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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-10
- Erscheinungsdatum
- 10.04.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
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x° 82. 10. April 1918. S»d«in»p«ker Teil Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung") am Donnerstag, den 18. April 1918, pünktlich abends 7 Uhr im Sitzungssaal des Vereins Deutscher Ingenieure Sommerstraße 4a (Ecke Dorothcenslr.). Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das verflossene BereinSiahr. 2. Rechnungslegung sür das Jahr 1917/18 und Antrag aus Ent lastung des Vorstandes. S. Voranschlag für das Geschäftsjahr 1918/19. 4. Neuwahl des Vorstandes. 5. Berufung des Herrn Siegfried Jacobsohn, Herausgebers der »Schaubühne«, gegen die Ablehnung seines Aufnahmcgesnches. 9 Besprechung über die Teuerungsznschläge. 7. Besprechung der ans der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins stehenden Anträge und Neuwahlen. S. Besprechung der ans der Tagesordnung der Abgeordnctenver- sammlnng des Verbandes der Kreis- und Ortsvereine stehen den Anträge. Berlin, den 6. April 1918. VV 35, Schöneberger Ufer 39. Ter Vorstand der Vcrcinignng der Berliner Mitglieder des Börsenvereins der Deutschen Bnchhiindler. "> Rach h 14 unserer Satzungen ist jedes Mitglied verpflichtet, den Hauptversammlungen beizuwohnen: »Wer in einer Hauptver sammlung nicht erscheint, zahlt als austerordentlichen Beitrag zwei Mark a» die Vcrcinskasse, sofern sein Ausbleiben nach Ansicht des Vorstandes nicht ausreichend entschuldigt wird«. Buchhändler-Verband „Kreis Norden". Auf Grund des Beschlusses der Kreisvereins-Versammlung vom 9. September 1917 hat Herr Th. Weitbrecht, Ham- bürg, am 1. April d. I. die Führung der Geschäfte des I. Vor sitzenden übernommen. Der 2. Vorsitzende, Herr Otto Meißner, Hamburg, wird bis auf weiteres den 1. Schriflsührerposten milverwalten. Hamburg, den 5. April 1918. Der Vorstand: Th. Weilbrecht. Otto Meißner. Der Verein der Buchhändler zu Leipzig. Bekanntmachung! Im Monat März wurden als ordentliche Mitglieder auf- penommcn: Herr Curt Fecnau i/Fa. L. Fernau. Frau Else verw. Gerstenberg i/Fa. Theodor Gerstenberg vorm. Richard Sattler's Verlag. Leipzig, den 5. April 1918. Der Vorstand des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. R. Linnemann, Richard Francke, Vorsteher. Schriftführer. Theorie und Praxis. (Vgl. Nr. 8V.) Wir hatten uns aus zwei Gründen gegen die Ausführungen vr. Glasers in »Recht und Wirtschaft«, Fcbruarhest 1918, ge wandt: erstens, weil er die buchhändlcrische Organisation, also den Börsenverein, mit dem Odium der Preisverteuerung zu belaste» suchte, zum anderen wegen seiner Auslegung des Be griffs »Gegenstände des tägliche» Bedarfs« in Anwendung auf den Buchhandel. Ilm nicht den Eindruck aufkommen zu lassen, als hätten wir Herrn vr. G. zu Unrecht der Animosität beschul digt, geben wir zwei Sätze aus dem in Frage stehenden Artikel wieder, in denen ausdrücklich die buchhändlcrische Organisation sür die angeblich hohen Bücherpreise verantwortlich gemacht wird. »Die vom deutschen Buchhandel«, heißt es auf Seite 32 des bezeichnelen Heftes, »seit mehr als anderthalb Jahrzehnten zum Nachteil der Bücherkäufer befolgte Preispolitik verlangte zugleich, daß die Sortimenter den erhöhten Ladenpreis nicht nur von denjenigen Büchern nehmen, die sie zu entsprechend erhöhtem, sondern auch von solchen, die sie fest oder bedingt noch zu niedrigerem Nettopreise bezogen haben«. Und weiter Seite 33: »Wenn die Buchhündlerorganisationen im Frieden — sehr zum Schaden sür die Volksbildung und die deutsche Wissen schaft — auf hohe einheitliche Bücherpreise halten durften, jetzt während des Krieges ist das Streben nach gleichförmiger ein heitlicher Verteuerung