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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.04.1918
- Strukturtyp
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- 1918-04-03
- Erscheinungsdatum
- 03.04.1918
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- Deutsch
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^-4 Erscheint werkiägiich. Für MitdUeder des DSrsenversins .. . .-sstelleo nerhalb des Deutschen Deiches. ^ , Deutschen Deichs zahlen für jedes Exemplar 30 Mark bez. 1 36 Alarö jährlich. achtem Ausland ^ec^ügt^Lieferung ^ a^ieder des ^örsenvereins die viergespaltens' ^titzeils ^ oder deren Daum 30 -Pfennige, r/i 6. 2? M.. 6. 52 M.» ^ für Nichtmltglieder 80 p^.. 64 M.. 120 M. Deilagen werden < Nr. 76 (N. 37). Leipzig, Mittwoch den 3. Aprt! 1918. 88. Jahrgaug- RsdaktionelLer Teil Wichtige Neuerungen im Postscheckvsrkehr. Der Reichstag hat die ihm vorgelegte Novelle zum Post scheckgesetz unverändert angenommen. Sie bringt drei wichtige Neuerungen: 1. Einführung der Portofreiheit für den Briefverkehr der Postscheckknnden mit dem Postscheckamt. 2. Beseitigung der Gebühr von 3 Pfg. für jede Überweisung eines Geldbetrages von einem Postscheckkonto auf ein anderes. 3. Befreiung der Postscheckkunden von der ihnen bisher zur Last fallenden Gebühr für Zahlkarten durch deren Übertragung auf die Einzahler. Die Punkte 1 und 2 bedeuten ein großes Entgegenkommen der Postverwaltung, die durch den Verzicht auf diese Gebühren einen namhaften Einnahmeausfall erleidet. Der bargeldlose Zahlungsausgleich im Postscheckverkehr erfährt durch diese Er leichterungen eine starke Förderung, da er jetzt völlig unent geltlich vonstatten geht. Wichtiger noch als diese Zugeständnisse ist die Maßnahme unter Punkt 3. Bekanntlich ist die Frage, ob die Zahlkartenge bühr dem Einzahler oder dem Postscheckkunden zur Last zu fal len habe, auch heute noch umstritten. Die Postverwaltung stand von vornherein auf dem Standpunkt, daß der Absender einer Zählkarte auch die Gebühr dafür zu entrichten habe, und hatte demgemäß in den 1812 dein Reichstage vorgelegten Entwurf zum Postscheckgesetz eine entsprechende Bestimmung ausgenom men. Die Entrichtung der Zahlkartengebühr sollte durch Auf klebung einer Marke erfolgen. In der Begründung zum Post- scheckgesetzentwurf war gesagt: »daß die Verrechnung der Zahl- kartengebühr durch Abschreiben vom Konto dem Kontoinhaber die kastenmäßige Scheidung der eigentlichen Schuldbeträge von den Postgebühren erschwere und ihn auch dann mit der Bu chungsgebühr belaste, wenn diese — wie bei .Bringschuldeiü (8 278 des Bürgerl. Gesetzbuches) — vom Schuldner zu tragen sei«. Der Reichstag ging auf den Vorschlag der Postverwal tung nicht ein. Von Abgeordneten verschiedener Parteien wurde betont, daß gerade die Gebührenfretheit der Zahlkarte zur Ent wickelung des Postscheckverkehrs erheblich beigetragcn habe. Jetzt sei der Schuldner in den Stand gesetzt, mit Hilfe der Zahlkarte seine Schuld kostenfrei tilgen zu können, was wesentlich zurbcschlcunigten Zahlung der Schuld beitrage. Man wolle daher an der jetzt bestehenden Einrichtung der kosten freien Zahlkarte nicht rütteln lassen. Staatssekretär Krätke be tonte dem gegenüber, daß aus vielen Kreisen die Äußerung ge kommen sei, daß sie überhaupt dem Scheckverkehr nicht bcitreten könnten — das seien namentlich die Buchhändler —, weil ihre