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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1926
- Strukturtyp
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- 1926-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1926
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- Deutsch
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265, 13, November 1926. Redaktioneller Teil. Dürfendemd. Dtschn. Buchdnndel. Sodmm hat der Börsenverciu die 418 deutschen und 32 öster reichischen Theater um Beantwortung eines Fragebogens gebeten, dessen Inhalt aus Nachstehendem hcrvorgeht. Es hatten bis zum 14. Oktober 90 Theater geantwortet'). Ausgeführt wurden von diesen insgesamt 2520 Opern und Operetten, darunter 1923 deutsche und österreichische — 432 ausländische, noch abgabe pflichtige, 165 nicht mehr abgabepflichtige, also ausländische zu sammen 597 — 23,69A der sämtlichen Aufführungen. Schau - und Lustspiele und Possen: 3656 insgesamt, darunter 2775 deutsche und österreichische, 607 ausländische abgabepflichtige, 274 nicht mehr abgabepflichtige, also ausländische zusammen 881 — 24,09A der sämtlichen Ausführungen. Aus die sechs Berliner Theater, die geantwortet haben, kommen 24,247» ausländische Opern und Operetten, 67,58?S »bei Schau- und Lustspielen und Possen. — Die Prozentsätze ändern sich, wenn man nur ab gabepflichtige Werke ins Verhältnis zur Gesamtzahl stellt, in 17,147» für Opern und Operetten, 16,60?L für Schau(Lust)spiele und Possen; in den sechs Berliner Theatern in 15,44A und 22,637». — Es ist bedauerlich, daß nicht mehr Theater sich die Mühe gemacht haben, den kurzen Fragebogen des Börsenvereins zu beantworten. Indessen würden sich dadurch schwerlich die Zahlen verhältnisse wesentlich verschoben haben, und auf einige Prozent mehr oder weniger kommt es zum Beweis des übergroßen An teils der Aufführungen ausländischer Werke aus deutschen Theatern auch nicht an. Ist er doch ein auch so allbekannter. Ich frage nun: Ist es wahrscheinlich, daß in Frankreich, Spanien, Italien, Großbritannien nur annähernd so viel deutsche Druckwerke erscheinen oder soviel Aufführungen deutscher Bühnen werke Zustandekommen, als jene Zahlen umgekehrt als deutsch« Entleihungen vom Auslände Nachweisen? Vielleicht für einige Wiener Operetten. Aber sonst? Also bis zum Beweise eines anderen glaube ich dabei bleiben zu müssen, daß Deutschlands urheberrechtliche Handelsbilanz im Vergleich mit jenen vier Ländern passiv ist. Das muß bei Bewertung der Auswirkung der Bs-rner Übereinkunft mit sprechen. Um aber jedem Mißverständnis vorzubeugen, sei noch aus drücklich gesagt, daß noch wichtiger ist und entscheidend sein muß die Rücksicht auf die deutsche Volksbildung. Diese aber hängt sehr erheblich davon ab, daß die literarischen Dauerwerte recht zeitig und wohlfeil Volksgut werden. Rechtzeitig, d. h. nach Ab lauf der ihrem Schöpfer und dessen unmittelbaren Angehörigen gebührenden Schutzfrist. Das ist nach den deutschen Erfahrungen von nun mehreren Menschenaltern die dreißigjährige. Aachen: Stadttheater. Allenstein: Landestheater Südostpreuste». Altena: Burgsestspicle. Altynburg: Thüringisches Landestheater. Alt heide, Bad: Kurtheater. Aktona: Schillertheater, Stadttheater. Anna- berg i. Erzgeb.: Stadtthcater. Augsburg: Stadttheater. Baden- Baden: Städtische Schauspiele. Barmen-Elberseld: Vereinigte Stadt theater. Bayreuth: Bühnensestspielhaus. Berlin: Städtische Oper, Ostdeutsches Landestheater, Barnowsky-Biihnen, Neues Theater am Zoo, Volksbühne am Bllloivplatz, Theater des Westens. Beuthen: Vereinigte städtische Bühnen Beuthen, Gleiwitz und Hindenburg. Bochum-Duisburg: Vereinigte Stadttheater. Bonn: Stadttheatcr. Brandenburg a. H.: Stadttheater. Bremen: .Tivolt-Operetten-Theater. Bremerhaven: Stadt-Theater. Breslau: Stadt-Theater iOpernhauds, Vereinigte Theater. Brieg <Bez. Breslau): Stabttheater. Bunzlau: Landestheater. Cassel: Staatstheater. Chemnitz: Städtisches Theater. Koblenz: Stadttheater. Coburg: Landestheater. Cottbus: Stadt theater. Dortmund: Städtische Bühnen. Dresden: Residenz-Theater, Albert-Theater, Sächsisches Staatstheater. Erfurt: Stadttheater. Essen: Städtische Bühnen. Flensburg: Stadttheater. Freiburg (Br.): Stadt-Theater. Gera: Rcußisches Theater. Gotha: Landestheater. Hamburg: Thalia-Theater, Deutsches Schauspielhaus. Hannover: Mellini-Theater, Städtische Bühnen. Heidelberg: Städtisches Theater. Helgoland: Neues Kurtheater. Hildeshelm: Stadttheater. Hos a. S.: Stadtthcater. Karlsruhe sBaden): Landestheater. Kiel: Vereinigte Städtische Theater. Königsberg i. Pr.: Neues Schauspielhaus. Kon stanz: Vereinigte Stadttheater. Krefeld: Kreselder Stadttheatcr. Kreuznach: Landestheater. Leipzig: Battenberg-Theater, Schauspiel haus, Städtische Theater. Lübeck: Stadttheatcr und Kammerspiele. Mannheim: Nationaltheater. Meiningen: Landestheater. M.