Freitag, den 17. Juli 1908. Umschlag zu 164. Kein Gehilfe sollte versäumen, umgehend die Satzungsauszüge des Allgemeinen Deutschen Buchhandlungs- Gehilfen-Verbands zu Leipzig Geschäftsstelle: Sternwartenstr. 38 Der Verband besitzt Stellen- Vermittlung, gewährt Rechtsschutz, fordert kein Eintritts- geld zu bestellen und die Mitgliedschaft zu erwerben. Denn der Verband bietet — unter Berücksichtigung der ver schiedensten Persönl. Verhältnisse — Jedem etwas! Der Verband bietet freien Eintritt in seine selbständigen Ver- sicherungs- kassen: Kranken- und Begräbniskaffe .v n. c » ,o M. so-pf, >4M., — 21 M. und 28 M. Krankengeld wöchentlich. — Ausgezahlte Krankengelder über 700000 Mark. — Begräbnisgeld bis zu 1000 M. — Besonders geeignet als Ergänzung der Lebensversicherung auf Erlebensfall! — Ausgezahlte Begräbnis gelder über 130000 Mark. — Vermögen über 170000 Mark. VüittVLNEllssb Durch Erhöhung des Beitrags beliebig zu erhöhende Renten, die außerdem mit dem ll— Alter der Mitgliedschaft steigen. Nach Wahl auch Versicherung mit Beitragsrück- gewährl — Ausgezahlte Witwen-u. Waisengelder: 300000 Mark. — Vermögen über 480000 Mark. Erwerbung mehrerer Anteile nach Wunsch zu steigernde Renten, die sich — — überdies mit der Dauer der Mitgliedschaft erhöhen. Auf Wunsch auch Versicherung mit Beitragsrückgewährl — Ausgezahlte Invalidengelder über 37000Mk. — Vermögen 190000 Mk. Äußerst günstige Tarife — regelmäßige, jährliche Zuschläge zu den Witwen- und Invalidenrenten! Die drei Kaffen stehen als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit unter der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung, dessen ständige Nachprüfung der technischen Grundlagen die beste Gewähr bietet für ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Satzungsauszüge usw. wolle man von den Lerren Vertrauensmännern (s. Offiz. Adreßbuch) oder von der Geschäftsstelle des Allgemeinen Deutschen Vuchhandlungs-Gehilfen-Verbands verlangen!