, in denen die Geschichte der Befreiungskriege von Professor Or. I. von Pflugk-Harttung, Archivrat im Geh. Staatsarchiv zu Berlin, zu einem Preise von 2.50 Mark beziehungsweise 3 Mark als Jubiläumsprachtwerk mit dem Zu satze: I. —IO. Tausend angeboren wird, zu verbreiten; b) es ferner zu unterlassen, das unter dem Titel „Kraft und Leben dem Vaterlande" im Jahre 1906 in ihrem Verlage erschienene Buch unter dem Titel: „Professor Or. I. von Pflugk-HarttungS Geschichte der Befreiungskriege: I. —10. Tausend beziehungs weise 1. — 5. Tausend" in Verkehr zu bringen und es auf diese Weise anzukündigen. II. Der Klägerin wird die Befugnis zugcsprochen, innerhalb eines Monats nach Rechtskraft des Urteils den verfügenden Teil desselben auf Kosten der Beklagten im Börsenblatt für den Deutschen Buch handel zu Leipzig und in der Allgemeinen Buchhändlerzeitung zu Leipzig öffentlich bekannt zu machen. III. Die Kosten des Rechtsstreites werden der Beklagten auferlegt. Urteil des Königlichen Kammergerichts, VII. Zivilsenat in Berlin, verkündet am 26. November 1913. Im Namen des Königs. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil der 17. Kammer für Handelssachen des Königlichen Landgerichts I in Berlin vom 28. April 1913 wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.