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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.11.1926
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- 1926-11-13
- Erscheinungsdatum
- 13.11.1926
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X- 265, 13. November 1926. Redaktioneller Teil. Börsenblatt f. d. Drschn. Buchhandel. Ich selbst gehöre auch zu denen, »die sich einreden, die fünfzig Jahre kommen doch einmal, denn es muß alles international, hübsch gleich werden«. Allerdings ersehne ich diese »Allerwelts- gleichhcit« gewiß nicht, weil sie -hübsch- wäre, sondern aus recht lichen Gründen, und ich bin überzeugt, daß sie so bestimmt kommen wird, wie Polen und die Tschechoslowakei genötigt waren, ihr« regional verschiedenen Urheberrechte durch ein einheitliches Ur heberrecht zu ersetzen! Inwiefern man aus rechtlichen Erwägungen zu der Forde rung einer Vereinheitlichung der Schutzfrist kommen kann, und aus welchen praktischen und rechtspolitischen Gründen diese Ver einheitlichung nur auf der 'Basis der fünfzigjährigen Verbands- srist durchführbar erscheint, ist so oft und überzeugend dargelegt worden — an dieser Stelle von vr. Herder-Dorneich in dem oben erwähnten Aufsatz —, daß ich mir die Wiederholung sparen kann. Wenn Voigtländer vor Erfüllungspolitik warnt, so möchte ich davor warnen, daß Deutschland auf der bevorstehenden römischen Konferenz leichten Herzens die Vereinheitlichung der Schutzfrist sabotiert, und möchte dazu an die Erfahrungen erinnern, die wir vor dem Kriege beim sogenannten »Haager Friedens werk«, namentlich mit unserer Haltung zur Schiedsgerichtsidee ge macht haben. Wir haben damals auch geglaubt, uns der zwingen den Rechtsentwicklung entgegenstemmen zu können, statt sie weit ausschauend selbst in die Hand zu nehmen, und haben damals das Verhandlungswerk kalt lächelnd sabotiert. Was haben wir damit erreicht? Wir haben schließlich sogar in den Völkerbund eintreten müssen — und in was für einen! Und es zweifelt heute niemand mehr daran, daß unser damaliges Verhalten ein geradezu ver hängnisvoller Irrtum war. Möchten uns bei dieser Gelegenheit ähnliche bittere Erfahrungen erspart bleiben! Einiges zur Erwiderung. Von R o be r t V >o i g t l ä n d e r. Herr vr. B. Schulze wolle mir zunächst eine Frage ge statten: »Wen verstehen Sie unter den Buchindustriel le n, um deren ideale Hintergründe der kundige. Thebaner weiß?« Etwa die Teilnehmer der Hauptversammlung des Bövsenvereins von Kantate 1926, die einstimmig, einschließlich der anwesenden Musikalienhändler, sich für die 30 Jahre ausgesprochen hat? Oder Herrn vr. Gustav Kirstein wegen seiner Broschüre? Oder meine Wenigkeit, wegen der zwei von Ihnen angeführten Aufsätze? Oder was sonst verstehen Sie unter »breit angelegten Sturmangriffen«? Angreifer Pflegt man diejenigen zu nennen, di« einen bestehenden Ruhezustand ändern wollen. Der Ruhezustand ist aber in Preußen seit 1837, im Norddeutschen Bund und dann im Deutschen Reich seit 1870 die 30jährige Schutzfrist, und nach der Berner Über einkunft hat jeder Bundesstaat 'das Recht, seine Schutzfrist selbst zu regeln. Unruhe ist nur dadurch entstanden, daß andere uns Deutschen die 50jährige Schutzfrist aufdrängen und uns überreden wollen, daß dies zu unserem Vorteil sei. Daß Sie zu den »Buchindustriellen» »die» Editionsverlegcr rechnen, ist ein Irrtum; nur di« Firma Henry Litolff, di« der überliestrung ihres Hauses gemäß entschieden für 30 Jahr« ein- tritt, kann gemeint sein; die anderen Editionsverleger haben sich bis jetzt still Verhalten oder sind, wie die -Universal-Edition» in Wien, für 50 Jahre. Es ist ferner unrichtig, daß »die« Autoren, »der« Musik verlag und »die« juristisch interessierten Kreise für die Verlänge rung der Schutzfrist auf 50 Jahre «intreten. Die Meinungen sind auch dort geteilt. Das wird bald noch offenkundiger iverden, als es jetzt schon hinsichtlich der Musikalienhändler und der Juristen ist. Je mehr die Öffentlichkeit sich wieder mit der Schutzfristfrage beschäftigt, was sie seit Jahrzehnten nicht nötig gehabt hat, kommt man zu der Einsicht, 'daß sie eine der wichtigsten Belange des Volkslebens berührt. So z. B. auch in der musik- und gesang freudigen Schweiz, wo man sogar die jetzige Dauer der Besteuerung durch Aufführungsgebührem als übertrieben zu empfinden beginnt und für weitere zwanzig Jahre bestimmt nicht zu haben ist. Es ist ein Grundirrtum, Belange des Volkslebens, gleichviel welches Volkes, international schematisch regeln zu wollen oder »mit jenem I3S2 unmenschlichen Grad von Objektivität, dessen so viele Deutsch« sich rühmen» (Schcssaucr). Das läßt sich kein gesundes Volk gefallen, zumal nicht zugunsten einer winzigen Zahl von Autoren-Urenkeln, von Rechtsnachfolgern oder Genossenschaften zur Verwertung von Urheberrechten. Als Antwort aus das Kernstück der Ausführungen 'des Herrn vr. Schulze, die Anzweiflung meiner Meinung über urheber rechtliche Handelsbilanz Deutschlands, wollen die Leser den in dieser Nummer des Börsenblattes befindlichen Aufsatz be trachten. Dieser war bereits geschrieben, als mir der des Herrn vr. Schulze von der Schriftleitung des Börsenblattes vorgelegt ivurde, und ich hatte ihn nur hinsichtlich der Ein- und Ausfuhr- statistik in einigem zu ergänzen. Den Erfahrungen des Herrn vr. Schulze in seinem Ver kehr mit ausländischen Rechtsanwälten und Gerichten stelle ich folgende mir von der Geschäftsstelle des Deutschen V er lege r v ere i n s zu diesem Zweck« freundlichst erteilte Auskunft zur Seite. -Wunschgemäß geben wir nachstehend unsere Beobachtungen und Erfahrungen wieder, die wir bei Einziehung von Forde rungen im Ausland gemacht haben, und zwar im Lauf« von nun bald 30 Jahren, in welcher Zeit wir manche Tausend von Rechtsstreidigkeiten im Ausland geführt haben, sodaß das uns vorliegende Material nicht gering ist. Wir schicken voraus, daß das Entzücken, welches manche deutschen Rechtsanwälte und Gerichte empfinden, wenn sie einem Ausländer zu seinem Recht verhelfen können — eine innere Be friedigung darüber, daß wir uns durch keine politischen Er wägungen beirren lassen —, uns bei der großen Mehrheit unserer Vertreter im Auslande nicht vorgekommen ist. In den meisten Orten >des Auslandes, in denen von Buchhandel gesprochen werden kann, haben wir seit Jahren ständige Vertreter, die auch in die buchhändlerischeu Verkehrsformen allmählich ein- gedrungen sind. Darum nehmen wir diesen Vertretern gegen über eine Ausnahmestellung ein, durch die wir manche Ver günstigung haben. Im allgemeinen aber haben wir folgendes beobachtet: In England, Spanien, Portugal und Italien kommt es häufig vor, daß die beauftragten Anwälte überhaupt nicht ant worten und sich trotz aller Erinnerungen in Schweigen hüllen. Erst durch Einwirkung der deutschen Konsulate erfahren wir dann, daß die Herren es ablehnen, die Sache zu führen. In Holland, England, der Türkei, den Vereinigten Staa ten von Nordamerika und in Japan wird die Übernahme einer zwangsweisen Beitreibung von Guthaben deutscher Gläubiger fast immer von der vorherigen Einsendung eines nicht unerheb lichen Vorschusses abhängig gemacht. Das geschieht auch zu weilen in andern Ländern, wennschon wir bei Auftragerteilung regelmäßig dem auAvärtigen Anwalt gegenüber die Hastung für seine Kosten übernehmen. Das Verfahren selbst ist nicht so elastisch wie bei uns und zieht sich dadurch länger hin. Eine rühmlich« Ausnahme davon bilden Deutsch-Österreich und die Tschechoslowakei; das schwär zeste Blatt der Geschichte in dieser Beziehung bilden Rumänien und Jugoslawien. Die Kosten sind höher als bei uns; die Kosten des aus ländischen Vertreters werden regelmäßig nicht zugebilligt: eben sowenig die Kosten des Mahnverfahrens, das dem Prozesse vorausgeht. Meist wird dem Kläger auch in Fällen, in denen er obsiegt, ein Teil der Kosten auferlegt, insbesondere muß er regelmäßig die nicht unbeträchtlichen Kosten der Korrespondenz tragen. Das praktische Ergebnis dieses Verhaltens ist, daß wir meist, wenn es sich nicht um erhebliche Forderungen handelt, von der Erhebung der Klage im Ausland« abraten, um die Kosten, die unter Umständen die Forderung verzehren, zu sparen.» Zu diesen über jede Anzweifelung erhabenen Mitteilungen der Geschäftsstelle des Deutschen Verlegervereins kommt, daß so wohl sie als auch die Erfahrungen des Herrn vr. Schulze sich auf einfache, meist von Rechtszweifeln freie Geldforderungen beziehen.
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