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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.07.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-07-17
- Erscheinungsdatum
- 17.07.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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164, 17. Juli 1908. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt , d. Dtschn. Buchhandel. 7745 I-. I-sross st I,. T'suiu in ksris. 8s1t, 1., Irr sociölö L rsspoassbllitö liwitös es äroit sllsmssä eos- toiuporsio. 8". 5 kr. ksresrou, 1., Oostribstios s l'etuäs äss soeiötvs pur setioss. 8". 4 kr. 50 o. Llsvrl Oksriss I-svsasslIs in ksris. krisok, R.-1., Ousrrs ä'^frigus. 32". 2 kr. S. I-s Souäisr in ksris. Oelsas, l'ssväs bioloZikxss. X° ssuss 1905. 8". 40 kr. Lsrvitzrss, 6,, 5 travers I'^utrieke-lkon^rig. 18". 3 kr. 50 o. Lksrours äs I'rauos in ksris. äs Oosrwost, ä., Is Roisos ä'or. 18". 3 kr. 50 o. liessrä, N., Is äootsur Kerns. 18". 3 kr. 50 o. Asriosut in ksris k'Isiscbrssss, 11, Iss Llles psbücxuss sous Is terrsur. 18". 3 kr. 50 o. äs Ksspinnsss, K., 1s äsmoisells äs ooinpsAnis. 18". III. 3 kr. 50 v. k. OllsnäorS in ksri». Xmio, 8. st l'satsur ä'-Xinitis smoarsass-, Isars xsssös. . . . 18°. 3 kr. 50 o. L. Ssusot L Ois. in ksris. I vor, su borä äs I'iäMs. 18". 3 kr. 50 o. Die Pflichtexemplare vor dem Deutschen Reichstage im Jahre 1874. (Vgl. Börsenblatt 1908 Nr. 126, 127, 13?, 135, 137, 138, 142, 143, 146, 147.) Bei der Aufmerksamkeit, die die Verhandlungen im Landtags des Königreichs Sachsen im Buchhandel erneut aus die sogenannten Pflicht exemplare gelenkt haben, wird es von Interesse sein, die Erinnerung an die Verhandlung ivachzurufen, die bei Beratung des Preßgesetzentwurfs den Deutschen Reichstag am 23. März 1874 in derselben Angelegenheit beschäftigt hat. Hierbei hatte der Abgeordnete Hun' vr. Eduard Brockhaus, Leipzig, folgenden (abgelehnten) Antrag gestellt: zu § 29 der 2. Vorlage: . . . ., -auch werden durch dieses Gesetz die Vorschriften der Landesgesetze über Abgabe von Freiexem plaren an Bibliotheken und öffentliche Sammlungen auf gehoben.« Gegnerische Anträge lagen vor von den Abgeordneten Or. Oncken und vr. von Schulte. Der (angenommene) Antrag des Abgeord neten Prof. v. Schulte lautete: -Ebenso werden durch dieses Gesetz die Vorschriften der Landesgesetze über Abgabe von Freiexemplaren an Bibliotheken und öffentliche Sammlungen nicht berührt.« Wir wiederholen im nachfolgenden nach dem Börsenblatt 1874 Nr. 73 die Reichstagsrcden der Abgeordneten vr. Oncken, vr. Eduard Brockhaus und vr. von Schulte und lassen zum Schluß einen die Verhandlung kritisch erörternden Aufsatz August Schürmanns folgen, der sich in dessen -Magazin für den Deutschen Buchhandel- 1874 Nr. 5 findet: Red. Sitzung des Reichstags vom 23. März 1874. I. Rede des Abgeordneten vr. Oncken. Meine Herren, ich bin auf die Tribüne gekommen, nicht um eilte lange Rede zu halten, sondern lediglich in der ganz be scheidenen Absicht, verstanden zu werden, denn dafür hat kein Redner, der vom Platze aus spricht, vollständige Bürgschaft, was ich bei dieser Gelegenheit ein für allemal im Namen aller meiner Leidensgefährten auf den hintersten Bänken des Hauses beiläufig bemerken wollte. (Bravo!) Die Begründung meines Antrages gestatten Sie mir ein zuleiten mit der Betonung von zwei Tatsachen, die, wie mir scheint, von hervorragender Bedeutung sind für die Beurteilung der Frage, die uns beschäftigt. Ich betone zunächst die Tatsache: der gesetzliche Rechtszustand, den für ganz Deutschland abzu schaffen uns der Antrag des Herrn Abgeordneten Blockhaus zumutet, nachdem er in einzelnen deutschen Ländern bereits durchbrochen worden ist, besteht erstens in Österreich, zweitens in Frankreich, drittens in England, in allen diesen drei Ländern vollkommen unangefochten, unbestritten, in Österreich mit der Maßgabe, daß der Staat dem Verleger 50 Prozent der Her stellungskosten der Freiexemplare vergütet, in Frankreich so wie in Preußen: es werden zwei Freiexemplare verlangt; in England aber so wie nirgends sonst in der Welt: dort werden fünf elegant gebundene Freiexemplare verlangt und geliefert. In keinem dieser drei Länder ist bis jetzt eine nennenswerte Klage über dieses Verhältnis laut geworden, in keinem dieser drei Länder Börsenblatt skr den Deutschen Buchhandel. 