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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1918
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- Deutsch
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- Saxonica
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Redaktioneller Teil. 89, 18, April 1918. der Kohlenmangel nötigte zur Einführung der durchgehenden Arbeitszeit; trotzdem war ein größerer Aufwand für Heizung notwendig; die Einbände und sonstiges Material stiegen im Preise erheblich. Dar Fehlen des systematischen Katalogs macht sich schon jetzt bei der Auskunftserteilung stark fühlbar; die vorhandenen Büchcrschätze können aber erst dann zur Wirksamkeil gelangen, wenn die riesige Zahl von Büchern und Zeitschriften leicht über- sehbar und rasch auffindbar gemacht wird. Hierzu sind um fassende Vorarbeiten nötig, die nur wissenschaftlich gebildete Bibliothekare mit Sonderkennlnisscn auf einzelnen Geistesgebie- :eu leisten können. ES sind jetzt schätzungsweise etwa 159 000 Bücher und etwa 18 500 Zeitschriften (Reihenwerke) in der Bücherei vorhanden. Die Kriegszeit trügt Schuld daran, daß die von Staat und Stadt geleisteten Zuschüsse zur Bestreitung des Haushaltplanes ntchl mehr ausreichen. Zwar hat die Gesellschaft der Freunde der Deutschen Bücherei einen kräftigen Aufschwung genommen, dank der eifrigen Bemühungen ihrer Vorstandsmitglieder, zu denen neuerdings auch Herr Geheimer Kommerzienrat Stadtrat Tobias und Justizrat vr. Mittelstaedt gehören; doch ist die Summe, die der Deutschen Bücherei zufließen kann, nicht aus reichend, um mit dem vermehrten Bedarf Schritt zu halten. An eine wesentliche Erhöhung der staatlichen und städtischen Zu- ' schlisse kann zurzeit nicht gedacht werden. Auch der Börsen verein vermag bei weitem nicht den Erfordernissen des rasch wachsenden Instituts zu entsprechen; da er aber die satzungs- mäßige Verpflichtung hat, die Deutsche Bücherei, sein Eigen tum, sortzufllhren und auszugestalten, so mußte der Geschäfts führende Ausschuß sich nach einer reichlicher fließenden Ein nahmequelle umsehen. Es wurde daher durch Vermittlung der Kgl. Sächsischen Staatsregterung eine jährliche finanzielle Bei hilfe vom Reich erbeten. Der Verlagsbuchhandel hat sich bisher für das große Unter nehmen in sehr erfreulicher Weise eingesetzt; nach einer um fassenden Statistik sind vom 1. Januar 1913 bis zum 30. Sep tember 1917 für etwa 485 000 Bücher (mit Zeitschriften) geschenkt worden; angekaust wurden für etwa 80 000 -((, wovon etwa die Hälfte an Rabatt erspart worden ist, sodaß die Auf wendung für Bücherankauf sich in 4SI Jahren auf etwa 40 000 Mark belief. Die noch festgestellten Lücken an Büchern, etwa l 1 500 Ladenpreis, werden nun ausgefüll!; die Mittel dazu fließen der Deutschen Bücherei durch die Gesellschaft der Freunde zu, die nach jetzigem Stand etwa einen Jahreszuschutz von 15—18 000 leisten kann. Bet den Zeitschriften hat sich eine bisher ungeahnte Menge herausgestellt, die Ziffer von 20 000 dürfte wohl überschritten werden. Sehr viele dieser periodischen Erscheinungen gedeihen außerhalb des Buchhandels. In ihrer Vollständigkeit wird die Deutsche Bücherei die wirkliche Univer sitas litterarum Deutschlands darstellen, an der geistigen und hilfreichen Anteil zu nehmen jeder Gebildete sich verpflichtet füh len sollle. Beim Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand schied unser Ehrenmitglied Herr Oberbürgermeister Geheimer Rat Ur. Litlrich aus dem Geschäftsführenden Ausschuß und aus dem Vcrwaltungsrat der Deutschen Bücherei; der Börsenverein widmete ihm ein äußeres Zeichen seines nicht verlöschenden Dankes für die mannigfache Förderung, die das Oberhaupt der Stadt Leipzig dem Buchhandel, insbesondere dem Leipziger, während seiner Amtszeit hat zuteil werden lassen. An die Stelle de» Herrn Geheimen Rats vr. Dtttrich trat Herr Geheimer Kom merzienrat Stadtrat Tobias, dem der Verein schon in der kur zen Zeit seiner Zugehörigkeit zu dem Ausschüsse für manchen wirksamen Einfluß zugunsten der Deutschen Bücherei zu dan ken hat. Mancherlei Zuwendungen an Kunstwerken und größeren Stiftungen sind der Bücherei unmittelbar oder mittelbar zuteil geworden. Allen, die durch Wort und Werk, durch Opfer von mancherlei Art der guten Sache gedient haben, sei hiermit