Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1918
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1918-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1918
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19180418
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-191804189
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19180418
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1918
- Monat1918-04
- Tag1918-04-18
- Monat1918-04
- Jahr1918
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
,>r 89, 18, April >918. Redaltioneller Teil. des Schutzes anerkennen sollten. Eine Bekanntmachung findet sich im Börsenblatt vom 15. April 1918, Nr. 86. Außer dem hat sich die Firma Breitkopf L Härtel in Leipzig als In haberin der amtlichen Vermittlungsstelle in New Uork bereit erklärt, den Schutz des amerikanischen Urheberrechts von Schrift werken und Musikalien durch vorläufige Registrierung anzu- bahncn. Erfreulich ist, daß in dem Friedensvertrag mit Ruß land und der Ukraine der deutsch-russische Literar-Vertrag vom 28. Februar 1913 wieder in Kraft gesetzt worden ist; wir hoffen, daß in den kommenden Friedensverträgen mit unseren übrigen Gegnern ebenfalls die Wiederaufnahme der früheren urheber rechtlichen Beziehungen hcrbeigefiihrt werden kann. Die Hauptversammlung 1917 hat auch für das Jahr 1917 den Beitrag sür das Permanente Bureau des Internationalen Berlcgerkongresses in Bern bewilligt. Nachdem dieser Beitrag auch während dreier Kriegsjahre entrichtet worden ist, empfeh len wir den Beitrag auch für das Jahr 1918 wieder zu genehmi gen. Wenn wir auch keine große Hoffnung haben, daß es so bald wieder zur Anknüpfung der alten internationalen Be ziehungen lammen wird, deren Pflege sich gerade der Kongreß zur Aufgabe gemacht hat, so werden doch die besonnenen Ele mente nach Beendigung des wilden Kampfes die Neigung haben, sich über den gegenseitigen Schutz der Geisteswerke wieder zu verständigen. Die Gründung eines besonderen Reichswirtschastsamtcs, dem die wirtschaftlichen und sozialpolitischen Arbeiten des alten Reichsamts des Innern überwiesen worden sind, läßt die Hoff nung auf eine gründlichere Vertretung der Interessen des deut schen Handels zu. Noch besteht kein fester Arbeitsplan für das neue Amt, da unser künftiges Wirtschaftsleben von den weiteren Kricgsverhältnissen und dem Friedensschluß abhängen wird. Es darf aber angenommen werden, daß die beteiligten Erwerbs- krcise in umfassender Weise mit zu der Ausstellung des Arbeits planes und der Bewältigung der dem Reichswirtschaftsamt ob liegenden Aufgaben hcrangezogen werden. Diese Entwicklung beweist, wie richtig unsere bisherige Politik gewesen ist, mög lichst mit allen für den Buchhandel in Betracht kommenden be hördlichen und Privaten Organisationen Fühlung zu nehmen und zu halten. So glauben wir auch im Berichtsjahr insbe sondere durch unsere Vertretung im Bund deutscherVer- eine sür Druckgewerbe, Verlag und Papierver- arbettung, iin amtlichen Reichsausschuß für Druck gewerbe, Verlag und Papierverarbeitung und in der Kriegs Wirtschafts st ellefürdasZeitungs- gewerbe und in andere» ähnlichen Organisationen die Inter essen des Buchhandels gefördert zu haben. Neu beigetreten sind wir dem Königlichen Institut für Seeverkehr und Weltwirtschaft an der Universität in Kiel und dem Deutschen Auslandmuscum in Stuttgart. Unsere Mitarbeit haben wir dem Deutschen Kultur museum und dem Deutschen Kriegswirtschaft? museum, beide in Leipzig, zugesagt und betätigt. Eine wesentliche För derung bei allen diesen Aufgaben erhoffen wir von unserer in Aussicht genommenen Wirtschafts stelle, deren Richt linien von dem von der Hauptversammlung 1917 eingesetzten besonderen Ausschuß in einer am 28. Juni 1917 abgehaltenen Sitzung festgelegt wurden. Zu unserem Bedauern war es bisher nicht möglich, einen geeigneten Leiter zu gewinnen. Die durch den Weltkrieg verursachten Umgestaltungen machen cs aber zur Pflicht, auch den Buchhandel an den maßgebenden Stellen kräf tig zur Vertretung zu bringen; hierzu wird vor allem die neu zu gestaltende Wirtschaftsstelle dienen. Ohne diese Einwirkung läuft der Buchhandel Gefahr, ungenügende Berücksichtigung zu finden. Die Abschaffung des 57°igen Behördcii-Rabatts hat sich weiterhin ohne Reibung vollzogen, da die Behörden für die Lage des Buchhandels das richtige Verständnis gezeigt haben. Nur in wenigen Fällen sind Beschwerden über die