Preise so berechnet seien, daß sie als Kontoinhaber die Einzahlungsgebühr nicht tragen könnten, lind viele kleine Leute sprächen sich dahin ans: »Unsere Beträge sind so gering, daß wir nicht gut auf jede Zahlung noch soundsoviel Pfennige über nehmen können«. Diesen Bedenke» Rechnung tragend, habe die Postverwaltung sich dazu entschließen müssen, die Verpflichtung zur Entrichtung der Zahlkartengebühr durch den Absender i» den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ob sie damit das Richtige getroffen habe, werde die Erfahrung lehren. Der Reichstag war diesen Beweggründen nicht zugänglich und beschloß, den Vorschlag der Postverwaltung abzulehnen. Indem die Postverwaltung von neuem an den Reichstag mit dem Vorschläge herangetreten ist, den Postscheck-Kontoin haber von der Tragung der Zahlkartengebühr zu befreien, konnte sie sich auf die Erfahrungen der letztverflossenen vier Jahre be rufen, die bewiesen haben, daß ihre Bedenken gegen die bis herige Einrichtung vollauf begründet waren, denn sehr zahl reiche Geschäftsleute, darunter solche mit bedeutendem Zah lungsverkehr, namentlich Buchhändler, Zeitungsverlegcr, Ver sandgeschäfte nsw., sind dem Postscheckvcrkehr fcrngeblieben, weil sie die lästigen Einzahlungsgebühren (5 Pfg. bis zu 25 .F, 18 Pfg. bei höheren Beträgen) nicht tragen wollen. Auch bet der diesmaligen Beratung im Reichstage wurde der Beibehal tung des bisherigen Verfahrens das Wort geredet, die Mehr heit würdigte aber die von der Postverwaltung geltend gemach ten Gründe, sodaß der Gesetzentwurf unverändert angenommen wurde. Er wird mit dem l. April Gesetz werden. Es kann kei nem Zweifel unterliegen, daß mit dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen eine starke Entwicklung unseres Postscheckver kehrs einsetzen wird. Tausende werden neu bcitreten, weil der letzte Grund für ihre bisherige Zurückhaltung, die Tragung der Zahlkartengebühr, in Wegfall gekommen ist. ES wird schließ lich Sitte werden, daß jeder Geschäftsmann von einiger Be deutung sein Postscheckkonto hat, und das Publikum wird ge radezu verlangen, daß der Geschäftsmann, bei dem es Bestel lungen macht, ihm durch Anschluß an den Postscheckverkehr die Möglichkeit bietet, die entstehende Rechnung bequem und billig zu begleichen. Die ausgcfüllte Zahlkarte wird fortan bei der Übersendung der Rechnung nicht mehr fehlen dürfen. Wer sich auch jetzt noch eigensinnig vom Postscheckvcrkehr ausschlietzt, wird die Folgen an dem Mißvergnügen seiner Kundschaft bald spüren. Wie oben erwähnt, bringen die unter Punkt 1 und 2 aus- geführtcn Zugeständnisse der Postkasse einen bemerkenswerten Einnahmcausfall. Größer wird dieser werden infolge des Weg falls zahlreicher Postanweisungen, die 10, 26, 30 und mehr Pfennige an Gebühren cinbrachten, und ihrer Ersetzung durch die billigeren Zählkarten, denn, sobald der Kreis der Teilnehmer am Postscheckverkehr die mit Sicherheit zu erwartende große Erweiterung erfahren haben wird, dürfte der Fall, daß man eine Schuld durch Postauwcisung begleicht, immer seltener wer den, man wird vielmehr nach der mit der Rechnung eingcgan- genen ausgefüllten Zahlkarte greifen. Die Postkaste wird also ein Geldopfer zu bringen haben, aber ein solches zu einem großen volkswirtschaftlichen Zweck: der Förderung des bar geldlosen Zahlungsverkehrs. IS7
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