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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.02.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-02-01
- Erscheinungsdatum
- 01.02.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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Ailllguarluls-Kalakoge. ^ekermsQll, I'üeockor, t»1üvetieo, promenückepkatr 10: ^.nti^ualiatL-XakaloA dir. 586: lieutscüe I-iterrUur von 1750—1840. klit einer reietien t^oettie- unck Lotnller-LannnlunA, ckarunter viel« ^ 400o"d?,n^^^ ^ ^ ^ n 22 ^ k Lücker. 8*. 62 8. 946 klrv. 1^x.-8'. ^7 8.^'l70^rll. " ^ ^ ^5rei5lnaLUiin.nt,(.In itl.) Kleine Mitteilungen. Behördliche Papicrbcwirtschaftiing in der Schweiz. — Der schwei zerische Bundserat hat durch einen am 15. Januar in Kraft getre tenen Beschluß vom 10. Januar die Papierversorgung der Schweiz in einschneidender Weise neu geregelt. Der erste Teil des Beschlusses behandelt die Papierfabritation. Die gesamte Herstellung von Papier, Karton und Pappe, die Beschaffung der dazu notwendigen Rohstoffe und Halbfabrikate, sowie der H a » d e l mit diesen Waren ist der A n f- sicht des Schweizerischen Volkswirtschaftsdepartements unterstellt worden. Dieses ist ermächtigt worden, die nötigen Ausführungsbestim- mnngen und Einzelvcrsügungen zu erlassen. Insbesondere ist dem Schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement ein weitgehendes Ai e ch t eingeräumt, den Fabriken Art und Umfang der Produktion, die Menge des Absatzes an Schwei zer Verbraucher und die Preise vorzuschreiben. Der -weite Teil des Beschlusses behandelt den Papierver- -rauch. Das Schweizerische Volksdepartemcnt ist ermächtigt wor den, Borschriften über die Einschränkung des Verbrauchs zu erlassen. Die Grenzen, innerhalb deren die Einsparung gegenüber dem bis herigen Verbrauche zu erfolgen hat, sind in dem Beschlüsse im einzel nen festgelegt. Der dritte Teil des Beschlusses enthält Vollzugs- und S t r a f b e st i m in u n g e n. Bemerkenswert ist daraus, daß über ent stehende bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten endgültig und in freiem Verfahren ein Schiedsgericht aus 5 Mitgliedern entscheidet, das vom Schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement nach Anhörung der In teressentenkreise eingesetzt wird. In Ausführung dieses Beschlusses hat daS Schweizerische VolkS- wirtschaftsdcparlcment durch Verfügung vom 10. Januar alle Ver leger von Zeitungen, Zeitschriften und anderen regelmäßig erscheinen den Veröffentlichungen verpflichtet, den jährlichen Papicrverbrauch für jede einzelne in ihrem Verlag hcrausgegcbene Veröffentlichung der Jahre 1911 bis 1917 einschließlich bei der Sektion Papierindustrie der Abteilung für industrielle Kriegswirtschaft in Bern bis zum 20. Januar 1918 anzumclden. Ferner haben alle Einzelpersonen und' Gesellschaften, die jährlich durchschnittlich mindestens 1000 Papier für gedruckte Kataloge, Be richte, Prospekte, Rundschreiben und andere ähnliche Veröffentlichungen verbrauchen, ihren jährlichen Papierverbrauch in den Jahren 1911 bis 1917 einschließlich bei der genannten Abteilung bis zum 20. Januar 1918 anzumelden. Der Bundesratsbeschlnß vom 27. Oktober v. I. ist aufgehoben worden. Das Verbot der Herausgabe und Verbreitung von Zeitungen, Zeitschriften n s w., die nicht schon vor dem 27. Oktober v. I. erschienen sind, ist jedoch in den neuen Bnndcsratsbcschluß übernommen und erweitert worden. (S. Art. 9.) Bekanntmachung bete. Verbot der Ans- und Durchfuhr von Pa pier,varcn lvgl. Nr. 13). — Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. Januar 1918, be treffend das Verbot der Aus- und Durchfuhr von Waren des 11. Ab schnitts des Zolltarifs sPapier, Pappe und Waren daraus), bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis: Ziffer III der Bekanntmachung vom 3. Januar 1918 erhält fol genden Zusatz: Verantwortlicher Redakteur: Emil rhomaS. — Verlag: Der « örseu Druck: Ram^ » Sämtlich tu Leipzig. — Adresse der 60 Das Verbot der Aus- und Durchfuhr unter I erstreckt sich ferner nicht auf: Sendungen von Ansichtspostkarten der Ausfnhrnnmmern 657a und 658 des Statistischen Warenverzeichnisses nach Österreich- Ungarn sowie auf Sendungen derartiger Postkarten im Feldpostver kehr und an Truppcntorper oder Militärbehörden in feindlichen Ge bieten. Berlin, den 23. Januar 1918. Ter Reichskanzler. Im Aufträge: Müller. (Deutscher Neichsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1918.) PersonalnachriSten. Jubiläum. — Am 2. Februar kann Herr Prokurist Karl Schmidt auf eine ununterbrochene 25jährige erfolgreiche Tätigkeit im Hause K. F. Kvchlcr in Leipzig zurückblicken. Bis zur Gründung des Barsortiments-Katalog-Verlages G. m. b. H. war Herr Schmidt Redakteur und Bearbeiter der Kataloge und Vertriebsmittel deS Koehlerschen Barsortiments und ist auch heute noch auf diesem Gebiete erfolgreich tätig. Auszeichnungen. — Dem 2. Vorsteher deS BörsenvcreinS Herr« Geheimrat Karl S i c g i s m u n d - B e r l i n ist das Eiserne Kreuz am weiß-schwarzen Bande verliehen worden. Dem Hof- und Verlagsbnchhändler Herrn Fritz GerSbach, Geschäftsführer der Kameradschaft, Berlin, der z. Zt. als Oberleut nant d. R. auf dem westlichen Kriegsschauplatz steht, wurde die Lip- pische Rose mit Eichenlaub verliehen. Ter Großherzoglich Luxemburgische Hofbuchhändler Herr Hein rich S t a a d t in Wiesbaden, Inhaber der Firma seines Namens, wurde zum Hosbuchhändler des Kaisers und Königs ernannt. Gestorben: am 24. Januar nach längerem Leiden im 70. Lebensjahre Herr Julius Mäser in Leipzig, Inhaber einer Buchdruckeret und Verlagsbuchhandlung. A»S kleinen Anfängen heran- hat der Verstorbene seine Unter nehmungen zu schöner Blüte gebracht. In feinem Verlage sind vor wiegend Werke für das graphische Gewerbe erschienen, die sich großer Beliebtheit, auch als UnterrichtSwerke, erfreuen. An vielen war er selbst als Autor beteiligt, wie er auch für daS von ihm inS Leben gerufene Technikum für Buchdrucker und die Herausgabe der »Typo graphischen Jahrbücher- eifrig tätig war. Auch im öffcnt- lick)en Leben hat er als mehrjähriger Vorsitzender des JnnungsauS- schnsseS der Deutschen Buchdrucker und als Mitglied des Stadtver- ordnetcnkolleginmS (1892—1911) gewirkt; ferner am 26. Januar nach langem schweren Leiden Herr Ro bert Ebcrlein, Geschäftsleiter von Zangenberg L HimlyS Jonrnalistiknm in Leipzig. Uber 26 Jahre hat er diesem Geschäft treue Dienste geleistet, bis ein schweres Leiden seinem Schaffen Halt gebot; am 23. Januar infolge Herzschlags Herr Gustav Schefer, ein treuer Mitarbeiter der Hofbuch- und Kunsthandlung Th. Kay in Cassel, der diesem Hanse ein Viertcljahrhundcrt lang seine Dienste mit seltener Pflichttreue und unermüdlichem Fleiß gewidmet hat. Er hat in treuem Schaffen zum Empor blühen der genannten Handlung nach besten Kräften bcige- ckragen und war noch am Tage vor seinem schnellen Ende bis zum Abend in gewohnter Weise tätig gewesen. Joh. JusinS Nein f. — In Bonn ist kürzlich Gcheimrat Joh. Justus Rein im Alter von 83 Jahren gestorben. Entscheidend für sei nen Ruf als Forscher war das große Werk über Japan, zu dem er die Materialien auf einer 1873 bis 1875 im Aufträge der preußischen Ne gierung unternommenen Reise gesammelt, hatte. Andere Studienrei sen führten ihn von Frankfurt a. M., wo er mehrere Jahre Direktor des Museums der Scnckcnbergschcn natnrforschenden Gesellschaft war, durch große Teile Europas. Afrikas und Nordamerikas. 1876 wurde Rein auf den nengegründctcn Lehrstuhl für Geographie nach Marburg berufen, 1883 kam er nach Bonn, wo er als Forscher und Lehrer sehr anregend gewirkt hat. Nein hat sich große Verdienste um den Aus bau der wissenschaftlichen Geographie erworben. Für Scobels »Geo graphisches Handbuch« bearbeitete er Asien, in Kirchhoffs »Länder kunde von Europa- den Abschnitt über Finnland.
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