Beseitigung des Rabatts laut geworden; es ist den betrefsenden Kreis- und Ortsvereinen zumeist möglich gewesen, die Beschwerdeführer von der Notwendigkeit der Maßregel zu überzeugen. Auch das lutherische Staatsminislerium hat die Abschaffung des 57>igen Behördenrabatts zugestanden, es vertrat aber zunächst die Auf fassung, daß der Rabattverzicht sich nicht mit erstrecke auf die An stalten der drei Landesuniversitäten und der technischen Hoch schulen. Der Vorstand hat deshalb in einer Eingabe dargelegt, daß die genannten Stellen keine andere Stellung beanspruchen können, als sie z. B. den Gerichtsbibltotheken nach der Verfü gung des Gesamtministeriums zustehe; es wurde deshalb auch die Bitte ausgesprochen, auf die Forderung eines Rabatts für die genannten Institute zu verzichten. Eine Ant wort ist nicht eingegangen. Wie aber der Bayerische Buch händler-Verein in seinem Jahres-Bericht 1917 mitteilt, muß dem Wunsche des Ministeriums, den genannten Anstalten den Rabatt zu belassen, entsprochen werden. Neben der Materialbeschaffung und dem Angestellte» Mangel hat Wohl keine Frage der Kriegswirtschaft des Buch handels diesen mehr beschäftigt und in Aufregung versetzt, als die der Teuerungszuschläge. Die Hauptversammlung 1917 hat mit geringer Majorität die Anträge Ritschmann und Genosse» abgelehnt, gleichzeitig aber die Einsetzung einer Kommission zur Weiterberatung derselben vorgeschrieben. Der Vorschlag, den dieser Ausschuß im September 1917 gemacht halte und der vom Vorstäsid empfohlen worden war, hat nicht allgemeine Bil ligung gefunden, wenngleich der größte Teil des Sortiments und viele Verleger ihn ausgenommen haben. Während das Sor timent in überwiegender Mehrheit einen Tcucrungszuschlag von gegenwärtig 107° als unerläßlich ansieht, ist der Verlag z. T. anderer Ansicht. Die im September abgehaltene Kom missionssitzung hat die Berechtigung des Sortiments, Kriegs teuerungszuschläge zum Ladenpreise zu erheben, zwar aner kannt, sie aber an die Voraussetzung geknüpft, daß die von den Kreis- und Ortsvereinen festzusetzenden Teuerungszuschlöge kenntlich gemacht werden. Gleichzeitig hat sich die Kommission dahin ausgesprochen, daß die Zuschläge des Sortiment« nicht de» Schutz des Börsenvereins finden könnten. Weiter empfahl die Kommission, die wirtschaftliche Lage des Sortiments durch eine unterschiedliche Rabattierung hinsichtlich der Wiederver käufe! gegenüber dem vollberechtigten Sortiment zu heben <vgl. Bekanntmachung im Börsenblatt Nr. 222 vom 22. September 1917). Eine Einigkeit ist indessen auch hier nicht herbeigeführt worden, vielmehr berechnete das Sortiment noch weiter von sich aus Teuerungszuschläge teils mit, teils ohne Zustimmung des Verlegers. Andererseits hat eine Gruppe angesehener Ver leger beschlossen, auf den bisherigen Ladenpreis einen Zuschlag von 20—307» zu erheben, der sich zusammensetzt aus einem nicht rabattierten Verlegerzuschlag von 10—207, und Sortimenter. Zuschlag von 107», beide vom ursprünglichen Ladenpreis be rechnet. Eine andere Gruppe Verleger verwirft jeden Zu schlag im Interesse der Aufrechterhaltung des Ladenpreises und erwartet das Heil nur von einer Erhöhung des Ladenpreise». Es ist unmöglich, im Rahmen des Geschäftsberichts alle die An schauungen der Jnteresseniengruppcn für und Wider den Tene- rungszuschlag aufzuführen. Wir beschränken uns deshalb dar auf, auf diese Veröffentlichungen zu verweisen. Neuerdings ist in der Tagcspresse gegen die Teuerungszuschläge im Buch handel als Wucher Sturm gelaufen worden; wir haben uns genötigt gesehen, den betreffenden Zeitungen Berichtigungen zuzusenden; auch die Kreis- und Ortsvereine haben entspre chende Schritte zur Aufklärung des Publikums getan. Die er wähnten Presseveröffxntlichungen hatten leider zur Folge, daß die Preisprüfungsstellen sich der Sache annahmen und einzelne Buchhändler in Ermittlung«- bzw. Strafverfahren wegen Kriegs- Wuchers verwickelten. Diese Verfahren gründen sich in der Hauptsache auf die Verordnung vom 18. Mai 1916, nach deren Z 2 es allgemein unstatthaft ist, für Gegenstände des täglichen Bedarfs, die zum Weiterverkauf unter Fest setzung eines Kleinverkaufspreises geliefert worden sind, den Preis nachträglich zu erhöhen. Wir bestreiten, daß auch Bücher als Gegenstände des täglichen Bedarfs anzusehen sind, und haben deshalb der entgegengesetzten Auffassung des Kriegser- IS7
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder