Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19080717
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190807178
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19080717
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1908
- Monat1908-07
- Tag1908-07-17
- Monat1908-07
- Jahr1908
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 164, 17. Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 7749 Klagen, die er erhoben hat, abgeholfen werden würde, wenn die Bibliotheken besser dotiert würden, und das ist nicht bloß meine Ansicht, sondern die Ansicht Vieler, und nicht bloß die vieler Buchhändler, sondern auch zahlreicher Gelehrten und vieler Männer aus allen Kreisen des Lebens. Ich erlaube mir, mich in dieser Beziehung namentlich auf die Rede des Herrn Professor Mommsen ini preußischen Abgeordnetenhause vor wenigen Mo naten zu beziehe». Allerdings, meine Herren, müssen die deutschen Bibliotheken besser dotiert werden, ob Sie nun die Freiexemplare fortbestehen lassen oder nicht; es ist in den meisten deutschen Staaten und auch in Preußen nach meiner Ansicht darin noch viel zu wenig geschehen. Die Bonner Petition beschränkt sich nun wesentlich darauf, die Ansicht zu widerlegen, als ob durch eine bessere Do tierung der Bibliotheken der mit Aufhebung der Freiexemplare verbundene Übelstand ganz beseitigt würde. Meine Herren, ich gehe viel weiter, ich sage: die Klagen, welche die Bonner Petition darüber anstellt, daß mit Aufhebung der Freiexemplare viele Literaturzweige ganz verschwinden würden — und auch der Herr Vorredner hat dieses Motiv angeführt—, sind nicht begründet, wenigstens nicht in der Ausdehnung, in der sie ausgesprochen werden. Meine Herren, ich will nur eins anführen: Die Biblio theken übernehmen gar keine Verpflichtung, die Freiexemplare vollständig aufzuheben, die ihnen gegeben werden. Würden sie eine solche Verpflichtung übernehmen, oder hätte sich in der Praxis herausgestellt, daß sie diese Verpflichtung für selbstver ständlich ansehen, dann würde wohl nie der Wunsch ausgesprochen sein, die Sache abzuschaffen. Ich will keine Beispiele nennen, meine Herren, sie sind offenkundig und auch in öffentlichen Blättern mehrfach erwähnt worden. Es ist bei vielen Bibliotheken Sitte, die Bücher, die man nicht aufheben will, die man entweder nicht des Aufhebens wert erachtet, oder die nicht in die Gattungen von Büchern Hineinpassen, die man speziell bevorzugt, zum Ver kauf zu stellen, und ich gebe Ihrem Ürteil anheim, ob das in irgend einer Weise gerechtfertigt ist. Aber wenn dann wenigstens die Sachen, die nicht verkauft werden, aufgehoben würden! Es mag Bibliotheken geben, wo das der Fall ist; allein, meine Herren, daß das allgemein in einer ausreichenden, die Interessen des Schriftstellers und Buchhandels irgendwie sichernden Weise^ge^ schielst, muß ich aufs entschiedenste leugnen. Nach allem diesem' kann ich nur raten, in erster Linie^die Kommissionsvorlage anzunehmen und die Bestimmung der Re gierungsvorlage zu streichen; aber zur größeren Sicherung, und da einmal diese Kontroverse aufgetaucht ist, empfehle ich Ihnen die Annahme meines Antrages, durch den jeder Zweifel gehoben wird. Auch in der Bonner Petition ist hervorgehoben, daß es sehr wünschenswert sein würde, daß die Angelegenheit ganz klar werde. Aus demselben Grunde kann ich Ihnen nur unbedingt raten, die Amendements sämtlich abzulehnen, welche von den Abgeordneten Oncken und Reichensperger gestellt worden sind; sie würden nur Palliativmittel sein, die Sache gar nicht treffen und gründlich erledigen. Ich will noch eins sagen: es gäbe ein Mttel, wie man allen Klagen abhelfen könnte; das wäre dadurch, daß man die Ver pflichtungen in den Landesgesetzgebungen aufhöbe und eine neue Verpflichtung einführte, an irgendeine Zentralstelle des Deutschen Reiches die Exemplare abzuliefern, die bisher an die einzelnen Bibliotheken abgeliefert worden sind. Das ist aber eine An gelegenheit, die der reiflichen Überlegung bedarf, die auf keinen Fall in das Preßgesetz gehört und die man erst dann in nähere Erwägung ziehen könnte, wenn erst die Partikularbestimmungen aufgehoben wären, die eine solche Einrichtung rein unmöglich machen würden. Ich kann allerdings nicht umhin, dabei noch zu erwähnen, daß gerade von seiten des Buchhandels eine solche Idee schon ausgesprochen worden ist zur Zeit, als die Beratungen über das Urhebergesetz stattfanden. Damals ist man seitens der gesetzgebenden Faktoren auf diese Ideen nicht eingegangen. Es war die Idee aufgetaucht, mit der Eintragsrolle in Leipzig eine Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 75. Jahrgang. solche Anstalt zu verbinden; diese Idee ist damals nicht weiter verfolgt worden. Es wäre wohl möglich, sie wieder aufzunehmen, aber, wie gesagt, ich will mich dafür noch nicht aussprechen. Sie wurde nicht von seiten des Buchhandels abgelehnt — dem könnte sie nur willkommen sein —, sondern von seiten der Gesetzgebung, und sie unterliegt allerdings auch manchen Bedenken. Das wäre aber freilich ein Mittel, die Klagen zu beseitigen, die erhoben werden, besser als die Anträge, die Ihnen vor geschlagen werden, und als die Mttel, welche mein Herr Vor redner empfohlen und durch welche er seinen Antrag zu begründen gesucht hat. Er hat Ihnen ein Schreckbild vorgeführt von dem bei der Aufhebung der Freiexemplare unausbleiblichen Unter gänge ganzer Gattungen der Literatur. Ich kann darauf nur er widern, daß der deutsche Buchhandel — von dessen Bedeutung der Vorredner danach eine sehr vorteilhafte Ansicht hat — allein durch seine Freiexemplare dies nicht verhindern könnte, wenn eben nicht die Gegenverpflichtung des Staates besteht, diese Literaturgattungen dadurch vor dem Untergang zu retten, daß er jene Freiexemplare wirklich aufhebt. Eine solche Verpflichtung des Staates läßt sich jetzt nicht einführen, und wenn Sie das der Partikulargesetzgebung überlassen wollen, so würde das noch schwieriger sein. Nach allem diesen kann ich Sie nur bitten, meinem Anträge Ihre Zustimmung zu geben. Ich bin überzeugt, daß der Deutsche Reichstag, wenn er sich überzeugt, daß kein Rechtsgruud existiert für den Fortbestand der Maßregel und alle Gründe, welche man dafür anführt, nicht stichhaltig sind, daß dann der deutsche Reichstag das Fortbestehen einer solchen Bestimmung nicht durch Ablehnung meines Antrages möglich macht. Ich glaube vielmehr, daß der Deutsche Reichstag, nachdem ihm die Frage einmal vorgelegt ist, es für seine Pflicht halten wird, das Unwesen der Freiexemplare definitiv abzuschaffen. III. Rede des Abgeordneten vr. von Schulte. Meine Herren! Ich habe nicht geglaubt, daß dieser Gegenstand zu einer Haupt- Staats- und -Standesaktion heraufgeschraubt würde, da aber dies ganz offenbar durch den Herrn Vorredner 'geschehen ist, so bin ich auch nicht in der Lage, mich, was ich sonst getan hätte, in zwei oder drei Minuten über den Gegenstand auszusprechen. Mir scheint, die vorliegende Frage hat nichts zu tun mit Zensur, nichts zu tun mit Konzessionswesen, und es ist auch historisch nicht richtig, daß diese Freiexemplare bloß zum Zweck der Zensur oder des Konzessionswesens eingeführt sind oder hätten abgeliefert werden müssen; sie hat auch nichts zu tun mit einer Schädigung des Standes der Buchhändler, denn urein Amendement beantragt einfach, auf die Regierungsvorlage zurückzugehen. Ich wünsche eben, daß über die Verpflichtungs frage gar nicht entschieden werde. Nach den verschiedenen Landes gesetzen und insbesondere nach den preußischen Landesgesetzen besteht gegenwärtig die Verpflichtung, ein Exemplar an die betreffende Hof- oder Staatsbibliothek abzuliefern und ein Exem plar an die Bibliothek der Landes- oder Provinzialuniversität. Liegt nun ein Grund vor, diesen Usus, der tatsächlich in einzelnen Ländern vorhanden ist, hier bei Gelegenheit des Preßgesetzes aufzuheben? Mr scheint doch, nein! Ich frage, meine Herren: ist die Sache so vollständig reif, um darüber jetzt zu entscheiden? Es liegen Ihnen Buchhändlerpetitionen vor, die ganz vage Argu mente geben. Es ist auch nicht eine Idee einer wirklich materiellen Schädigung nachgewiesen, ja, ich kann Ihnen umgekehrt sagen, was den Buchhandel, wenn es sich um ein paar Exemplare handelt, schädigt. Die Verschwendung von Exemplaren zu Zwecken der Rezension und der Reklame in Zeitungen ist eine ganz niaßlose. (Sehr richtig!) Ein Beispiel nur: Die Augsburgische Allgemeine Zeitung ver öffentlicht allmonatlich eine Bücherübersicht, Sie finden in der selben nichts als den Titel des Buches, dafür bekommt sie fast jedes Buch zugeschickt; das ist aber nicht bloß bei großen Blättern 1010
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder