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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1918
- Strukturtyp
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- 1918-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1918
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- Deutsch
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86, 15. April 1918. Redaktioneller Teil. fache architektonischen und bautechnischcn Verlag pflegte, daneben wur den noch Landwirtschaft, Forst- und Gartenbau und Naturwissenschaf ten berücksichtigt. Namentlich auf dem erstgenannten Gebiete hat Scholtze große Erfolge erzielt; wir nennen nur Werke wie Demmin, Hand buch der bildenden Kunst, die hervorragenden Arbeiten von Hitten- kofer und Issel, ferner das Deutsche Jahrbuch über die Leistungen und Fortschritte aus den Gebieten der Theorie und Praxis der Bauge werbe, die Deutsche bautechnische Taschenbibliothek und das Bautech nische Taschenbuch. Fast 30 Jahre hat der Gründer seinen Verlag mit steigendem Erfolge betrieben, am 22. Oktober 1897 wurde er von sei nem Arbeitsfelde abberufcn. Das Geschäft ging auf seine Witwe Emma Wilhelmine geb. Graßhof über, die mit Eifer versuchte, den Verlag im Sinne ihres Gatten weiterzufllhren, und ihm ein Sorti ment tn Leipzigs mächtig aufstrebendem Vorort Oetzsch angliederte. Im Jahre 1901 ging die wertvolle Abteilung Architektur, Technik und Gewerbe an den jetzigen Inhaber Herrn Fr. Wilhelm Jung- hans Über. Um diese Zeit nahmen die Wissenschaften, denen der Verlag diente, einen bedeutenden Aufschwung. Ihm sich anzupassen war die Aufgabe des neuen Besitzers. Er gewann Fühlung mit be deutenden Männern der Baukunst und der Jngenieurwissenschaft, durch die Unternehmungen von bedeutendem Werte geschaffen wurden. Eine große Anzahl Werke mit hervorragenden Beispielen zweckentspre- cl-cnöer Anlagen dient dem Staats-, Stadt- und Gemeinde-Bauwesen, dem Industrie- und gelverblichen Bau, der Wohlfahrtspflege, der Ar beiter-Fürsorge, der Gartenkunst und anderen Spezialgebieten im Zu sammenhänge von Architektur, Technik und Gewerbe. Volkswirtschaft liche Werke von Bedeutung wurden herausgegeben sowie die jetzt rm 9. Jahrgange erscheinende Zeitschrift: »Der Industriebau«, Monats schrift für künstlerische und technische Förderung aller Gebiete indu strieller Bauten, einschließlich aller Ingenieurbauten sowie der ge faulten Fortschritte der Technik. Am 18. April vollenden sich ferner 50 Jahre, seit Herr Joh. Will). Louis Glaser in Leipzig die Firma Louis Glaser, Graphische Kunstanstalt, gegründet hat. Das Unternehmen erfreute sich bald durch vorzügliche Ausführung seiner Spezialität: »Alben mit Städte- und Landschaftsbildern« des besten Rufes. Als die Ansichtspostkarte den Markt eroberte, nahm die Firma eine hervorragende und führende Stellung auch auf diesem Gebiete ein, die sie sich bis heute zu wahren gewußt hat. In Erinnerung dürfte vielen Leipzigern die offizielle Karte der »Sächsisch-Thüringischen Industrie- und Gewerbe-Ausstellung, Leipzig 1897« sein. Unter Leitung des jetzigen Inhabers Herrn Max Glaser, Sohnes des 1911 verstorbenen Gründers, sieht die Firma weiterem Gedeihen entgegen. Buchhändler-Lehranstalt zu Leipzig. — Die Buchhändler-Lehran stalt ist schon oft, und in der letzten Zeit in steigendem Maße, von auswärtigen Buchhändlern benützt worden, wenn es galt, seltene Werke aufzustöbcrn oder die Buchhaltung in einer den geschäftlichen Anforderungen entsprechenden Weise zweckmäßig einzurichten. Nach dem erst jüngst ein Herr aus Luxemburg im Großherzogtum hier weilte, um buchhändlerischen Fachunterricht zu nehmen, ist vor kurzem eine schwedische Dame ans Stockholm mit einer Empfehlung von Sven Hedin nach Leipzig gekommen, um sich mehrere Monate in Buchhan delsbetriebslehre, Buchgewerbeknnde und doppelter Buchhaltung unter richten zu lassen. In beiden Fällen bewährt sich die Lehranstalt als Dienerin des Buchhandels; es werden Fäden geknüpft, die die Be treffenden dauernd mit Leipzig verbinden. Der Verein der Buchhandlungsgehilfinncn, Sil; Berlin, feiert am Sonntag, den 5. Mai, in Berlin sein zehnjähriges Bestehen und labet alle Buchhandlungsgehilfinnen ein, an dem kleinen Feste teilzu- nehmen. Wer sich an dem in Aussicht genommenen Festessen beteiligen möchte, wird gebeten, dies bei der Anmeldung bekanntzugeben, damit danach Bestimmungen getroffen werden können. Ansprachen und Vor träge, die vorher der Vorsitzenden zu melden sind, werden gern ent gegengenommen. Gäste (auch Herren) sind willkommen. Eintritts karten versendet kostenfrei auf Wunsch Fräulein Marie Lesser, Char lottenburg 5, Holtzendorffstr. 2, Gth. I. Preiserhöhung für schweizerische Bücher. — Die unter dieser Überschrift in Nr. 70 d. Bbl. erschienene Notiz aus der Neuen Zürcher Zeitung, die die Sache vom Standpunkt des Publikums aus betrachtet, macht eine Ergänzung nach der buchhändlerischen Seite wünschens wert. Die Entwicklung der Angelegenheit sei daher hier so kurz wie möglich skizziert. Auch bei uns erwies es sich als unabweisbare Not wendigkeit, den Sortimenter wie den Verleger wenigstens teilweise für die allgemeine Teuerung zu entschädigen. Anfänglich meinte man, nach deutschem Vorbild durch einen Sortimenter- und einen Ver legeraufschlag von je 10 Prozent das Nichtige zu treffen. Zum Glück siegte das Solidaritätsgefühl. Auch bei uns bestanden ernste Schwie rigkeiten, weil jeder Verlag nach eigenen Gesichtspunkten aufgebaut ist und auch innerhalb jedes Verlages sich bedeutende Verschieden heiten bei der Kalkulation des einzelnen Buches geltend machen. Schließlich gewann aber die Einsicht die Oberhand, daß solche Be denken -urückzutreten haben gegenüber der Notwendigkeit, zu einer eilchcitlichen Löftmg zu gelangen, durch die ein Preiswirrwarr ver mieden wird. In der Verleger-Versammlung vom 18. Februar d. I. wurde beschlossen: 1. auf diejenigen neueren Bücher, die nicht be reits auf Grund der jetzigen Preise kalkuliert sind, einen Preisaus schlag von durchschnittlich 20 Prozent vorzunehmen. Ausgenommen ist solcher Kommissionsverlag, dessen Verlaggeber Behörden, Gesell schaften usw. sind. An diese sollen aber offizielle Eingaben ge richtet werden, um auch ihre Zustimmung zur Preiserhöhung zu er reichen. 2. Einheitlicher Rabatt: ä cond. 30°/,, bar 35°/, und 11/10 — 40°/,. Die neuen Preise sind teilweise schon im Laufe dieses Monats in Kraft getreten, der Endtermin für den Aufschlag ist der 1. April. Schon jetzt haben die meisten Verleger die neuen Preisverzeichnisse an die Sortimenter verschickt. Außerdem ist ein nach Wissenschaften geordneter Katalog im Entstehen begriffen, der alle von den Preis erhöhungen betroffenen Titel der deutschschweizerischen Verleger ent hält, sodaß vom April an der schweizerische Sortimenter seinen Kun den über jedes Buch zuverlässige Auskunft erteilen kann, was es jetzt kostet. Alle nicht in diesem Katalog enthaltenen Bücher aus älterer Zeit (ausgenommen Kommissionsverlag) werden dem Sortimenter zu den gleichen günstigen Bedingungen geliefert. B., 27. März 1918. Fr. Aus dem Deutschen Kriegswirtschaftsmuseum. — Als nach Ausbruch und mit der längeren Dauer des Krieges auch die werktätige Bevölke rung in immer größeren Scharen hinansziehen mußte zur Verteidigung des Vaterlandes, legte sich eine Anzahl deutscher industrieller Unter nehmungen und Handelshäuser freiwillig die Pflicht auf, zwischen der heimatlichen Arbeitsstätte und den feldgrauen Angestellten und Arbeitern draußen an der Front und in der Etappe oder in ent legenen Garnisonorten eine geistige Verbindung aufrechtzuerhalten. So entstanden unter den verschiedensten Titeln periodisch oder auch nur nach Bedarf erscheinende Kriegszeitungen der Industrie und des Handels von größerem oder geringerem Umfange. Das Deutsch» Kriegswirtschaftsmuseum in Leipzig hat nun neuerdings eine Samm lung der besonderen Betriebs-Kriegszeitungen angelegt, um sie späte rer Forschung zugänglich zu machen, und bittet alle in Betracht kom menden Firmen um deren Überweisung in einzelnen Nummern oder geschlossenen Jahrgängen. Der Deutsche Verein kür Psychiatrie hält seine 2. Kriegstagnng am 25. und 26. Avril inWürzburg ab. 8Ü. Voraussetzungen der Mängelrüge. — Mit der in HandelS- kreisen verbreiteten Annahme, der bloße Verdacht der Mangelhaftig keit der vom Lieferanten erhaltenen Ware zwing« den Käufer nicht zur Mangelanzeige, räumt das Reichsgericht in einer seiner jüngsten Entscheidungen (22. Dez. 17. A.-Z. I. 109/17) auf. Danach kann der Käufer, wenn er nicht rechtzeitig gerügt hat, später keinen Schaden ersatz verlangen, er kann sich nicht damit entschuldigen, er sei de» Meinung, gewesen, der bloße Mängelverdacht berechtige noch nicht zur Mängelrüge. Das Reichsgericht führt hierzu aus: Nach 8 377 HGB. muß die Anzeige eines bei der Untersuchung nach der Abliefe rung der Ware nicht erkennbaren Mangels der Ware unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden. Die Erkennbarkeit (das Sich- zeigen) des Mangels bestimmt sich aber nicht danach, ob der Käufer die Fähigkeit und die Kenntnisse besitzt, den Mangel zu erkennen, und auch selbst ihn erkennt, sondern es kommt darauf an, ob der Man gel nach objektiven Regeln, nämlich für Kaufleute des betreffenden Geschäftszweiges bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt un- unter Benutzung der üblichen Hilfsmittel erkennbar war. Allerdings begründet nicht eine bloße Vermutung die Anzeigepflicht, sondern es müssen Tatsachen für das Vorhandensein des Mangels sprechen, die berechtigten Zweifel ausschließcn. Hierzu kann ein starker Verdacht genügen. Gründung einer Akademie der technischen Wissenschaften. — Wt« »SvevLlra I)axdla<1«t« vom 22. März meldet, hat das Handelskok- legium bei der Negierung die Errichtung einer Akademie der techni schen Wissenschaften beantragt. Diese soll die Aufgabe haben, ö!» technische wissenschaftliche Forschung zu fördern und der schwedischen Industrie die natürlichen Hilfsquellen des Laude?, zugänglich zn machen. 191
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