herz licher Dank ausgesprochen. Eine große Zahl von Besuchern, einzeln und in Gruppen, hat die Deutsche Bücherei im verflossenen Jahr empfangen, hohe Wllrdenlrägcr, namhafte Gelehrte, hervorragende Militärs haben ihren Namen in das Gästebuch eingetragen. Der Vorstand des Unterstützungsvcreins Deutscher Buch händler und Buchhandlungs-Gehülsen hat auch im Berichts jahr sich seiner schönen Ausgabe, die Not im Buchhandel zu lindern, in aufopfernder Weise gewidmet. Außer dem im Ja nuar 1917 veröffentlichten Aufruf um Beistand bol ihm die Auflegung der 7. Kriegsanleihe Veranlassung zu einer beson deren Aufforderung im Börsenblatt Nr. 222 vom 22. September 1917 um Überweisung von Beiträgen für seine Zwecke, die zu nächst zur Zeichnung von Kriegsanleihe Verwendung finden sollten. Alts diese Weise ist es ihm gelungen, wie es in seinem Aufruf heißt, kollegiale Opfer und den Dienst am Vatcrlande zu vereinigen. Wir bitten auch heute wieder, die Bestrebungen des Unterstützungsvereins durch Zuwendung von Mitglieder beiträgen oder sonstigen Spenden zu fördern. Die Not im Buch handel ist groß, und noch größere Mittel wird der Unterstützungs verein nach Beendigung des Krieges nötig haben, wenn er seine Hilfe nicht nur den unverschuldet in Not geratenen Be rufsgenossen, sondern auch den Kriegerwitwen und -Waisen un seres Stander zuwenden will. Je länger der Krieg dauert, desto schwieriger gestaltet sich die Ostermeßabrechnung, sei es, daß geeignete Kräfte nicht zur Verfügung stehen, um die Arbeiten vorzubereiten und durchzu führen, sei es, daß die Geschäfte durch Einberufung der Inhaber überhaupt nicht in der Lage sind, die Abrechnung zu erledigen. Wie im Vorjahr, so ist der Deutsche Verlegerverein auch dieses mal dafür eingetreten, daß die Verleger aus diese Schwierig keiten Rücksicht nehmen möchten. In seiner mit der Erklärung des Verlegervereins in Verbindung stehenden Bekanntmachung hat der Vorstand, ähnlich wie im vergangenen Jahre, empfoh len, diejenigen Sortimenter, die besonders schwer betroffen wur den, mit Nachsicht zu behandeln. Im übrigen hoffen wir, daß sich die Abrechnung ebenso glatt wie in den früheren Kriegs jahren abwickeln wird. Es ist anzunehmen, daß sich die Ab rechnung noch einfacher gestalten wird, da die Kommissions- sendungen weiter zugunsten des BarverkehrS zurückgegangen sind. Die Berner Konvention ist an sich durch den Krieg nicht aus gelöst worden, sie besteht zwischen den miteinander nicht im Krieg befindlichen Staaten weiter; dagegen hat sie ihre Wir kung als völkerrechtlicher Vertrag zwischen den miteinander im Kriege lebenden Völkern verloren. Davon ist indessen die inner staatliche Wirkung zu unterscheiden, die sie durch die besondere Gesetzgebung der einzelnen Völker erlangt hat. Dies hat zur Folge, daß der Schutz auch der fremden Autoren gegen Nachdruck nach Maßgabe der Landesgesetze Weiler besteht. Nur England macht auch hier die unrühmliche Ausnahme, auf die bereits im letzten Geschäftsbericht hingewiesen worden ist. Vgl. llraüiim vitb tbö Lnemx (6»p>rigbt) Lat 1916. Die Sonder-Literar- Lcrträge zwischen den einzelnen miteinander im Kriege leben den Völkern sind ebenfalls erledigt; sie behalten jedoch unter glei cher Voraussetzung, wie oben dargelegt ist, unter den Angehöri gen jedes Vertragslandes ihre innerstaatliche Wirkung auch weiterhin. Nur bezüglich des Literar-Verlrags mit den vei einigten Staaten von Amerika scheint eine andere Auffassung be rechtigt zu sein. Da die Vereinigten Staaten die Erlangung des UrheberrechtSschutzeS in der Amerikanischen Union von der Er füllung gewisser Förmlichkeiten abhängig machen, die zu er füllen durch den Krieg unmöglich gemacht worden ist, so liegt eigentlich lein Grund vor, die amerikanischen Autoren besser zu stellen als die deutschen, d. h. ihnen einen Urheberrechtsschutz zu zubilligen, während die deutschen Autoren solchen nicht erlan gen. Da indessen hierüber Unsicherheit herrscht, hat sich das Amerika-Institut in Berlin erboten, die für den Copyrighl- schutz anzumeldenden Werke von den deutschen Verlegern ent gegenzunehmen und den Eingang zu registrieren, um wenig stens die formellen Voraussetzungen der Schutzes später Nach weisen zu können, falls die Vereinigten Staaten die Fortdauer
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