Redaktioneller Teil- Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig findet statt am Sonntag Kantate, de« 28. April 1918, pünktlich vormittag» 10 ,, Ahr, im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig (Eingang Portal III). Tagesordnung. 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1917/18. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die ReHUMIg 1917 und den Voranschlag 1918. 3. Prüfung und Genehmigung des Verwaltuugsberichtr, des Jahresabschlusses und des Etats der Deutschen BLchcrei. 4. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle den Vorstand ermächtigen, die Satzung der Deutschen Bücherei zu ändern, falls sich eine Vermehrung der Mitglieder des Eeschüfts- führenden Ausschusses und des Verwaltungsrates im Interesse der Deutschen Bücherei des Börsenvereins notwendig macht. 5. Beschlußfassung über die Annahme und Verwendung einer von Herrn Kommerzienrat Hermann Stille in Berlin dem Börsenverein angebotenen Stiftung von etwa M. 120000.-. 6. Einberufung des Ehrenausschusses für die Aufstellung von Buchhändlerbildnissen im großen Saale des Buchhändlerhauses. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle gemäß § 56 der Satzungen die Einsetzung eines außerordentlichen Ausschusses beschließen, dessen Zusammensetzung dem Vorstand im Ein vernehmen mit dem Wahlausschuß überlassen wird. Der Ausschuß soll prüfen und diejenigen Abänderungen der Satzungen Vorschlägen, die notwendig sind, um die durch den Krieg und die Neugestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse bedingte Neuordnung des Buchhandels und des Börsenvereins zu schaffen. 8. Anträge der Herren Paal MschMSUK-Berlin, Albert Diedllich-Pirna, Otto Püktsch-Königsberg, Ioh. Hkinr. ElKfirbt-Heidelberg, Ernst 6chviersahl»Berlin: Die Hauptversammlung wolle beschließen, den ZK 5 und 7 der Vcrkaufsordnung sowie den ZZ 4 und S der Ber> kehrsordnung die folgende Fassung zu geben: Vcrkaufsordnung Z 5: 1. Beim Verkauf neuer Bücher an das Publikum ist der vom Verleger festgesetzte Ladenpreis etnzuhalten (z 7). 2. Die von den Kreis- und OrtSvcreinen für Verkäufe in und nach ihrem Gebiet festgesetzten, vom Vorstand ser Börsenvereins genehmigten und im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel veröffentlichten Bestimmungen über die zulässigen Abzüge vom Ladenpreis (Skonto, Rabatt) sowie über TeuerungSzuschläge find zu befolgen. IS»