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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.01.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-01-21
- Erscheinungsdatum
- 21.01.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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/ /. // MgM <1 Nr. 17 (N. v). Leipzig, Montag den 21. Januar 1918. 8S. Jahrgang. Redaktioneller Teil Vereinigung der Schulbuchverleger. Die unterzeichneie Vereinigung hat sich an die sämtlichen für das Osterschulbuchgcschäst in Betracht kommenden Kultus- Ministerien mit der Bitte gewendet, mit Rücksicht auf die in diesem Jahre besonders großen Schwierigkeiten anordnen zu wollen, daß schon im Januar, spätestens Februar den Sorti- mentsbuchhändtern mitgeteilt wird, welche Bücher an den betr. Schulen gebraucht werden, und daß auch die Schüler angehal ten werden, ihre Bestellungen spätestens im Februar aufzugebeu. Nachdem unserer Bitte von den Ministerien entsprochen worden ist, haben wir die zuständigen Kreis- und Ortsvereine von dem für ihr Gebiet ergangenen Bescheid benachrichtigt und sie er sucht, bei den Direktoren der Anstalten auf Erfüllung der mini steriellen Verordnung zu dringen. Wir verfehlen nicht, den deutschen Schulbuchverlegern hiervon Kenntnis und anheim zu geben, sich daraus einzurichten, daß die Schulbuchbestellungen voraussichtlich in diesem Jahre früher eingehen werden als sonst. Vereinigung der Schulbuchvcr leger. Teuerungüzuschläge der Verleger. Nr. 3K3 der »Mitteilungen des Deutschen Verlegervereins« enthält nachstehende Begründung der im Börsenblatt 1917, Nr. 3V3, auf Veranlassung des Deutschen Verlegervercins ver öffentlichten »Erklärung« einer Reihe wissenschaftlicher Ver leger, der sich inzwischen weitere Verlagsstrmen angeschlos sen haben: Die steigenden Schwierigkeiten und Lasten, unter denen säst alle Zweige des Handels und Gewerbes zu leiden haben, haben sich immer fühlbarer auch im Buchhandel bemerkbar gemacht und den Verlag nicht weniger wie das Sortiment berührt. Unter dem Druck dieser Verhältnisse hat eine Zahl wissenschaft licher und schönwissenschastlicher Verleger in mehreren Sitzun gen getagt, um möglichst allgemeine Richtlinien zu einer ein heitlichen Preiserhöhung aufzustellen. Dabei hat sich herausge stellt, daß bei der Verschiedenheit der Lage und der Bedürfnisse der verschiedenen Zweige und jedes einzelnen Verlags dies ein heitlich nicht möglich ist. Es sind grundsätzlich zwei Wege vorgeschlagen worden: eine Preiserhöhung für jedes einzelne Buch vorzunehmen, so wie es Herr Direktor Kilpper in verschiedenen Aussätzen im Börsenblatt vorgcschlagen hat, oder einen Teuerungszuschlag auf alle bzw. die meisten Verlagswerke eines Verlages zu erheben, wie es von Herrn vr. de Gruhter und Herrn vr. A. Gie - secke vorgeschlagen und dann von Herrn Gcheimrat Siegis - mund im Börsenblatt vom 5. Dezember und danach von Herrn vr. A. Druckenmüller im Börsenblatt vom 14. Dezbr. 1917 im einzelnen ausgeführt worden ist. Die Preiserhöhung der einzelnen Werke läßt sich bei Verlagen, die nur verschiedene Serien von Büchern zu Einheitspreisen führen, leicht ermög lichen, ist aber sehr schwierig bei Verlagen wissenschaftlicher Richtung, wo jedes Buch einen anderen Ladenpreis hat. Es ist auch nicht zu übersehen, daß eine Preiserhöhung mög licherweise den Unwillen der Autoren, die nach H 21 des Vcr- lagsgesetzes zur Erhöhung des Ladenpreises ihre Zustimmung geben müssen, hervorruft, während sie gegen einen Teuerungs zuschlag kein Einspruchsrecht haben dürften. Endlich ist der Teuerungszuschlag allgemein in Handel und Industrie jetzt üb lich geworden; er wird sogar bei Reparaturen, je nach den Auslagen, den Löhnen usw., auf die Rechnung gesetzt. Er kann leicht herauf- und herabgesetzt werden und ist ja auch im Buch handel von einem überwiegenden Teil des Sortiments bereits eingeführt. So zweckmäßig das erste Verfahren für die schön wissenschaftlichen Verleger darum sein kann, so scheint für die wissenschaftlichen Verleger nur ein Teuerungszuschlag an gängig zu sein. Auch rechnerisch ist dieses Vorgehen gerade bei dem wissen schaftliche» Verlag durchaus begründet. Der Absatz des wissen schaftlichen Verlags hat während der Kriegszeit sehr nachgelas sen, die Handlungsunkosten sind aber nicht nur die gleichen ge blieben, sondern, namentlich in der letzten Zeit, ungeheuer ge stiegen. Die dadurch hervorgerufene Ungunst hat bei zahlrei chen wissenschaftlichen Verlagsbuchhandlungen zu Unterbilanz geführt; denn auch der Verlagsbuchhandel ist den Gesetzen der Verzinsung und den verteuernden Folgen der Lagerhaltung und -Verwaltung unterworfen. Der Betrag, der bei Erscheinen des Werkes in der Kalkulation zur Deckung der anteiligen Spesen aufgeschlagcn war, reicht entfernt unter den jetzigen Verhält nissen nicht mehr aus; das sich ergebende Minus geht zu Lasten des an sich schon bescheiden gewordenen Überschusses oder ver größert den Verlust. Bei neuen Auslagen kann der Verleger durch Festsetzung eines neuen Ladenpreises den gesteigerten Her stellungskosten Rechnung tragen, aber auch nicht in allen Fällen. Er kann, um gegenüber dem Werk eines anderen Verlegers, von dem noch genügend Vorräte vorhanden sind, konkurrenzfähig zu bleiben, den Preis nicht so hoch ansctzen, wie bei den jetzigen Herstellungspreisen die normale Berechnung es erfordern würde; auch würden die neu herzustellcndcn Werke bei richtiger Berech nung so teuer werden, daß sie überhaupt keinen erschwinglichen Preis mehr hätten. Es ist deshalb notwendig, daß die erhöhten Unkosten auch auf die Auslieferung der alten Bücher des Ver lages mit verteilt werden. Es dürfte weiterhin auch bald durch das beschränkte Papierquantum, das uns zugeteilt wird, eine Verringerung der Verlagserzeugnisse und des Erträgnisses zu erwarten sein, während die Lasten in absehbarer Zeit sich nicht vermindern werden und daher auf einen verringerten Umsatz um so drückender wirken. Es erschien dann aber auch empfehlenswert, den Zuschlag, den das Sortiment für sich allein in Anspruch nimmt, mit einzn- beziehen. Nach dem Verlagsgesetz und nach alter buchhänd lerischer Gewohnheit hat allein der Verleger den Ladenpreis zu bestimmen; durch die Zuschläge des Sortiments ist ihm dieser 3f
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