der Bücher auch bei jenen Sortimentern, die durch den im Kriege gesteigerten Umsatz in Verbindung mit der Steigerung der Ladenpreise so vieler Bücher durch die Ver leger durchaus ihre Rechnung gefunden haben, unstatthaft, ja vielleicht sogar strafbar«. Diese Sätze lassen gewiß nicht auf einen wohlwollenden Beurteiler schließen und mußten umso mehr in buchhändlerischen Kreisen Anstoß erregen, als ihr Ver fasser sich bemüht, seinen Ausführungen den Mantel strengster Wissenschaftlichleit umzuhängen. In seiner im Börsenblatt Nr. 80 abgedruckten Erwiderung tritt diese Animosität weniger zutage, vielmehr begnügt sich hier Herr vr. Glaser nach dem etwas summarischen Verfahren Heines, der bekanntlich das Pflanzenreich in zwei große Gruppen einteilte, nämlich in solche Pflanzen, die mau essen und in solche, die man nicht essen kann, zwei Kategorien von Menschen einander gegenüberzustel- len: Buchhändler und Bücherkäufer. Wem seine Sympathien gellen, bedarf keiner Beweisführung, und als Rechtsanwalt ist er ja auch nicht verpflichtet, Licht und Schatten gerecht zu verteilen, sondern kann sich auf das beschränken, was nach seiner Meinung dem Interesse seiner Klienten dient. Da indes die Redaktion einer Fachzeitschrift.sich in ähnlicher Lage befindet, so wird es ihr Herr vr. Glaser nicht verübeln können, wenn sie ihm ein wenig Wasser in seinen Wein gießt und sich der von ihr vertretenen Partei annimmt. Das kann in weit objektiverer Weise schon deswegen geschehen, weil wir es bisher nicht als unsere Aufgabe betrachtet haben, den Buchhandel als ein Ding an sich anzusehen, sondern uns bewußt sind, daß er seine Auf gaben am besten und zweckmäßigsten dann lösen kann, wenn er neben seinen Interessen auch denen der Bücherkäufer gerecht zu werden sucht. Dieser Gesichtspunkt ist auch bei den von Herrn vr. G. bekämpften Maßnahmen ausschlaggebend gewesen, wenn es auch von ihm bestritten wird. Versuchen wir indes, die Streitfrage nicht vom volkswirt schaftlichen Standpunkte aus zu beleuchten, wie dies in unserem Artikel in Nr. 41 geschehen ist, sondern Herrn vr. G. auf sein Ge biet zu folgen. Ta zeigt sich zunächst, daß seine Ausführungen mit der Frage stehen und fallen, ob und inwieweit Bücher zu den »Gegenständen des täglichen Bedarfs« zu rechnen sind, da sie die Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Bundesratsver ordnungen vom 23. Juli 1915, 23. März und 18. Mai I9IK bildet. Daß, unabhängig von diesen Verordnungen, ganz all gemein die Frage der Bewucherung eine Nolle im Buchhandel spielen »kann«, interessiert deswegen nicht, weil sich Herr vr. G. ausdrücklich auf die Einbeziehung der bet den Sorti mentern auf Lager befindlichen bereits vor der Preiserhöhung bezogenen Werke in die Preiserhöhung und die Erhebung eines ausnahmslosen Sortimenterausschlags beschränkt. Unsere Ansichten, meint er, gingen im wichtigsten Punkts eigentlich gar nicht soweit auseinander, da die Mcinungsver- schiedenheit keine grundsätzliche, sondern nur in quantitativer Beziehung von Belang sei. Das ist richtig, nur spielt hier ge rade die »Quantität« eine so erhebliche Rolle, daß sie die Ein führung eines allgemeinen Teuerungszuschlags des Sortiments — wie er sich jetzt durchgesetzt hat — gerechtfertigt erscheinen läßt. Anders als oum grano salis kann der Ausdruck allgemeiner Teuerungszuschlag überhaupt nicht verstanden werden, da, von der Stellungnahme Leipzigs und Stuttgarts abgesehen, von ein zelnen Kreisvereinen Ausnahmen, so besonders bei Schulbü chern, gemacht werden und ja auch die Lieferungen an die rabatt- / berechtigten großen Bibliotheken von dem Teuerungszuschlag ausgenommen sind. Das Recht des Verlegers auf Verkauf seiner ! Bücher ohne Teuerungsznschlag haben wir nie bestritten, son- 171
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