-Glad- 1LL0 Um lue fünfzigjährige Schutzfrist. Von Rechtsanwalt Or. Bernhard Schulze, Leipzig. Mit großer Spannung sehen alle irgendwie interessierten Kreise der Tagung in R o m entgegen, wo jedenfalls ein heftiger Kampf um die internationale Regelung der Schutzfristsrage be vorsteht. In Deutschland selbst sind die Meinungen geteilt. Die Buchhändler und ein Teil der Kunsthändler stehen aus Seiten der dreißigjährigen Schutzsrist, während die Autoren, der Mujikverlag und die juristisch interessierten Kreise sür die internationale Norm von 50 Jahren eintreten. Wie man in außcrdeutscheu Ländern über die Frage der Schutzfrist denkt, zeigt mit größter Deutlichkeit die Entschließung, die der 38. Kongreß der Lssociatiou Ilttsrairo ei artistiqus illierastiouals in Warschau gesaßt hat. Dieser Be schluß hat symptomatische Bedeutung und dürfte die größte Be achtung aller in Frage kommenden deutschen Kreise beanspruchen. Wir sind in den letzten Monaten Zeugen eines breit an gelegten Sturmangriffes gewesen, den di« Editionsverlsger und Buchindustriellen mit Einsatz sehr erheblicher Summen, mit allen Mitteln der Propaganda und Überredung und dem Appell an die heiligsten Güter der Nation — der kundige Thebaner weiß um die -idealen« Hintergründe — geführt haben. Die Autoren und die Musikverleger haben zwar die Berbandsfrist energisch ver teidigt, die juristisch am internationalen Urheberrecht interessierten Kreise haben es aber übersehen, aus zwei Aufsätze einer Autorität des Urheberrechts zu antworten, die sehr zugunsten der »Dreißig jährigen» in die Wagschale sielen, die Aussätze »Um dieSchutz - srist« und »Licht und Schatten der Berner Über einkunft« von Robert Voigtländer (Börsenblatt vom 24. April und 24. Juni 1926). Wie weit Voiglländers Jnteressenwürdigung, sein Eintreten für die Beibehaltung der dreißigjährigen Schutzfrist aus innerpoli tischen, kulturellen oder volkswirtschaftlichen Gründen gegenüber dem »Irrtum der Fünfzig« haltbar ist, soll hier nicht untersucht werden. Es handelt sich vielmehr um Voiglländers Einstellung zur Forderung der Rechtsanglsichung, der Schassung eines ein heitlichen zwischenstaatlichen Urheberrechtes. Das Kernstück in Voiglländers Deduktion sehe ich in folgen dem: »In seinem Streben nach einem sorm rich tigen Ausbau des zwischen staatlichen U rheber- rechts übersieht Osterrieth die Ungleichheit, mit derdastn der Form auf dem Papier gleiche Recht bei den ganz verschiedenen Verhält nissen in den einzelnen ihm unterstellten Staaten wirken muß.» Ein lapidarer Satz, der den großen Praktiker zeigt, und den wir theoretisierenden Deutschen uns sür alle möglichen Lebenslagen merken sollten. Fragt sich nur, ob vorliegenden Falles seine Voraussetzung, eine wesentliche Ver schiedenheit und Ungleichheit der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse in den einzelnen Berbandsstaaten, richtig ist. Was die wirtschaftliche Verschiedenheit anbelangt, insofern Deutschland nach Voiglländers Meinung im Verhältnis zu Frank reich, England, Italien und Spanien vorwiegend Einfuhrland, Frankreich aber uns gegenüber Ausfuhrland sein soll, die Ein führung der Verbandsfrist daher sür uns sehr verlustbringend, für Frankreich aber sehr lukrativ sein würde, so fehlen mir die Daten über Ertverb und Verlaus von Übersetzungs-, Nachbilduugs- und bach: Stadttheater. München: Bayrische Lanbcsbiihne, Bayrisches Staatstheater. Münster: Theater der Stadt Münster, Nordhausen: Stadtthcater. Nürnberg: Intimes Theater. Nürnberg-Fürth: Ver einigte Stadtthcater. Oberhausen sRhld-j: Stabttheater. Osnabrück: Stadttheatcr. Plauen i. Vgtl.: Städtisches Theater seinschlichlich Kur theater Bad Elster). Potsdam: Schauspielhaus. Remscheid: Schau spielhaus. Rheydt: Schauspielhaus. Schwerin: Mecklenburgisches Staatstheater. Sondershausen: Landestheater. Stettin: Stadt theater. Stolp i. Pomm.: Stadttheater. Stuttgart: Freilichttheater, Württembergtschcs Landestheater, Wurttembergischc Volksbühne. Weimar: Deutsches Nationalthcater. Wien: Burg- und Akadcniie- thcater, Theater an der Wien und Neues Wiener Stadtthcater, Deut sches Volksthcater, Theater in der Josessstadt, Schönbrunner Kammer- opcr. Zittau: Stadttheater.
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