7b. Jahrgang. ist eine parlamentarische Versammlung mit einem Anträge auf Aufhebung dieses Zustandes befaßt worden, und in jedem dieser drei Länder wird man vermutlich sehr erstaunt den Kopf schütteln, wenn man den Anlaß zu unserer heutigen Verhandlung hört. Ferner, meine Herren, gestatten Sie mir eine Tatsache hervorzuheben, die gleichfalls von Bedeutung ist für diese Frage. Das Beispiel desjenigen Landes, das als Hauptland des deutschen Buchhandels einen ganz besonderen Eindruck auf unser Urteil machen müßte, das Beispiel nämlich des Königreichs Sachsen, hat für uns keine zwingende Kraft deshalb, weil bei der Ver handlung, die am 29. November des Jahres 1869 über die Ab schaffung der Freiexemplare in der zweiten Kammer gepflogen worden ist, der entscheidende Gesichtspunkt gar nicht hervor gehoben wurde. In der Regierungsvorlage wa^ das Pflicht exemplar, das die Polizei verlangt, identisch mit dem Freiexemplar, das der Wissenschaft dienen soll. Die Folge war, daß mit dem Pflichtexemplar, das die Polizei verlangte, das Freiexemplar, das der Wissenschaft dienen sollte, verworfen worden ist, aller dings nur mit einer Mehrheit von acht Stimmen. So durch schlagend galt dieser Gesichtspunkt in der Verhandlung, daß einer der Verteidiger der Regierungsvorlage sagte: ein solches Pflicht exemplar ist eine kleine Schikane, aber im Interesse der öffentlichen Ordnung kann sich der Buchhandel diese kleine Schikane schon gefallen lassen. Meine Herren, mein Gesichtspunkt ist ein total anderer: für mich und meine Gesinnungsgenossen ist entscheidend das Interesse an der Aufbewahrung der ein heimischen Literatur, an der Sicherheit ihrer Samm lung und ihres Fortlebens im Interesse der Wissenschaft, im Interesse der Nation, für die die Wissenschaft arbeitet. Wenn Sie, meine Herren, den Antrag Brockhaus annehmen und so mit einem Schlag ohne irgendwelchen dringenden Grund die Freiexemplare durch Ihren Entschluß abschaffen, so erzeugen Sie einen Notstand bei sehr vielen deutschen Bibliotheken, die außer stände sein werden, anzukaufen, was ihnen von unentbehrlichen Büchern bisher unentgeltlich zugeflossen ist. Diesem Notstände können Sie ab helfen, indem Sie die Dotationen dieser Bibliotheken erhöhen, und Sie werden ihm abhelfen, wenn Ihre Bereitwilligkeit, diese Erhöhung zu beschließen, ebenso groß ist, wie Ihre Ab neigung gegen das, was man »ausnahmsweise Besteuerung des Verlagsbuchhandels« nennt, zu sein scheint. Einen anderen Notstand aber erzeugen Sie, dem Sie nicht damit abhelfen können: Sie verurteilen mit der Abschaffung der Freiexem plare ganze Gattungen der Literatur zum Untergange, an deren Sammlung und Aufbewahrung der Wissenschaft viel gelegen ist und deren Sammlung und Aufbewahrung nur möglich ist durch das Beibehalten gerade dieses Verfahrens. Diese erste Gattung, meine Herren, von solcher Literatur umfaßt die Flugblätter, die Tagesblätter, die Zeitschriften, die Zeitungen, namentlich der Lokalpresse, jene ganze Literatur, in der die Zeitgeschichte sich selber aufzeichnet, und zwar mit den frischesten und unmittelbarsten Farben. Wer heute For schungen anstellt über die deutsche Geschichte der Epoche von 1848 und 1849, wäre sehr übel daran, wenn er ausschließlich auf eine Literatur angewiesen wäre, die unsere Bibliotheken an- schaffen mußten, weil es sich von selbst verstand, — wenn er nicht 1009
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